Finanzieren können wir diese Leistungen - auch das ist deutlich geworden - ohne zusätzliche Kreditaufnahme durch die Entnahme aus der Konjunkturbereinigungsrücklage. Der Unterschied zu einer Nutzung der Allgemeinen Rücklage ist, dass sich keine negativen Folgewirkungen für die Folgejahre in der mittelfristigen Finanzplanung ergeben und wir
Auf eine Nutzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse zur Aufnahme von Notlagenkrediten können wir zudem verzichten. Sie würde sich durch Tilgungsverpflichtungen - das wissen Sie - negativ auf die Haushalte der Folgejahre auswirken und diese belasten. Insofern ist die gute Nachricht: Wir sind auch ohne Notlagenkredite dieses Mal kurzfristig handlungsfähig. Hier bestätigt sich die solide Haushaltspolitik Niedersachsens.
Ich möchte an der Stelle aber auch betonen, dass wir aus Sicht des Haushaltspolitikers - und diese Rolle darf ich gerade einnehmen - natürlich festhalten müssen, dass Hochwasserereignisse keine isolierten Ereignisse sind. Insofern ist es wichtig, dass wir uns finanzielle Handlungsspielräume für künftige Ereignisse weiterhin bewahren, um kurzfristig an dieser Stelle handlungsfähig zu sein.
Ich möchte mich ganz herzlich bedanken, dass wir heute so kurzfristig über diesen Nachtragshaushalt abstimmen und damit Hilfen auf den Weg bringen können, und möchte noch einmal herzlich um Zustimmung zu diesem Entwurf bitten.
Herr Thiele hatte sich zu einer Kurzintervention gemeldet. Oder haben Sie um zusätzliche Redezeit gebeten? - Gut. Bitte! Sie haben das Wort.
(Volker Bajus [GRÜNE]: Wir hätten es vermisst! - Gegenruf von Barbara Otte- Kinast [CDU]: Ihr vielleicht! Ich nicht! - Heiterkeit)
habe das aber doch getan, weil Frau Ministerin gerade gesagt hat, sie finde den Begriff „Hochwasserdemenz“ nicht angemessen.
geflügelten Wort geworden. Er ist durch die kommunalen Spitzenverbände eingeführt worden vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit früheren Hochwassern und, offen gesagt, im Hinblick auf die Diskussion, die wir geführt haben, insbesondere auch mit Blick auf den Herrn Bundeskanzler und die Bundesregierung und deren Verhalten.
Der Ministerpräsident hat ja genau aus diesem Grund - zu Recht! - zusammen mit zwei Amtskollegen einen Brief geschrieben. Das ist genau der Zustand, genau das Verhalten, das in der Vergangenheit kritisiert wurde und das auch aktuell kritisiert werden muss und kritisiert wird: Der Bundeskanzler und auch die Bundesinnenministerin gehen in Gummistiefeln in die Flutgebiete und erklären den Menschen dort am 4. Januar wortwörtlich: „Wir werden niemanden alleinlassen!“, und schon auf dem Rückweg nach Berlin vergessen sie dieses Versprechen.
Der Bund ergreift keine einzige Maßnahme: weder Hilfen für die Geschädigten noch Hilfen für die Deichverbände zur Reparatur der Deiche noch die Übernahme von Kosten für Ersatzbeschaffungen noch die Erhöhung der Mittel für den Hochwasserschutz im Bundeshaushalt - und auch nicht die Rücknahme der Kürzungen beim THW! All das hat der Bund nicht gemacht. Er hat nämlich gar nichts gemacht. Er beabsichtigt auch gar nicht, etwas zu machen.
Nach § 31 Abs. 3 Satz 1 unserer Geschäftsordnung stimmen wir zunächst über den Änderungsantrag ab. Falls dieser abgelehnt wird, stimmen wir anschließend über die Nr. 1 der Beschlussempfehlung ab. Im Anschluss daran stimmen wir über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses ab.
Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD folgen und damit den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus dem Änderungsantrag ersichtlichen Änderungen in der Schlussabstimmung annehmen will, den bitte ich, soweit möglich, aufzustehen. - Das ist die AfD-Fraktion. Die Gegenprobe!
- Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion. Damit wurde der Änderungsantrag abgelehnt.
Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Schlussabstimmung unverändert annehmen will, den bitte ich, soweit möglich, aufzustehen. - Das sind die SPD, die Grünen und die CDU. Die Gegenprobe!
Enthaltungen? - Das ist die AfD-Fraktion. Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung; das ist der Gesetzentwurf der Fraktion der CDU.
Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 19/3241 ablehnen will, den bitte ich - - - Eigentlich ist das schon durch die erste Abstimmung erledigt.
(Ulf Thiele [CDU]: Entschuldigung! Frau Präsidentin, das geht so nicht! - Carina Hermann [CDU]: Das ist falsch herum! - Gegenruf: Aber wenn das die Nr. 2 der Beschlussempfehlung ist?)
- Herr Thiele, ich glaube nicht, dass es Ihnen zusteht, hier irgendwelche Kritik am Präsidium zu üben. Ich habe hier eine Unterlage von der Landtagsverwaltung, und dementsprechend mache ich das hier.
(Vereinzelt Beifall bei der SPD - Carina Hermann [CDU]: Ein bisschen selbst nachdenken? - Eine Mitarbeiterin der Landtagsverwaltung spricht mit der Präsidentin - Ulf Thiele [CDU]: Die Landtagsverwaltung zeigt jetzt, wie es gegangen wäre!)
- Es wurde mir gerade gesagt, dass das die Beschlussempfehlung des Ausschusses ist. Über sie muss ich noch abstimmen lassen. Das werde ich jetzt auch tun.
Wer der Beschlussempfehlung folgen und damit den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 19/3241 ablehnen will, den bitte ich, soweit möglich, aufzustehen. - Das sind die SPD, die Grünen und die AfD. Die Gegenprobe! - Das ist die CDU-Fraktion. Der Beschlussempfehlung wurde damit gefolgt.
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Justizgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 19/2551 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 19/3381
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Der Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 19/3381, den Gesetzentwurf mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Beschlussempfehlung kam im federführenden Ausschuss und im mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen mit den Stimmen der Regierungsfraktionen sowie der Fraktion der CDU bei Enthaltung der AfD-Fraktion zustande.
Der Gesetzentwurf wurde direkt an die Ausschüsse überwiesen und im federführenden Ausschuss von einer Vertreterin des Justizministeriums eingebracht und erläutert.
In der Sache geht es darum, dass die in Justizverwaltungsangelegenheiten erhobenen Gebühren in angemessenem Umfang an die Entwicklung der Kaufkraft angepasst werden. Dies betrifft beispielsweise Angelegenheiten nach dem Niedersächsischen Justizausbildungsgesetz, etwa die Wiederholung der juristischen Pflichtfachprüfung. Auch die in Notarangelegenheiten erhobenen Gebühren, zum Beispiel für die Bestellung zur Notarin oder zum Notar, sind umfasst. Der Gesetzentwurf folgt hierbei
teilweise auch einer Empfehlung des Landesrechnungshofes, denn die betroffenen Gebühren sind seit mindestens 2006 - teilweise sogar seit 1985 - nicht mehr erhöht worden.
Der federführende Ausschuss hat zu dem Gesetzentwurf eine schriftliche Anhörung des Landesjustizprüfungsamtes, der Rechtsanwaltskammern, der Notarkammern und der Personalräte der Rechtsreferendare durchgeführt. Von der Gelegenheit, sich zu äußern, hat lediglich das Landesjustizprüfungsamt Gebrauch gemacht. Von den übrigen Stellen ist bedauerlicherweise keine Rückmeldung erfolgt.
Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen sind im Wesentlichen redaktioneller Natur und dienen der besseren Verständlichkeit der Gebührentatbestände. Das empfohlene Inkrafttreten zum 1. März 2024 geht auf den Wunsch des Fachministeriums zurück, denn die notwendige Anpassung der Gebührensoftware kann einige Tage in Anspruch nehmen.