Wie erst heute bekannt wurde, ist am 24. Oktober 2024 der ehemalige Abgeordnete Dieter Decker im Alter von 78 Jahren verstorben. Dieter Decker gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der CDU-Fraktion von 1994 bis 2003 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen sowie im Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht.
Am 31. Oktober 2024 verstarb der ehemalige Abgeordnete Ulrich Iserlohe im Alter von 78 Jahren. Ulrich Iserlohe gehörte dem Niedersächsischen Landtag als Mitglied der SPD-Fraktion von 1978 bis 1986 an. Während dieser Zeit war er Mitglied im Ausschuss für Bau- und Wohnungswesen sowie im Ausschuss für Häfen und Schifffahrt.
Wir werden die Kollegen in guter Erinnerung behalten und widmen ihnen ein stilles Gedenken. - Ich danke Ihnen.
Die Beschlussfähigkeit des Hauses stelle ich zu einem späteren Zeitpunkt fest, da noch nicht wieder alle Abgeordneten anwesend sind.
Zur Tagesordnung: Wir beginnen die heutige Sitzung mit dem Tagesordnungspunkt 28, das ist die Fragestunde. Anschließend setzen wir die Beratungen in der Reihenfolge der Tagesordnung fort. Die heutige Sitzung soll gegen 13:40 Uhr enden.
Die mir zugegangenen Entschuldigungen teilt Ihnen nunmehr der Schriftführer Dr. von Danwitz mit. Bitte schön!
Es haben sich entschuldigt: von der Landesregierung Umweltminister Christian Meyer und Justizministerin Dr. Kathrin Wahlmann, von der Fraktion der SPD Matthias Arends, Dr. Dörte Liebetruth und Dennis True, von der Fraktion der CDU Christoph Eilers, Heike Koehler und Barbara Otte-Kinast und
Ich erinnere daran, dass sich der Ältestenrat in seiner 14. Sitzung am 31. Januar 2024 darauf verständigt hat, dass ein fraktionsloses Mitglied des Hauses pro Tagungsabschnitt insgesamt eine Zusatzfrage stellen kann und für die Aussprache insgesamt eine Redezeit von einer Minute erhält. Diese Redezeit gilt unabhängig davon, ob die Landesregierung die für sie vorgesehene Redezeit von 15 Minuten einhält.
a) „Kommunalfinanzen am Limit“: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den „drohenden finanziellen Ruin“? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 19/5644
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf unsere Anfrage vortragen:
„‚Kommunalfinanzen am Limit‘: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung gegen den ‚drohenden finanziellen Ruin‘?“
Im Rahmen der Anhörung zum Haushaltsgesetz 2025 haben sich die kommunalen Spitzenverbände ausführlich zur aktuellen Finanzsituation der Kommunen geäußert. Die kommunale Finanzlage habe sich massiv eingetrübt. Die Haushaltsplanung der
Ausweislich einer Pressemitteilung vom 2. Oktober 2024 kritisiert die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, dass die Kommunalfinanzen im Verhältnis zum Land in eine massive Schieflage geraten seien, während sich der Haushaltsentwurf der rot-grünen Landesregierung bei erheblichen Baustellen zulasten der Kommunen zurückhalte. Niedersachsen weise den niedrigsten kommunalen Finanzausgleich pro Kopf aller 13 Flächenländer auf. Der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes wird in der genannten Pressemitteilung wie folgt zitiert:
„Der Landeshaushalt 2025 ist Sinnbild eines Vertrauensverlustes. In zentralen Bereichen wird die enorm angestiegene Belastung der kommunalen Haushalte vom Land schlicht ignoriert. Wir leisten immer mehr fachfremde Aufgaben ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Sobald die Konnexität ruft, versucht sich das Land um jeden noch so kleinen Betrag zu drücken. Das ist kein Ausdruck guter Zusammenarbeit.“
Bundes- und Landesgesetzgeber kämen mit immer neuen Aufgaben und Leistungsversprechen, die von der kommunalen Ebene auszuführen bzw. zu erfüllen seien, ohne dass für eine ausreichende Finanzierung gesorgt werde. Beispiele dafür seien neben zahlreichen anderen die Krankenhausfinanzierung, die Kindertagesbetreuung, die Flüchtlingsunterbringung und Flüchtlingsintegration sowie der auskömmlich finanzierte Betrieb der Veterinärbehörden.
Mitte Oktober wurde bekannt, dass die niedersächsischen Kommunen zudem für die Kontrolle des neuen Cannabisgesetzes der Ampelregierung im Bund zuständig sein sollen. Dazu sagte der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund, dass die Kommunen nicht wüssten, mit welchem Personal das kontrolliert werden solle, und forderte einen finanziellen Ausgleich.
Ausweislich einer dpa-Meldung vom 21. Oktober 2024 warnten die niedersächsischen Oberbürgermeister davor, dass mehreren Großstädten der finanzielle Ruin drohe. Bund und Land müssten gegensteuern.
„So kann es nicht weitergehen, sonst werden viele Städte in drei Jahren völlig ruiniert und handlungsunfähig sein.“
1. Wie bewertet die Landesregierung die aktuelle finanzielle Situation der Kommunen vor dem Hintergrund der in den letzten zehn Jahren zusätzlich übertragenen Aufgaben?
2. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die im Koalitionsvertrag angekündigte „Stärkung der Kommunalfinanzen“ als einen Schwerpunkt im Landeshaushalt zu verankern?
3. Wie hoch ist der Betrag der Pro-Kopf-Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich 2024 für Niedersachsen im Vergleich zu den anderen Ländern (bitte Einordnung inklusive eines Ranglistenplat- zes) ?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bock für die CDUFraktion. - Für die Landesregierung hat sich zu Wort gemeldet: Frau Innenministerin Daniela Behrens. Bitte schön, Frau Ministerin!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die niedersächsischen Kommunen leisten einen elementaren Beitrag zu unserer Demokratie und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt in unserem Lande. Deshalb beschäftigt mich und die gesamte Landesregierung die Situation unserer Kommunen - unserer Landkreise, unserer Städte und Gemeinden - täglich.
Unsere Kommunen sind häufig erste Adressaten von Anliegen der Bürgerinnen und Bürger und erledigen die ihnen obliegenden Aufgaben zuverlässig. Die vielen Krisensituationen in den vergangenen Jahren haben in besonderer Weise gezeigt, dass auch in herausfordernden Zeiten Verlass auf unsere Kommunen ist.
Die Vielzahl der den Kommunen obliegenden Aufgaben ist dabei auch Ausdruck ihrer Leistungsfähigkeit und ihrer grundsätzlichen Bedeutung. Sie stellen die staatliche Ebene dar, die die Aufgaben vor Ort am besten einschätzen und lösen kann. Die Landesregierung ist sich sehr bewusst, dass die Aufgabenerledigung der Kommunen nur dann gewährleistet ist, wenn ihnen die hierfür erforderlichen Ressourcen zur Verfügung stehen.
Neben den finanziellen Aspekten wird dies in den kommenden Jahren, verstärkt durch den demografischen Wandel sowie den Fachkräftemangel, auch die personelle Situation der Kommunen betreffen. Dies stellt eine große Herausforderung für alle staatlichen Ebenen dar. Es ist daher auch Aufgabe jeder staatlichen Institution, ihre personellen und finanziellen Herausforderungen bei der zukünftigen Aufgabenwahrnehmung verstärkt in den Blick zu nehmen. Eine zentrale Voraussetzung für die Zukunftsfähigkeit und Verlässlichkeit unseres staatlichen Handelns ist deshalb die Veränderungsbereitschaft auf allen Ebenen. Dieses Erfordernis wird durch die Digitalisierung und den demografischen Wandel noch verstärkt.
Bis zur COVID-19-Pandemie und dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine profitierten die öffentlichen Haushalte von einem langanhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung. Diese gute Ausgangslage hat sich durch die anhaltenden Krisen inzwischen verschlechtert und lässt die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stagnieren. Hinzu kommen aktuell große Herausforderungen insbesondere im Bereich der Krankenhausversorgung, des Klimaschutzes, der Kindertagesbetreuung und des Ganztagsschulausbaus. Dies führt insgesamt zu einer deutlichen Anspannung der aktuellen Haushaltsplanungen der Kommunen, die häufig unausgeglichene Haushaltspläne zur Folge hat.
Meine Damen und Herren, mit Blick auf die Situation der kommunalen Finanzen der vergangenen zehn Jahre wird deutlich: Es gab, auch aufgrund der Steuerentwicklungen, einige wirklich gute Jahre, heute muss der Gürtel aber enger geschnallt werden. Die bisherigen umfangreichen Unterstützungsmaßnahmen von Bund und Land während der Krisen haben jedoch dazu geführt, dass sich die kommunale Finanzlage in Niedersachsen in den vergangenen Jahren noch einigermaßen stabil entwickelt hat.
Die Landesregierung hatte auf die erheblichen Auswirkungen des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine auch für die kommunalen Haushalte unverzüglich reagiert. So hat das Land durch die Verabschiedung des Nachtragshaushalts 2022/2023 weitreichende, unmittelbare Entlastungen für die Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 1,1 Milliarden Euro geschaffen. Die ergriffenen Maßnahmen haben sich als wirksam und geeignet erwiesen, um die finanziellen Auswirkungen der Energiekrise und durch den Zuzug vieler Kriegsvertriebener zumindest temporär abzufedern.
Durch den zweiten Nachtragshaushalt 2023 wurden den Kommunen insbesondere für Maßnahmen zur Bewältigung des Fluchtgeschehens weitere 472 Millionen Euro an Landesmitteln zur Verfügung gestellt. Anhand der aktuellen Daten ist dennoch eine Abwärtsbewegung zu erkennen. Insbesondere der kommunale Finanzierungssaldo ist im Jahr 2023 deutlich negativ ausgefallen.
Glücklicherweise haben wir derzeit kein Steuereinnahmeproblem bei den niedersächsischen Kommunen. Dennoch reichen die Einnahmen auf konstant hohem Niveau in vielen Fällen nicht aus, um die inflationsbedingt stark gestiegenen Ausgaben sowie den hohen Investitionsbedarf zu decken. Die Entwicklung beim Finanzierungssaldo betrifft aktuell die Kommunen in allen Bundesländern und stellt damit kein rein niedersächsisches Problem dar.
Als Folge des negativen Finanzsaldos steigt aktuell auch der Bestand der Investitionskredite kontinuierlich an, derzeit 14,5 Milliarden Euro. Anders als bei den Liquiditätskrediten stehen diesen Krediten aber reale Gegenwerte gegenüber. Gepaart mit den vor allem im vergangenen Jahr deutlich gestiegenen Auszahlungen für Baumaßnahmen sind sie darüber hinaus ein Beleg dafür, dass die Kommunen in ihre Infrastruktur investieren. Und das ist gut so, denn das ist wichtig.
Liquiditätskredite sind ein wesentlicher Faktor zur Beurteilung der kommunalen Finanzsituation. Ihr Bestand ist damit ein zentraler Indikator für mögliche kommunale Haushaltskrisen geworden. Die Liquiditätskredite in Niedersachsen verloren bis zu ihrem Höhepunkt Anfang der 2010er-Jahre ihre eigentliche Funktion der kurzfristigen Liquiditätssicherung. Vielmehr wurden bei vielen Kommunen die Liquiditätskredite zur dauerhaften und wachsenden Finanzierungsquelle laufender Aufgabenerfüllung.
Ich bin sehr froh, dass sich die Entwicklungsrichtung der Liquiditätskredite in Niedersachsen bereits seit 2012 geändert hat. Bis Ende 2023 sanken diese
deutlich; auch während der vergangenen vier herausfordernden Jahre ist dies festzustellen gewesen. Die Liquiditätskredite sanken von 4,6 Milliarden Euro Ende 2012 auf knapp 1 Milliarde Euro Ende 2023. Dies bedeutet einen historischen Tiefstand.