Die nächste Wortmeldung kommt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Frau Nzume, bitte schön! Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Alle! Herr Dr. Weintraub hat uns vorhin ermahnt, die Menschlichkeit in den Mittelpunkt zu nehmen, für Menschenrechte zu kämpfen. Er hatte den Optimismus, dass auch die AfD an den Menschenrechten festhält und sich für sie einsetzt.
Frauenrechte sind Menschenrechte, Inklusion ist ein Menschenrecht! Wenige Stunden, nachdem Herr Dr. Weintraub gegangen ist, hat die AfD wieder ihr wahres Gesicht gezeigt.
Als Grüne setzen wir uns dafür ein, dass alle das Menschenrecht auf Bildung haben und unsere Schulen diesem Menschenrecht entsprechen können.
Eine unserer ersten Amtshandlungen war die Finanzierung von 200 pädagogischen Mitarbeitenden in den allgemeinbildenden Schulen und in den BBSen. Das ist mehr als in der letzten Legislatur passiert ist.
Ich möchte an dieser Stelle allen Initiativen danken, allen Schulen und allen engagierten Personen, die sich täglich dafür einsetzen, dass Inklusion gelingt.
Das Modell der Klassenassistenz an der Grundschule Wesendorf zeigt, wie gebündelte Ressourcen im Unterricht allen Kindern zugutekommen können. Auch wir haben die Schule besucht und gesehen, wie Unterstützungspersonen der ganzen Klasse zur Verfügung stehen und allen Kindern helfen, unabhängig vom Förderstatus. Alle profitieren davon. Das zeigt auch die wissenschaftliche Evaluation.
und nicht das gesamte Konzept anschaut, sondern einen Aspekt herausnimmt und für den Antrag verwendet. Das ist schon sehr erstaunlich.
Vor dem Hintergrund, dass ich zusammen mit der Kollegin Bauseneick die angesprochene Schule besucht, mir den Unterricht angeschaut, mit dem Personal und dem Schulleiter gesprochen habe, frage ich Sie, wie Sie auf die Idee kommen, uns hier vorzuwerfen, dass wir mit der Schule keinen Kontakt aufgenommen hätten.
Ich weiß sehr wohl, dass Sie die Schule besucht haben, so wie wir ja auch. Dennoch haben Sie keinen Kontakt im Kontext dieses Antrags aufgenommen; denn die Schulleitung war über diesen Antrag gar nicht informiert und wurde erst von mir darauf hingewiesen, dass dieser Antrag heute verhandelt wird.
Dennoch muss ich leider ein bisschen Wasser in den Wein schütten und ein Aber einwenden. Das ist auch mit der Schulleitung abgesprochen. Denn jeder weiß, wie schwierig ein Umbau ist und wie viel Zeit ein Umbau bedeutet und dass es finanzielle, organisatorische und qualitative Umstrukturierungen braucht.
Eine zentrale Gelingensbedingung ist die Zusammenarbeit der Kultusbehörden und der Sozialbehörden auf allen Ebenen. Ich kann Ihnen versichern: Das Kultusministerium und das Sozialministerium arbeiten bereits an Lösungen.
Die Finanzierung der Klassenassistenzen für die rund 1 700 Schulen in Niedersachsen würde rund 600 Millionen Euro kosten. Angesichts knapper Kassen würde das eine starke Belastung für die Kommunen und das Land sein, erst recht, wenn wir die 2 700 Schulen in Niedersachsen so ausstatten wollen. Eine vom Land vorgegebene Regel hätte unter den aktuellen Bedingungen Konnexität zur Folge.
Auch die Frage nach den ausreichend qualifizierten Fachkräften, besonders in den ländlichen Regionen, ist noch ungeklärt. Das Modell zeigt aber, wie wichtig die Aus- und Weiterbildung ist, um den Bedürfnissen der Schüler*innen gerecht zu werden. Hier arbeiten wir gerade an Qualitätsstandards, Kooperationsstrukturen und einer sozialdatenbasierten Steuerung.
Gleichzeitig müssen rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen werden. Der individuelle Rechtsanspruch ist im SGB VIII und SGB IX verankert und muss in ein transparentes System überführt werden. Schon jetzt sind Möglichkeiten vorhanden, damit Kommunen Pool-Lösungen machen können. Wesendorf, Oldenburg und Wilhelmshaven sind Beispiele dafür. Aber, um eine flächendeckende Lösung zu haben, braucht es eine bundesgesetzliche Veränderung. Das inklusive SGB VIII spielt hier eine zentrale Rolle. Ich würde Sie bitten, dass wir uns alle dafür einsetzen, entsprechende Möglichkeiten in dem inklusiven SGB VIII zu schaffen.
Dabei müssen Individualleistungen mit pauschalen Leistungen zusammengeführt und systembezogenen Leistungen kombiniert werden; denn es werden immer Kinder Einzelförderung brauchen. Das müssen wir im Blick haben.
Deshalb: Es braucht durchdachte, nachhaltige Lösungen, aber keine Schnellschüsse, die mehr Probleme schaffen, als sie lösen.
Wir kommen jetzt zur Ausschussüberweisung. Federführend soll der Kultusausschuss sein, mitberatend der Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem so zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich sehe, das ist einstimmig.
Wir kommen jetzt zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnittes. Der nächste, der 21. Tagungsabschnitt ist von Dienstag, den 10., bis Freitag, den 13. Dezember 2024, vorgesehen. Der Ältestenrat wird den Beginn und die Tagesordnung der Sitzungen festlegen, und der Landtag wird entsprechend einberufen werden.