Es dient der Weiterbildung - im Zweifel auch der persönlichen Weiterbildung. Wenn ich gegebenenfalls ein Problem damit habe, mich zu beruhigen, wenn ich mich in Gesprächen immer aufrege - das nicht mehr zu tun, musste ich auch mal lernen -, dann macht ein Yogakurs im Rahmen von Bildungsurlaub eventuell sogar Sinn, denn dann lernt man, besser mit sich selber umzugehen.
Aber der Bildungsurlaub bezieht sich, wie gesagt, auf die Vollzeit. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen ein aktuelles Beispiel dafür nennen, warum wir das Bildungsurlaubsgesetz in ein Bildungszeitgesetz umbenennen und es auch flexibler und digitaler machen müssen.
Meine Mitarbeiterin in meinem Büro hier in Hannover hat bei mir Bildungsurlaub beantragt. Sie arbeitet 30 Stunden bei mir im Büro, und sie wollte nicht Englisch, Frau Schülke, sondern Französisch lernen. Dann hätte ich auch endlich jemanden, der mir französische Texte übersetzen kann. Ich kann nämlich kein Französisch.
Aber sie hat Familienverantwortung, und deshalb brauchte sie ein Teilzeitangebot. Sie hat lange gesucht, bis sie jetzt eines gefunden hat, und zwar ein tatsächliches Teilzeitangebot. Es umfasst nämlich genau 20 Stunden in der Woche. Jetzt rechnen Sie mal! Sie arbeitet 30 Stunden bei mir. Die Landtagsverwaltung hat ihr mitgeteilt, dass sie damit 10 Minusstunden macht. Und die kann sie nicht im Anschluss an den Bildungsurlaub nachholen, weil sie, wie gesagt, Familienverantwortung hat.
Da sehen wir, dass wir andere Angebote brauchen, damit die Attraktivität für Bildungszeit größer wird, damit auch Menschen, die eben nicht in einem Vollzeitarbeitsverhältnis stehen, dieses Angebot annehmen können.
Es gibt also heute einen Grund zu feiern, nämlich 50 Jahre Bildungsurlaubsgesetz. Aber das ist gleichzeitig auch ein Grund für einen Relaunch. Den wollen wir mit diesem Antrag angehen, indem wir Bildungszeit noch attraktiver gestalten und sie an die Bedürfnisse der geänderten Arbeitswelt anpassen, damit sie ihnen gerecht wird.
Vielen Dank, Frau Kollegin Viehoff. Sie können sich noch auf eine Kurzintervention des Kollegen Lukas Reinken freuen, der jetzt das Wort hat.
haben, dass Ihnen bisher noch kein Bericht vorgelegt wurde, will ich einmal auf die Gesetzeslage verweisen. In § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetzes wird nämlich festgeschrieben, dass die Landesregierung mindestens einmal pro Wahlperiode einen solchen Bericht vorlegen muss. Ich habe nachgeschaut: Sie sind seit 2017 Mitglied des Niedersächsischen Landtages, und den 15. Bericht von 2020 können Sie in der Drucksache 18/7009 finden. Er hat Ihnen also durchaus vorgelegen.
Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass der jetzige Bericht - das wäre dann der 16. - seit dem 20. Dezember 2024 vorliegt. Uns liegt er nicht vor. In NILAS ist er nicht zu finden. Er scheint offensichtlich nur den Regierungsfraktionen vorzuliegen,
und das ist eine Ungleichbehandlung der Opposition. Vielleicht möchte der Minister ja dazu Stellung nehmen.
Mir liegt dieser Bericht auch nicht vor, Herr Reinken. Um es deutlich zu sagen: Wer auch immer diesen Bericht hat - ich habe ihn nicht. Er hat auch keine Drucksachennummer. Es herrscht ja schon helle Aufregung im MWK - und ich vermute, dass Falko Mohrs gleich noch etwas dazu sagen wird - wegen der Frage, wo denn diese Drucksache ist. Ich muss zu meiner Schande gestehen: Ich habe nicht in NILAS geguckt, denn diese Berichte und das Gesetz sind natürlich auch bei der AEWB eingestellt. Sie sind dort abzurufen. Aber auch die AEWB hat den aktuellen Bericht bis 2022 dort nicht veröffentlicht.
Das war das, was ich am Platz am schnellsten finden konnte. Der letzte veröffentliche Bericht dort ist der, der 2018 endet. Aber ich glaube, wir werden diesen Bericht finden, und wir werden ihn dann in die Beratung mit einbeziehen. Das wird sich sicherlich lösen lassen. Ich halte die Aufregung darüber gerade für ein bisschen herbeigeredet.
Vielen Dank, Frau Viehoff. - Der Kollege Putzier hat nach mehr Lametta gerufen. Ich finde, wir haben heute auch noch mal ein bisschen mehr Lametta.
Und der Minister hat sich auch noch mal zu Wort gemeldet. Der Wissenschaftsminister Herr Mohrs hat das Wort. Bitte sehr!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe in der Tat nach der Frage von Ihnen, Herr Reinken, versucht, das nachzuvollziehen. Ich konnte das aber in der Kürze der Zeit - ich hatte zwischendurch auch schon kurz mit Herrn Schünemann gesprochen - nicht aufklären. Wir werden das aber sortieren, und dann wird es auf jeden Fall eine vernünftige Information dazu für Sie und für die anderen geben.
Es tut mir leid, dass ich das in den wenigen Minuten nicht recherchieren konnte. Aber die Info wird auf jeden Fall nachgeliefert.
Weitere Wortmeldungen liegen uns hier oben nicht vor. Dann kommen wir jetzt zur Ausschussüberweisung.
Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur soll es sein. Wer dafür ist, den bitte ich ums Handzeichen. - Das ist einstimmig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind fast am Ende der heutigen Tagesordnung. Wir kommen noch zur Festlegung von Zeit und Tagesordnung des nächsten Tagungsabschnitts.
Der nächste, 24. Tagungsabschnitt ist von Mittwoch, den 26., bis Freitag, den 28. März 2025 vorgesehen. Der Ältestenrat wird den Beginn und die Tagesordnung der Sitzung festlegen, und der Landtag wird entsprechend einberufen werden.
Ich schließe die Sitzung, wünsche Ihnen einen guten Heimweg und vielleicht auch ein närrisches Treiben bis Aschermittwoch. Viel Spaß, liebe Kolleginnen und Kollegen!