Gerade ist in dieser Fragestunde deutlich geworden: Das Deutschland-Ticket ist eine Erfolgsgeschichte. Das Deutschland-Ticket macht es bundesweit einfacher, Bus und Bahn im Nahverkehr zu nutzen. Mit dem Deutschland-Ticket gehört der Tarifdschungel der Vergangenheit an. Das Deutschland-Ticket macht es für viele Pendlerinnen und Pendler deutlich günstiger, Bus oder Bahn zu nutzen. Deswegen wollen wir als SPD den großen Erfolg Deutschland-Ticket dauerhaft verlässlich erhalten.
Herr Scharrelmann, wenn Sie zugehört hätten: Auch ländliche Regionen profitieren vom Deutschland-Ticket. Das Beispiel Nienburg wurde mehrfach genannt.
Ich kenne auch viele Pendlerinnen und Pendler aus meinem Heimatlandkreis Verden, die es nutzen. Natürlich wollen wir auch noch dafür sorgen, dass das Ganze noch besser nutzbar wird.
Auf den Klimaschutzbeitrag des Deutschland-Tickets ist der Kollege Christ eingegangen, und der Minister hat - wie Sie wüssten, wenn Sie zugehört hätten, Herr Thiele - von der Reaktivierungsoffensive gesprochen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜ- NEN - Ulf Thiele [CDU]: Aber das läuft doch nicht über das Deutschland-Ti- cket! - Sebastian Lechner [CDU]: Das ist doch keine Offensive!)
- Wenn Strecken reaktiviert werden und auf diesen Strecken Verkehr läuft, dann kann man den auch als Nahverkehr mit dem Deutschland-Ticket nutzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rednerin hat das Wort! Während der Aussprache gibt es ja noch das Instrument der Zwischenfrage.
Vielen Dank, Minister Lies, dass Sie es nicht zugelassen haben, Preissteigerungen nur auf dem Rücken der Nutzerinnen und Nutzer abzuladen, sondern Bund und Land auch in die Verantwortung einbezogen haben. Wir als SPD wollen, dass der Preis dauerhaft auf dem aktuellen Niveau bleibt. Außerdem setzen wir uns für ein bundeseinheitlich vergünstigtes Deutschland-Ticket zu einem reduzierten Preis für soziale Gruppen wie Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Studierende und Schülerinnen und Schüler ein.
Eben ist hier deutlich geworden: Öffentlicher Nahverkehr entlastet nicht nur volle Straßen, er ist auch teuer. Der Bund muss seinen Aufgaben aus dem Regionalisierungsgesetz in Zukunft besser nachkommen, und es ist der Bund, der laut Grundgesetz für die Finanzierung des Schienenverkehrs zuständig ist. Vor dem Hintergrund weiter steigender Energie-, Personal- und Materialkosten und auch der Trassenpreise brauchen wir dringend mehr Regionalisierungsmittel, um die heute bestehenden Verkehrsverbindungen zu erhalten, und - ich denke, da sind wir uns einig - wir brauchen gerade in vielen ländlichen Regionen noch mehr Verkehrsverbindungen. Dieses Thema hatten wir gerade schon.
Nach der Auftaktphase des Deutschland-Tickets ist jetzt der Moment gekommen, wo wir für eine dauerhafte Verlässlichkeit eintreten müssen. Ich bitte Sie, einmal das Gedankenspiel zuzulassen, was passieren würde, wenn das Deutschland-Ticket zum 31. Dezember ausliefe, mit allen Konsequenzen für die gerade geschaffenen Strukturen: weniger Fahrgäste, und weniger Fahrgäste hieße auch weniger Einnahmen für die Verkehrsunternehmen. Das würde den Druck auf die ohnehin unter Druck stehende öffentliche Verkehrsinfrastruktur erhöhen. Letztlich würde man mit weniger Einnahmen auch weniger öffentliche Verkehre aufrechterhalten können.
Das können wir alle nicht wollen. Wir brauchen gute Bus- und Bahnverbindungen, um das Leben bei uns im Land einfacher zu machen. Lassen Sie uns deswegen die Erfolgsgeschichte Deutschland-Ticket gemeinsam mit dem Bund fortschreiben und gern auch weiter entbürokratisieren und dafür sorgen,
Jetzt kommt es darauf an, gemeinsam in den Verhandlungen der kommenden Wochen auf eine dauerhaft verlässliche und auskömmliche Finanzierung des Deutschland-Tickets zu drängen.
Vielen Dank an dieser Stelle auch für das Auswechseln der Wassergläser. Das ist, glaube ich, für die Redenden sehr hilfreich.
b) Gewalt an Schulen - welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 19/6525
Nach dem Ergebnis einer repräsentativen Umfrage zu Gewalt unter Schülerinnen und Schülern, welche die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung im Herbst 2024 vorgestellt hat, hat mehr als die Hälfte der Lehrerinnen und Lehrer an allgemeinbildenden Schulen den Eindruck, dass psychische Gewalt und Formen des Mobbings unter Schülerinnen und Schülern nach der Pandemie zugenommen haben.
Ausweislich eines Berichts der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 21. Januar 2025 sind die Straftaten an Schulen in Niedersachsen nach der
Corona-Zeit wieder gestiegen. Demnach wurden im Jahr 2023 5 053 Straftaten an Schulen erfasst - gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 4,1 % -, darunter 2 680 sogenannte Rohheitsdelikte wie Körperverletzungen, Fälle von sexueller Belästigung, Vergewaltigung und die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Zudem wurden zwischen 2019 und 2023 insgesamt 842 politisch motivierte Straftaten an Schulen verzeichnet.
Einer repräsentativen und Anfang dieses Jahres veröffentlichten Umfrage im Auftrag des Verbandes Bildung und Erziehung zufolge sehen sich immer mehr Lehrkräfte an vielen Schulen mit Bedrohungen, Beleidigungen, Mobbing und sogar körperlichen Angriffen konfrontiert.
Der Gemeinsame Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums, des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport und des Niedersächsischen Justizministeriums vom 1. Juni 2016 zu Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen in Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft, geändert durch den Gemeinsamen Runderlass vom 27. August 2021, ist mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft getreten.
Laut einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks vom 7. Januar 2025 hat Kultusministerin Hamburg angekündigt, den vor 14 Monaten außer Kraft getretenen Erlass überarbeiten lassen zu wollen. Wie die HAZ in der genannten Berichterstattung vom 21. Januar 2025 weiter ausführt, habe das Kultusministerium mitgeteilt, dass noch unklar sei, wann der neue Erlass vorliege.
Erste Frage: Wann soll der neue Erlass zur Sicherheits- und Gewaltprävention an Schulen konkret in Kraft treten?
Zweite Frage: Wie erklärt die Landesregierung, dass es bis heute keinen gültigen Runderlass zur Sicherheits- und Gewaltprävention an Schulen gibt, obwohl der bisherige Erlass bereits vor rund 14 Monaten außer Kraft getreten ist?
Dritte Frage: Welche Maßnahmen hat die Landesregierung konkret ergriffen, um auf die steigende Zahl von Gewalttaten an Schulen, insbesondere die steigende Zahl von Rohheitsdelikten, zu reagieren?
Vielen Dank. - Für die Landesregierung wird antworten: die Kultusministerin Julia Willie Hamburg. Bitte sehr, Frau Ministerin!
Vielen Dank. - Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorweg möchte ich erst einmal ausdrücklich betonen, dass Gewalt in jeglicher Form inakzeptabel und nicht zu tolerieren ist. Das gilt selbstverständlich auch für und in unseren Schulen. Wir wollen, dass sich Schülerinnen und Schüler ebenso wie alle anderen an Schule Beschäftigten sicher fühlen.
Schule ist kein rechtsfreier Raum. Allen in Schule bekannt gewordenen Vorkommnissen wird vor Ort nachgegangen, und es werden Konsequenzen gezogen. Zugleich ergreifen wir auf den verschiedenen Ebenen sowohl präventive Maßnahmen als auch Interventionen, um Gewalt zu begegnen.
Gleichwohl muss ich betonen, dass gesellschaftliche Probleme natürlich auch nicht vor den Schulen haltmachen. Verschiedene Studien legen nahe, dass Gewalt in Schule, aber auch in der Gesellschaft insgesamt zunimmt. Insofern ist es auch kein Wunder, dass sich Gewalt, wenn sie in der Gesellschaft und an Intensität zunimmt, auch an Schulen widerspiegelt. Trotzdem ist klar: Jeder Gewaltvorfall ist ein Vorfall zu viel. Deswegen arbeiten wir daran, diese zu reduzieren.
Wir beobachten gleichzeitig aber auch ein zusätzliches verstärktes Bewusstsein in den Schulen im Umgang mit Gewalt und auch in der Sensibilität gegenüber Gewalt. Insofern wird diese Null-ToleranzHaltung natürlich auch in der Statistik deutlich, weil viel mehr zur Anzeige gebracht wird. Es ist am Ende auch ein Zeichen guter Präventionsarbeit, dass hier die Sensibilität gestiegen ist. Prävention bleibt beim Umgang mit Gewalt auch immer die Schlüsselaufgabe, auf die wir einen Schwerpunkt legen.
Zu Frage 1: Der Gemeinsame Runderlass des Kultusministeriums, Innenministeriums und Justizministeriums befindet sich derzeit in einer umfangreichen Überarbeitung. Wir haben dieses Mal auch erstmalig das Sozialministerium hinzugezogen, um auch die Schnittstellen zur Kinder- und Jugendhilfe, aber auch zum Kinder- und Jugendschutz zu stärken.
Ziel der Novellierung ist es, den Erlass praxistauglicher und auch knapper und damit auch klarer zu fassen, aber auch gleichzeitig umfangreicher anzulegen, indem wir diese weiteren Bereiche mitdenken. Gleichzeitig wollen wir praxisnahe Handreichungen zur Verfügung stellen, weil wir wahrnehmen, dass die Schulen teilweise sehr unsicher sind,
was sie wann zu tun haben. Das wollen wir an dieser Stelle deutlich schärfen und noch einmal auch auf die Praxis fokussieren.
Geplant ist es, diesen Erlass noch in diesem Jahr in Kraft zu setzen und den Erlass mit Handreichungen zur Prävention, mit Konzepten und Leitlinien zur Intervention zu flankieren.
Ich möchte deutlich betonen, dass sich die Gewalt in den letzten Jahren deutlich verändert hat und dass es daher auch wichtig ist, diese Vielschichtigkeit zu betrachten und hier keine Schnellschüsse zu vollziehen, sondern diesen Novellierungsprozess wirklich auch mit praxisnahen Konzepten zu begleiten. Das macht es am Ende auch so zeitintensiv. Ich möchte hier dem Eindruck entgegentreten, dass wir Schulen an der Stelle alleinlassen.