Auch der Strafvollzug ist mit 6,9 % weiterhin ein starker Bereich bei den Petitionen. Das überrascht insoweit, als wir nach der Einrichtung eines Ombudsmannes für den Strafvollzug mit einer deutlichen Abnahme der Petitionseingänge gerechnet haben.
Ein dauerhaft starker Bereich war und ist der Bereich Bauen und Wohnen mit immerhin 6,9 % der Eingaben. Ausländerrechtliche Fälle waren mit 4,7 % vertreten.
Die höchsten Eingangszahlen hatte der Bereich des öffentlichen Dienstrechts mit 26,3 %, was vor allem auf die nach wie vor zahlreichen Eingaben zur Dauer der Beihilfebearbeitung zurückzuführen ist. Hier zeichnet sich nun endlich unter anderem auch aufgrund des Einsatzes des Petitionsausschusses eine Entspannung ab.
Erfreulich ist, dass wir in deutlich über einem Drittel der Fälle, nämlich 38,7 %, im Sinne der Anliegen erfolgreich sein konnten. Das zeigt, dass sich Petitionen lohnen.
Weitere Einzelheiten zu den Zahlen können Sie dem schriftlichen Petitionsbericht entnehmen. Diesen Bericht gibt es auf den Internetseiten des Landtages. Ich empfehle Ihnen diesen Bericht zur genaueren Lektüre.
Wie die Vorsitzende des Petitionsausschusses, meine Kollegin Howe, im letzten Halbjahresbericht vom 16. April 2008 aufgeführt hat, haben den Petitionsausschuss Ende 2007, aber auch noch in den Monaten Januar, Februar und März dieses Jahres Tausende von Eingaben erreicht, die sich gegen die Verschiebung der Besoldungsanpassung für die Beamten im Lande richteten. Insgesamt waren es über 19.000 Sammel- und Massenpetitionen alleine zu diesem Thema.
Wir haben im April inzwischen auch mit den Petitionsausschüssen der anderen Bundesländer und des Bundestages auf einer gemeinsamen Tagung in Dresden erörtert, wie mit Massenpetitionen umzugehen ist und welche Regelungen möglicherweise geschaffen oder ergänzt werden müssen. Aus der Sicht des Petitionsausschusses ist es wichtig festzulegen, wie innerhalb des Landtags eine sogenannte Massenpetition zu behandeln ist. Dabei ist es mir besonders wichtig zu betonen: Das Grundanliegen jeder Petition wird sorgfältig geprüft, unabhängig davon, ob es sich um ein Einzelschreiben oder eine von vielen Bürgerinnen unterstützte Eingabe handelt.
Wenn aber die Eingangszahlen zu einem Petitionsanliegen in die Hunderte, ja in die Tausende gehen, muss auf ein vereinfachtes Verfahren der Petitionserfassung und für die Mitteilung des Petitionsbeschlusses zurückgegriffen werden können. Ansonsten würden alle anderen Petitionen blockiert und der gesamte Betrieb quasi lahmgelegt werden. Deshalb wird im Parlament über eine Ergänzung der Geschäftsordnung des Landtags zu diskutieren sein, die das Verfahren regelt, ohne – ich betone das noch einmal – grundlegend in das Petitionsrecht einzugreifen und es einzuschränken. Diese Diskussion wird im Übrigen nicht nur bei uns geführt. Auch die anderen Landtage und der Bundestag sind mit diesem Problemkreis beschäftigt, um wirksam und rechtmäßig auf Masseneingaben regieren zu können.
Auf einer Klausurtagung im Januar hat sich der Petitionsausschuss mit einigen grundsätzlichen Themen der Petitionsarbeit befasst. Wir haben das beim Deutschen Bundestag bereits erfolgreich gelaufene Projekt „öffentliche Petitionen“ anhand des vorläufigen Evaluationsberichtes diskutiert. Eine abschließende Meinungsbildung dazu, ob und wie „öffentliche Petitionen“ auch im Landtag von Nordrhein-Westfalen eingeführt werden sollten, werden wir aber erst dann diskutieren, wenn der abschließende Bericht vorliegt.
Der Petitionsausschuss hat seine Öffentlichkeitsarbeit im ersten Halbjahr 2008 aktiv fortgesetzt. Wir haben dazu zwei auswärtige Bürgersprechstunden beim Kreis Euskirchen und beim Kreis Herford durchgeführt. Diese Termine sorgen in hohem Maße dafür, dass der Petitionsausschuss vor Ort wirk
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den Bürgerinnen auf der Landtagstribüne mitzuteilen, dass wir einmal im Monat eine offene Petitionssprechstunde hier in der Villa Horion am Rhein durchführen, zu der Sie sich anmelden können. Sie können auf diese Weise Ihre Anliegen hier vor Ort immer persönlich vortragen.
Im Februar haben die Obleute in den Redaktionsräumen der „Kölnischen Rundschau“ eine Telefonaktion durchgeführt. Viele Leserinnen der Zeitung haben an diesem Tag die Möglichkeit gehabt, ihre Probleme mit Behörden im Lande in einem Telefonat vorzutragen. In den meisten Fällen mussten wir tatsächlich zum Einreichen einer Petition raten.
Im Folgenden möchte ich Ihnen aus den vielfältigen Petitionen eine Reihe von Fällen vortragen, damit Sie sehen, wie breit die Arbeit angelegt ist und womit sich der Petitionsausschuss beschäftigt.
Dass die Übernahme eines politischen Mandats mit Risiken einhergehen kann, zeigt die Petition von kommunalen Mandatsträgern der Gemeinde Hüllhorst. Diese hatten sich mit der Bitte an den Petitionsausschuss gewandt, sie von Haftungsansprüchen zu befreien, die auf Betreiben der Kommunalaufsicht gegen einzelne Mitglieder des Planungs- und Umweltausschusses der Gemeinde durchgesetzt werden sollten. Immerhin ging es um eine Schadenersatzhöhe von 170.000 €, die der Betreiber von Windenergieanlagen geltend machte, weil u. a. durch mehrere ablehnende Entscheidungen des Bau- und Umweltausschusses die Inbetriebnahme der Anlage verzögert worden ist. Die Gemeinde hatte sich bereits mit ihm auf eine Schadenssumme von 170.000 € geeinigt. Eigentlich lag die Summe noch wesentlich höher.
Die Gemeinde selbst wollte diese Summe aus dem gemeindlichen Haushalt begleichen. Doch die Kommunalaufsicht bestand darauf, die Schadenssumme von den einzelnen Ratsmitgliedern zurückzufordern, da diese – das war der Vorwurf – in den entscheidenden Ausschusssitzungen das gemeindliche Einvernehmen trotz angeblich klarer Rechtslage versagt und damit insgesamt das Bauvorhaben entscheidend verzögert hatten.
Die Stellungnahme des Innenministeriums war auch eindeutig und ging von der vollen Haftung der Ratsmitglieder aus.
Es war ein besonderer und durchaus schwieriger Fall, auch für den Petitionsausschuss. Wir mussten Gegen- und Miteinander abwägen. Auf der einen Seite stand die sparsame und sorgsame Verwendung von gemeindlichen Haushaltsmitteln. Die Qualität der Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik mit ihren ganz unterschiedlichen Rollen und die Perspektive des ehrenamtlichen kommunalen Mandats standen auf der anderen Seite. Soweit wir
es vorliegen haben, handelte es sich um den ersten Fall, in dem ein Rückgriff auf Ratsmitglieder im Lande rigoros durchgesetzt werden sollte.
Wir hatten im Petitionsausschuss Zweifel, ob allein die kommunalen Mandatsträger für den Schaden verantwortlich waren und deshalb auch alleine dafür einstehen sollten. Immerhin hatte die Prüfung ergeben, dass die Verwaltung der Gemeinde Hüllhorst bei ihren Vorlagen für die jeweiligen Ausschusssitzungen nicht deutlich genug auf die Konsequenzen einer Ablehnung hingewiesen hatte.
Auch die Kreisverwaltung als eigentliche Genehmigungsbehörde für die Windenergieanlagen aber auch als Kommunalaufsicht, die das Geld dann eingefordert hat, hatte sich sehr viel Zeit gelassen, bevor sie die notwendigen Entscheidungen getroffen hat.
Das Verwaltungsgericht Minden war in einem Eilverfahren angerufen worden und sah es ähnlich wie der Petitionsausschuss. Es warf einige Fragen im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und auf den Umfang des Rückgriffes auf. Der Ausschuss hat deshalb angesichts drohender zahlreicher Verfahren sowohl vor dem Verwaltungs- als auch vor den Zivilgerichten nach einem Erörterungstermin im Landtag einen Vorschlag für eine außerordentliche Einigung unterbreitet. Danach sollten die Gemeindeverwaltung, die Kreisverwaltung, aber auch die Ratsmitglieder selbst einen angemessenen Anteil des entstandenen Schadens tragen.
Der Petitionsausschuss hat wieder Bewegung in die Sache gebracht. Er hat am Ende dazu geführt, dass auch der kommunale Versicherer der Gemeinde noch einmal seinen bis dahin ablehnenden Standpunkt überdacht hat. Dieser Versicherer wird nunmehr nahezu den gesamten noch offenen Schadensbetrag ausgleichen. Ohne das Petitionsverfahren und den klärenden Beschluss wäre es zu diesem Ergebnis nicht gekommen.
Ich habe Ihnen diesen Fall so ausführlich vorgestellt, weil er etwas deutlich macht. Petitionsverfahren führen häufig dazu, dass langwierige und kostenträchtige Verwaltungs- und Gerichtsverfahren abgekürzt oder sogar ganz vermieden werden können. Sinn und Zweck eines Petitionsverfahrens aber auch eines Gerichtsverfahrens kann eigentlich nur sein, Rechtsfrieden herzustellen. Das ist uns im Falle der Gemeinde Hüllhorst wirklich gelungen.
Bereits vor einem Jahr habe ich an dieser Stelle im Petitionsbericht eine befriedigende Lösung für die Lehrerinnen und Lehrer angemahnt, die durch die Aufhebung des sogenannten Mangelfacherlasses benachteiligt worden sind.
Noch einmal kurz zur Erinnerung: Das Land hatte geeignete Fachkräfte für den Schuldienst in sogenannten Mangelfächern angeworben. Als Anreiz
diente, dass eine Verbeamtung noch bis zum 45. Lebensjahr möglich sein sollte. Zahlreiche Personen haben sich daraufhin auf den Weg gemacht, ihre sicheren Arbeitsplätze verlassen und sind im Vertrauen auf die gegebenen Zusagen in den Schuldienst gewechselt.
Dann ist gleichsam von heute auf morgen diese Regelung außer Kraft gesetzt worden – mit der Folge, dass die Verbeamtung nicht mehr möglich war. Die Betroffenen sehen dies als tiefgreifenden Vertrauensbruch an. Dies ist eine Auffassung, die einigen Lehrerinnen und Lehrern in ihren erfolgreichen Klagen vor den Verwaltungsgerichten bestätigt wurde. Die Landesregierung hat sich diese Begründungen allerdings nicht zu Herzen genommen, sondern die Sache dem Oberverwaltungsgericht vorgelegt. Das alles ist aus Sicht des Petitionsausschusses wenig erfreulich.
Ein besonderes Augenmerk legt der Petitionsausschuss auf diejenigen, die bereits mit dem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst begonnen hatten, als sie die Aufhebung des Mangelfacherlasses traf. Es handelt sich dabei nach unseren Informationen um einen überschaubaren Personenkreis. Diese Lehrkräfte unterrichten in den Schulen, wenn sie nicht schon – ich sage: leider – in andere Bundesländer abgewandert sind. Von ihnen wird erwartet, dass sie mit großem Engagement arbeiten und umfassenden Einsatz leisten, obwohl sie sich getäuscht sehen.
Der Ausschuss hat – wie immer fraktionsübergreifend – noch vor der Sommerpause in einem weiteren Gespräch mit der Schulministerin und dem Finanzministerium nachdrücklich deutlich gemacht, dass wir eine baldige befriedigende Lösung erwarten. Sollte also das Oberverwaltungsgericht auch zugunsten der Lehrkräfte entscheiden, wird erwartet, dass alle Betroffenen von dieser Entscheidung profitieren und nicht nur diejenigen, die vor die Verwaltungsgerichte gezogen sind. Hier stehen die Glaubwürdigkeit und die Verlässlichkeit staatlichen Handelns auf dem Spiel.
Ich frage Sie, meine Damen und Herren: Sind Sie Jägerinnen und Jäger? – Das ist keine notwendige Voraussetzung, um diesem Fall folgen zu können, der auf einen ganz besonderen Umstand hinweist: Auch die polizeiliche Tätigkeit ist vielfach Gegenstand von Eingaben an den Petitionsausschuss. Von einem doch etwas außergewöhnlichen Fall, der sich im Sommer letzten Jahres am rechtsrheinischen Stadtrand von Köln ereignete, möchte ich nun berichten.
An einem Werktag in den frühen Abendstunden hat sich eine Jagdgesellschaft zur Taubenjagd verabredet. Die jagdrechtlichen Voraussetzungen lagen unstreitig vor. Die Jägerinnen und Jäger hatten sich am Rande eines etwa 300 mal 400 m großen ab
gemähten Feldes eingefunden und sich rund um dieses Areal verteilt. Alles lief unter waidmännischen Gesichtspunkten ordnungsgemäß ab.
Dann passierte es: Nachdem einige Schüsse gefallen waren, näherte sich zunächst ein Streifenwagen. Wenig später näherten sich zehn weitere Polizeifahrzeuge dem Feld. Nun ging es Schlag auf Schlag: Vier Polizeibeamte stürmten mit durchgeladenen Waffen auf die Jäger zu – so auch auf einen fast 70-jährigen Jagdteilnehmer, der ganz ruhig auf seinem Jägerstuhl saß; sein Jagdhund lag an seiner Seite.
Die Polizeibeamten forderten ihn lautstark auf, sich hinzulegen und die Waffe auf den Boden zu werfen. Der ältere Herr war völlig konsterniert, kam aber umgehend den Aufforderungen der Polizeibeamten nach. Auf dem Boden sitzend wurden ihm von zwei Polizeibeamten blitzschnell die Arme auf den Rücken gedreht und mit Handschellen gefesselt. In der Fachsprache nennt man das Fixierung. Sodann erfolgte eine körperliche Durchsuchung. Ebenso erging es weiteren Jagdgästen.
Erst nach einer Stunde – die zeitlichen Angaben differieren hier – wurde die Aktion beendet, zumal sich schnell herausgestellt hatte, dass es sich um eine harmlose Jagdgesellschaft handelte. Die Jägerinnen und Jäger empfanden die Situation als außerordentlich bedrohlich, da die sehr nervösen und zum Teil jungen Polizisten mit entsicherten Waffen agierten. – So weit zum Sachverhalt, der noch mit weiteren Details ausgeschmückt werden könnte.
Für das polizeiliche Handeln vor Ort mit der Absicht, gegen drohende Gewalttaten rechtzeitig einzuschreiten, ist noch Verständnis möglich. Nicht verstehen können wir als Ausschuss allerdings, dass die Polizei von sich aus nicht bereit und in der Lage war, wenigstens ihr Bedauern über eine nicht gerade gelungene Polizeiaktion zum Ausdruck zu bringen.
Laut Bericht des Innenministeriums ist es offenbar der Handyanruf eines sich über die Jagdgesellschaft ärgernden Spaziergängers gewesen, der die ganze Aktion auslöste. Man kann nur froh sein, dass bis auf den Schock, den einzelne Jagdteilnehmer erlitten haben, nicht noch größeres Unheil geschehen ist.
Erst im zweiten Erörterungstermin im Landtag sah sich der Inspekteur der Polizei in der Lage, sein Bedauern über den Umgang mit den Betroffenen zum Ausdruck zu bringen. Es wurde eingeräumt, dass in der Rückschau die beteiligten Polizeikräfte früher hätten erkennen können, dass es sich um eine harmlose Jagdgesellschaft gehandelt hat. Ich sage sehr deutlich: Diese Worte hätten früher kommen können und müssen.
Wir beobachten, dass es insbesondere der Polizei aber auch Teilbereichen der Justiz schwerfällt, im Nachhinein Vorgehensweisen zu erklären oder aus der Nachbetrachtung verständliche Fehler einzuräumen. Das ist bedauerlich. Ich finde, das sollte sich deutlich ändern. Ich hoffe, Frau MüllerPiepenkötter hat aufmerksam zugehört und wird das in die Beratungen ihres Hauses mitnehmen.
Seit Jahren gehen beim Petitionsausschuss immer wieder Beschwerden von Patientinnen und Patienten aus dem Maßregelvollzug ein, die sich über die Unterbringungssituation in den Kliniken beklagen. Kernpunkt der Petitionen ist die Überbelegung der Stationen, die dazu führt, dass Gemeinschafts-, Therapie- oder Speiseräume in Schlafräume umgewandelt werden müssen bzw. einzelne Schlafräume deutlich überbelegt sind.
Das hat zur Folge, dass es kaum Rückzugsmöglichkeiten für die Patientinnen und Patienten gibt. Mahlzeiten können nur schichtweise eingenommen werden. Außerdem ist es aus Platzgründen den Betreuern und dem Fachpersonal unmöglich, an den Mahlzeiten teilzunehmen. Das ist aber andererseits besonders wichtig, um Spannungen zwischen den psychisch kranken und suchtkranken Patientinnen und Patienten frühzeitig erkennen zu können, diesen nachzugehen und natürlich auch präventiv entgegenwirken zu können.
Der Petitionsausschuss hat sich – wie schon zu Beginn dieser Wahlperiode – im Juni 2008 in einem Erörterungstermin in den Rheinischen Kliniken Bedburg-Hau ein Bild von der dortigen Situation gemacht und mit Vertreterinnen und Vertretern des zuständigen Gesundheitsministeriums, des Landschaftsverbands Rheinland, dem Beauftragten für den Maßregelvollzug sowie den Rheinischen Kliniken eingehend diskutiert.
Dabei mussten wir feststellen, dass die von den Patientinnen und Patienten geschilderten Zustände keinesfalls übertrieben sind, sondern die Belegungssituation im Wesentlichen zutreffend dargestellt wird. Hier besteht dringender Handlungsbedarf – und das nicht erst seit gestern.
Es wurde, wie auch schon anlässlich eines Termins im November 2005 versichert, dass sich die Belegungssituation in Bedburg-Hau durch Inbetriebnahme eines Ersatzneubaus mit 114 Plätzen nun kurzfristig deutlich entspannen wird.