Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hochschulzulassungsreformgesetz leitet eine ganze Reihe von Maßnahmen ein, die nach der Umsetzung endlich zu einer serviceorientierten Hochschullandschaft und zu einer optimierten Vergabe von Studienplätzen in unserem Land führen werden.
Zum einen setzen wir damit ein Bündel von Verbesserungen hinsichtlich neuerer Entwicklungen, die im bislang gültigen Hochschulzulassungsgesetz noch nicht berücksichtigt worden, um.
Zum anderen schließen wir die Ratifizierung des Staatsvertrages über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung vom 5. Juni 2008 ab.
Wir wollen die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen – ZVS – zu einer „Stiftung für Hochschulzulassung“ fortentwickeln und so die alte Zentralstelle zur staatlichen Verteilung junger Menschen auf Studienplätze durch eine serviceorientierte Stiftung ersetzen.
Wie sich gezeigt hat, führen Mehrfachbewerbungen um Studienplätze dazu, dass ein Großteil der seitens der Hochschulen vergebenen Studienplätze von den Studienbewerbern letztlich abgelehnt wird, weil diese zwischenzeitlich von anderen Hochschulen einen Studienplatz erhalten und diesen angenommen haben. Mehrstufige Nachrückverfahren und zeitliche Verzögerungen sind die Folge.
Zudem müssen in den kommenden Jahren, vor allem im Jahr 2013, die Folgen der geburtenstarken Jahrgänge und der Verkürzung der gymnasialen Oberstufe berücksichtigt werden. Die Nachfrage an Studienplätzen wird beträchtlich steigen. Dies führt zu einer weiteren Erhöhung des Verwaltungsaufwandes für die Hochschulen.
Daher müssen wir effiziente Zulassungssysteme einführen. Mehrfachbewerbungen gilt es frühzeitig abzugleichen. Die von uns politisch ausdrücklich gewollte Möglichkeit, dass sich die Hochschulen drei Fünftel der Studienbewerber nach eigenen hochschulinternen Kriterien im bundesweiten zentralen Vergabeverfahren auswählen dürfen, ist dabei zu berücksichtigen.
Auch die Umstellung auf die gestuften Studiengänge – Bachelor und Master – führt verständlicherweise zur Änderung des Hochschulzulassungsrechts.
Art. 2 enthält das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung für Hochschulzulassung“, mit dem der Staatsvertrag funktional ergänzt wird.
Allerdings müssen wir in Art. 2 noch einen Absatz in § 12 einfügen, um sicherzustellen, dass auch dem beamteten Personal – das statusrechtrechtlich zwar nicht zur Stiftung gehört, aber der Stiftung zugewiesen wird – das aktive und passive Wahlrecht zur Personalvertretung der Stiftung eingeräumt wird. Die neue Bestimmung soll auch dazu führen, dass eine aufwendige Neuwahl der Personalvertretung der Stiftung vermieden wird. Dies ist wegen des gegenüber der ZVS faktisch unveränderten Personalbestands der Stiftung geboten.
Das Gesetz gründet die Stiftung nach nordrheinwestfälischem Recht. Dies wird in Art. 3 geregelt, der einige Ausführungsbestimmungen zum Staatsvertrag beinhaltet.
Als entscheidende Neuerung enthält der Gesetzentwurf, wie bereits erwähnt, die örtliche Studienplatzvergabe für das erste Fachsemester. Damit bekommen die Hochschulen die Freiheit, drei Fünftel der Studienbewerber nach internen Kriterien auswählen zu können.
An dieser Stelle wollen wir die Empfehlung der Sachverständigen der Anhörung aufgreifen, die neuen Bestimmungen über die Vergabe von Plätzen in Studiengängen mit örtlichen Zulassungsbeschränkungen erst zum Wintersemester 2009/2010
erstmals anzuwenden. Deshalb soll die Bestimmung des Art. 3 § 8 Abs. 1 Satz 2 entsprechend geändert werden. Dadurch muss auch der Titel des Gesetzes geändert werden, der nicht mehr „Hochschulzulassungsgesetz 2008“ lautet, sondern entsprechend der vorliegenden Beschlussfassung gefasst wird.
Eine weitere wesentliche Neuerung des Gesetzentwurfs sind Bestimmungen für die Auswahl von Studienbewerbern für Studiengänge, die mit dem Mastergrad abschließen. Damit wird der Umstellung auf die gestuften Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master Rechnung getragen.
Die Art. 5 und 6 des Gesetzentwurfes enthalten Bestimmungen zur Änderung des Hochschulgesetzes und des Kunsthochschulgesetzes, mit denen die Vorbereitung ausländischer Studieninteressenten auf ein Studium in Nordrhein-Westfalen neu gestaltet werden soll.
Des Weiteren wollen wir im sogenannten Omnibusverfahren zusätzlich dem Entschließungsantrag aller Fraktionen des Landtages Drucksache 14/6864 Rechnung tragen, der in der Sitzung des Ausschusses für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie am 11. September 2008 einstimmig verabschiedet worden ist. Darin spricht sich der Landtag dafür aus, die gesetzlichen Bedingungen dafür zu schaffen, dass Studierende auch während ihrer Beurlaubung zwecks Pflege oder Erziehung von Kindern oder nahen Angehörigen die Möglichkeit erhalten, an Prüfungen teilzunehmen. Deshalb sollen Abschnitt 2 des Hochschulgesetzes und Abschnitt 3 des Kunsthochschulgesetzes entsprechend geändert werden.
Meine Damen und Herren, Nordrhein-Westfalen braucht mehr gute Köpfe in den Hochschulen. Bei der Gewinnung guter Wissenschaftler für unsere Hochschulen hat sich erwiesen, dass die Anwendung des § 34 Bundesbesoldungsgesetz viel Bürokratie hervorruft, die vermeidbar ist. Daher wird in Art. 7 des Gesetzentwurfes festgelegt, dass dieser Paragraf des Bundesbesoldungsgesetzes für die nordrhein-westfälischen Hochschulen nicht mehr angewendet werden soll.
Damit haben wir einen guten Schritt getan, um den Hochschulen bei der Berufung von Spitzenkräften eine größere Flexibilität einzuräumen. Der Einwand der SPD in ihrem Entschließungsantrag geht fehl; denn unseres Erachtens dient gerade der Globalhaushalt dazu, Schwerpunkte zu legen. Außerdem können Spitzenkräfte nach ihrer Berufung oft noch zusätzliche Mittel einwerben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hoffen, dass der Staatsvertrag auch in den anderen Bundesländern zügig ratifiziert und zum Wohle des deutschen Hochschulstandortes eine baldige Implementierung folgen wird. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hochschulzulassungsreformgesetz, das wir heute im Landtag abschließend beraten, verbindet zwei Sachzusammenhänge, die nichts miteinander zu tun haben, außer dass sie gesetzlich geregelt werden müssen. Diese beiden Themenbereiche, die Herr Kollege Brinkmeier auch schon angesprochen hat, sind die Umwandlung der ZVS in eine Servicestellung und die Freigabe der Professorengehälter nach oben.
Ich will zu Beginn noch einmal deutlich betonen, dass es sich bei diesem Zusammenbinden von Gesetzen, von denen eines unter besonderem Zeitdruck steht, um kein angemessenes parlamentarisches Verfahren handelt – zumal die von der Landesregierung zu verantwortende Zeitverzögerung bei der Einbringung nur zwei Schlüsse zulässt: Entweder hat das Ministerium zu lange abgewartet, oder man hat in der Frage der Professorengehälter den eigenen Fraktionen nicht über den Weg getraut. – Die Koalitionsfraktionen sollten ihr Selbstverständnis in diesem Zusammenhang in der Tat noch einmal überprüfen.
Nur komme ich zu den beiden Punkten im Einzelnen, und zwar zuerst zur ZVS, deren Reform jetzt von allen Fraktionen des Landtags getragen wird. Dies – das muss hier auch noch einmal deutlich betont werden – ist keine Selbstverständlichkeit. Die ZVS war in den 35 Jahren ihrer Existenz nie wirklich geliebt und fortwährender Anlass für Streit. Die jetzige Regierungskoalition wollte die ZVS abschaffen. In den letzten Jahren schien es fast so, als hätten die neoliberalen Reformer endgültig obsiegt. Aber es kam dann doch alles ganz anders. Der Beitrag von Herrn Brinkmeier hat das ja beschrieben. Die Deregulierung brachte nichts, kostete viel Geld und führte zu Chaos. Nur haben manche länger gebraucht, um diese Wahrheit zu erkennen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
So war bereits 2006 endgültig klar, dass die Hochschulen allein mit der Freiheit der Bewerberinnen- und Bewerberauswahl in den Numerus-claususFächern überfordert sind. Aus diesem Grund forderten wir bereits 2006 eine einheitliche bundesweite Servicestelle, die Studienplatzbewerbungen registriert und im Interesse der Studierenden und der Hochschulen auch verwaltet. Von Beginn der Debatte an war es das Ziel der SPD, die ZVS in diesem Rahmen zu reformieren. Wir sind froh, dass sich diese Erkenntnis nun bei allen Fraktionen im Hause durchgesetzt hat.
Leider sind Sie aber nicht oder noch immer nicht bereit, das Rad weiter in die richtige Richtung zu drehen. Wir wollen dennoch diesem ersten Schritt nicht im Wege stehen. Es ist allerdings schon jetzt absehbar, dass nicht alle Hochschulen bei diesem Verfahren solidarisch partizipieren werden. Hier werden wir genau hinschauen müssen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wie sich die Landschaft entwickelt.
Wir müssen aber auch jetzt schon Fehlentwicklungen vorbeugen. Insbesondere muss vorab ein bundes- und europaweit tragfähiges System entwickelt werden, um den Übergang vom Bachelor zum Master ohne Zeitverlust für die Studierenden organisieren zu können. Das ist auch Inhalt eines unserer Entschließungsanträge. Hier muss die Landesregierung entsprechend der Ergebnisse der Anhörung im Ausschuss vom 16. Oktober noch nacharbeiten.
Beide Aspekte haben wir in unseren ersten Entschließungsantrag aufgenommen, dem Sie, liebe Koalitionsabgeordnete, aus meiner Sicht ohne Gefahr zustimmen können. Diese Arbeit wird sich, wenn Sie das nicht tun, die Landesregierung ohnehin machen müssen.
Das gilt nicht für unseren zweiten Entschließungsantrag. Hier haben wir einen Dissens. Hier hätten Sie sich mehr Zeit zur Beratung im Ausschuss nehmen müssen. Hoffnung ist ja schön, das Prinzip Hoffnung überhaupt, Herr Kollege Brinkmeier. Aber der Hoffnung muss auch eine gewisse Grundlage gegeben werden. Sie hätten sich in der Tat mehr Zeit nehmen müssen, um die Tragweite Ihrer Entscheidung zu verstehen. Denn hier öffnen Sie eine Büchse, die Sie nicht mehr so schnell verschließen können, selbst wenn Sie wollten. Hier ist mehr als Vorsicht geboten.
Zum Kern! Sie wollen, dass Professorinnen und Professoren in der Spitze, also die Top-Wissenschaftlerinnen und Top-Wissenschaftler, mehr Geld als andere Professorinnen und Professoren erhalten können. Es gibt also einen Mindestlohn nach unten, aber eben keine Begrenzung nach oben. Das Ganze soll sich nach Leistungsgesichtspunkten gestalten.
Das führt dann allerdings schon zur ersten Frage, um welche Leistungen es sich hier überhaupt handelt. Die Forschungsleistung wird bei den Bewertungskriterien sicherlich wieder die Lehrleistung in ihrer Bedeutung übersteigen. Das ist die Erfahrung, die wir bei allen Verteilungsmechanismen machen. Das ganze System wird sich also noch stärker in diese Richtung verlagern. Es wird einen großen Druck auslösen, über dessen Folgen Sie sich noch wundern werden. Sie haben hier vergessen, entsprechende Kriterien zu entwickeln.
Die zweite Frage ist genauso unheilvoll, wenn man hier nicht sensibel ist. Wer zahlt denn dieses Mehr? Wenn das Land nicht einspringt, dann werden an
dere zahlen müssen. Es wird also innerhalb der Personalausgaben umgeschichtet, was an den Hochschulen sicherlich am ehesten den wissenschaftlichen Mittelbau treffen wird, oder es wird gleich aus Studiengebühren finanziert. Diese Erfahrung machen wir ja zunehmend. Allerdings geht beides auf Kosten der Studierenden.
Meine Damen und Herren, meine Redezeit ist zu Ende. Ich wollte noch einmal die Schwerpunkte unserer beiden Entschließungsanträge darstellen.
Wir beantragen eine Abstimmung zu den einzelnen Artikeln dieses Gesetzes, denen wir zum Teil zustimmen können, zu einem anderen Teil allerdings nicht. Ich muss aber auch sagen, dass es eigentlich das erste Mal ist, dass wir uns in einem solchen Gesetzgebungsverfahren ein Stück aufeinander zubewegt haben. Ich kann Ihnen nur sagen, Herr Kollege Brinkmeier: Mehr davon würde unseren Hochschulen gut tun. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da der Kollege Brinkmeier dankenswerterweise das Gesetzgebungsvorhaben detailliert vorgestellt hat, kann ich mich auf wenige politische Bemerkungen, auch in Reaktion auf den Kollegen Schultheis, konzentrieren.
Zum einen, Herr Schultheis: Sie haben den Eindruck erweckt, dass das gewählte Verfahren eines Artikelgesetzes besonders ungewöhnlich sei. Fast hat man Sie so verstehen können, dass es gar illegitim sei, diese beiden Sachverhalte in einer Vorlage zu regeln. Dazu muss ich Ihnen sagen: Ich verstehe Ihre Arbeitsweise nicht. Es ist ein übliches Verfahren in diesem Hause, erst recht im Deutschen Bundestag, wo es sehr viel kürzere, sehr viel dichtere Beratungszeiten gibt.
Sie müssen sich dann schon der Mühe unterziehen, schnell und gründlich zu sein. Wir jedenfalls trauen uns zu, schnell und gründlich zugleich zu sein.
Zum Zweiten, in der Sache, was die ZVSNachfolgeregelung angeht: Ich verstehe ja Ihre Motive. Aber gleichwohl ist Ihr Beharren auf Ihrem Copyright für mich nur noch lächerlich. Sie bauen da einen Popanz auf, wir Freien Demokraten und auch die Union hätten zu der Zeit unserer Oppositionstätigkeit hier die Abschaffung der ZVS ohne Sinn und Verstand betrieben.
ist, einerseits das Selbstauswahlrecht der Hochschulen zu stärken und andererseits das Auswahlrecht der Studierenden zu stärken. Das ist erreicht worden.