Ich komme gleich auf den entscheidenden Punkt, Herr Eumann. – Dass das auf technischer Ebene selbstverständlich eine Serviceeinrichtung braucht, die informiert und die auch den Hochschulen ermöglicht, von ihrem Recht Gebrauch zu machen, ergibt sich doch aus der Natur der Sache.
Der Unterschied zwischen Ihnen und uns, Herr Schultheis, wird an einer Stelle deutlich: Für uns ist das eine Serviceeinrichtung, bei der die Hochschule wählen kann, ob sie sich ihrer bedient. Was Sie wollen, ist eine Serviceeinrichtung, die verbindlich tätig wird. Sie haben sich durch Ihre Wortwahl eben selbst verraten.
Sie haben nämlich gesagt – das kann man im Protokoll nachlesen –, Sie wollen, dass diese Serviceeinrichtung jetzt – wörtlich – die Studierenden verwaltet. – Wir wollen aber keine Serviceeinrichtung, die die Studierenden verwaltet,
wir wollen eine Serviceeinrichtung, die sie berät, die eine Dienstleistung für Studierende und für Hochschulen erbringt. Das ist der Unterschied. Sie wollen letztlich nur eine alte Behörde in neuem Gewand, wir wollen eine Stiftung privaten Rechts, die in der Lage ist, für die Hochschulen sinnvoll und effizient tätig zu werden.
Herr Kollege Lindner, ich weiß ja, was ich gesagt habe. Ich habe gesagt „im Interesse und im Dienste der Hochschulen und Studierenden verwaltet“. Ich glaube, das ist eine ganz sinnvolle Aufgabe, wenn diese Aufgabe der ZVS übertragen wird. Ich würde darin keine Bürokratie sehen, sondern wirklich eine interessengesteuerte Verwaltungsaufgabe. Wenn Sie das für abträglich halten, dann tut mir das schrecklich leid.
Trotzdem: Wer Studierende verwalten will, der hat etwas anderes im Sinn als wir. Sie können Motive, Interessen und Absichten vorgeben, wie Sie möchten – das ist Ihnen unbenommen –, wir wollen Studierende aber nicht verwalten, wir wollen Dienstleistungen erbracht sehen. Das ist etwas ganz anderes.
Verwaltet wird ein Objekt, wir wollen aber, dass hier junge akademische Persönlichkeiten zu dem von ihnen gewünschten Studienplatz einen Weg gebahnt bekommen.
(Heike Gebhard [SPD]: Schauen Sie mal in unseren Antrag hinein, der vor zwei Jahren gestellt worden ist!)
Der dritte und letzte Punkt betrifft das neue Verfahren zur Bestimmung der Gehälter von Professoren, die neuen rechtlichen Möglichkeiten für die Hochschulen.
Ich will im Einzelnen nicht ausleuchten, was hier geplant ist. Aber wie attraktiv und wichtig das ist, hat man in diesen Tagen in Bayern sehen können. Da haben nämlich die bayerischen Spitzenhochschulen ihre Wünsche an die neue bayerische Staatsregierung formulieren können. Die haben zwei Dinge exemplarisch gesagt. Zum einen haben sie gesagt, sie wünschen sich ein bayerisches Landeshoch
Sie haben zum zweiten gesagt, sie wünschen sich von ihrer neuen bayerischen Staatsregierung, dass der Vergaberahmen aufgehoben wird – ebenfalls nach nordrhein-westfälischem Vorbild –, weil sie sonst Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus der Welt nicht mehr an ihre Hochschulen bekommen.
Die brauchen exzellente Ressourcen, die müssen aber auch sehen, dass ihre individuelle Spitzenleistung entsprechend honoriert wird.
Sie wollen weiterhin ihr Einheitssystem: wenn schon auf niedrigem Niveau, dann wenigstens einheitlich. Wir sagen, wir wollen Spitzen zulassen, weil die auch dafür sorgen, dass ein Hochschulstandort, eine Hochschullandschaft insgesamt an Fahrt aufnimmt.
Machen Sie weiter mit Ihrer gleichmacherischen egalitären Hochschulpolitik – deren Ergebnisse haben wir gesehen –, wir machen eine andere und lassen uns da von Ihnen nicht beirren. – Schönen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Lindner. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin Dr. Seidl.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lindner, es ist Ihnen eben nicht gelungen, das wegzudiskutieren, was wir die letzten Jahre und in der letzten Legislaturperiode erlebt haben.
ZVS – diese drei Buchstaben waren jahrelang ein rotes Tuch für Sie und für viele hier im Hause. Als Beleg hierfür möchte ich zwei Zitate anführen:
Das erste Zitat stammt von Ihnen, Herr Lindner: Der Wegfall der ZVS für die Studienplatzzuweisung in NRW ist eine Grundbedingung für Freiheit in Lehre und Studium und mehr Wettbewerb an den Hochschulen.
Sie haben auch jahrelang gesagt, Sie wollten durch den Wegfall der ZVS Milliarden an Geldern einsparen.
Herr Kuhmichel hat in dasselbe Horn getutet: Die ZVS steht echter Autonomie und wirklichem Wettbewerb der Hochschulen entgegen. – O-Ton Kuhmichel, CDU.
So gesehen muss man heute dankbar sein, dass letztlich die Einsicht gesiegt hat, dass der Markt allein es nicht richten wird, eine Erkenntnis, die nicht nur für die Vergabe von Studienplätzen zutrifft, wie wir alle in den vergangenen Wochen feststellen konnten, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dankbar kann man im Übrigen auch angesichts des sonst üblichen Vorgehens der Regierungsfraktionen sein, dass Sie zumindest einen Teil der in der Anhörung vorgetragenen Argumente ernst genommen und noch substanzielle Änderungen am Gesetzentwurf vorgenommen haben. Ich meine hier insbesondere die Verschiebung der erstmaligen Anwendung des neuen Verfahrens für unsere Hochschulen in Nordrhein-Westfalen vom Sommersemester auf das Wintersemester 2009/2010.
Besonders freut mich, dass es möglich war, eine weitere Änderung des Hochschulgesetzes einzubeziehen, die mit dem eigentlichen Anliegen der Hochschulzulassung nichts zu tun hat. Ich spreche von der Regelung, die wir gemeinsam und fraktionsübergreifend gefunden haben, um zu ermöglichen, dass Studierende, die aufgrund familiärer Verpflichtungen beurlaubt sind, dennoch Prüfungen ablegen können.
Das war vom Verfahren her sicher etwas unorthodox, aber, wie ich finde, der richtige Weg, um das Anliegen schnell umzusetzen.