Ganz anders liegt allerdings der Fall bei Art. 7 des Gesetzentwurfes. Denn die Art und Weise, wie Sie dem Parlament hier einem grundsätzlich für alle zustimmungsfähigen Gesetzentwurf durch die Hintertür ein völlig sachfremdes Anliegen untergeschoben haben, ist – das sage ich auch ganz deutlich – absolut nicht in Ordnung.
Die Öffnung des Vergaberahmens für die Professorengehälter ist doch ein – wie ich finde – so grundsätzlicher Paradigmenwechsel mit erheblichen Auswirkungen auf unsere Hochschullandschaft,
dass es sich sicherlich gelohnt hätte, hierfür ein eigenes Gesetz zu machen, Herr Witzel. Aber womöglich war es Ihnen letztlich unangenehm, diesen Schritt offensiv nach außen zu vertreten, denn schließlich bedeutet eine Überschreitung des Vergaberahmens, dass diese zulasten des Globalhaushaltes, sprich zulasten des Mittelbaus der Studierenden und zulasten der Lehre geht. Dies hätte in weiten Kreisen der Hochschullandschaft erhebliche Kritik ausgelöst.
Wir als Grüne werden jedenfalls diesem Artikel nicht zustimmen und haben deshalb – ebenfalls wie die SPD – die getrennte Abstimmung der einzelnen Artikel beantragt.
Wir begrüßen die Neuregelung der Hochschulzulassung – daran wollen wir keinen Zweifel aufkommen lassen – und natürlich auch die Lösung des Problems der Beurlaubung während der Kindererziehungszeit; schließlich haben wir sie mit angestoßen.
Zu hoffen ist, dass mit der heutigen Zustimmung zum Stiftungsgesetz die jahrelange unselige Diskussion über die Abschaffung der ZVS nun endlich ein glückliches Ende gefunden hat. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz legt die Grundlage für die Umwandlung der ZVS in eine Stiftung für Hochschulzulassung als Servicestelle. Damit leistet es einen ganz wesentlichen Beitrag, um in Zukunft gerade die Plätze, die durch die Hochschulen nach einem örtlichen NC vergeben werden, in einem koordinierten Verfahren so abzugleichen, dass sowohl die Bewerberinnen und Bewerber als auch die Hochschulen nachhaltig entlastet werden.
Darüber hinaus wird verankert, dass wir nunmehr auch örtliche Zulassungsverfahren dahin gehend modernisieren, dass künftig auch bei den Studiengängen mit einem örtlichen NC drei Fünftel der Studienbewerberinnen und -bewerber nach speziellen Kriterien der Hochschulen ausgewählt werden können. Ich denke, das ist ein ganz wichtiger Beitrag dazu, dass sich in Zukunft die Studierenden ihre Hochschule und die Hochschulen ihre Studierenden schneller, aber auch effektiver aussuchen können. Das ist ein großer Gewinn für alle, die unsere Hochschulen nach vorne bringen wollen.
Liebe Frau Seidl, da Sie noch einmal eine Grundsatzdebatte zum Thema ZVS begonnen und von einem roten Tuch gesprochen haben, möchte ich Ihnen Folgendes zurufen: Es ist richtig gewesen, dass die ZVS schon im Vorfeld der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge grundlegend infrage gestellt worden ist und jetzt auch umgewandelt wird. Wir müssen aber festhalten, dass man schon vor Jahren hätte tun müssen, was jetzt vom Landesgesetzgeber gemacht wird.
Dann hätten wir viele komplizierte Verfahren in den letzten Jahren nicht erlebt. Insofern sollte man alte Schlachten nicht noch einmal schlagen, sondern anerkennen, dass die Opposition damals vielleicht sehr weitsichtig agiert und damit frühzeitig auch Vorlagen geliefert hat, die man auch damals schon sinnvollerweise hätte umsetzen können.
Ein zweiter Punkt, der ganz wichtig ist, berührt den Vergaberahmen. Er gehört vielleicht nicht in die Grundgenese dieses Gesetzentwurfs, ist aber für unsere Hochschulen von zentraler Bedeutung: Wir sind damit das erste große Bundesland, dass eine Kernforderung aus der Exzellenzinitiative erfüllt, indem wir den Universitäten und Fachhochschulen die Möglichkeit eröffnen, Spitzenwissenschaftler für unsere Hochschulen gewinnen bzw. gute Wissenschaftler hier halten zu können.
Ich finde, es ziert den Landtag von NordrheinWestfalen und die Landesregierung förmlich – insbesondere dem Landesfinanzminister bin ich ausgesprochen dankbar –, dass sich etwa Hochschulrektoren aus Bayern wie etwa der Rektor der TU München öffentlich dahin gehend äußern, dass es doch wichtig sei, den Blick nach NordrheinWestfalen zu richten und zu schauen, was dort alles gut laufe, und dass man sich das auch in Bayern wünsche.
Meine Damen und Herren, wir haben lange gebraucht, damit man aus Süddeutschland jetzt wieder anerkennend auf Nordrhein-Westfalen schauen kann. Das wird mit diesem Gesetz möglich sein.
Das ist ein ganz wichtiger Schritt. Ich bin den Regierungsfraktionen ausgesprochen dankbar, dass das möglich wird.
Lassen Sie mich mit folgendem Gedanken schließen: Die Anhörung hat den Gesetzentwurf sehr positiv begleitet. Es sind in der Folge auf Wunsch der Hochschulen Änderungen bei der Umsetzung vorgenommen worden, die ich sehr begrüße.
Ich bin sehr dankbar, dass wir die Änderungen gemeinsam mit den Fraktionen aufnehmen können, dass Studierenden auch während ihrer Beurlaubung
zur Pflege enger Angehöriger bzw. zur Erziehung ihrer Kinder die Möglichkeit erhalten, an Hochschulprüfungen teilzunehmen. Das ist für die Studierenden sicherlich ebenfalls ein wichtiger Punkt.
Bei den Fraktionen möchte ich mich deshalb ganz herzlich für die gute Beratung und für die nachdrückliche Unterstützung dieses wichtigen Gesetzes bedanken. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Dr. Pinkwart. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben Einzelabstimmung über die acht Artikel beantragt. Anschließend werden wir über den gesamten Gesetzentwurf und danach über die beiden Entschließungsanträge abstimmen.
Zunächst kommen wir also zur Abstimmung über den Gesetzentwurf Drucksache 14/7318 nach den einzelnen Artikeln in der vom Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/7845 beschlossenen Fassung.
Wer stimmt Art. 1 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Art. 1 einstimmig angenommen.
Wer stimmt Art. 2 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Art. 2 einstimmig angenommen.
Wer stimmt Art. 3 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Art. 3 einstimmig angenommen.
Wer stimmt Art. 4 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Art. 4 einstimmig angenommen.
Wer stimmt Art. 5 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das ist die SPD-Fraktion. Wer enthält sich? – Damit ist Art. 5 mehrheitlich angenommen.
Wer stimmt Art. 6 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das ist die SPD-Fraktion. Wer enthält sich? – Damit ist Art. 6 mehrheitlich angenommen.
Wer stimmt Art. 7 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer enthält sich? – Damit ist Art. 7 mehrheitlich angenommen.
Wer stimmt Art. 8 zu? – Das sind die Fraktionen von CDU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Art. 8 einstimmig angenommen.
Wir kommen zur Gesamtabstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/7845 in der bereits erwähnten Fassung. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist bei Stimmenthaltung der Grünen mit der Mehrheit des Hauses angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/7881. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Die SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Grünen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ist der Entschließungsantrag damit abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/7882. Wer ist dafür? – Die SPD. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Die Grünen. Damit ist auch dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
16 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Mitglieder von Ausschüssen
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/7793 an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer stimmt dieser Überweisung zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Die Überweisung ist damit einstimmig beschlossen.
17 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Lippische Landes-Brandversicherungsanstalt (Lippische Landes-Brand-Änderungsgesetz – LLBÄndG)