Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie müssen nicht nach Schleswig-Holstein. Herr Kaiser muss auch nicht nach Schleswig-Holstein. Schleswig-Holstein kommt nämlich zu uns. Herr Dr. Christiansen wird bei der Anhörung am 26. November anwesend sein. Dann kann er diese krausen Darstellungen gerne einmal geradestellen.
Gegenüber 102 bestehenden Gymnasien sind in kürzester Zeit 55 Gemeinschaftsschulen erfolgreich an den Start gegangen. Der Anteil der für das Gymnasium empfohlenen Kinder wächst. Die Schulen sind zum Teil ohne solche Kinder gestartet und haben jetzt schon erheblichen Zulauf. Wir können uns gerne noch einmal darüber unterhalten.
Die FDP ist die Partei, von der man sagen kann: Schul-Apartheid hat einen Namen, nämlich FDP. Das haben wir heute wieder ganz deutlich gehört. Sie stehen für eine Spaltung im Schulsystem und eine Trennung der Bildungsgänge. Es ist doch wirklich Heuchelei, wenn Sie sagen, Kommunen sollten entscheiden können, wenn sich Schulen entscheiden, wenn sich Eltern entscheiden. Sie haben den Eltern das Entscheidungsrecht beim Übergang weggenommen. Sie billigen den Kommunen keine Entscheidung zu, Gemeinschaftsschulen einzurichten.
Frau Pieper-von Heiden, ich empfehle Ihnen, das Konzept der Gemeinschaftsschule Horstmar/Schöppingen zu lesen. Darin ist individualisiertes Lernen aufgeschrieben, wie es im Bilderbuch steht. Das haben Sie offensichtlich noch nie ernsthaft angeschaut. Genauso wenig haben Sie die Befragung durch die Bertelsmann Stiftung angeschaut. Sie hat deutlich gemacht, es gibt allgemein eine Mehrheit für ein längeres gemeinsames Lernen. Sogar unter den Eltern aller Schulformen gibt es eine Mehrheit dafür. Der Trend geht dahin.
Frau Ministerin, wenn Sie sagen, die Konferenz der Amtschefs tagt heute, und Sie wüssten nicht, ob dieses Papier so oder so durchkommt, Sie seien eigentlich über die Beratungen gar nicht im Bild, dann finde ich das höchst traurig und bedauerlich.
Wir wollen von Ihnen eine Aussage: Gelten für die Kinder, die eine Hauptschule besuchen, dann in Zukunft auch die Bildungsstandards? Ist es dieser Referenzrahmen?
Entschuldigung, Frau Präsidentin, auch Ihre Kollegin hat ein bisschen überzogen. Ich möchte gerne den Satz noch zu Ende führen.
Gilt dieser Referenzrahmen noch zukünftig für die Schülerinnen und Schüler, die Hauptschulen besuchen, ja oder nein? Oder haben wir eine neue Förderschule im Land, Kinder, die abgekoppelt werden unter Ihrer Verantwortung? – Sie treiben das auf die Spitze.
Vielen Dank, Frau Kollegin Beer. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat direkte Abstimmung beantragt. Ich lasse deshalb über den Inhalt des Antrags Drucksache 14/7789 abstimmen. Wer dem Inhalt des Antrags zustimmen möchte, bitte die Hand aufzeigen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle hiermit fest, dass der Antrag mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Abwesenheit des Kollegen Sagel abgelehnt worden ist.
Die Fraktion der SPD hat mit Schreiben vom 10. November 2008 fristgerecht diesen Eilantrag eingebracht.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Kollegen Körfges das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mittlerweile beinahe eine Binsenweisheit in Nordrhein-Westfalen, dass sich trotz außergewöhnlich guter Konjunkturlage und überdurchschnittlicher Steuereinnahmen in den letzten Jahren die Finanzsituation in zahlreichen Kommunen in unserem Land dramatisch zugespitzt hat.
Auch wenn bei vielen derzeitigen Diskussionen einzelne Gebietskörperschaften im Vordergrund stehen – ich nenne zum Beispiel Oberhausen –, betrifft das Problem, und zwar das erkannte Problem, viele Kreise, viele Städte, viele Gemeinden in unserem Lande. Wir haben uns als kommunalpolitischer Ausschuss verschiedentlich mit dem Thema beschäftigt, haben den Arbeitskreis Nothaushaltskommunen des Städte- und Gemeindebundes angehört, haben uns in der letzten Woche noch mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber unterhalten, wie man probat Abhilfe, bezogen auf das Problem der Überschuldung von Kommunen, leisten kann.
Hinzu kommt die allgemeine Finanzentwicklung. Vor dem Hintergrund der Finanzkrise zeichnet sich leider Gottes in Deutschland eine konjunkturelle Delle, wenn nicht gar eine Rezession ab. Die betroffenen Kommunen weisen uns jetzt ganz besonders
intensiv darauf hin, dass eine weitere Verschärfung der finanziellen Notlage bis hin zur Handlungsunfähigkeit führen kann, wenn es nicht zu einer Konsolidierung, meine Damen und Herren – da sind wir alle in der Pflicht – mit Hilfe des Landes NordrheinWestfalen kommt.
Erst in der letzten Woche haben zum Beispiel besonders betroffene Kommunen im Rahmen eines Pressegesprächs noch einmal auf die Situation aufmerksam gemacht, an der Spitze der Vorsitzende des Städtetags Nordrhein-Westfalen, der Mönchengladbacher Oberbürgermeister, Norbert Bude.
Meine Damen und Herren, wir hätten eigentlich erwartet, dass es an der Stelle seitens der Landtagsmehrheit oder der Landesregierung zu einer qualifizierten Reaktion gekommen wäre. Sparappelle, Hinweise zur nachhaltigen Finanzwirtschaft, unzulässige Vergleiche zwischen Gebietskörperschaften, die sich nicht vergleichen lassen, Hinweise auf kommunalrechtliche Aufsichtsmaßnahmen – all das, meine Damen und Herren, ist so lange hohles Stroh, wie Sie nicht gleichzeitig einen eigenständigen Beitrag zur Entschuldung unserer überschuldeten Kommunen liefern und leisten.
Im Gegenteil: Was passiert denn in NordrheinWestfalen? Die Landesregierung greift beherzt in die Taschen der Kommunen, weist dann auf Verantwortung vor Ort hin
und zeigt mit dem Finger entsprechend der Methode „Haltet den Dieb!“ auf Dritte, meine Damen und Herren. Insoweit sind die zahlreichen Ratschläge, die von Ihnen kommen, mit dem Zitat von Johannes Rau zutreffend bezeichnet: Da können Ratschläge auch Schläge in Richtung der Betroffenen sein.
Das ist nicht nur eine moralische, das ist auch eine rechtliche Verpflichtung, denn die Städte und Gemeinden, die unter struktureller Überschuldung leiden, haben dann, wenn tatsächlich die ganze Angelegenheit umschlägt, keine andere Möglichkeit, als darauf hinzuweisen, dass das Land an dieser Stelle eine besondere Staatshaftungsfunktion für unsere Kommunen hat. Ich frage Sie jetzt allen Ernstes: Wollen Sie so lange warten, bis das eintritt?
Meine Damen und Herren, es gibt eine Reihe von Stimmen, die ich jetzt gerne zitiere. Zum Beispiel hat der CDU-Bürgermeister der Stadt Grevenbroich eindeutig formuliert, das Land sei in der Pflicht. Selbst Kolleginnen und Kollegen – leider sehe ich sie im Augenblick nicht mehr – aus unserem Hause sagen: Es ist kein lokales Verschulden, wenn zum
Beispiel die Stadt Mönchengladbach so schlecht dasteht. Es hat keiner Geld verschwendet, sondern die strukturellen Probleme des Rückgangs der Textilindustrie hat vor Ort niemand zu vertreten.
Dann fordert der Kollege Norbert Post in der „Rheinischen Post“ vom 07.10.2008, Ihr Kollege: Brauchen wir nicht einen Soli für Kommunen wie Mönchengladbach? – Richtig, willkommen im Club!
Wir müssen alle zusammen etwas tun. Aber das gilt nicht nur für Mönchengladbach, das gilt für den gesamten Montanrückzugsraum. Das gilt für das Bergische Land und viele andere Ecken und Kanten in unserem Land. Ich war sehr überrascht, als wir gestern im vorwegeilenden Ablehnungsverfahren gehört haben, dass das alles angeblich nicht finanzierbar sei. Meine Damen und Herren, an der Stelle hätte der Finanzminister vielleicht besser einen Tag gewartet. Ich empfehle zur Lektüre die Ratschläge des Sachverständigenrates vom gestrigen Tage, der deutlich gesagt hat, wie wir uns im Augenblick als öffentliche Hände zu verhalten haben und dass wir gerade an der Stelle unterstützen müssen, wo Beschäftigung vor Ort in Gefahr ist.
An der Stelle weise ich noch einmal ganz deutlich auf die Formulierung hin. Wir haben uns auf die Bezeichnung Pakt verständigt, weil das keine einseitige Veranstaltung sein kann. Die Kriterien, die in unserem Antrag formuliert sind, sind weder abschließend noch ausschließlich. Ich denke, es kommt darauf an, sich mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den betroffenen Kommunen zusammenzusetzen …
… und gemeinsam zu einer Lösung im Interesse der betroffenen Kommunen zu kommen. Wir haben Änderungen zulasten der Kommunen, und zwar – ausweislich der Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Landeshaushalt – 350 Millionen € pro Jahr hinnehmen müssen, meine Damen und Herren.
Wenn Sie jetzt diesen Betrag zum Anlass nehmen zu sagen, das sei nicht machbar, dann kann ich Ihnen nur entgegenhalten: Gebt den Kommunen doch bitte das zurück, was Sie ihnen genommen haben. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Körfges. – Ich darf allerdings darauf hinweisen, dass ich nicht erkältet bin, und bitte das auch nicht überzustrapazieren.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Finanzlage der Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen ist vielerorts angespannt, teilweise dramatisch. 13,8 Milliarden € Kassenkredite und 23,5 Milliarden € Investitionsschulden schränken die Handlungsfreiheit in einigen betroffenen Städten und Gemeinden stark ein. In einigen Kommunen ist der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung nicht mehr als ein Lippenbekenntnis. Dies ist ein Zustand, der für jeden betroffenen Kommunalpolitiker nur schwer zu ertragen ist.
Kann man als Oppositionspartei der Versuchung widerstehen, diese Situation auszunutzen, um daraus mit opportunistischen Anträgen politisches Profit zu ziehen?