Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/7895 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Hauptausschuss. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das ist einstimmig so beschlossen.
12 Gesetz zur Änderung von Vorschriften über einen Bergmannsversorgungsschein im Land Nordrhein-Westfalen
Die Justizministerin gibt in Vertretung des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales den Text zur Einbringung des Gesetzentwurfs zu Protokoll. (Sie- he Anlage 3)
Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/7925 an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Wer ist dafür? – Ist jemand dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.
13 Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksache 14/7872
Ich eröffne die Beratung. Gibt es Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall. Ich schließe die Beratung.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/7872, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7683 unverändert anzunehmen. Wer ist dafür? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und der Abgeordnete Sagel. Damit ist diese Empfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
14 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Schutz der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Architektin“, „Stadtplaner“ und „Stadtplanerin“ sowie über die Architektenkammer, über den Schutz der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ und „Beratende Ingenieurin“ sowie über die Ingenieurkammer Bau – Baukammerngesetz (BauKaG NRW)
Wir stimmen also unmittelbar ab. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/7686, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/6886 unverändert anzunehmen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diese Empfehlung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU und FDP bei Stimmenthaltung der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie des Abgeordneten Sagel angenommen und der Gesetzentwurf verabschiedet.
15 Finanzkrise: In der Not helfen, Vertrauen schaffen, Rechte stärken – Mehr Verbraucherschutz im Finanzmarkt!
Eine Beratung ist heute nicht vorgesehen. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen.
Deshalb stimmen wir jetzt direkt über die Empfehlung des Ältestenrates ab, den Antrag Drucksache 14/7959 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu überweisen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Das ist einstimmig so beschlossen.
HFA 14/202 AGS 14/1984 AGS 14/2409 AGS 14/2410 SpA 14/4857 AGS 14/5009 – Neudruck AUNLV 14/6165 – Neudruck ASchW 14/6324 ASchW 14/6389 (EA) HFA 14/6684
SpA 14/6860 ASchW 14/6861 AGFI 14/6968 AUNLV 14/7339 – Neudruck ASchW 14/7344 ASchW 14/7351 AUNLV 14/7356 – Neudruck AUNLV 14/7459 AUNLV 14/7825 AUNLV 14/7839
Die Übersicht 43 enthält 19 Anträge, die vom Plenum nach § 79 Abs. 2 Buchstabe c an die Ausschüsse zur abschließenden Erledigung überwiesen wurden, sowie einen Entschließungsantrag. Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen ist aus der Übersicht ersichtlich.
Ich lasse abstimmen über die Bestätigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktionen in den Ausschüssen entsprechend der Übersicht 43. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Eine Enthaltung des Abgeordneten Sagel. Alle anderen haben zugestimmt. Damit sind die in der Drucksache 14/7962 enthaltenen Abstimmungsergebnisse in den Ausschüssen durch das Plenum mit übergroßer Mehrheit bestätigt worden.
Mit der Übersicht 48 liegen Ihnen Beschlüsse zu Petitionen vor. Wird hierzu das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
Dann stelle ich gemäß § 91 Abs. 7 der Geschäftsordnung fest, dass diese Beschlüsse zu Petitionen durch Ihre Kenntnisnahme bestätigt sind.