sammenhang mit Frau Beer von der letzten Frage zu sprechen. Herr Garbrecht von der SPD-Fraktion hat noch eine Frage. Bitte schön, Herr Kollege.
Herr Minister, nachdem Sie immer ausweichend geantwortet haben, habe ich die ganz präzise Frage: Wann beabsichtigt die Landesregierung das Gesetzgebungsverfahren gegenüber dem Parlament einzuleiten?
weil wir Fragen klären müssen – Entschuldigung, Gründlichkeit geht vor Schnelligkeit –, beispielsweise mit der BaFin, mit den Verbänden und vielen anderen. Wir haben einen Grundsatzbeschluss gefasst.
Ich sage es noch einmal: Es ist eine Dringliche Anfrage, ja, aber es ist eine verfrühte Anfrage. Deshalb bitte ich um Verständnis dafür, dass ich Ihnen heute noch keinen Referentenentwurf präsentieren kann, dass ich Ihnen heute noch keine Details präsentieren kann. Das wird alles in den nächsten Monaten folgen.
Ja. Das tut aber nichts zur Sache, weil die Regierungskoalition in der nächsten Legislaturperiode ja die gleiche ist.
(Beifall von CDU und FDP – Gerda Kieninger [SPD]: Nee, nee, nee! – Gisela Walsken [SPD]: Ob Sie aber noch dabei sind, ist sehr fraglich!)
Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Fragen mehr vor. Damit schließe ich diese Dringliche Anfrage ab und danke den Herren Ministern Wittke und Linssen für die Beantwortung.
Presseberichten zufolge ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln gegen den Kölner Stammzellforscher Prof. Jürgen Hescheler wegen Verstoßes gegen das Stammzellimportgesetz. Anlass ist der Vorwurf des Robert-Koch-Institutes als zuständiger Genehmigungsbehörde, dass Prof. Hescheler ohne entsprechende Genehmigung an menschlichen embryonalen Stammzellen geforscht haben soll.
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Seidl! Meine Damen und Herren! Herr Professor Hescheler, dem vorgeworfen wird, gegen das Stammzellimportgesetz verstoßen zu haben, ist Beamter der Universität Köln.
Mit den ersten Informationen am 14. November 2008, die auf einen möglichen Verstoß gegen das Stammzellimportgesetz hinwiesen, hatte sich das Ministerium an die Universität Köln mit der Bitte um Information zum Sachstand und über deren weiteres Vorgehen gewandt. Die Hochschule hatte seinerzeit Auskunft gegeben, dass sie diesen Vorwürfen nachgehen und sie prüfen wird.
Die Hochschule hat eine Kommission, bestehend aus drei Wissenschaftlern aus einschlägigen Fachgebieten, eingesetzt. Diese Kommission begleitet den komplexen Vorgang und berichtet insbesondere der Hochschulleitung. Die Hochschulleitung hatte Herrn Prof. Hescheler nochmals eindringlich auf die Einhaltung der erforderlichen Genehmigungsverfahren hingewiesen. Im Übrigen wartet die Hochschule das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ab.
Die Staatsanwaltschaft Köln hat, wie der Leitende Oberstaatsanwalt in Köln dem Justizministerium berichtet hat, ein Ermittlungsverfahren gegen Prof. Hescheler wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 13 Stammzellgesetz eingeleitet. Dieser habe durch seinen Rechtsvertreter zu den erhobenen Vorwürfen Stellung genommen.
Die Ermittlungen dauern zurzeit an. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich, da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, keine weiteren Angaben zur Sache machen kann.
Fazit: Von den zuständigen Stellen sind die notwendigen Prüfungen unverzüglich aufgenommen worden. – Vielen Dank.
Herr Minister Pinkwart, das Stammzellgesetz ist ja das Ergebnis eines ausdrücklichen und auch sehr ernsthaften Abwägungsprozesses des Bundestages, bei dem sowohl das Grundrecht auf Forschungsfreiheit als auch andere Grundrechte, insbesondere die Menschenwürde, berücksichtigt wurden.
Dennoch haben Sie, Herr Minister Pinkwart, sich in der Vergangenheit vielfach für eine Lockerung dieses Stammzellgesetzes ausgesprochen, unter anderem mit der Begründung, dass die Forscher durch das Gesetz unangemessen in ihrer Freiheit eingeschränkt würden. Ähnlich hat auch immer Herr Prof. Hescheler argumentiert, dem jetzt vorgeworfen wird, die gesetzlich vorgesehenen Genehmigungsverfahren umgangen zu haben.
Halten Sie es vor diesem Hintergrund für vorstellbar, Herr Minister, dass Ihre Kritik am Stammzellgesetz von Prof. Hescheler oder anderen Forschern als Aufforderung verstanden bzw. missverstanden werden konnte, es mit diesem Gesetz nicht so genau zu nehmen?
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Seidl! Meine Damen und Herren! Wir befinden uns in einem Rechtsstaat. Da gelten Gesetze, und die sind von allen einzuhalten. Das gilt für alle Amtspersonen, unabhängig davon, ob man im politischen Raum bestehende Gesetze verbessern möchte oder nicht.
Herr Pinkwart, nehmen wir mal an, dass Prof. Hescheler tatsächlich gegen das Stammzellgesetz verstoßen hat. Es könnte ja sein, dass er das möglicherweise gar nicht vorsätzlich, sondern aufgrund einer falschen Einschätzung der Rechtslage getan hat und diese falsche Einschätzung der Rechtslage auch damit zu tun hat, dass er öffentliche Äußerungen von Ihnen falsch interpretiert hat.
die auf dem Gebiet der Stammzellen forschen, auf die geltende Rechtslage deutlich hinzuweisen, um weitere Verstöße zu verhindern?
Herr Präsident! Sehr verehrte Frau Asch! Meine Damen und Herren! Ich habe eben dargestellt, dass wir uns in einem Rechtsstaat befinden und entsprechend auf der Rechtsgrundlage arbeiten. Das ist auch allen Beteiligten bekannt.
Herr Prof. Hescheler ist einer der renommiertesten Stammzellforscher, der verschiedene Verfahren, auch in der Vergangenheit, auf der jeweils gültigen Rechtsgrundlage durchgeführt hat. Deswegen sehe ich bei ihm wie bei allen anderen Forschern, dass sie mit hoher verantwortungsvoller Ausführung ihres Amtes um die Dinge wissen, die ihnen der Gesetzgeber vorgibt, und dass sie sich auch an Gesetze halten.
Sollte das im konkreten Fall nicht der Fall gewesen sein, was durch die Staatsanwaltschaft gegenwärtig überprüft wird, dann haben wir für solche Rechtsvergehen, wenn es sich um ein solches handeln sollte, auch entsprechende Vorgaben, die dann von den zuständigen Behörden umzusetzen sind. So ist das nun einmal. Ganz einfach.
Herr Pinkwart, noch einmal: Wenn es ein Verstoß gegen das Stammzellgesetz wäre, gäbe es zwei Möglichkeiten, warum. Die eine ist vorsätzlich. Dann trifft genau das ein, was Sie gerade gesagt haben: Staatsanwaltschaft wird sowieso ermitteln. Es kann aber auch sein, dass es nun wirklich innerhalb der Forscherlandschaft eine Verunsicherung und eine nicht bestehende Klarheit gibt, was gemacht werden darf?
Warum informiert die Landesregierung aufgrund dieses Vorfalls jetzt nicht noch einmal alle, die mit Stammzellforschung beschäftigt sind, darüber, was geltendes Recht ist? Das wäre doch kein Problem, und es bestünde dann ein Stück weit nicht die Unsicherheit, dass vielleicht Forscher und Forscherinnen nicht wirklich wissen, was die Rechtsgrundlage ist.
und Herren! Ich habe Ihnen dargelegt, wie die Universität Köln in diesem konkreten Fall vorgegangen ist. Das Vorgehen finde ich sehr verantwortungsvoll. Sie hat den Vorgang im Hause selber durch die Kommission prüfen lassen und den Wissenschaftler auf die rechtlichen Gegebenheiten hingewiesen. Klarer kann man das nicht tun.
Darüber hinaus liegt mir kein Grund vor, der uns an dieser Stelle oder auch an anderen Stellen veranlassen sollte, die Wissenschaftler im Lande auf geltende Gesetze aufmerksam zu machen. Weitere Vorkommnisse in einer ähnlichen Weise – bezogen auf dieses oder andere Gesetze, die wir in unserem Land haben – sind mir nicht bekannt. Ich wüsste nicht, warum wir hier tätig werden sollten!
Im Übrigen werden im Zweifel die Gerichte zu entscheiden haben, sollte es zu einem solchen Verfahren durch die Staatsanwaltschaft kommen, welcher Vorgang mit welcher Interpretationslage tatsächlich vorliegt.
Herr Minister Pinkwart, meinen Sie, dass Sie in der Vergangenheit Ihre Meinung als FDP-Landesvorsitzender und stellvertretender FDP-Bundesvorsitzender von der als Wissenschaftsminister und stellvertretender Ministerpräsident in der Frage der Stammzellenforschung deutlich getrennt haben?