Frau Freimuth, deswegen hat meine Fraktion hier auch diese Debatte beantragt: nicht, um Sie zu quälen
wir haben das in der Fraktionssitzung besprochen, Herr Möbius –, sondern um dem Thema einen seiner Bedeutung in diesem Land angemessenen Raum in diesem Parlament zu geben. Deshalb haben wir beantragt, nicht auf die Debatte zu verzichten.
Die großen Probleme unseres öffentlichen Dienstrechts sind weiter nicht gelöst, und sie werden von dieser Landesregierung weiter nicht gelöst. Unser Beamtenrecht – das schreiben Ihnen alle Fachleute ins Stammbuch – ist nicht zukunftsfähig. Es zeichnet sich durch Starrheit aus und durch undurchlässige Laufbahngruppen. All das steht gegen einen
zukunftsfähigen öffentlichen Dienst. Die Personalentwicklung ist blockiert. Es gibt wenig Gerechtigkeit, wenig Leistungsorientierung.
Jetzt sage ich Ihnen, was andere Bundesländer vor diesem Hintergrund machen. Angesichts dieser schlechten Rahmenbedingungen, dass die Föderalismusreform eben das ganze Dienstrecht weiter zersplittert hat, anstatt einen einheitlichen zukunftsfähigen Beschäftigtenstatus zu schaffen, machen andere Länder das Beste aus dieser Situation, nutzen diesen Rahmen, der ihnen gegeben wurde, und setzen eben nicht nur das bundeseinheitliche Statusrecht um, was Sie mit diesem Beamtengesetzentwurf hier tun, Herr Minister, sondern sie verbinden es mit einer umfassenden Reform vor allen Dingen des Laufbahnrechts. Genau diese Chance nutzen Sie nicht. Sie setzen nur das um, was bundeseinheitlich nötig ist, nämlich das Statusrecht, und tun hier nicht das, was wir für unseren öffentlichen Dienst brauchen,
Was haben andere Länder gemacht? – Sie haben das Ganze in zwei neue Laufbahngruppen eingeteilt mit zehn Laufbahnen, die sich an den Funktionsbereichen des öffentlichen Dienstes orientieren. Sie haben mehr Durchlässigkeit und mehr Gerechtigkeit geschaffen. Das wird auch mit den Gewerkschaften diskutiert. Da finden diese Debatten statt, nur nicht in Nordrhein-Westfalen.
Eine ganz wichtige Chance, die Sie verpasst haben, ist, endlich die Diskriminierung von eingetragenen Lebenspartnerschaften auch im öffentlichen Dienstrecht zu beseitigen. Die eingetragenen Lebenspartnerschaften sind trotz Rechtsprechung in unserem Beamtenrecht immer noch nicht der Ehe gleichgestellt. Das bezieht sich auf die bislang bundesrechtlich geregelten Bereiche. Ich nenne den Familienzuschlag, und ich nenne die Hinterbliebenenversorgung. Sie haben jetzt das Recht, dies zu regeln. Sie tun es nicht.
Ich zitiere Ihren Parteikollegen Dr. Max Stadler, der seine Ablehnung der Beamtenrechtsreform auf Bundesebene für die Bundesbeamten, also des Bundesgesetzes, mit den Worten begründet hat:
Gänzlich unverständlich ist die unterbliebene Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern mit Ehegatten im Dienstrecht des Bundes. Schon aus Rechtsgründen spricht viel für eine solche Gleichstellung. Ich erlaube mir an dieser Stelle den Hinweis auf die jüngste Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes in der Vorlegungssache Tadao Maruko. Zumindest aber spricht rechtspolitisch alles
für eine solche Gleichstellung. Spätestens nach der Einbeziehung der Lebenspartnerschaft in die gesetzliche Renten- und Krankenversicherung erweist sich die Ungleichbehandlung der in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamtinnen und Beamten gegenüber Verheirateten als Anachronismus, den es zu beseitigen gilt.
Aus den vorgenannten Gründen, weil das nämlich der Bund nicht gemacht hat, ist es der FDPBundestagsfraktion nicht möglich, dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zuzustimmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, nehmen Sie sich ein Beispiel an Herrn Stadler und stimmen Sie diesem Gesetzentwurf auch nicht zu, so wie Sie es im Bund auch nicht gemacht haben. Das wäre ehrliche Politik. Aber das, was Sie in der Opposition in Berlin kritisieren, wird hier durch realpolitisches Handeln ad absurdum geführt. Denn Sie hätten die Chance gehabt, dies hier zu tun. Sie haben diese Chance verpasst.
Der Schaden entsteht nicht nur den Beamtinnen und Beamten, sondern das stellt auch die Funktionsfähigkeit unseres öffentlichen Dienstes weiterhin infrage. Sie machen Ihre Hausaufgaben nicht. Deswegen ist diese Debatte hier nötig. Denn hier geht es auch um ein Stück Funktionsfähigkeit des Staates. Sie sind nicht der richtige Mann an dieser Stelle, um Lösungen zu schaffen.
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Herr Minister Wolf hat noch einmal um das Wort gebeten. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin Frau Freimuth sehr dankbar dafür, dass sie hier deutlich macht, wie der Tagesordnungspunkt an diese Stelle gekommen ist und dass sich alle darauf geeinigt haben, dass wir diesen Tagesordnungspunkt noch kürzer hätten behandeln können, wenn Rot und Grün während ihrer Regierungszeit die Abschaffung des Beamtenstatus tatsächlich durchgesetzt hätten.
Wir haben allerdings dafür gesorgt, dass die Beamten weiterhin ihren Status behalten und es insofern überhaupt zu dieser Diskussion gekommen ist. Wir werden das Thema in aller Ruhe und in aller Sorgfalt diskutieren. Ich stelle fest, dass es kein Bundesland gibt, das bereits eine abschließende Behandlung dieses Themas geleistet hat.
Dass es Kritik am Gesetz des Bundes gibt, ist unzweifelhaft. Wir werden deswegen in intensiven Beratungen auch mit Vertretern der Gewerkschaften, aber auch mit dem Sachverstand von Regierung, Parlament und auch Außenstehenden hier eine vernünftige Lösung suchen.
Sie können durch alles Geschrei hier heute Abend – wir können auch bis null Uhr oder bis zwei Uhr hier zusammensitzen – nicht verhindern, dass wir die richtige Politik für dieses Land machen. Wir werden uns nicht von Ihnen vorführen lassen. Sie sehen auch, dass die Mehrheiten stehen, heute Abend und auch in der Zukunft. Ich gehe einfach davon aus, dass Sie, Frau Düker, hier den Krawall suchen. Das haben Sie heute Abend gezeigt. Wir werden uns dem mit Ruhe und Sachverstand entgegenstellen. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/8176 an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – sowie an den Innenausschuss. Wer stimmt der Überweisung zu? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit ist der Gesetzentwurf einstimmig überwiesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich gebe meine Rede zu Protokoll. (Siehe Anlage 2)
Wir kommen deshalb unmittelbar zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/8291 an den Ausschuss für Bauen und Verkehr. Stimmt jemand dieser Überweisungsempfehlung zu? –
6 Hängepartie bei der Schulleitungsbesetzung beenden – Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen neu gestalten
Wir beraten heute nicht mehr. Die Beratung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen.
Deshalb unmittelbar zur Abstimmung: Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 14/8287 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Wer stimmt dem zu? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – So überwiesen.