Frau Kollegin Altenkamp hat für die Fraktion der SPD das Wort. Die Fraktion der SPD hat noch Redezeit. Bitte schön, Frau Kollegin.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Minister, lassen Sie mich nur Folgendes sagen. Wir haben in der letzten Legislaturperiode den Bericht nicht nur nicht zur Seite gelegt und nichts gemacht, sondern wir haben auch gar nicht nichts hinbekommen. Vielmehr ist das, was wir heute hier an Evaluationen haben, das Ergebnis dessen, was in der letzten Legislaturperiode entschieden wurde,
nämlich über die Experimentierklausel die Möglichkeit einzuräumen, unterschiedliche Gremien zu bilden, um dann zu schauen, welches das Gremium ist, das die möglichst breiteste Partizipation sicherstellt, und das die beste Möglichkeit der Beteiligung von Migrantinnen und Migrannten und auch derjenigen, die nach EU-Recht nicht wahlberechtigt sind, an der Kommunalpolitik zu ermöglichen.
Wenn Sie das, Herr Minister, „nichts“ nennen, dann wird mir langsam, aber sicher klar, warum wir hier so auf einen Gesetzentwurf Ihrerseits warten, dann wird aber auch langsam deutlich, was im Kern die ganze Zeit an Nebelkerzen geworfen wird. Das, sage ich Ihnen, wird so einfach nicht gehen. Sie müssen jetzt schon Farbe bekennen. – Herzlichen Dank.
Frau Kollegin, die Frau Kollegin Düker würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen. – Das ist von der Rednerin offensichtlich nicht zugelassen worden.
Dann hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Wolf das Wort. Auch die Landesregierung hat – darauf weise ich hin – noch Redezeit.
Frau Altenkamp, im Reformkommissionsbericht gab es bereits damals gemeinsame Vorstellungen darüber, was man machen könnte. Sie hatten von 1994 bis 2005 Zeit, entsprechende Regelungen in eine gesetzliche Form zu gießen. Ich stelle fest: Sie haben das nicht getan. Das ist „nichts“.
Wir werden, wie bei allen anderen Dingen auch, diese Probleme jetzt angehen. Ich bin sicher, dass wir auch eine Regelung finden werden. Das ist ein Markenzeichen dieser Regierung: Sie handelt und sie redet nicht nur. Das haben wir in der Vergangenheit bewiesen. Das werden wir auch in der Zukunft so tun. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich frage jetzt noch einmal in die Runde, ob es weitere Wortmeldungen gibt. – Das scheint offensichtlich nicht der Fall zu sein. Damit sind wir am Schluss der Beratung zum Tagesordnungspunkt 4.
Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrates, den Gesetzentwurf Drucksache 14/8329 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – sowie an
den Ausschuss für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um Handaufzeigen. – Das sind alle Fraktionen dieses Hauses in Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Sagel. Damit ist diese Überweisungsempfehlung angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion der SPD dem Kollegen Eiskirch das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns heute mit einem Thema, das heißt Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NordrheinWestfalen im Zuge der Kreditkrise, die es bundesweit und auch im Land Nordrhein-Westfalen gibt oder die zumindest, wenn sie heute noch nicht in allen Ausprägungen greifbar ist, in naher Zukunft zu befürchten ist.
Vor einigen Tagen hatten wir hier im Landtag von Nordrhein-Westfalen eine inhaltsreiche Anhörung zu diesem Thema. Ich will auch in Abwesenheit des Kollegen Weisbrich und der zuständigen Kollegen der CDU noch einmal deutlich machen, dass ich es als sehr wohltuend empfunden habe, dass dies eine Anhörung war, in die nicht jeder mit der Maßgabe gegangen ist, sich das bestätigen zu lassen, was er vorher schon dachte und wusste, sondern die ergebnisoffen war und dazu geführt hat, dass wir von vielen Verbänden wichtige Anregungen mitgenommen haben.
Genauso, Frau Ministerin Thoben, möchte ich noch einmal Ihren Staatssekretär, Herrn Dr. Baganz, ausdrücklich positiv erwähnen, der in der letzten Ausschusssitzung gemeinsam mit allen Kolleginnen
und Kollegen eine sehr offene und, ich finde, realistische Debatte darüber geführt hat, wie gegebenenfalls in dem Thema auf uns zukommende Problemlagen gemeistert werden können und was aus seiner Sicht notwendig ist. Auch das war ein sehr offenes, faires und sachliches Klima, in dem das geschehen ist.
Drei Dinge sind in den Beiträgen vieler verschiedener Experten in der Anhörung sehr deutlich geworden. Wir haben vom BDI, dem Bundesverband der Deutschen Industrie, vom VDMA, dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, von der Bürgschaftsbank NRW und anderen gehört, dass das Entscheidende für die Zukunft sein wird: Tempo, Tempo, Tempo. Landesbürgschaften müssen, wenn diese Probleme jetzt auf uns zukommen, schnell vergeben werden, weil Time Lags das größte Problem in diesem Zusammenhang sind oder sein könnten.
Insofern macht es aus meiner Sicht wenig Sinn, jetzt darüber zu streiten, wie lange die Bewilligung von Bürgschaften im Moment durchschnittlich dauert. Je nachdem, ob man jetzt für die Durchschnittsberechnung den Median anlegt, wie es das Ministerium tut, oder das arithmetische Mittel, ergibt sich ja ein ganz anderes Ergebnis.
Im Moment liegen – Frau Thoben hat das vorgestern hier richtigerweise gesagt – noch nicht viele Bürgschaftsanträge vor, als dass sie nicht zu bewältigen wären. Aber wir haben viele Bürgschaftsanfragen. Deswegen ist es richtig, sich inhaltlich, finanziell und organisatorisch auf eine zunehmende Menge von Bürgschaftsanträgen einzustellen. Das muss man etwa aufseiten derer tun, die die Landesbürgschaften erteilen sollen.
Der ganz konkrete Vorschlag, den wir dazu unterbreiten, war übrigens auch ein Ergebnis der Anhörung. Dort sagten die Experten, es sei gut, wenn Unternehmen, die gar nicht aus klassischen Situationen heraus Bürgschaften beantragen, sondern aufgrund der akuten Lage, die nichts mit der Struktur des Unternehmens zu tun hat, schnell Überbrückungen bekommen, um danach die normalen geordneten Prozesse einzuleiten. Es geht darum, dort etwas zu schaffen.
Mehr finanzieller Spielraum ist von Frau Ministerin Thoben angekündigt worden – das begrüßen wir –: 600 Millionen € mehr für Landesbürgschaften als Bürgschaftsrahmen.
Wir halten aber den Ort, an dem sie veranschlagt werden, für verkehrt. Denn wenn sie im Landeshaushaltsgesetz veranschlagt werden und der Rahmen dort erhöht wird, dann gelten auch diese Kriterien. Das sind die Kriterien, nach denen auch heute Landesbürgschaften vergeben werden.
Die Expertenmeinung war: Es wäre viel klüger, diese 600 Millionen € in einen gesonderten Topf zu stecken, in einen Fonds zu stecken – den haben wir dann Bürgschaftsfeuerwehrfonds genannt –, aus dem heraus schneller und nach anderen Kriterien, ohne sorgsam – das steht über allem – mit öffentlichen Mitteln umzugehen, entsprechende Mittel vergeben werden können.
Der zweite Punkt ist: Tempo, Tempo, Tempo. Das, was die Experten gefordert haben, damit es schneller geht, war mehr und bessere Beratung für die Antragsteller im Vorfeld.
Frau Thoben hat sich bis jetzt nur dazu geäußert, wie sie ein größeres Bürgschaftsvolumen, was die Landesbürgschaften angeht, generieren will. Dabei vernachlässigt sie im Moment – ich hoffe, dass wir heute dazu etwas hören –, dass es mindestens genauso dringend notwendig ist, für die kleinen und mittleren Unternehmen, für die Handwerker und kleinen Gewerbetreibenden, etwas zu tun, also weitere Möglichkeiten für kleinere Bürgschaften für Kredite von unter 1,25 Million € zu schaffen.
Dies läuft über die Bürgschaftsbank NRW. Die Bürgschaftsbank NRW macht ganz deutlich, dass, wenn mehr Volumen abgefragt wird und wenn aufgrund der wirtschaftlichen Lage die Wahrscheinlichkeit, dass es etwas risikobehafteter wird, groß ist, sie mehr Spielräume braucht. Mehr Spielräume sind nur dann zu schaffen, wenn dort mehr Bürgschaftsvolumen vergeben werden kann.
Das würde ganz einfach und mit relativ bescheidenem finanziellem Einsatz gelingen, wenn die Rückbürgschaftsquote von Land und Bund deutlich erhöht würde, mindestens auf das Maß dessen, was in Ostdeutschland üblich ist. Momentan sind es 65 %. In Ostdeutschland sind es 80 %. Wir wären sogar für 90 %. Das haben Sie ja bei Landesbürgschaften im Moment auch vor, diesen Satz zu erhöhen. Insofern wäre es richtig, die Rückbürgschaftsquote so zu erhöhen, dass Spielräume entstehen, um mehr Bürgschaften zu vergeben. Wir können Sie nur auffordern, diesen Weg zu gehen.
Bevor Sie uns jetzt aber vorhalten, wir sollten uns doch an Peer Steinbrück wenden: Ja, wenn Sie heute sagen, wir wollen alle gemeinsam den Weg einer höheren Rückbürgschaftsquote gehen, sind wir gern bereit, auf Bundesebene unseren Teil dazu beizutragen, dass ein solcher Weg angedacht wird.
Aber ich sage Ihnen auch: Wenn das nicht gelingt, bleibt es in der Verantwortung dieser Landesregierung, für Nordrhein-Westfalen dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur große, sondern auch kleine und mittelständische Unternehmen ausreichend Situationen vorfinden, in denen ihnen Bürgschaften gegeben werden können.
Vielen Dank, Herr Kollege Eiskirch. – Als nächster Redner hat für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Kollege Priggen das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben ein Thema auf der Tagesordnung, zu dem wir – das kann ich auch nur sagen – eine Anhörung durchgeführt haben, die sehr sachlich, sehr vernünftig und sehr interessant war.
Ehrlich gesagt, glaube ich auch, dass wir bei dem Thema im Moment gar keine großen politischen Differenzen haben, sondern dass die Frage einfach lautet – in der Befürchtung, dass wir eine noch schwierigere Situation bekommen und dass mehr Betriebe und Firmen Bürgschaften in Anspruch nehmen müssen –: Können wir das Instrumentarium verbessern?
Wir haben nach der Antragstellung zwei Vorlagen aus dem Wirtschaftsministerium bekommen, am 23. und am 29. Januar. Ich gehe gleich im Einzelnen darauf ein; denn darin wird ein Teil der Unterpunkte, die in unserem Antrag stehen, beantwortet.