Protokoll der Sitzung vom 30.01.2009

Wir haben nach der Antragstellung zwei Vorlagen aus dem Wirtschaftsministerium bekommen, am 23. und am 29. Januar. Ich gehe gleich im Einzelnen darauf ein; denn darin wird ein Teil der Unterpunkte, die in unserem Antrag stehen, beantwortet.

Die SPD-Kollegen haben die direkte Abstimmung beantragt – das müssen Sie wissen –; wir haben für unseren Antrag die Überweisung beantragt; weil wir der Meinung sind, dass man das Weitere, auch im Zuge der künftigen Entwicklung, im Ausschuss noch sinnvoll diskutieren kann und sollte.

Ich will jetzt aber auf die Unterpunkte eingehen. Wir haben beantragt, die Ermächtigung der Landesregierung im Haushaltsgesetz von 900 Millionen auf 2 Milliarden € aufzustocken. Sie haben sie auf 1,5 Milliarden aufgestockt. Darüber müssen wir uns jetzt nicht streiten. Das ist ein Schritt, über den wir nicht mehr unbedingt diskutieren müssen.

(Dr. Jens Petersen [CDU]: Vor einem halben Jahr galt das noch nicht!)

Nein, das ist nicht der Punkt, sondern es ist erkannt wurden, dass man mehr Mittel braucht. Die Regierung hat reagiert.

Die Frage, ob Sie, wenn die 1,5 Milliarden € ausgeschöpft sein werden, nicht selbst an den Punkt kommen, an dem Sie sagen: „Wir müssen es aufstocken“, wird dann zu beantworten sein. Herr Dr. Petersen, wir müssen das jetzt nicht zum Gegenstand der Auseinandersetzung machen; denn es geht darum: Reagieren wir – reagiert die Regierung – im Hinblick auf die zu erwartende Situation vernünftig?

Dazu sage ich nur: Über den Punkt brauchen wir nicht mehr streitig zu diskutieren. Natürlich kommt es auf eine halbe Milliarde € an, aber bei dem, worüber wir jetzt diskutieren, ist das nicht nötig. – Das ist der erste Punkt.

Zweiter Punkt. Wir haben vorgeschlagen, dass ein Team mit zusätzlichen Bürgschaftsberatern eingerichtet wird, das Unternehmen im Vorfeld der Antragstellung unterstützt. Sie haben in der Vorlage angeboten – oder haben es auch gesagt –, dass es im Bürgschaftsausschuss zusätzliche Termine gibt, unter Umständen auch Sondertermine.

Wir meinen, dass man trotzdem überlegen sollte, ob man so etwas macht – gerade wenn jetzt Firmen kommen, die in dem Geschäft weniger erfahren sind, weil das jetzt in einer sehr kritischen Situation passiert. Das kann gar kein Streitpunkt sein, sondern man kann darüber diskutieren und muss dann gucken, ob das bei einer zunehmenden Anzahl von Bürgschaftsanträgen – weil Betriebe in Engpässe kommen – nicht sinnvoll ist. Darüber kann man reden; das ist aber keine Glaubensfrage.

Dritter Punkt. Wir hatten angesprochen – da das von einzelnen Branchenvertretern in der Anhörung gesagt worden ist –, dass das Antragstellungsprozedere zu lange dauert.

Jetzt wird in der Vorlage, die wir vom Ministerium bekommen haben, dargestellt, wie lange das im Einzelnen dauert. Wir können positiv zur Kenntnis nehmen: Bei 70 % der eingegangenen Anträge dauert es nicht länger als sechs Wochen, und 80 % der Anträge sind innerhalb von acht Wochen gestellt, behandelt und entschieden. An der Stelle ist das schon einmal eine Quote, die gut ist – um das ganz klar zu sagen.

Das heißt, anders als wir das in der Anhörung teilweise gehört haben, sind es nicht vier oder sechs Monate. In Einzelfällen ja, aber in der überwiegenden Zahl der Fälle ist das in dem Zeitraum zu schaffen.

Trotzdem bleibt aber bei unserem Antrag sinnvollerweise über die Frage zu diskutieren, ob im Sinne des Ziels geprüft werden kann oder sollte, wie weit bei einem Bürgschaftsvolumen von bis zu 3 Millionen € mit einem standardisierten Verfahren operiert werden kann. Das heißt nicht, dass jeder Antrag positiv beschieden werden muss. Er muss geprüft werden. Das muss bei Bürgschaften so sein. Aber man kann darüber diskutieren und sich das überlegen.

Auch über die Frage, die der Kollege von der SPD eben ebenfalls angesprochen hat, ob die Rückbürgschaftsquote von 65 % nicht erhöht werden sollte – wir haben geschrieben, sie soll auf 80 % erhöht werden, er hat 90 % erwähnt –, können wir im Ausschuss noch diskutieren.

Natürlich kann man sich dabei auch so aufstellen, dass man sagt: Das kann nicht einseitig zulasten des Landes gehen, sondern auch der Bund sollte an der Stelle analog zum Land seinen Anteil erhöhen. Auch das ist eine sinnvollerweise zu prüfende Frage.

Über die Frage, ob man bei den Rückbürgschaftserklärungen die Regelung, wonach sich nur maximal 35 % des Bürgschaftsanteils auf Betriebsmittelkredite beziehen dürfen, unter Umständen zeitlich befristet aussetzt – für den Zeitraum von drei Jahren –, hat nach meinem Verständnis gerade der Kollege Weisbrich in der Anhörung sehr intensiv gesprochen. Ein Teil der dort eingeladenen Gäste hat diese Frage sehr kritisch behandelt. Auch das könnten wir sinnvollerweise noch prüfen.

Wir würden dem Antrag der sozialdemokratischen Kollegen an der Stelle nicht zustimmen, an der der „Feuerwehrfonds“ gefordert wird. Wir haben nämlich Bedenken – ich will das ganz klar sagen –, dass mithilfe eines Feuerwehrfonds zusätzliche Strukturen geschaffen werden und wir dann, weil sie das andere überlagern, Doppelstrukturen haben.

Deswegen war unser Gedanke: Man richtet unter Umständen eine Beratungsgruppe ein, die die antragstellenden Firmen im Vorfeld berät. Aber der Bürgschaftsausschuss – dann mit Sondersitzungen und zusätzlichen Terminen – ist der entscheidende Ausschuss. Von daher enthalten wir uns an diesem Punkt.

Wir hätten es insgesamt besser gefunden, der Antrag würde komplett an den Wirtschaftsausschuss überwiesen; denn wir alle wissen nicht, ob wir das Verfahren nicht optimieren sollen.

Ansonsten bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit und freue mich auf die weiteren Beratungen im Wirtschaftsausschuss.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU Herr Kollege Dr. Petersen das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Anlass für die heutige Diskussion sind die Finanzkrise und die sich daraus möglicherweise ergebenden Konsequenzen für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Es geht um das Thema „vorübergehender Liquiditätsmangel“ und darum, Zukunftsinvestitionen möglich zu machen.

Wenn wir jetzt über diese beiden Anträge sprechen, müssen wir das sicherlich sehr differenziert tun. Herr Priggen hat das eben angedeutet.

Man kann zumindest sagen, dass der Antrag der SPD völlig überflüssig ist, und zwar aus verschiedenen Gründen.

(Beifall von CDU und FDP)

Zum Beispiel heißt es in dem Antrag der SPD: „Tempo – Tempo – Tempo“, und es heißt, wir müssten einen höheren Bürgschaftsrahmen haben.

Dann haben wir einen entsprechenden Antrag im Ausschuss, und die Einzige, die nicht mitmacht, ist die SPD. Das ist wirklich schizophren. Das kann man gar nicht anders sagen. Wir machen dort nämlich genau das, was Sie fordern.

(Vorsitz: Vizepräsident Edgar Moron)

Da Ihnen das peinlich ist, kommen Sie im Nachhinein mit der Ausrede, Sie hätten die 600 Millionen € gern woanders gehabt, nämlich in einem Fonds statt im Haushalt. Das ist wirklich absurd; das kann man sicherlich sagen.

(Beifall von der CDU)

Dann sagen Sie: Tempo, Tempo, Tempo. Dann weist Ihnen die Landesregierung nach: Von der Geschwindigkeit her ist alles in Ordnung. Ja, was machen Sie denn jetzt? Jetzt sagen Sie, gut, das Tempo ist jetzt in Ordnung, aber es könnte eines Tages die Antragsflut kommen. Dann könnte eventuell das Tempo nicht mehr stimmen. Das ist wirklich absurd.

Die Bonitätsprüfer von PwC gemäß „Westdeutscher Allgemeiner Zeitung“ vom 22. Januar werden inzwischen wegen Arbeitsmangel aus dieser Task force wieder abgezogen. Im Übrigen fallen Termine des Bürgschaftsausschusses aus, weil derzeit – Dezember, Januar – nicht genug Anträge gestellt werden. Deswegen ist erstens das Tempo und zweitens das Thema Antragsmenge kein Problem. Auch deswegen ist Ihr Antrag – bei allem Respekt – überflüssig, und wir lehnen ihn auch gleich mit Freude ab.

(Beifall von der CDU)

Die Dinge, die Herr Priggen angesprochen hat, sind wesentlich differenzierter zu diskutieren. Richtig ist: Wir wissen nicht, in welchem Umfange eines Tages Bürgschaften abgefragt werden. Wir haben es jetzt auf 1,5 Milliarden erhöht und gehen derzeit davon aus, dass das ausreichend ist. Wenn sich eines Tages herausstellen sollte, dass es mehr sein sollte, wird natürlich diese Landesregierung und die sie tragenden Parteien das Ganze anpassen.

Dann haben wir Ihrem Antrag entnommen, dass das Thema Geschwindigkeit derzeit nicht das Problem ist, aber vielleicht ist es die Beratung, die vorab erforderlich ist. Da haben wir natürlich derzeit durch die NRW.BANK genug Unterstützung, indem dort hilfreiche Hinweise gegeben werden und eine Vorbereitung der Antragsteller erfolgt. Unserer Wahrnehmung nach ist das derzeit ausreichend. Sollte

sich das eines Tages ändern, wird das sicherlich anzupassen sein.

Insofern wird dann hinterher im Ausschuss nur noch über Details aus dem Antrag der Grünen zu diskutieren sein. Als Beispiel nenne ich die Rückbürgschaftsquote, die eventuell aufzustocken ist. Da haben wir hilfreiche Hinweise der Anhörung entnommen. Ich gehe davon aus, dass sich nach dem Vorliegen der ersten Jahresabschlüsse von Unternehmen der Druck hinsichtlich Bürgschaften noch deutlich erhöhen wird.

Strich unter das Ganze: Die SPD macht an der Stelle nur Klamauk, wenn ich das einmal so sagen darf. Wenn der SPD oder Herrn Eiskirch das Thema Tempo so am Herzen liegt, kann ich Ihnen gerne gleich „Tempo“ geben. Das ist das Einzige, was von Ihrem Antrag übrig bleibt. Über den Antrag der Grünen können wir im Ausschuss gerne beraten. Ich vermute aber, dass wir da derzeit auf der sicheren Seite sind. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Petersen. – Jetzt hat für die FDPFraktion Herr Brockes das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die beiden Anträge der Oppositionsfraktionen zielen im Wesentlichen darauf ab, die Verfahren zur Vergabe von Landesbürgschaften zu beschleunigen.

Meine Damen und Herren, es wäre besser gewesen, Sie hätten Ihre Anträge zurückgezogen und damit zur Beschleunigung der heutigen Plenarsitzung beigetragen. Denn Ihre beiden Anträge gehen mittlerweile von völlig falschen Annahmen aus und sind somit obsolet. Offensichtlich lagen die Erkenntnisse nicht zur Antragsabgabe vor, sondern wurden in den letzten Tagen nachgereicht. Sie hätten die Anträge wie den Antrag, der unter Tagesordnungspunkt 7 behandelt werden sollte, zurückziehen können.

Meine Damen und Herren, SPD und Grüne behaupten, dass sich die Antragsverfahren bei Landesbürgschaften über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten erstrecken und im Extremfall zu Insolvenz des Unternehmens führen könnten. Deshalb müsste nach Ansicht der SPD ein Bürgschaftsfeuerwehrfonds eingerichtet werden. Die Grünen fordern eine Beschleunigung der Bürgschaftsverfahren auf maximal acht Wochen.

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass die Bearbeitungszeit im vergangenen Jahr zwischen vier und sechs Wochen lag. Seit Oktober letzten Jahres werden die Antragseingänge durchschnittlich sogar nur vier Wochen bearbeitet. Insofern laufen beide

Anträge in die völlig falsche Richtung. Wir würden fast zu einer Verdoppelung der Bearbeitungszeit kommen, wenn wir Ihren Vorlagen folgen würden.

Herr Brockes,. Herr Eiskirch würde Ihnen gerne eine Frage stellen.

Bitte schön.

Vielen Dank, Kollege Brockes. Ich hatte bereits vorhin darauf hingewiesen, dass es bei der Verfahrensdauer um die Frage geht, welchen Durchschnitt man nimmt, arithmetrisches Mittel oder Median. Sie haben sich für das eine entschieden. Würden Sie der Vorlage des Ministeriums zustimmen, dass eine Bearbeitungszeit von bis zu 30 Wochen länger als eine Beratungszeit von sechs Monaten ist?

Sicherlich, Herr Eiskirch, aber wenn Sie bei der Anhörung im Ausschuss – Kreditklemme – die ganze Zeit anwesend gewesen wären, dann hätten Sie vernommen, dass die Bearbeitungszeit wesentlich davon abhängt, ob die Unterlagen vollständig eingereicht wurden. Sie konnten wiederum den Informationen entnehmen, dass häufig die Unternehmen, weil sich mittlerweile eine andere Sachlage dargestellt hat, dem nicht mehr so nachgehen und es deshalb teilweise nicht mehr zum Abschluss der Bürgschaften kommt.

Lieber Kollege, glauben Sie mir, dass wir auf der Seite des Landes da gut aufgestellt sind, dass es keine Probleme gibt, dies möglichst zügig abzuarbeiten.