Protokoll der Sitzung vom 30.01.2009

Lieber Kollege, glauben Sie mir, dass wir auf der Seite des Landes da gut aufgestellt sind, dass es keine Probleme gibt, dies möglichst zügig abzuarbeiten.

(Beifall von Ralf Witzel [FDP])

Meine Damen und Herren, kommen wir zum Vorschlag eines Feuerwehrfonds seitens der SPD. Das hat Ihnen sicherlich einige Schlagzeilen gebracht, Herr Kollege Eiskirch. Aber, ehrlich gesagt, ist es erschreckend, welche Unkenntnis Sie bezüglich der europäischen Rechtslage haben. Denn eine Einrichtung eines solchen von Ihnen geforderten Fonds müsste erst einmal in einem langwierigen Verfahren von der EU-Kommission genehmigt werden. Kein Unternehmen in Nordrhein-Westfalen käme damit schneller an eine Bürgschaft, als dies heute der Fall ist. Einmal mehr entpuppen sich damit die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der SPD als reiner Populismus und Aktionismus, Herr Kollege Eiskirch.

Meine Damen und Herren, die Koalition von CDU und FDP dagegen reagiert sachgerecht auf die aktuellen Herausforderungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Wir haben die zur Verfügung stehenden Kredit-, Bürgschafts- und Beratungsprogramme zur Liquiditätssicherung, Investitionsstärkung sowie zur Neuausrichtung von Unternehmen erweitert bzw. angepasst. Damit helfen wir insbesondere

kleinen und mittleren Unternehmen, die trotz solider Substanz von der Krise erfasst werden.

Wir verfügen in Nordrhein-Westfalen über ein umfangreiches Beratungsangebot, um den Unternehmen in Bürgschaftsverfahren zur Seite zu stehen. Für ein erstes vertrauliches Informationsgespräch hat das Land bei der NRW.BANK eine Infohotline eingerichtet.

Auch die Bürgerschaftsbank Nordrhein-Westfalen, die vom Land beauftragte PwC und die zuständigen Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums beraten hilfesuchende Unternehmen und helfen beim Antragsverfahren.

Zudem haben wir im Wirtschaftsausschuss der Erweiterung des Bürgerschaftsrahmens für 2009 von 900 Millionen € auf 1,5 Milliarden € zugestimmt. Damit sind wir auf mögliche zunehmende Schwierigkeiten mittelständischer Unternehmen, die sich Kredite beschaffen wollen, sehr gut vorbereitet. Es ist sehr traurig, Herr Kollege Eiskirch, dass Sie diesem Anliegen im zuständigen Haushaltsausschuss Ihre Zustimmung verweigert haben. – Vielen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Brockes. – Jetzt hat Frau Ministerin Thoben für die Landesregierung das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss nicht alle Sachverhalte, die hier vorgetragen wurden, wiederholen.

Berücksichtigt man, dass der Landesbürgschaftsausschuss für seine Beratungen einschließlich Vorlagenversand etwa vier Wochentage benötigt, findet die eigentliche Bearbeitung bei PwC in etwas mehr als drei Wochen statt. In der gleichen Zeit geben die Industrie- und Handelskammern, der DGB und die Fachressorts ihre Stellungnahmen ab. Damit sie sich frühzeitig mit den Problemen der Unternehmen befassen können, werden ab Februar dezentral bei den Kammern Arbeitsgruppen eingerichtet, die dem, Herr Priggen, was Ihnen landesweit vorschwebt, sicherlich ein Stück entsprechen. Da sitzen Fachleute zusammen. Wir sind überzeugt, dass man die Unternehmen dezentral besser erreicht.

Die Vergabe von Bürgerschaften in gesonderten Verfahren – zum Beispiel durch so einen Feuerwehrfonds – ist nicht praktikabel; von der Europäischen Union ist es nämlich gar nicht genehmigt. Ebenso sind Bürgschaften für sechs Monate dann unmöglich, wenn nicht feststeht, wer nach sechs Monaten den Kredit ablöst und damit die Bürgschaft auflöst.

Bürgschaften, die Zuschusscharakter annehmen – und das täten sie in dem Fall –, sind nach der Richt

linie des Landes und Vorgaben der Europäischen Kommission strikt untersagt. Die Entscheidung über einen solchen Bürgschaftsfeuerwehrfonds müsste im Übrigen in einem Schnellverfahren die eigentliche Bürgschaftsentscheidung vorwegnehmen. Wir halten davon nichts.

Bei den mit Bürgschaften befassten Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind in den letzten Wochen auch auf Anregung der Landesregierung die Beratungskapazitäten aufgestockt worden. Sowohl PricewaterhouseCoopers als Mandatar als auch die Bürgerschaftsbank, die NRW.BANK und die zuständigen Mitarbeiter des Wirtschaftsministeriums haben auf die Zunahme der Anfragen reagiert. Die Zahl der durchgeführten Beratungsgespräche hat zugenommen.

Stockende Bearbeitungsverfahren – dies ist die Beobachtung aus den letzten Jahren – resultieren in der Regel aus besonderen, gravierenden Vorkommnissen in den Unternehmen oder bei den Banken, die nicht in jedem Fall kurzfristig beseitigt werden können. Um hier helfen zu können, ist durchweg ein hohes fachliches Know-how unumgänglich. Das, was Sie, Herr Priggen, an Standardverfahren gefordert haben, haben wir eingeführt. Klassische, unproblematische Fälle gehen gar nicht durch den Bürgschaftsausschuss, sondern werden direkt von PwC bearbeitet.

Die Aufstockung der Rückbürgschaft für die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen ist mit dem Bund im Rahmen der Ausgestaltung des 100 Milliarden €Hilfspakets erörtert worden. Sowohl die Aufstockung der Rückbürgschaftsquote von 65 % auf 75 % als auch die Erhöhung des Betriebsmittelanteils von 35 % auf 50 % an den gesamten Verpflichtungen der Bürgschaftsbank sind dort einvernehmlich beraten worden. Eine entsprechende Regelung hat das Bundeskabinett inzwischen beschlossen und in die Haushaltsberatungen des Deutschen Bundestages eingebracht. Wenn alles nach Plan läuft, erwartet das Bundeswirtschaftsministerium, dass diese Neuregelungen im März zur Verfügung stehen.

Aus aktuellem Anlass Hinweise zu zwei Punkten: Eine Bundesregelung zu Bürgschaften wird gerade vom Bund mit der Europäischen Kommission verhandelt. Gegenstand sind die Anhebung der Verbürgungsquote auf 90 % für Bürgschaftsbanken ebenso wie für Landesbürgschaftsprogramme und die Zustimmung zur Anwendung des Unternehmensratings vom Sommer 2008 zur Ermittlung der Förderhöhe. Gegenwärtig erwartet die Europäische Kommission, dass das krisengeprägte aktuelle Rating Berücksichtigung findet, was dem Grunde nach die Krise verschärfen würde.

Meine Damen und Herren, zu einem zweiten Punkt: Die Unternehmen im Land brauchen aktuell vor allen Dingen Betriebsmittel. Dabei verweisen die Unternehmen immer wieder darauf, dass das KfWSonderprogramm 2009 in diesem Punkte unzurei

chend ist. Ich stelle fest: Wir in Nordrhein-Westfalen gehen schon seit Langem erheblich weiter.

Das KfW-Sonderprogramm bietet aktuell Betriebsmittel mit einer Haftungsfreistellung in Höhe von 60 % an. Diese Quote ist gerade in dieser Woche auf Drängen der Wirtschaft um zehn Prozentpunkte erhöht worden. Auch die im Programm vorgesehene sogenannte Karenzzeit ist von ursprünglich zwölf Monate auf vier Monate gekürzt worden. Das heißt, während dieser Zeit wird die Haftungsfreistellung der Hausbank nur dann gewährt, wenn das antragstellende Unternehmen währenddessen nicht insolvent wird.

Die häufig öffentlich genannte Haftungsfreistellung in Höhe von 90 % gilt im KfW-Sonderprogramm ausschließlich für Investitionskredite, nicht aber für Betriebsmittel. Unsere Möglichkeiten im Landesbürgschaftsprogramm tragen der aktuellen Krisensituation dagegen in weit höherem Maße Rechnung. Betriebsmittelkredite können im Land NordrheinWestfalen schon seit jeher mit einer Bürgschaft in Höhe von 80 % begleitet werden. Karenzzeiten gibt es bei der Landesbürgschaft überhaupt nicht. Mit Aushändigung der Bürgschaftsurkunde ist die Hausbank in Besitz einer verlässlichen und werthaltigen Sicherheit für den von ihr gewährten Kredit.

Auch die neuen, von der EU-Kommission gebotenen beihilferechtlichen Erleichterungen werden wir nutzen und können voraussichtlich schon ab Februar Betriebsmittelkredite sogar mit 90 % verbürgen. Hierfür ist dann allerdings eine sogenannte marktübliche Prämie zu zahlen. Das heißt, eine solche höhere Verbürgung wird dann für das antragstellende Unternehmen etwas teurer. – Danke schön.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir kommen dann zur Abstimmung.

Erstens stimmen wir über den Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 14/8326 ab. Die SPD-Fraktion hat um direkte Abstimmung gebeten. Also stimmen wir über den Inhalt des Antrags ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Die Fraktionen von CDU und FDP. Stimmenthaltungen? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP abgelehnt.

Zweitens stimmen wir über die Überweisungsempfehlung bezüglich des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/8331 ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Mitberatung. Die abschließende Beratung und Abstimmung wird in öffentlicher Sitzung im federführenden Ausschuss

erfolgen. Wer dafür ist, den bitte ich ums Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Überweisung einstimmig beschlossen.

Ich rufe auf:

6 Landesweite Ausweitung von „Jedem Kind ein Instrument“

Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/8334

Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende CDU-Fraktion Herrn Prof. Dr. Sternberg das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! JeKi – Jedem Kind ein Instrument – ist eine Erfolgsgeschichte.

(Beifall von der CDU)

Es ist das erste und das wichtigste Projekt der Kulturhauptstadt Ruhr 2010. Es zeigt, kulturelle Bildung ist ein Schwerpunkt unserer Kulturpolitik. Eine kulturelle Bildung, wie sie bei JeKi läuft, ist ein wichtiges Element sozialer Integration. Kulturelle Frühförderung ist auch wichtig für andere Qualifikationsbereiche eines jungen Menschen.

Was ist eigentlich an JeKi besonders? – Wir haben doch im Land eine ganze Menge gut arbeitender Musikschulen. Es gibt sehr viele Kinder, die dort Instrumente lernen und ihre musikalische Ausbildung machen. Das läuft eigentlich sehr gut. Aber was ist an JeKi besonders? JeKi bedeutet, dass jedes Kind ein Instrument erlernt. Jedes Kind bekommt die Möglichkeit und die Chance, hier zu partizipieren. Das ist eine wichtige Ausdehnung, um über den Kreis der Kinder aus zumeist guten Verhältnissen hinauszukommen. Das geht nur über die Grundschulen.

Deshalb wurde das Ganze als ein großes Pilotprojekt zusammen mit anderen Förderern im Ruhrgebiet gestartet. Nachahmer hat das Projekt in anderen Ländern gefunden: in Bayern, BadenWürttemberg, Sachsen, Thüringen und anderswo. Aber auch bei uns wartet eine ganze Menge von Kommunen darauf, sich beteiligen zu dürfen. Sie möchten mitmachen, und wir hören aus dem ganzen Land solche dringenden Anfragen: Warum denn eigentlich nur im Ruhrgebiet?

Das sei deutlich gesagt: Es ist eine Maßnahme der Kulturhauptstadt 2010. Das ist die Begründung für die Eingrenzung auf das Ruhrgebiet. Aber es gibt noch eine weitere Begründung: Es ist sinnvoll, eine solch riesige Aktion, die in der kulturellen Bildung

beispiellos ist, in einer Region zu erproben. Insofern ist das, was im Ruhrgebiet passiert, ein großer Feldversuch in der kulturellen Bildung.

(Beifall von der CDU)

Dieser Feldversuch wird ausgebaut werden und wird jetzt schon beispielsweise durch die Projekte „Jedem Kind seine Stimme“ in Neuss und in Münster etwas erweitert. Dort wird erprobt, ob man die Stimme einbeziehen kann. Aber auch etwa Tanz wäre einzubeziehen.

Wir werden mit unserem Antrag erreichen, dass JeKi überprüft, evaluiert wird. Wir wollen darstellen, was ist, wie es läuft, was geht und wo was geht. Es soll ausgewertet werden, ob das Instrument das Einzige ist oder ob man auf Tanz oder Stimme ausweiten kann. Dazu wird man auch auswerten, was anderswo schon läuft. Es sollen Konzepte für die landesweite Ausdehnung entwickelt werden, was man finanziell und personell dafür braucht und auf welche Dozenten man zurückgreifen kann und muss.

Man muss sich sicher auch die Frage stellen, ob die Verdoppelung von Lehrkräften im ersten Jahrgang in den Grundschulen sein muss oder ob und inwieweit man die musikalischen Frühförderungen und die Instrumentenkenntnis auch in der Regelausbildung der Primarstufenlehrer berücksichtigen kann.

Diese Dinge werden untersucht und in einer Projektentwicklung dargestellt. Aber – das ist das Besondere an unserem Antrag – es soll auch in einzelnen Kommunen und im ganzen Land erprobt werden, wie man die Erfahrungen aus dem Ruhrgebiet bereits im Schuljahr 2009/2010 umsetzen kann.

(Beifall von CDU und FDP)

Zu diesem Antrag gehört auch, dass ermittelt werden soll, welche Kosten diese landesweite Ausweitung verursacht.

Auf der Basis gründlicher Evaluation ist dann eine Umsetzung vorgesehen. Wir geben hier und heute allen Skeptikern, die das nicht glauben wollen, die Zusicherung, dass wir dieses Projekt wirklich auf das ganze Land ausdehnen wollen. Aber diese Skeptiker haben uns auch schon nicht geglaubt, dass wir den Kulturförderhaushalt wirklich verdoppeln würden. Wir haben bewiesen, wir tun es.

(Beifall von CDU und FDP)

Wir stehen zu dem, was wir sagen. JeKi wird auf das ganze Land ausgedehnt. Dass wir Wort halten, zeigt die Unterstützung dieses Antrags, der nicht nur ein Sachantrag ist. Er hat seine finanzielle Entsprechung im Haushalt. Bei den gestrigen Etatberatungen haben wir diesen Antrag mit 600.000 € unterfüttert, die für diese Evaluation, für die Erprobung und für die Ausdehnung erster Projekte im Schuljahr 2009/2010 zur Verfügung stehen.

JeKi wird auf das ganze Land ausgedehnt. Wir stehen zu unserem Wort. Die beispiellose Erfolgsgeschichte der kulturellen Bildung in NordrheinWestfalen wird auch den anderen Landesteilen zugute kommen. Das ist mit dem heutigen Antrag angestoßen. – Vielen Dank.