Protokoll der Sitzung vom 11.02.2009

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal sind zwei Dinge auseinanderzuhalten. Das eine ist die Erhöhung der Fördermittel bei der Wfa. Dort stehen jetzt in der Tat 110 Millionen € mehr zur Verfügung. Dabei handelt es sich aber nicht um Geld aus dem Landeshaushalt, sondern um Mittel der Wfa, die über zusätzliche Kreditaufnahmen finanziert sind. Deshalb hat das eine mit dem anderen gar nichts zu tun.

Von daher sprechen wir hier über einen Gesetzentwurf, der eigentlich Makulatur ist. Das wissen Sie auch selbst. Mit diesem Gesetzentwurf soll der Wfa zum dritten Mal seit 2006 Geld entzogen werden. Begonnen hat man mit 22 Millionen zur Haushaltssanierung. Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes folgten 60 Millionen. Nach dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf – ich betone: nach diesem Gesetzentwurf, der ohnehin Makulatur ist – soll nun der gesamte Überschuss abgeschöpft werden.

Meine Damen und Herren, auf diesem Wege betreibt man eine Zweckentfremdung der öffentlichen Wohnraumförderung zulasten der Mieterinnen und Mieter in Nordrhein-Westfalen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Damit setzen Sie Ihren Raubzug, der mit dem LEGVerkauf begonnen hat, nahtlos fort. Die Übertragung des Wfa-Vermögens als Eigenkapital zur NRW.BANK ist dann der vorläufige Schlusspunkt des Ausverkaufs des sozialen Wohnungsbaus und des öffentlichen Wohnungsbaus in NordrheinWestfalen. Diesen Ausverkauf von öffentlicher Wohnraumpolitik in Nordrhein-Westfalen haben Sie, die Landesregierung und die Koalition aus CDU und FDP, zu verantworten – und niemand anders.

Was die Expertenanhörung zu diesem Thema angeht, kann ich dem Kollegen Schulte zwei persönliche Anmerkungen nicht ersparen.

Erstens: zum Inhalt der Anhörung. Alle Experten, die dort waren – ob vom Verband der Wohnungswirtschaft Rheinland Westfalen, vom Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen, von der Ingenieurkammer, der Architektenkammer, vom Deutschen Mieterbund usw. –, haben durch die Bank einhellig diesen Gesetzentwurf abgelehnt und gesagt, so etwas schade dem Wohnungsbau und sei gerade in einer Zeit wie der heutigen für die Baukonjunktur schädlich. Heute brauchen wir notwendigerweise Konjunkturimpulse und nicht das Gegenteil.

Auf die konkrete Frage, ob dieser Gesetzentwurf das Konjunkturpaket II der Bundesregierung konterkariere, hat der Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau wörtlich gesagt: „Absolut, in hohem Maße.“ Schon allein das kennzeichnet den Widersinn des von Ihnen hier vorgelegten Gesetzentwurfs.

Zweitens: zum Auftreten im Ausschuss und zum Umgang mit Experten. Wenn Sie im Ausschuss erklären, die Experten hätten nach der Anhörung ihre Meinung geändert, dann ist das in höchstem Maße dreist und führt jede Anhörung ad absurdum. Sie haben nicht einen einzigen Beleg angeführt, warum die Experten ihre Meinung geändert hätten. Warum sollen sie das auch getan haben? Die neuesten Pressemitteilungen zeigen doch, dass sie genau auf ihrer bisherigen Meinung beharren und dabei bleiben, dass das, was Sie hier vorhaben, dem Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen nachhaltig schadet. Daran hat sich nach der Anhörung nichts geändert, meine Damen und Herren.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Herr Schulte, wenn Sie im Ausschuss von seriösen Experten sprechen, implizieren Sie gleichzeitig, dass einige der Anwesenden aus Ihrer Sicht nicht seriös sind. Das ist nichts anderes als ein Ausdruck von überzogener Arroganz und eine Unverschämtheit gegenüber den Personen, die als unsere Gäste zu Anhörungen kommen, um uns zu beraten. So jemanden dann als unseriös zu bezeichnen, ist wirklich der Gipfel der Geschmacklosigkeit.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Nun noch einmal zum Gesetzentwurf: Man ist eigentlich fassungslos. Inhaltlich wird er von allen abgelehnt. Im Kern ist er überholt. Schließlich hat der Finanzminister heute Morgen angekündigt, dass man wahrscheinlich keine Überschüsse abziehen wird. Das wird niemanden beruhigen; denn die Überschüsse liegen dann bei der NRW.BANK und nicht mehr bei der Wfa. Damit fallen sie nicht mehr in den Entscheidungsspielraum der Politik, sondern unter den Einfluss des Vorstands der NRW.BANK. Die Erklärung des Finanzministers von heute Morgen beruhigt also niemanden.

Seit dieser Erklärung ist allerdings klar, dass die Überschüsse nicht abgeschöpft werden. Genau das steht in Ihrem Gesetzentwurf aber. Da stellt sich die Frage nach Ihrem Umgang mit dem Parlament. Es ist ein Skandal, hier einen Gesetzentwurf vorzulegen, der längst überholt ist. Nur aus Gründen der Gesichtswahrung sind Sie nicht bereit, diesen Gesetzentwurf zurückzuziehen.

Ich fordere Sie hiermit auf: Ziehen Sie diesen Gesetzentwurf – auch aus Achtung vor dem Parlament – endlich zurück!

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Hilser. – Für die FDP-Fraktion spricht Herr Kollege Rasche.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Immer wieder – das haben wir in den letzten Wochen und Monaten auch inten

siv getan – diskutieren wir in diesem Haus und im Ausschuss für Bauen und Verkehr über die Wohnungsbauförderung und die Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen. Ich möchte die Gelegenheit heute noch einmal nutzen, um unsere Position klarzumachen und sie an fünf Punkten festzumachen.

Erster Punkt: Natürlich muss auch der Baubereich zur Konsolidierung des Landeshaushaltes beitragen. Das haben wir immer gesagt. Ich habe das auch in jeder Diskussion erklärt. Leider ist das nun einmal notwendig. Viele von Ihnen würden es sich anders wünschen. An dem Fakt der miserablen Haushaltslage – insbesondere hervorgerufen durch die Politik von 1995 bis 2005 – kommen wir aber nicht vorbei.

Zweiter Punkt: Die Abschöpfung der Jahresüberschüsse aus dem Landeswohnungsbauvermögen hat dazu beigetragen, dass wir die Kofinanzierung im Städtebau leisten konnten, die für den heimischen Mittelstand überaus wichtig ist. Deshalb wurde dies auch breit unterstützt, unter anderem von der Architektenkammer. Ansonsten hätten wir diese Kofinanzierung nicht leisten können, und sehr viele Mittel für Nordrhein-Westfalen wären verloren gegangen.

Dritter Punkt: Wohnungsbauförderprogramme 2008 oder auch 2009 und 2010. Die schon mehrfach zitierte Fachanhörung hat sehr deutlich gemacht – ich habe im Ausschuss ausgeführt, dass das wie ein roter Faden durch die Diskussion ging –, dass das Programm 2008 wesentlich überzeichnet war. Das wissen wir alle; es ist kein Geheimnis.

Deshalb hat man reagiert und das Programm für 2009 um 110 Millionen € auf 950 Millionen € aufgestockt. Damit ist fast die von allen Beteiligten immer wieder eingeforderte Milliarde erreicht. Ich bin sicher, dass auch das Wohnungsbauförderprogramm für 2010 diese Summe beinhalten wird. Damit erreichen wir zum Ende des Jahres 2008, im Jahre 2009 und im Jahre 2010 sehr positive Impulse sowohl in der Wohnungswirtschaft als auch für kleine und mittlere Unternehmen in Nordrhein-Westfalen.

Vierter Punkt: Entgegen anderen Darstellungen ist die Substanz des Wohnungsbauvermögens seit 2005 um eine halbe Milliarde € angestiegen und nicht reduziert worden. Obwohl wir Teile der Überschüsse abgeschöpft haben, ist das Vermögen in Gänze um eine Milliarde € gewachsen.

Fünfter und abschließender Punkt: Andere Länder würden in dieser Situation jubeln, die Opposition in Nordrhein-Westfalen stimmt ein lautes Klagelied an. Dazu besteht überhaupt kein Grund, denn CDU und FDP werden weiterhin dafür sorgen, dass Nordrhein-Westfalen im sozialen Wohnungsbau im Ländervergleich bundesweit die Nummer eins bleibt. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Rasche. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Becker.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon der Titel besagt es: Wir beraten heute über das Sechste Gesetz zur Änderung des Wohnungsbauförderungsgesetzes. Bei allen Debatten in der Vergangenheit ist es nicht etwa darum gegangen, wie wir die Wohnungsbauförderung verstärken, sondern die Regierung wollte sich eine Entnahme aus dem Wohnungsbauförderungsvermögen gesetzlich genehmigen lassen. Genau das ist auch Gegenstand des heutigen Gesetzes.

Das ist aus mehreren Gründen besonders interessant: Erstens hat die Regierung in diesem Fall den bisher höchsten Betrag – 80 Millionen € – in den Haushalt eingestellt, im Einzelplan 14 vereinnahmt und im Wesentlichen dafür gebraucht, um die Städtebauförderung überhaupt auf dem Niveau zu halten, auf dem sie jetzt angesetzt ist. Das heißt, nach diesem Änderungsgesetz wird Wohnungsbauförderungsvermögen in Höhe von 80 Millionen € entzogen.

Zweitens – das ist besonders bedenklich – wird das zum wiederholten Male getan. Durch die Umstellung der Wohnungsbauförderung – Herr Kollege Rasche, da argumentieren Sie nicht ehrlich – in den letzten Jahren – auch das ist von uns vorhergesagt worden – ist es zu einem vorübergehenden Einbruch bei den Anträgen auf Förderung gekommen. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß, dass eine solch massive Umstellung dazu führt, dass sich die Nachfragenden erst einmal auf die neuen Förderrichtlinien einstellen müssen, es dann eine Delle gibt und danach das eintreten wird, was zu erwarten war, nämlich die Förderanträge Ihr Fördervolumen bei Weitem überschreiten.

Dann kommen Sie und erhöhen das Wohnungsbauförderungsvermögen wieder – im Übrigen noch nicht einmal bis auf den alten Betrag, den Sie übernommen haben – und tun so, als ob Sie etwas Großes geschaffen hätten. Tatsache ist: Sie haben von der alten Regierung ein Wohnungsbauförderungsvermögen übernommen, haben es in den letzten Jahren nicht ordentlich gepflegt, nicht ausgebaut und haben ihm Geld aus den Überschüssen entzogen.

Zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie es wieder auf den alten Satz oder auf eine etwas darunter liegende Summe anheben, findet eine zweite Debatte statt, die mit der ersten zu tun hat, und zwar über die Zweckbindung und Auflösung des Wohnungsbauförderungsvermögens zugunsten der NRW.BANK. Es ist schon nahe liegend und wird nicht nur von der Opposition befürchtet, wie Sie uns immer vorgaukeln wollen, dass das etwas miteinander zu tun hat, dass Sie nämlich sozusagen als Beruhigungspille

für einen Minister an der Stelle wieder – außerdem genau so lange, wie das Haushaltsjahr dauert – das drauflegen, was Sie vorher über Jahre entzogen haben. Das es so ist, ist auch deshalb zu vermuten, weil man auch die Zustimmung der Fachpolitikerinnen und Fachpolitiker für diesen Unsinn, für die Vollintegration der Wfa in die NRW.Bank, braucht.

Der Kollege Hilser hat es angesprochen: Insgesamt neun Verbände – ein Verband nur deswegen nicht, weil er auf die Schnelle keine Gremienentscheidung herbeiführen konnte, wie heute in einem Telefongespräch noch einmal ausdrücklich versichert wurde – sprechen sich nach der Anhörung in einer gemeinsamen Erklärung vom 10. Februar noch einmal dezidiert und mit vielen Argumenten gegen Ihren Gesetzentwurf aus. Sie sagen unter anderem Folgendes:

Die aus finanzpolitischen Gründen angestrebte Aufgabe der Zweckbindung des Wohnungsbauvermögens macht dies nach Auffassung der Verbände und Organisationen zum Spielball des Vorstands der NRW.BANK. Es gerät so in Konkurrenz zu anderen förderpolitischen Zielen der Bank.

Und es wird auch ausgeführt, dass die Entnahme in diesem Jahr zu kritisieren ist.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Dass Sie vor diesem Hintergrund im Ausschuss und auch heute in Teilen so tun, als sei das im Einvernehmen mit den Fachleuten geschehen, entbehrt nicht nur jeder Grundlage, sondern ist ein besonderes Stück aus dem politischen Tollhaus, das von CDU und FDP aufgeführt wird.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Ich fasse zusammen und sage noch einmal, was ich heute schon in der Haushaltsdebatte ausgeführt habe: Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der nach den Aussagen des Ex-Ministers überflüssig ist, weil im Jahr 2009 nichts aus dem Wohnungsbauförderungsvermögen entnommen werden soll. Es bedürfte dieser sechsten Änderung also nicht.

Gleichzeitig streichen Sie die Einnahmen, die aus dem Wohnungsbauförderungsgesetz und seiner Grundlage in den Einzelplan 14 fließen sollen, nicht aus diesem Einzelplan, sondern belassen sie dort mit der Folge, dass er eine Unterdeckung von mindestens 40 Millionen € aufweist. Damit wurde der Haushalt heute Morgen auf einer völlig unseriösen Grundlage beschlossen. Das ist wohnungsbaupolitisch, finanzpolitisch und auch in der Art und Weise des Umgangs mit dem Parlament ein Musterbeispiel für die Missachtung der Regeln, die in diesem Hause gelten. – Schönen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Für die Landesregierung

spricht nun Herr Minister Uhlenberg. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Auf die Ergebnisse der Anhörung am 15. Januar 2009 und der Ausschusssitzung in der vergangenen Woche muss hier nicht weiter eingegangen werden; die Argumente und Gegenargumente sind bereits mehrmals ausgetauscht worden.

Meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bei der Einbringung des Gesetzentwurfs in der Plenarsitzung am 23. Oktober 2008 hatte die Landesregierung ausgeführt, dass und warum wir mit dem Sechsten Änderungsgesetz das Wohnungsbauförderungsrecht in NordrheinWestfalen weiterentwickeln wollen. Für die Landesregierung steht fest, dass wir das Landeswohnungsbauvermögen zukünftig flexibler einsetzen müssen, gerade wenn man eine integrierte Stadtentwicklungspolitik im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Wohnquartiere in Nordrhein-Westfalen verfolgt.

Gleichzeitig werden wir auch in der Zukunft sicherstellen, dass eine jährliche, an Zielgruppen orientierte und nach regionalen Marktgegebenheiten differenzierte soziale Wohnraumförderung nachfragegerecht erfolgen kann. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratungen sind.

Von daher können wir zur Abstimmung kommen. Der Ausschuss für Bauen und Verkehr empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/8532, den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/7497 in unveränderter Fassung anzunehmen. Wer möchte dieser Beschlussempfehlung zustimmen? – Das sind die Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? – Die Mitglieder der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmen dagegen. Gibt es Enthaltungen? – Keine Enthaltungen in Abwesenheit des fraktionslosen Abgeordneten Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung mit Stimmenmehrheit der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP angenommen und der Gesetzentwurf der Landesregierung in zweiter Lesung verabschiedet.

Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich rufe auf: