Protokoll der Sitzung vom 11.02.2009

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieser Gesetzentwurf will dem Gebot einer gleichen Wahl Rechnung tragen.

Gemäß § 13 Abs. 2 S. 3 des Landeswahlgesetzes ist eine Neuabgrenzung der Landtagswahlkreise vorzunehmen, wenn die Bevölkerungszahl dort von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um mehr als 20 vom Hundert abweicht. Durch die Abweichung im Wahlkreis 6, dem RheinErft-Kreis II, um 21,4 vom Hundert ist eine Neuabgrenzung für die Landtagswahl erforderlich.

Ferner ist nach Möglichkeit auf die Grenzen der Kreise Rücksicht zu nehmen. Dementsprechend wird durch eine Neueinteilung die Stadt Rüthen nicht mehr als einzige zum Kreis Soest gehörende Gemeinde mit acht Gemeinden des Hochsauerlandkreises zusammengefasst.

Die Wahlkreiseinteilung im Gebiet der kreisfreien Stadt Aachen war nach dem Grundsatz, örtliche Zusammenhänge nach Möglichkeit zu bewahren, verbesserungswürdig. Aus diesem Grunde schlagen wir Ihnen die Änderungen vor und bitten um Zustimmung.

(Beifall von CDU und FDP)

Herzlichen Dank, Herr Kollege Biesenbach. Das war sehr schön kurz. Sehr erfreulich. – Für die SPD-Fraktion spricht nun Frau Kollegin Gödecke. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich vorwegzunehmen: Die SPD-Landtagsfraktion wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen. Wir tun das nicht freudigen Herzens, sondern mit einer geballten Faust in der Tasche. Das ist ein Bild, das Sie aus der Verabschiedung im Jahr 2004 noch kennen, Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion.

Den Rhein-Erft-Kreis hat Kollege Biesenbach zutreffend dargestellt. Natürlich gibt es die gesetzeserhebliche Abweichung. Natürlich gibt es einen Handlungsbedarf. Natürlich stimmen wir hier zu, weil diese Lösung vor Ort einvernehmlich entwickelt worden ist.

Für Aachen und Bonn haben wir Alternativen im Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen und haben sie prüfen und bewerten lassen. Wir sind nach wie vor der Meinung, dass diese Alternativen genauso möglich gewesen wären, nehmen aber zur Kenntnis – weil wir es im Moment nicht verändern und verhindern können –, dass das politisch nicht gewollt ist.

Rüthen ist fast karnevalistisch und passt zum heutigen Abend. Wir weisen natürlich mit Abscheu von uns, dass der Vorschlag aus dem Jahr 2004 schlecht war. Nein, Rüthen wird heute politisch motiviert wieder dem anderen Wahlkreis zugeschlagen. Von daher können wir diese Veränderung überhaupt nicht nachvollziehen und überhaupt nicht mittragen.

Wir stimmen auch deshalb mit der geballten Faust in der Tasche zu, weil es – sehr ernsthaft gemeint – ein Wert an sich ist, wenn es einen breiten, über alle parteipolitischen Grenzen hinweg getragenen Kompromiss und einen Konsens gibt. Der Gesetzentwurf bildet auch das ab, was nicht in diesem Wahlkreisgesetz geregelt wird, sondern im Vorfeld eine Rolle gespielt und auch über die Medien verbreitet worden ist, nämlich Änderungen in ganz anderen Bereichen.

Ich bedanke mich ausdrücklich für den konstruktiven Arbeitsprozess im Vorfeld, der in Wahlkreisgesetzgebungsverfahren absolut üblich ist und dazu geführt hat, liebe Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Fraktionen, dass unserer Fraktion die Zustimmung möglich geworden ist. Herzlichen Dank dafür, dass es nicht noch weiteren Änderungsbedarf gibt.

Wir stimmen zu …

Vielen Dank …

(Allgemeine Heiterkeit)

2:53 Minuten habe ich noch, Herr Präsident, die ich aber nicht ausnutzen will.

Entschuldigung, ich dachte, Ihre Rede wäre zu Ende.

Ich würde gerne mit einem Satz aus dem Hauptausschuss schließen, der mich erfreut und amüsiert hat. Ich glaube, er wird im Zusammenhang mit Wahlkreisgesetzen Parlamentsgeschichte schreiben: Die Faust ist dieselbe geblieben; allerdings ist die Tasche, in der sie geballt wird und in der sie geballt zur Zustimmung beiträgt, eine andere geworden. – In diesem Sinne handelt es sich um eine Zustimmung mit jener Faust in der Tasche. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Gödecke. – Herr Witzel, Sie haben das Wort für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Gödecke hat zu Recht darauf hingewiesen, dass wir nicht jede Frage, die in dieser Legislaturperiode das Wahlrecht betroffen hat, einvernehmlich geregelt haben. Deshalb muss man durchaus positiv festhalten, wenn das nun mit der Opposition in wesentlichen Fragen gelingt.

Selbstverständlich müssen wir Wahlen über politische Auseinandersetzungen gewinnen und nicht von taktischen Erwägungen der Wahlkreisgeometrie abhängig machen. Insofern haben die Koalitionsfraktionen in der Tat weitestgehend das bisherige Wahlkreisgesetz, so wie es unter rot-grüner Verantwortung in der letzten Legislaturperiode erarbeitet worden ist, zur Grundlage gemacht und nur einen sehr moderaten Änderungsantrag gestellt, der das berücksichtigt, was wahlrechtlich zwingend notwendig ist.

Dazu hat mein Kollege Peter Biesenbach das Notwendige über die Größenüberschreitungen im Rhein-Erft-Kreis gesagt und darüber gesagt, wo es aus landschaftlichen Gründen absolut nicht nachvollziehbar war, wo es dem zwingenden Prinzip des Wahlkreisgesetzes entsprechend geboten war, für eine möglichst große Einheit von Wahlkreis und Kreisgebiet zu sorgen. Deshalb gibt es Fälle wie Rüthen und die anderen, die angesprochen worden sind.

Ich sage ausdrücklich, dass es das Ergebnis eines Kompromisses mit der Opposition ist, weil im Hauptausschuss neben den antragstellenden Fraktionen von CDU und FDP auch die SPD-Fraktion zugestimmt hat.

Frau Löhrmann hat im Zusammenhang mit diesem Gesetz im Vorfeld die Glaubwürdigkeit der FDP angesprochen. Nachdem Sie das Thema im Hauptausschuss aufgegriffen haben, möchte ich Sie Ihnen ausdrücklich beantworten: Auch wenn wir nicht die in der Hauptsache von Wahlkreisfragen in vollem Umfang betroffene Partei sind, hätte es aus unserer Sicht gute Sachgründe gegeben, sich im Interesse der Betroffenen vor Ort einzelne Wahlkreiszuschnitte neu anzuschauen. Gerade als Abgeordneter des Ruhrgebiets kann ich das sagen.

Deshalb haben wir an die Opposition Fragen zu gemeinsamen neuen Vereinbarungen im Bereich Recklinghausen gestellt. Ich kann es für mein Essener Wahlkreisgebiet sagen: Wenn Sie sich anschauen, dass Essen mit nur einem einzigen Stadtteil von Mülheim, nämlich Mülheim Winkhausen, zusammengeschnitten ist, gibt es durchaus Fragen, die man sich aus reinen Sachgründen heraus noch einmal anschauen könnte. Wir haben das extra nicht getan, sondern uns auf das Allernotwendigste beschränkt; denn Sie haben uns von der Oppositionsseite ausdrücklich signalisiert, dass das die Voraussetzung dafür ist, hier zu einer allgemein getragenen Regel zu kommen.

Das hat nichts damit zu tun, dass wir nicht noch eine Reihe von Ideen hätten und dass wir auch Kritikpunkte, die wir in der letzten Legislaturperiode aus Sacherwägungen heraus angeführt haben, unverändert so sehen. Das ist eben der Preis eines politischen Kompromisses.

Es geht auch um den Pragmatismus, es den Betroffenen vor Ort – den Gemeinden – zu ersparen, alle paar Jahre wieder komplett neue Zuschnitte zu bekommen. Das ist eben die nötige pragmatische Herangehensweise.

Insofern stehen wir für diesen Gesetzentwurf mit seinen kleineren Anpassungen ein und würden uns freuen, wenn das vielleicht heute nicht nur, wie im Hauptausschuss, von drei, sondern von allen vier Fraktionen im Haus getragen werden könnte. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Frau Kollegin Löhrmann von den Grünen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dass ich es noch erlebe, dass Herr Witzel um unsere Zustimmung wirbt! Aber das nur am Rande.

Herr Witzel, ich bin überrascht, wie sehr Sie sich aufgrund unseres Beitrags im Hauptausschuss unter Legitimationsdruck gesehen haben. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben schlicht und ergreifend darauf hingewiesen, dass die FDP einen

Gesetzentwurf und eine Wahlkreiseinteilung, die sie vor vier oder fünf Jahren noch extrem gegeißelt und als „Kungelei“ und anderes bezeichnet hat, hier jetzt mehr oder weniger sang- und klanglos mit beschließt.

Sie haben das als „Pragmatismus“ bezeichnet. Mir würden dafür auch andere Vokabeln einfallen. Aber mit Blick auf die Abendveranstaltung will ich meine Rede gar nicht unnötig verlängern.

Aus unserer Sicht hat das Rot-Grün-CDU-Gesetz von vor fünf Jahren im Grundsatz Bestand. Es gibt an der einen oder anderen Stelle Korrekturen, die aber nicht zwingend sind. Darauf haben Sie hingewiesen; darauf hat Frau Gödecke hingewiesen.

Deswegen hätte man darüber auch anders entscheiden können. Gerade im Ruhrgebiet hätte es andere Entscheidungsmöglichkeiten gegeben.

Wir wissen auch, dass bei einigen Kolleginnen und Kollegen in der CDU durchaus Unmut über die Fortschreibung dieser Wahlkreiseinteilung besteht. Dass im Ruhrgebiet jetzt bezogen auf die CDU aus anderen Gründen eine viel größere Unruhe herrscht, sei am heutigen Tage einfach nur angemerkt.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Es gibt auch im ländlichen Raum, im Erft-Kreis, Punkte, die bei uns vor Ort unterschiedlich gesehen werden. Auch im Bergischen Land ist das nicht alles hundertprozentig nachvollziehbar.

Wir wollen aber den Konsens vom Grundsatz her natürlich nicht infrage stellen, sondern wir stehen dazu. Deswegen werden wir uns heute, weil wir es an der einen oder anderen Stelle anders sehen, enthalten. Aber vom Grundsatz her werden auch wir Grüne dem Wahlkreisgesetz heute grünes Licht geben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Löhrmann. – Für die Landesregierung spricht Herr Innenminister Dr. Wolf.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf beachtet bei den zwingenden fakultativen Änderungen einiger Wahlkreise die Abgrenzungskriterien des Landeswahlgesetzes. Die Landesregierung begrüßt es, dass das Änderungsgesetz rechtzeitig vor dem 9. März 2009 in Kraft treten kann. – Vielen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Innenminister. – Wir sind am Ende der Beratung.

Wir kommen damit zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8511, den Gesetzentwurf Drucksache 14/7826 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem zu? – SPD, CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Enthält sich jemand? – Es enthalten sich die Grünen. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit den Stimmen von SPD, FDP und CDU angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu:

10 Gesetz zur Erhebung von § 4 Absatz 1 Nummer 7 und Anlage 2 der Beihilfenverordnung in Gesetzesrang

Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP Drucksache 14/8090

Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 14/8562