Warum wehrt man sich so sehr gegen Transparenz? – Weil oft unzulässig hohe Vergütungen gezahlt werden, die sich nicht rechtfertigen lassen. Viele Bürgerinnen und Bürger können nicht nachvollziehen, warum teilweise für eine geringfügige Tätigkeit ein Mehrfaches der jährlichen Leistungen an einen Hartz-Empfänger gezahlt wird. Das ist überhaupt nicht akzeptabel, und deswegen wehrt man sich dagegen.
Als Linker kann ich nur sagen: Ich bin sehr bereit, an einer solchen Initiative positiv mitzuwirken, wenn das gewünscht ist. Bisher hat man sich dagegen gewehrt. Nichtsdestotrotz kann ich das nur anbieten.
Ich finde den Antrag der Grünen sehr wegweisend. Aber insbesondere von den Koalitionsfraktionen ist schon deutlich gemacht worden, dass man nicht bereit ist, so weit mitzugehen. Deswegen ist meine Einschätzung, dass man zwar vor den Kommunalwahlen – das ist der bestehende Druck – etwas im Hinblick auf die jüngsten Skandale tun will. Aber man ist nicht wirklich bereit, eine weitgehende Transparenz und vor allem eine vollständige Kontrolle herzustellen.
Daher bin ich sehr gespannt, inwieweit man bereit ist, auf die Kolleginnen und Kollegen der Grünen, aber auch auf mich zuzugehen, um tatsächlich eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Sagel. – Jetzt hat für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nicht erst die Affäre um Beraterverträge bei der Sparkasse KölnBonn hat gezeigt, dass erhöhte Transparenz gerade in Bereichen notwendig ist, auf die die Öffentlichkeit besonders schaut, wie auf die Schnittstelle zwischen öffentlichen Unternehmen und Politik. Wir können nicht tatenlos zusehen, dass einige schwarze Schafe das Vertrauen des Bürgers in das Geschäftsgebaren öffentlicher Unternehmen erschüttern, die ganz überwiegend redlich handeln.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Regelungen zur Beratungstätigkeit von Organmitgliedern für ein Unternehmen. Es spricht nichts dagegen, diese Regelungen auf den öffentlichen Bereich zu übertragen, wie es CDU und FDP in ihrem Entschließungsantrag fordern.
Ich meine: Was privaten Unternehmen recht ist, sollte öffentlichen Unternehmen billig sein. Der Transparenzgedanke muss auch bei ihnen künftig
Niederschlag finden, damit Geschehnisse wie die unsägliche Klüngelaffäre der Vergangenheit angehören.
Unternehmen der öffentlichen Hand handeln letztlich im Auftrag und zum Nutzen der Bürger. Der Bürger hat deshalb einen legitimen Anspruch zu erfahren, wofür die von ihm stammenden öffentlichen Mittel eingesetzt werden. Hierzu gehört nicht zuletzt die Frage, welche Vergütungen Vorstände und Geschäftsführer, aber auch Mitglieder von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen für ihre Tätigkeit erhalten. Hier Transparenz zu schaffen ist das Gebot der Stunde.
Derzeit sind nur börsennotierte Aktiengesellschaften verpflichtet, die Bezüge ihrer Vorstandsmitglieder individualisiert offenzulegen; aber selbst hierzu gibt es Ausnahmen.
Daneben enthält der Deutsche Corporate Governance Kodex Empfehlungen zur transparenten Gestaltung der Regeln für die Unternehmensleitungen und Aufsichtsgremien. Der öffentliche Bereich darf dahinter nicht zurückstehen. Wie wollen wir dem Bürger vermitteln, dass zwar die Gehälter des Bürgermeisters und des Amtsleiters nachlesbar sind, nicht aber die Bezüge der Geschäftsführer kommunaler Gesellschaften und Betriebe? In der Tat gibt es keinen vernünftigen Grund, hierbei mit zweierlei Maß zu messen. Bei den Sparkassen sind wir bereits einen Schritt gegangen; wir sollten nun nicht auf halbem Wege stehen bleiben.
Die Fraktionen von CDU und FDP fordern die Landesregierung auf, nunmehr gesetzgeberisch tätig zu werden und so für Transparenz auch im öffentlichen Bereich zu sorgen. Ist der gesetzgeberische Auftrag der Landesregierung einmal auf den Weg gegeben, werden wir umgehend prüfen, wie wir ihn am besten und rechtssicher umsetzen können.
Auch die Grünen und die SPD sprechen sich für mehr Transparenz bei öffentlichen Unternehmen aus und fordern hierzu die Vorlage eines Gesetzentwurfs. So ehrenwert die Zielsetzungen ihrer Anträge sind, die sich teilweise am Berliner Vergütungs- und Transparenzgesetz orientieren, so wenig berücksichtigen sie die Kompetenzordnung des Grundgesetzes und die unterschiedliche Gesetzgebungsbefugnis von Bund und Ländern.
So leiden die Anträge vor allem an einem groben Webfehler. Sie fordern unmittelbares gesetzgeberisches Handeln des Landes in Bereichen ein, für die es überhaupt keine Regelungsbefugnis gibt.
Die Politik kann den Transparenzgedanken sinnvoll jedoch nur durch differenziertere Regelungen umsetzen, die auch den Besonderheiten öffentlicher Unternehmen gerecht werden. Wir müssen uns dem Problem mit dem Florett nähern, nicht mit dem
Im Übrigen halte ich es für wenig zielführend, an der steuerlichen Absetzbarkeit von Managerbezügen und Abfindungen zu rütteln, wie es die SPD vorschlägt. Ich befinde mich eher in Übereinstimmung mit Ihrem herausragenden Parteimitglied Sarrazin, der sagt: Eine solche Maßnahme gehört in die Kategorie Symbolpolitik.
Eine dämpfende Wirkung auf die Höhe von Vergütungen sei nicht zu erwarten. Es sei systemfremd, zwischen guten und schlechten Betriebsausgaben zu unterscheiden. Außerdem stelle sich die Frage, ob neben Managergehältern nicht auch die Abzugsfähigkeit hoher Gehälter von Künstlern und Sportlern in den Blick genommen werden müsste.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt hat Frau Kollegin Gödecke von der SPD-Fraktion zur Geschäftsordnung das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich würde gerne den letzten Satz von Frau Ministerin aufgreifen: Sie hat den weiteren Beratungen einen guten Verlauf gewünscht.
Weitere Beratungen wird es bei diesem Tagesordnungspunkt sowie beim Tagesordnungspunkt 6, der in der inhaltlichen Debatte zu den Sparkassen auch schon eine Rolle gespielt hat, nur dann geben können, wenn Sie meiner Bitte, die mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgestimmt ist, Folge leisten. Dabei beziehe ich mich auf § 79 der Geschäftsordnung zur Behandlung von Anträgen.
Bei der eben durchgeführten Debatte ist sehr deutlich geworden, dass es im Ziel eine ganz breite Übereinstimmung im Hause gibt. Es ist wie bei manch anderer Debatte deutlich geworden, dass es Unterschiede – zum Teil nur sehr nuancierte Unterschiede – nur in Bezug auf den Weg gibt, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Letztlich hat sich nur eine Fraktion parteipolitisch sehr stark abgegrenzt. Aber ich glaube, dass auch diese Brücken noch geschlagen und die Missverständnisse hinsichtlich unserer Anträge, die als Gegenposition aufgebaut worden sind, ausgeräumt werden können.
Deshalb lautet meine herzliche Bitte: Lassen Sie uns aus dem gemeinsamen Ziel jetzt auch einen gemeinsamen Weg machen. Jenseits dessen, was der Ältestenrat und die Präsidentin im Hinblick auf die Behandlung der beiden Tagesordnungspunkte und der zugrunde liegenden Anträge festgelegt hat,
beantragen wir, bei Tagesordnungspunkt 2 und später auch beim Tagesordnungspunkt 6 noch einmal alles gemeinsam – die Anträge, die Entschließungsanträge und auch den eigentlich abschließend zu behandelnden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – in den zuständigen Fachausschuss zurückzuüberweisen mit der deutlichen Maßgabe, der deutlichen Aufforderung dieses Parlaments: Macht daraus eine gemeinsame Position.
Überwindet das wenige Trennende. – Dann, liebe Kolleginnen und Kollegen – meine Bitte geht ausdrücklich an die Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion und der FDP-Fraktion –, können wir wirklich bundesweit Geschichte schreiben. Und dann würden wir eine Gemeinsamkeit, die gestern an anderen Punkten so stark in den Mittelpunkt gestellt worden ist, im Parlament von Nordrhein-Westfalen verwirklichen können.
Meine herzliche Bitte lautet also: keine Abstimmungen, sondern Überweisungen mit dem deutlich Auftrag, eine gemeinsame Position zu finden. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gödecke. – Für die FDP-Fraktion spricht zur Geschäftsordnung der Abgeordnete Witzel.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte das Hohe Haus, den Geschäftsordnungsantrag der Kollegin Gödecke von der SPD-Fraktion zurückzuweisen – und zwar nicht deshalb, weil wir nicht das Ziel hätten, gemeinsam bundesweit zu vorbildlichen Regelungen zu kommen. Gerade deshalb ist es aber notwendig, diesen sehr technischen Antrag heute zu beschließen, in dem die Landesregierung aufgefordert wird, einen Gesetzentwurf vorzulegen.
Wir sind gerne bereit, durch eine breite Diskussion im Ausschuss mit allem, was man an Anhörungen braucht, und unter Einbeziehung der Opposition in der Debatte gemeinsam zu schauen, wie wir das Gesetz konkret beschließen. Aber wir brauchen heute das politische Signal dieses Parlaments, dass das Vorgehen in der Sache gewollt ist.
Deshalb lautet die Aufforderung, dass das Parlament die klare Erwartung an die Landesregierung adressiert, mit dem dort vorhandenen Sachverstand in Kooperation mit dem Parlament das Know-how zur Verfügung zu stellen, um die Gesetzesvorlage auf den Weg zu bringen, über die wir dann – wie in den parlamentarischen Beratungsverfahren üblich – in der Sache sehr ausführlich, gründlich und fundiert reden.
und erwartet insgesamt, dass es zu Verbesserungen kommt. Dieser Forderung können Sie sicherlich zustimmen. – Vielen Dank.
Herr Kollege Remmel hat sich auch zur Geschäftsordnung gemeldet. Dann könnten wir aber zu Ergebnissen kommen, wenn ich bitten darf.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte an dieser Stelle noch einmal unterstreichen, dass meine Fraktion als Antragstellerin während der gesamten Zeit der Beratung sowohl im Ausschuss als auch in der Zwischenphase bei der Frage, ob der Antrag denn auf die Tagesordnung kommt, immer wieder bemüht war, eine gemeinsame Haltung aller Fraktion hinzubekommen.
Im Rahmen der Geschäftsordnung appelliere ich an Sie, eine gemeinsame Haltung – gut, Herr Witzel – aller Fraktionen bei der Frage nach Transparenz und Offenheit der Bezahlung, der Verträge und der Beraterverträge hinzubekommen. Das würde ich an dieser Stelle höher bewerten, als jetzt schnell in ein Verfahren einzusteigen.
Deshalb appelliere ich auch an die Regierungsfraktionen, einem gemeinsamen Vorgehen zuzustimmen. Ich glaube, dass wir sehr eng beieinander liegen und dass es sinnvoll ist, sich diese Mühe zu machen. – Herzlichen Dank.
Wir befinden uns bereits im Abstimmungsverfahren. Die SPD-Fraktion hat gemäß § 79 der Geschäftsordnung beantragt, den Antrag noch einmal an den federführenden Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zurückzuverweisen. § 79 sieht eine solche Möglichkeit vor, wenn der Ältestenrat dies beschließt. Da der Ältestenrat das nicht beschlossen hat, ist es nach § 79 nicht möglich.
Natürlich bietet unsere gute Geschäftsordnung immer wieder einen Ausweg aus schwierigen Situationen. So sieht § 107 Abweichungen von der Geschäftsordnung vor. Dort heißt es:
Abweichungen von den Vorschriften der Geschäftsordnung sind unzulässig, wenn nach Feststellung der Präsidentin oder des Präsidenten mindestens fünf Mitglieder des Landtags widersprechen.