Abweichungen von den Vorschriften der Geschäftsordnung sind unzulässig, wenn nach Feststellung der Präsidentin oder des Präsidenten mindestens fünf Mitglieder des Landtags widersprechen.
Ich werde deshalb jetzt die Frage stellen, ob jemand in diesem Hohen Hause der Zurückverweisung all der Vorlagen, über die wir heute gesprochen haben,
an den Wirtschaftsausschuss widerspricht. Wenn das der Fall ist, ist das Thema damit erledigt. Wer ist gegen eine Zurücküberweisung, wer widerspricht dem? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP, also mehr als fünf Mitglieder des Landtags. Damit ist der Antrag auf Zurückverweisung abgelehnt und dieser Punkt erledigt.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich mache es ganz kurz. Ich habe in der Debatte eben gesagt, dass wir dem Antrag im Grundsatz eigentlich zustimmen. Das war auch im Ausschuss die ganze Zeit über unsere Linie. Wir haben lange gewartet, weil das Signal kam, wir könnten das zusammen beschließen.
Ich sage jetzt aber ganz klar, dass wir uns gleich enthalten werden. Wir werden also von unserer Linie abweichen. Denn wir wollen deutlich machen, dass Sie offensichtlich keinen Wert darauf legen, dass in Fragen von Transparenz und Korruptionsbekämpfung, die als Signal für das ganze Land wichtig sind, eine Gemeinsamkeit hergestellt wird.
Das ist nicht weinerlich, sondern eine klare Ansage. Wir haben genügend Punkte, bei denen wir unsere Differenzen austragen können. Aber bei Transparenz und Korruptionsbekämpfung, wo ein Signal an die Gesellschaft wichtig wäre, wollen Sie keine Gemeinsamkeit. Das nehmen wir zur Kenntnis. Dann müssen wir auch nicht weiter so verfahren. Wir wollen das nur sehr deutlich machen. Von den CDUKollegen kam ein anderes Signal. Wenn Herr Papke aber meint, er müsse für die kleinere Regierungsfraktion diese Linie fahren, dann nehmen wir das so zur Kenntnis. Wir werden uns jetzt also der Stimme enthalten.
Gemäß § 46 der Geschäftsordnung möchte auch der Kollege Eiskirch eine persönliche Erklärung abgeben. Bitte schön.
Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es wirklich bedauerlich, dass diese Brücke nicht geschlagen worden ist. Es verfestigt sich der Eindruck, dass diese kurzfristige Aktion – nachdem man über ein Jahr lang in den Ausschüssen über den Antrag diskutiert hat – eher eine Ne
belkerze in die andere Richtung sein sollte. Ich persönlich erwarte allerdings nach dem langen Beratungsvorlauf in den Ausschüssen und den immer wieder proklamierten Forderungen der regierungstragenden Fraktionen, dass die eingeforderten Gesetzentwürfe bis zur Sommerpause auch wirklich vorliegen, damit man mit dem Thema weiterkommt und gegenüber der Öffentlichkeit die Transparenz, die hier gemeinsam eingefordert worden ist, nachweisen kann. – Vielen herzlichen Dank.
Jetzt möchte noch Herr Papke eine Erklärung gemäß § 46 der Geschäftsordnung zu seinem persönlichen Abstimmungsverhalten abgeben.
Herr Präsident! Da ich immer schon einmal das parlamentarische Institut einer persönlichen Erklärung nutzen wollte, möchte ich jetzt die Gelegenheit dazu ergreifen, um in der Sache – das sage ich in aller Ernsthaftigkeit – das, was insbesondere Kollege Priggen vorgetragen hat, zurückzuweisen.
Wir haben ausdrücklich das Angebot unterbreitet, dann, wenn der Gesetzentwurf vorliegt, Stück für Stück im Detail auch mit der Opposition darüber zu beraten, wie das Ganze ausgestaltet wird. Nach der Ankündigung von Ministerpräsident Rüttgers in der gestrigen Generaldebatte, dass das Parlament von Nordrhein-Westfalen dieses wichtige Signal gegen Amigowirtschaft in Nordrhein-Westfalen heute geben wird, können wir das nicht auf die lange Bank schieben.
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen muss klar machen, wo er steht, und damit ein Signal für die konkrete Ausgestaltung eines solchen Antikorruptionsgesetz geben, eines Gesetzes, mit dem wir möglichst wirksam gegen die kommunale Speziwirtschaft – wo immer sie auch organisiert wird – vorgehen können.
(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Der Beifall bei der CDU hält sich aber in Grenzen!)
Ich nehme an, jetzt will keiner mehr eine Erklärung abgeben? – Das ist so. Dann schließe ich die Beratung über das weitere Verfahren.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Der federführende Wirtschaftsausschuss
hat dem Landtag in seiner Beschlussempfehlung Drucksache 14/8273 empfohlen, die Drucksache 14/6527, also den Antrag der Grünen, abzulehnen. Wer dieser Empfehlung des Wirtschaftsausschusses folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Grüne, SPD und der Abgeordnete Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionsstimmen abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den Antrag Drucksache 14/8539 der Fraktionen von CDU und FDP ab. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer für den Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Abgeordneter Sagel. Wer enthält sich? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen bei Enthaltung der SPD sowie der Grünen gegen die Stimme von Herrn Sagel angenommen.
Wir stimmen drittens über den Entschließungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/8578 ab. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Wer enthält sich? – Grüne und der Abgeordnete Sagel. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen abgelehnt.
Wir stimmen viertens über einen Entschließungsantrag von CDU und FDP Drucksache 14/8597 ab. Wer ist dafür? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Abgeordneter Sagel. Wer enthält sich? – SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Koalitionsstimmen gegen den Abgeordneten Sagel bei Enthaltung der SPD-Fraktion angenommen.
Meine Damen und Herren! Das Umweltgesetzbuch hat mittlerweile eine 20jährige Geschichte. Seit 20 Jahren versuchen wir in der Politik, zehntausend deutsche Gesetze endlich transparenter und damit übersichtlicher zu machen. 20 Jahre hat diese Diskussion gedauert. Beinahe wäre sie jetzt zu einem Abschluss gekommen. Aber dank des Vetos von Bayern und des massiven Widerspruchs der FDP fangen wir jetzt wieder von vorne an. Wir haben keine Möglichkeit, diesen gordischen Knoten einfach zu entwirren.
Der Landtag muss sich überlegen, was das für unser Land Nordrhein-Westfalen bedeutet. Festzuhalten bleiben zwei Dinge. Die Landesregierung ist sich – erstens – an diesem Punkt vollkommen uneinig und hat keine abgestimmte Meinung. Zweitens schadet das Scheitern des Umweltgesetzbuches vor allen Dingen der mittelständischen Wirtschaft bei uns in Nordrhein-Westfalen.
Zum ersten Punkt, der Landesregierung: Auf Bundesebene hat sich Staatssekretär Schink massiv dafür eingesetzt, dieses Umweltgesetzbuch voranzubringen. Auch Umweltminister Uhlenberg hat sich immer wieder positiv zum Umweltgesetzbuch geäußert. Aber die FDP kassiert es ein. Herr Wolf sagt, das sei Regelungswut, damit könne man nicht arbeiten.
Herr Uhlenberg, langsam müsste Ihnen das doch zu denken geben: Beim Klimaschutz ist Frau Thoben diejenige, die das Sagen hat. In der Waldpolitik ist es inzwischen Herr Linssen, der sagt, wo es langgeht. Beim Feinstaub war es bisher Herr Wittke. Man wird sehen, wie es dort weitergeht.
Jetzt haben Sie mit dem Umweltgesetzbuch ein weiteres Feld verloren. Dazu äußert sich in der Öffentlichkeit nur Herr Wolf. Sie schweigen zu diesem Thema. Sie sind in dieser Frage nicht sichtbar. Herr Wolf sagt: Das Gesetz ist gescheitert, und das ist gut so! – Und der Umweltminister schweigt.
Man kann an dieser Stelle eigentlich nur Bundesumweltminister Gabriel zustimmen, der zu der Kritik auf Bundesebene gesagt hat, dass sich dabei die intellektuelle Durchdringungstiefe im Nanobereich bewegt. Das ist sicherlich auch bei Minister Wolf so.
Was bedeutet das für uns in Nordrhein-Westfalen? – Die SPD wollte, dass wir die hohen Standards des Naturschutzes halten und gleichzeitig zu Vereinfachungen für die Wirtschaft kommen, vor allen Dingen die Genehmigungsverfahren vereinfachen. Wir woll
ten, dass das Prinzip „Ein Projekt – eine Behörde – ein Verfahren – eine Genehmigung“ in der Bundesrepublik Realität wird. Das hätte vor allen Dingen kleinen und mittelständischen Unternehmen geholfen, die keine riesigen Rechtsabteilungen beschäftigen und riesigen bürokratischen Aufwand stemmen können. Das ist jetzt vorbei. Diese Chance konnten wir nicht nutzen. Das liegt vor allen Dingen an der Schwesterpartei der CDU, der CSU, und es liegt an der FDP, dass diese Chance vertan wurde.
Hildegard Müller, der CDU wenigstens in Teilen bekannt, hat in der „Financial Times“ am Montag gesagt:
Die geplante Vereinheitlichung des Wasser- und Naturschutzrechts auf der Bundesebene wäre ein substantieller Beitrag zum Bürokratieabbau und Investitionsförderung gewesen. Diese Chance wurde nicht genutzt.