Herr Minister, ich hätte mir gewünscht, Sie hätten die Frage beantwortet, die ich in meinem Beitrag vorhin insofern aufgeworfen habe, als ich Ihnen nachgewiesen habe – auch Juristen sehen das so –, dass Ihr Gesetz den Hochschulen selbst keine Möglichkeit gibt, diese Ausnahmen zu organisieren. Denn im Gesetz ist ausschließlich für das Ministerium eine Ermächtigung, weitere Ausnahmen zuzulassen, verankert. Dazu sagen Sie überhaupt nichts.
Das Bürokratieargument haben Sie in den Ausschussberatungen bisher nie vorgebracht. Warum schieben Sie das den Hochschulen zu, wenn Ihr Gesetz das gar nicht zulässt?
Sehr geehrte Frau Gebhard! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann gerne noch einmal ausführen, was ich eben schon gesagt habe; ich kann Ihnen auch gerne meine Redefassung geben.
Die Hochschulen können selbst am besten einschätzen, welcher Verwaltungsaufwand sachgerecht ist. Es besteht für sie die Möglichkeit, ihren Studenten nach einer Aufwand-Nutzen-Abwägung in ihren Beitragssatzungen entsprechende Ermäßigungen zu gewähren. – Jetzt haben Sie das noch einmal ganz offiziell.
Das ist also möglich. Aber wir wollen es den Hochschulen nicht vorschreiben, weil wir glauben, dass sie die Dinge selbst besser regeln können. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns.
Weitere Wortmeldungen zu dem Tagesordnungspunkt 5 liegen mir nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung zu diesem Punkt sind.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Ausschuss für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/8184, den Antrag Drucksache 14/7666 abzulehnen. Ich darf Sie fragen, wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte. – Das sind die Mitglieder der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP. Gegenstimmen? – Mitglieder der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Enthaltung des Abgeordneten Sagel. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP gegen die Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung des Abgeordneten Sagel angenommen und der Antrag abgelehnt.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Kollegen Becker das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht erst seitdem in der Öffentlichkeit diskutiert worden ist, dass einzelne Verwaltungsratsmitglieder der Stadtsparkasse Köln – inzwischen ist das die Stadtsparkasse KölnBonn – Beraterverträge haben und dabei publik geworden ist, dass Herr Bietmann monatlich mit fast 40.000 € und Herr Müller mit monatlich fast 10.000 € über Jahre hinweg entgolten oder besoldet worden sind, stellt sich die Frage nach Transparenz im Zusammenhang mit Beraterverträgen bei Sparkassen. Seitdem stellt sich diese Frage aber in verschärfter Form.
Die Frage stellt sich auch deshalb in verschärfter Form, weil unserer Meinung nach nicht nur wir ein Interesse daran haben müssen, dass die Öffentlichkeit, wir als Politikerinnen und Politiker sowie die Sparkassengremien selbst informiert werden, sondern weil auch die Sparkassen ein maßgebliches Interesse daran haben müssen, nicht durch einzelne Sparkassen, die mit solchen Beraterverträgen operiert haben, desavouiert zu werden.
Vor diesem Hintergrund hat es uns zunächst gefreut, dass in der Öffentlichkeit angekündigt worden ist, dass nunmehr auch die Koalitionsfraktionen die Angelegenheit aufgreifen und heute einen Antrag einbringen würden, mit dem sie Transparenz schaffen und derartige Umtriebe in Zukunft verhindern wollen.
Wir jedenfalls haben einen Beschluss vorgeschlagen, der aus unserer Sicht niederschwellig ist, aber die erwünschte Wirkung hat. Es geht darum, dass das Finanzministerium die Maßnahmen ergreift, die ihm schon heute zur Verfügung stehen. Ich will diese noch einmal nennen:
Erstens. Die Sparkassenaufsicht soll grundsätzlich durchsetzen, dass Beraterverträge dem gesamten Verwaltungsrat vorgelegt werden.
Zweitens. Die Sparkassenaufsicht soll durchsetzen, dass solche Verträge in ein öffentlich zugängliches Register eingetragen werden. Das heißt, dass die Öffentlichkeit die Möglichkeit hat, in diesem Register nachzuschauen, welche Beraterverträge es gibt.
Drittens. Die Bestimmungen der sogenannten Corporate Governance Vereinbarung sind einzuhalten; diesen Punkt haben auch Sie in Ihrem Antrag, auf den ich jetzt zu sprechen komme, aufgegriffen.
In Ihrem Antrag, der heute Morgen auf dem Tisch lag, bleiben Sie hinter den Zielen, von denen Sie behauptet haben, dass auch Sie sie durchsetzen wollten, weit zurück.
Das will ich anhand weniger Punkte deutlich machen. – Statt vorzuschreiben – was Ihnen über die Finanzaufsicht des Finanzministeriums über die Sparkassen möglich wäre –, das die Beraterverträge offenzulegen sind, fordern Sie in Ihrem Antrag, „dass der Informationsfluss innerhalb der Organe der Sparkasse verbessert wird“. Sie sagen nicht, wie das geschehen soll, sondern nur, dass darüber gesprochen werden soll. Sie fordern „eine Verabredung mit den nordrhein-westfälischen Sparkassen/Sparkassenverbänden über ein gemeinsames Vorgehen zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Verhaltensstandards“.
Wenn das ausreichend wäre, hätten wir das Problem nicht gehabt. Wer sich in Köln und anderswo auskennt und weiß, wie das genau gelaufen ist, der weiß auch, dass es im Zweifelsfall nicht ausreichen würde, wenn – wie es nach Ihrem Vorschlag möglich wäre – allein der Verwaltungsratsvorsitzende informiert wird. Das wäre ein geradezu klassisches Einfallstor für den Kölner Klüngel, wie wir ihn über viele Jahre hinweg erlebt haben.
Deswegen sagen wir: Ergreifen Sie heute die Möglichkeiten, die Sie bereits haben und die Sie mit einem einfachen Federstrich des Finanzministeriums durchsetzen könnten. Verschwiemeln Sie nicht Transparenzgebote durch Aufforderungen zu Gesprächen, durch Versuche oder Ähnliches.
Dass das auch anders ginge, haben wir Ihnen heute mit der Aussage signalisiert: Lassen Sie uns zusammen im Ausschuss darüber beraten.
Die CDU war dazu immerhin bereit, die FDP wiederum nicht. Ich frage mich, warum Sie die FDP immer wieder in eine Situation bringen kann, die Sie in Köln und im Kommunalwahlkampf in den öffentlichen Diskussionen werden aushalten müssen. Sie werden sich nämlich fragen lassen müssen, warum Sie etwas groß ankündigen, in Wahrheit aber nichts umsetzen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema „Sparkassen müssen Beraterverträge offenlegen“ ist unter Punkt 2 der heutigen Tagesordnung praktisch schon alles gesagt worden, allerdings noch nicht von allen. Ich will mich deshalb auf wenige Bemerkungen beschränken.
Die Situation der Sparkassen, in der sie sich befinden, wird nicht dadurch besser, dass wir dort immer weiter herumrühren. Die Sparkassen brauchen jetzt Markenschutz. Wir müssen klar machen, dass wir es nicht zulassen, dass die Machenschaften einiger weniger Schmutzbeutel das Ansehen der gesamten Sparkassenfamilie schädigen. Insofern ist auch der Antrag, den die Grünen gestellt haben, vom Grundsatz her in Ordnung.
Finanzminister Helmut Linssen hat sofort gesagt: Sie rennen bei uns offene Türen ein, wir wollen dieses Problem lösen. – Herr Kollege Becker, ich glaube allerdings nicht, dass wir uns hier wechselseitig das Werfen von Nebelkerzen vorhalten sollten. Sie haben vorhin gesagt, Sie hätten es am liebsten einhellig gemacht. Belassen wir es dann doch dabei. Auch von der FDP kam das Angebot, im Gesetzgebungsverfahren zu versuchen, zu dieser Einvernehmlichkeit zu kommen.
Wir haben unseren Entschließungsantrag heute aus einem zentralen Grund gestellt: Es im Sparkassenrecht zu regeln, dass die Sparkassenaufsicht bestimmte Dinge erzwingt, wie Sie es in Ihrem Antrag formulieren, geht so nicht.
Wir haben das prüfen lassen. Wir mögen an der Stelle anderer Auffassung sein. Wir brauchen eine gesetzliche Lösung. Deswegen haben wir unseren Entschließungsantrag gestellt.
Herr Kollege Becker, über eins sollten Sie einmal nachdenken: Wir haben im Zusammenhang mit der Novelle des Sparkassengesetzes einem Spontanantrag von Ihnen zugestimmt. Das ganze Haus hat beschlossen, die Sparkassenvorstände müssten ihre Bezüge offenlegen. So weit, so gut, nur wissen Sie ganz genau, dass das höherrangigem Wirtschaftsrecht widerspricht und eigentlich eine Nullnummer, eine Luftnummer ist. So bekommen wir das nicht hin.
Das passiert uns kein zweites Mal. Wir begeben uns kein zweites Mal aufs Glatteis. Wir wollen daher ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren. Dafür haben wir ein paar Eckpunkte angegeben. Alles muss im Gesetzgebungsverfahren sorgfältig geprüft werden. Wir möchten nicht noch einmal einen Schnellschuss völlig an den Verbänden – sowohl an den kommunalen Spitzenverbänden als auch den Sparkassenverbänden – vorbei.
Wir wollen, dass dieses Problem mit Strunk und Stiel gelöst wird und nie wieder vorkommen kann. Wir wollen, dass das einvernehmlich gemacht wird. Deswegen plädieren wir für ein Gesetzgebungsverfahren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Interessant ist der Zeitpunkt, Herr Kollege Weisbrich, zu dem Ihre Fraktion mit einem solchen Antrag kommt: Nachdem zwei prominente CDUPolitiker mit Beraterverträgen aufgeflogen sind, kommen Sie jetzt und wollen sich an die Spitze der Anti-Klüngel-Bewegung setzen.
Jetzt, nach vier Jahren Regierungszeit, soll der Eindruck erweckt werden, dass Sie Vorkämpfer von Anti-Klügel-Gesetzen wären. Unter dem Stichwort Anti-Klüngel hätte ich es interessant gefunden, wenn sich Herr Kollege Möbius dazu geäußert hätte, der als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses auch Partner in der Kanzlei Bietmann ist und sicher heute ganz interessante Kenntnisse dazu hätte beitragen können, wie man denn in diesem Land transparente Prozesse herstellt.
Kollege Weisbrich hat deutlich gemacht, dass offensichtlich nicht wirklich ernsthaft etwas verändert werden soll.