Protokoll der Sitzung vom 12.02.2009

Kollege Weisbrich hat deutlich gemacht, dass offensichtlich nicht wirklich ernsthaft etwas verändert werden soll.

(Widerspruch von Dr. Jens Petersen [CDU])

Kollege Petersen, melden Sie sich zu einer Zwischenfrage, dann können wir uns auseinandersetzen. Ich habe Kollegen Möbius als Partner in der Kanzlei Bietmann gemeint. Okay? Der Präsident ist bestimmt bereit, eine Zwischenfrage zuzulassen. Ich wäre es auch.

Meine Damen und Herren, der Entschließungsantrag von CDU und FDP bleibt hinreichend unkonkret. Das konnte Kollege Becker nicht trefflicher formulieren. Auf die Fortentwicklung von Transparenz hinzuwirken und den Informationsfluss zu verbessern – so heißt es im CDU/FDP-Text –, wird sicher nicht dazu beitragen, dass sich Vorfälle wie in Köln nicht wiederholen.

Auch darf jetzt nicht der Eindruck entstehen, dass die Prüfstellen der Sparkassenverbände offensichtlich ineffektiv und unsauber arbeiten. Es ist völlig überflüssig, die verbindliche Umsetzung des IDW-Prüfungsstandards 255 für die Sparkassen zu fordern. Das ist aus unserer Sicht ein Ablenkungsmanöver, weil dieser Standard bereits seit Jahren angewandt wird.

Ich zitiere dazu gerne aus dem „Kölner StadtAnzeiger“ vom 6. Februar. Der Herr Präsident wird es mir erlauben. Dort heißt es:

Das klingt so naiv wie kindlicher Glaube an die Heilkraft weißer Salbe.

Meine Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen.

Ich sage dagegen ausdrücklich, dass ich die Forderung im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für sinnvoll halte. Es ist richtig, dass alle Beraterverträge gegenüber dem Verwaltungsrat offengelegt werden sollen. Ich halte es auch für richtig, dass das Finanzministerium als Aufsichtsbehörde entsprechend unterrichtet wird und bei aktiven Politikern zusätzlich ein öffentliches Register aufgelegt wird. Ich halte es auch für zulässig, den vorgeschlagenen juristischen Weg zu gehen. So lässt sich durch die Veränderung von Aufsichtsstrukturen wirklich Transparenz schaffen.

Meine Damen und Herren, das scheint in Ihrem CDU/FDP-Antrag nicht gewollt, Herr Kollege Weisbrich, und deshalb nochmals abschließend ein Zitat aus dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Dort heißt es:

An den Strukturen des Klüngels ändert das

mit „das“ ist der CDU/FDP-Antrag gemeint –

nichts. Das soll es vielleicht auch nicht. Vielmehr sieht das Ganze nach einem öffentlichen Entlastungsangriff für bedrängte Parteifreunde in Köln aus.

So durchsichtig

so die treffende Formulierung weiter –

kann ein Transparenz-Paket sein.

Frau Kollegin Walsken, Entschuldigung. Gestatten Sie eine Zwischenfrage von Herrn Deppe?

Ja, gerne.

Bitte schön, Herr Deppe.

Liebe Frau Kollegin Walsken, da Sie sich so gut mit Beraterverträgen auskennen: Kann das vielleicht daran liegen, dass Sie damit schon Erfahrungen haben? Vielleicht können Sie den Mitgliedern dieses Hauses einmal erklären, wie das Transparenzgebot beim RVR gehandhabt wurde.

(Zurufe von der CDU)

Herr Kollege, Sie müssen Ihre Frage noch einmal formulieren; ich verstehe sie nicht.

(Lachen von der CDU)

Können Sie das bitte noch einmal sagen? Welcher Beratervertrag?

(Dr. Jens Petersen [CDU]: Es gibt mehrere! – Gegenruf von Heike Gebhard [SPD]: Nein, gar keinen!)

Wir machen hier kein Frage- und Antwort-Spiel. Eine Frage, eine Antwort, und damit ist das dann auch erledigt.

Ich kann seine Frage nicht beantworten. Ich habe keinen Beratervertrag mit irgendeiner Sparkasse. Ich habe überhaupt keinen Beratervertrag. Das müsste der Kollege schon hinreichend konkretisieren.

(Zuruf von Dr. Jens Petersen [CDU])

Wenn Sie es tun wollen, tun Sie es. Dann können wir gerne darüber reden. – Ich denke, es ist genauso wie Ihr Antrag: Es bleibt verschwommen. Es soll in Wirklichkeit nur ein Ablenkungsmanöver sein.

Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen ist deutlich besser. Deshalb erhält er unsere volle Zustimmung. – Herzlichen Dank.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Walsken. – Jetzt hat Frau Freimuth für die FDP-Fraktion das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bei den hier zur Beratung vorliegenden Anträgen geht es in der Tat um ein sehr wichtiges Anliegen, nämlich um die Transparenz, die insbesondere bei öffentlichen Unternehmen, bei öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten, wie es die Sparkassen sind, sicherlich von besonderem Interesse ist.

Herr Kollege Becker, ich will vorab auf eines hinweisen, da Sie vorhin diese Frage aufgeworfen haben: Wenn man sich einfach nur ein bisschen auf das besinnen würde, was wir alle hoffentlich einmal an Anstand mitbekommen haben, wüsste man, dass bei Geldleistungen, für die man keine oder keine angemessene Gegenleistung erbringt, irgendetwas nicht koscher ist, wie man so schön sagt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, deswegen ist es auch richtig, dass wir uns mit der Frage auseinandersetzen, wie wir Transparenz bei den öffentlichen Unternehmen und gerade auch bei den Sparkassen herstellen, die in der Öffentlichkeit in besonderer Weise Vertrauen genießen. Es gibt einerseits das berechtigte Interesse der Bürgerinnen und Bürger an Transparenz in einem öffentlich-rechtlichen Kreditinstitut. Wir müssen auch bedenken, dass Vorgänge, die wir in den letzten Wochen in der Presseberichterstattung wahrnehmen mussten, mehr als geeignet sind, auch das Vertrauen in und die Integrität von Mandatsträgern zu erschüttern, von Menschen, die ehrenamtlich für und in unseren Kommunen, zum Beispiel in den Verwaltungsräten von Sparkassen, Verantwortung übernehmen.

Meine Damen und Herren, wir haben mit der Novelle des Sparkassengesetzes, die wir hier vor einigen Wochen nach langer und intensiver Debatte verabschiedet haben, bereits einige, wie ich finde, sehr wesentliche Aspekte im Hinblick auf Transparenz und Kontrolle und den sich daraus ableitenden Informationsanspruch der Öffentlichkeit sichergestellt.

Ich will auf die einzelnen Passagen im Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen jetzt nicht noch einmal eingehen. Aber, meine Damen und Herren, man muss sich einmal anschauen, welche konkreten Vorschläge es in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt, der zum Ziel hat, Intransparenz zu vermeiden, also Transparenz herzustellen und das zu unterbinden, was wir alle – wenn man denn hier überhaupt in solchen Kategorien argumentieren wollte – als unanständig bezeichnen.

Ich will den Aspekt, den der Kollege Weisbrich gerade schon einmal angesprochen hat, an einem Punkt präzisieren, damit unser Kritikpunkt vielleicht deutlicher und nachvollziehbarer wird. Die Sparkassenaufsicht ist an den rechtlichen Rahmen gebunden. Sie kann nicht nach dem allgemeinen Anstandsempfinden etwas prüfen oder bewerten, sondern sie ist an die rechtlichen Vorgaben gebunden.

Deswegen sehe ich an dieser Stelle Ihres Antrags den Schwachpunkt, dass Sie von der Systematik her keinen ordentlichen Ansatz gewählt haben.

Meine Damen und Herren, wir müssen auch einen Punkt berücksichtigen, der diejenigen betrifft, die in einem Verwaltungsrat tätig waren oder tätig sind. Auch wenn sie zum Beispiel als kommunalpolitisch engagierte und damit auch ehrenamtlich tätige Kommunalpolitiker in einem Verwaltungsrat Verantwortung übernehmen und gleichzeitig einem freien Beruf nachgehen, etwa als Rechtsanwalt, als Unternehmensberater, als Wirtschaftsprüfer, als Steuerberater oder in Kombinationen dieser Tätigkeiten, dürfen sie nicht – jedenfalls nicht generell – von Beratertätigkeit, also von der rechtlichen Beratung oder auch von der unternehmerischen Beratung, ausgeschlossen werden, nur weil Sie einmal eine Vertretung in einem Verwaltungsrat übernommen haben. Wichtig und entscheidend ist, dass solche Beziehungen transparent und öffentlich gemacht werden, dass sie in einem Verwaltungsrat auch offengelegt werden.

Damit will ich zum Schluss kommen. Ich halte den Ansatz, den wir in unserem Entschließungsantrag gewählt haben – wobei wir, um das klar zu sagen, von der Intention mehr Transparenz her mit den Grünen nicht weit auseinander liegen –, für ordnungspolitisch richtiger und angemessener.

Ich freue mich, wenn wir dazu gegebenenfalls in einen weiteren Dialog eintreten können und zu einem gemeinsamen guten Ergebnis im Sinne von Transparenz, Anstand und Öffentlichkeit kommen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Freimuth. – Für die Landesregierung erhält Frau Ministerin Thoben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unübersichtliche Beraterverträge bei der Sparkasse KölnBonn haben zu Recht für eine breite öffentliche Diskussion über Art, Umfang und Transparenz derartiger Verabredungen geführt. Änderungsbedarf besteht unübersehbar. Trotzdem sollte der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abgelehnt werden.

Hinter diesem Antrag steht offensichtlich die Auffassung, mal eben über die Sparkassenaufsicht ein kleines Problem lösen zu können, also mal eben in die internen Verhaltensstandards zwischen den Organen einer Sparkasse einzugreifen und dann quasi en passant Beraterverträge in ein einzurichtendes öffentliches Register eintragen zu lassen. Wie gesagt, dies alles einfach im Rahmen der Sparkassenaufsicht.

Hier zeigt sich ein falsches Verständnis der Möglichkeiten der Sparkassenaufsicht, die als reine Rechtsaufsicht ausgestaltet ist. Viel schwerer wiegt jedoch, dass dieser Schnellschuss dem gesamten Umfang des Problems nicht gerecht wird. Es geht jetzt nicht darum, den Einzelfall der Sparkasse KölnBonn abzuarbeiten. Dies ist eindeutig zu kurz gedacht. Wir müssen den Fall der Sparkasse KölnBonn nutzen und die dahinterstehende generelle Problematik lösen. Es geht um umfassende Transparenz.

Die Landesregierung hat aber im Rahmen der Novellierung des Sparkassengesetzes bereits den richtigen Weg eingeschlagen. Damals wurde in das Sparkassengesetz bereits eine Reihe von Regelungen zu guter Unternehmensführung aufgenommen, und zwar zum Versand von Unterlagen, zur erweiterten Berichtspflichten des Vorstandes, zu Anzeigepflichten bei möglicher Inkompatibilität, zur Offenlegung der Vorstandsgehälter, zur fachlichen Qualifikation der Verwaltungsratsmitglieder.

Die Vorgänge rund um Beraterverträge bei der Sparkasse KölnBonn zeigen uns, dass wir diesen Weg konsequent weiter gehen müssen, aber eben nicht mit einem Schnellschuss aus der Sparkassenaufsichtshüfte, sondern mit einem ganzheitlichen Ansatz. Dieser Ansatz ist im Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP enthalten. Er besteht darin, gemeinsam mit den Sparkassen und ihren Verbänden auf einen sparkassenspezifischen Corporate Governance Kodex hinzuarbeiten.

Dabei brauchen wir das Rad nicht neu zu erfinden. Wir können zum Beispiel auf den sogenannten Prü

fungsstandard 255 des Instituts der Wirtschaftsprüfer zurückgreifen.