Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Römer, es war nicht fair, den Kollegen Hovenjürgen so zu vereinnahmen. Denn schließlich wollte er nicht auf der Verliererseite sein.
Kommen wir zum Thema: Meine Damen und Herren, RWE, aber auch E.ON und Vattenfall haben angekündigt bzw. sind bereits dabei, die Technik der CO2-Abscheidung und Speicherung – CCS – weiter voranzubringen. Dies erfolgt durch Demonst
rationsanlagen, die die Möglichkeiten einer und die Voraussetzungen für eine großindustrielle Anwendung erforschen sollen.
Viele Grüne haben sich sehr schnell in die Schlange der Skeptiker eingereiht und die Technik zunächst mit grundsätzlichen Bedenken mehr oder weniger abgelehnt. Deshalb, Herr Kollege Priggen, möchte ich ausdrücklich lobend erwähnen, dass Sie die CCS-Technologie in Ihrem Antrag nach leichtfertig ablehnen. Ich finde es gut, dass wir über dieses Zukunftsthema heute hier debattieren, auch wenn die Grundlage für die Diskussion ein von der grünen Bundestagsfraktion abgekupferter Antrag ist. Aber dieses Spiel kennen wir bereits aus der Vergangenheit.
Es ist richtig, Herr Kollege Priggen: Es gibt sicherlich einige ungelöste Fragen bei der Anwendung von CCS. Das sind unter anderem die Sicherheit der Speicherstätten, das Volumen der vorhandenen Kapazitäten, der Transport zu den Speicherstätten, der verringerte Wirkungsgrad, die Frage nach der Wirtschaftlichkeit dieser Technologie.
Auch die FDP-Landtagsfraktion möchte im Zuge der Erforschung die eine oder andere Frage noch geklärt wissen. Es handelt sich aber um eine hochmoderne neue Technologie, der wir auch eine Chance geben müssen, wenn sich herausstellen sollte, dass sie auch machbar ist.
Meine Damen und Herren, an der Stelle stellt sich die Frage nach der Sicherheit des Transportes und der Speicherung. Pipelines sind das sicherste und sauberste Transportmittel der Welt. Eine Alternative für einen Pipeline-Transport sehe ich im Augenblick ohnehin nicht.
Zweiter wichtiger Punkt ist die Wirtschaftlichkeit. Die Energieversorger versprechen sich viel von der CCS-Technologie. Durch die gesetzten Rahmenbedingungen beim europäischen Emissionshandel ist die CCS-Technologie erst zu einer tatsächlichen Alternative geworden. Es muss den Energieversorgern aber klar sein, dass es eine Subvention zumindest vonseiten des Landes für die Entwicklung und die nötige Infrastruktur nicht geben kann. – So viel zu den Gemeinsamkeiten betreffend Ihren Antrag, Herr Kollege Priggen.
Was mich jedoch bei Ihrem Antrag stört, ist die Grundtendenz, schon wieder auf eine Richtlinie der EU über Gebühr draufzusatteln und damit unsere Industrie zusätzlich zu belasten. Man kann nicht die Investitionen der Energieversorger im Ausland immer wieder öffentlich angreifen, wenn man ihnen hier die Rahmenbedingungen gegen jegliche Investitionen setzt. Daher gilt mein Lob für die grundsätzliche Offenheit zu CCS nur sehr eingeschränkt. Sie lehnen CCS zwar nicht grundsätzlich ab, aber Ihre aufgestellten Forderungen sind eine Ablehnung durch die Hintertür. Unter den Voraussetzungen, die
Deshalb ist es richtig, meine Damen und Herren, dass die Bundesregierung einen Ordnungsrahmen an der EU-Richtlinie ausrichtet und möglichst eine 1:1-Umsetzung dieser Richtlinie vornimmt.
Außerdem verstehe ich nicht Ihre im Antrag geäußerte Kritik an der schnellen Umsetzung der EURichtlinie durch die Bundesregierung. Meine Damen und Herren, wenn man eine neue Technologie voranbringen will und im internationalen Wettbewerb steht, dann muss es einen verlässlichen und zügigen Rechtsrahmen für eine solche Anwendung geben. Es geht dabei um riesige Investitionen auch in Nordrhein-Westfalen. Da ist eine schnelle Umsetzung absolut notwendig und richtig.
Ich komme zum Schluss. Die FDP-Landtagsfraktion – ich denke, das gilt auch für die andere Koalitionsfraktion – wird den Prozess für eine Anwendung der CCSTechnologie positiv-kritisch begleiten. Wir sind strikt gegen eine grundsätzliche Ablehnung sowie gegen eine Ablehnung durch die Hintertür, die Sie mit Ihrem Antrag erreichen wollen. Wir wollen offene Fragen geklärt wissen und machen ebenfalls deutlich, dass es eine Subventionierung mit Steuergeldern nicht geben wird. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass Bündnis 90/Die Grünen die CCS-Technologie trotz einiger grundsätzlicher Vorbehalte insgesamt als eine realistische Möglichkeit zur Reduzierung klimarelevanter Emissionen aus kohlebefeuerten Kraftwerken und sonstigen Feuerungsanlagen anerkennt, ist erfreulich. Dem stimme ich zu. Das ist heute aus dem Beitrag des Abgeordneten Priggen nicht ganz deutlich geworden. Aber wenn man sich den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ansieht, so gibt darin es einige positive Elemente.
Dass Sie hingegen den bislang als Referentenentwurf – im Moment geht es immer noch um einen Referentenentwurf – vorliegenden Gesetzesvorschlag de Bundesministerien für Wirtschaft und Technologie und für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in vielen Details kritisieren und als unzureichend ablehnen, kann ich nicht nachvollziehen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, worum geht es? – Die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid in tiefen geologischen Gesteinschichten kann einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie sollen den durch
die Nutzung fossiler Energieträger bedingten Ausstoß von Kohlendioxid in die Atmosphäre vermindern. CCS kann damit zum Klimaschutz und zur Energieversorgungssicherheit beitragen, und das in einem Industrie- und Energieland wie Nordrhein-Westfalen, zu dem sich, Herr Abgeordneter Römer, der Ministerpräsident dieses Bundeslandes, Jürgen Rüttgers, gerade wieder bekannt hat und wofür er eine entsprechende Politik auf den Weg gebracht hat.
Die aktuelle Bestandsaufnahme aus dem Gesetzentwurf und dieses Themas zeigt folgendes Bild: Die Technologien für die Abscheidung, den Transport und eine dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid befinden sich jetzt noch im Entwicklungsstadium. Sie sollen deshalb zunächst durch Demonstrationsanlagen vorangetrieben und bei positiven Ergebnissen dieser Entwicklungsprojekte kommerziell angewendet werden. Daher ist es notwendig, einen Rechtsrahmen für die Entwicklung und Anwendung der CCS-Technologien zu schaffen. Wir wollen, dass das CCS-Verfahren in Deutschland rechtssicher und umweltverträglich eingesetzt werden kann.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die geologische Speicherung von Kohlendioxid und zur Änderung weiterer Richtlinien wird in wenigen Wochen in Kraft treten. Sie bedarf der Umsetzung in nationales Recht durch ein deutsches CCS-Gesetz. – Ich wähle diese Bezeichnung bewusst, weil sie etwas eingängiger ist als der offizielle Gesetzestitel einschließlich der Abkürzung „CO2ATSG“.
Viele Teile des Gesetzentwurfes beruhen auf ganz konkreten Vorgaben der CCS-Richtlinie der Europäischen Union. In keinem Fall bleibt der Gesetzentwurf des Bundes dahinter zurück. Dies wäre im Übrigen auch unzulässig. Insgesamt ist der Gesetzentwurf vom Prinzip der 1:1-Umsetzung der CCSRichtlinie geleitet.
Der von Ihnen geforderte klare Ordnungsrahmen ist eindeutig gegeben. Dabei ist zuzugestehen, dass der Gesetzentwurf die Formulierung verschiedener notwendiger Detailregelungen auf nachfolgende Rechtsverordnungen abschichtet.
Dies ist nicht ungewöhnlich. Dies ist auch weder im Grundsatz zu kritisieren oder gar abzulehnen. Denn eine solche legislative Vorgehensweise hat sich bewährt, gerade bei der Formulierung konkreter Anforderungen im Bereich des technischen Umweltschutzes. Zahlreiche Beispiele finden sich im Immissionsschutzrecht und im Wasser- und Abfallrecht; denn dieser Weg ermöglicht es, neue technisch-wissenschaftliche Erkenntnisse zeitnah in konkrete Anforderungen an den Anlagenbetrieb einfließen zu lassen. Das müsste allen geläufig sein.
genden Entwurf hinreichend geregelt. Deren Umfang setzt die zuständige Behörde fest, und zwar nach sachlich nachvollziehbaren Kriterien unter Berücksichtigung des Gefahrenpotenzials. Unabhängig von Art, Beibringung und Nachweis der Deckungsvorsorge ist der Anlagenbetreiber zum Nachweis verpflichtet, dass die finanziellen Mittel der Deckungsvorsorge erforderlichenfalls unverzüglich zur Abwehr von Gefahren oder Schäden zur Verfügung stehen. – Aus Sicht der Landesregierung ist dies nicht zu kritisieren.
Auch die Kritik an der Übertragung der Verantwortung vom Speicherbetreiber auf den Staat, Herr Abgeordneter Priggen, geht ins Leere. Der von Ihnen unterstellte Automatismus des Verantwortungsübergangs nach 20 Jahren ist gerade nicht gegeben.
Vielmehr ist vorgesehen, dass der Betreiber frühestens 20 Jahre nach Abschluss der Stilllegung eines Speichers die Übertragung der Verantwortung auf den Staat beantragen kann. Dazu hat er einen umfassenden Sicherheitsnachweis vorzulegen. Darin ist detailliert nachzuweisen, dass nach der Richtlinie der Europäischen Union im nationalen Gesetz genannten Anforderungen erfüllt sind. Ob dies ausreichend ist, entscheidet dann die Behörde.
Zudem setzt die Übertragung der Verantwortung voraus, dass der Betreiber einen sogenannten Nachsorgebeitrag an die zuständige Behörde geleistet hat, aus dem die Behörde während eines 30 Jahre umfassenden Zeitraums ihre Aufwendungen zur Überwachung des Speichers deckt. Diesem Betrag muss die Behörde zustimmen.
Die dargestellten Fristen zur Entsprechung der CCS-Richtlinie der Europäischen Union werden so auf den Weg gebracht.
Herr Präsident, Sie sehen also, dass mit diesem Gesetzentwurf – ich habe eben ausgeführt, dass es sich um einen Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Umweltministeriums handelt – die Dinge grundsätzlich auf den richtigen Weg gebracht worden sind. Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen wird sich am weiteren Diskussionsprozess gerade in den wichtigen Detailfragen weiterhin beteiligen.
Ich meine, schon heute sagen zu können, dass wir in dieser Frage der Umsetzung der CCS-Richtlinie der Europäischen Union auf nationaler Ebene einen wichtigen Schritt vorangekommen sind und dass dies ein Gesetzentwurf ist, der gerade für unser Industrie- und Energieland Nordrhein-Westfalen von
Vielen Dank, Herr Minister. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben einen Verfahrensbeschluss zu fassen. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/8711 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – und an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – mitberatend. Die abschließende Beratung wird im federführenden Wirtschaftsausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Sind Sie damit einverstanden? – Ja. Dagegen? – Niemand. – Stimmenthaltungen? – Auch keine. Dann ist das so beschlossen.
Ich eröffne die Beratung. Hier ist Zeitblock II vorgesehen. Aber es muss vielleicht nicht ganz so lange gesprochen werden. Allerdings ist das natürlich jedem selbst überlassen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion um den Hochschulzugang lässt sich doch eigentlich auf die Frage zuspitzen: Wie viele Chancen auf eine breitere universitäre Bildung räumen wir wem und wie vielen ein?
Ich möchte einen Satz aufgreifen, den Prof. Dobischat, der Vorsitzende des Deutschen Studentenwerks, im Rahmen einer Veranstaltung meiner Fraktion zur Hochschulpolitik am 6. März 2009 gesagt hat: „Wir sind im Grunde bei allen Debatten im Kern wieder dort angelangt, wo wir in den 70ern, den Aufbruchjahren der deutschen Hochschulpolitik, schon einmal gestanden haben.“ Dieser Satz ist zweifellos richtig. Damals wie heute brauchen wir eine breit angelegte Bildungsexpansion, eine Höherqualifizierung der Gesamtbevölkerung.
In der derzeitigen Krisensituation, in der die Wirtschaft verstärkt auf stetige Innovationen setzen muss, werden gut ausgebildete mit- und vorausdenkende Beschäftigte gebraucht. Dafür ist ein breiterer Bildungshintergrund erforderlich. Auf der anderen Seite ist für Beschäftigte Bildung die entscheidende Voraussetzung, um sich in schwierigen Arbeitsmarktsituationen in Umbruchzeiten zurechtzufinden und um Arbeitslosigkeit vorzubeugen.