Natürlich, meine Damen und Herren, hat dies auch mit Mehrarbeit für die vielen Erzieher und Schulpädagogen zu tun und natürlich sind wir bereit, zusammen mit diesen Fachleuten diesen Prozess kontinuierlich zu verbessern. Diese notwendige Mehrarbeit kommt direkt der positiven Entwicklung unserer Kinder zugute. Die neue und gute Zusammenarbeit der Kindergärten und Schulen in diesem Prozess schafft eine Verbesserung im Wissen für und rund um das Kind – das gemeinsame Wissen der Verantwortlichen. Keine Schnittstellen – so haben wir es in der Enquetekommission gesagt –, sondern Verbindungsstellen müssen geschaffen werden. Und das geschieht hier. Danke an dieser Stelle an alle Beteiligten für die gute Arbeit für die Kinder.
Wenn Frau Prof. Holler-Zittlau von der JustusLiebig-Universität in Gießen sagt, dass der Kindergarten für die Förderung des Spracherwerbs und der Kommunikation eine große Chance bietet, die genutzt werden muss, dann ist das begründet und insbesondere für die Zielgruppe, die Kinder mit Migrationshintergrund, richtig. Genauso recht hat unser Integrationsminister Armin Laschet, der festhält, dass viele Kinder aus Familien mit Zuwanderungsgeschichte erstmalig im Kindergarten mit dem Erlernen der deutschen Sprache beginnen. Das muss uns nachdenklich stimmen. Diese Kinder, meine lieben Zuhörerinnen und Zuhörer, werden unsere ganze Aufmerksamkeit benötigen und bekommen, auch weiterhin. Dazu bedarf es keines Nachhilfeunterrichtes einer Partei, die schulpolitisch, kinder- und jugendpolitisch oder integrativ versagt hat.
Nach dem Bildungsbericht der Landesregierung 2009 haben wir im Jahr 2007 30.000 Kinder und im Jahr 2008 37.000 Kinder von zusätzlicher Sprachförderung profitieren lassen. Das ist gut und das ist
die Wahrheit. Wir jedenfalls werden die notwendige Qualität im Sinne einer ständigen Verbesserung ganz selbstverständlich zur Verfügung stellen. Das gilt genauso für die Qualifizierungsmaßnahmen des Personals wie für die dafür notwendigen Etatmittel, die Sie in dieser Höhe niemals zur Verfügung gestellt haben.
Ihr ohne Zweifel fleißig geschriebener Antrag wirft durchaus einige interessante Fragen auf und zeigt das Bemühen, Anschluss an unser Denken zu bekommen.
Das bringt Ihnen durchaus neue Erkenntnisse. Ihr Antrag ist aber textlich suggestiv, weil Sie immer vom „sogenannten Kinderbildungsgesetz“ sprechen. Das ist das Kinderbildungsgesetz.
Ich komme zum Schluss. Im Bericht des Vorsitzenden der Zukunftskommission NRW 2025, Lord Ralf Dahrendorf, heißt es zum Thema Integration – ich zitiere –:
hat keinen Zweifel daran, dass hinreichende Deutschkenntnisse eine notwendige Voraussetzung der Teilhabe in einer Gesellschaft aktiver Bürger sind. Man braucht es nicht in die Verfassung zu schreiben, dass Deutsch die Landessprache ist. Sie zu erlernen sollte daher von allen, auch von Zuwanderern, erwartet werden. Dabei sind Hilfestellungen von der vorschulischen Bildung bis zu Sprachkursen für Erwachsene wichtig.
Die Landesregierung hat einen erfreulichen Anfang gesetzt, indem sie die Feststellung des Sprachstandes zwei Jahre vor der Einschulung und Sprachkurse für unzureichend deutsch sprechende Kinder verbindlich gemacht worden.
Wir, die CDU-Landtagsfraktion, werden weiterhin kontinuierlich daran arbeiten – wir sind gerne bereit, die eine oder andere Anregung zu diskutieren –, dass für Kinder, die in Nordrhein-Westfalen aufwachsen, neue und gerechte Bildungschancen entstehen. Die Kinder werden sie nutzen. Es gibt hier keine Zwischenwerte. Aber ich bin sehr optimistisch, dass wir auf dem richtigen Weg sind. In diesem Sinne: Lasst uns an die Arbeit gehen! – Danke schön.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/9073 an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – federführend – sowie an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist ebenfalls dieser Meinung? – Gibt es jemanden, der dagegen ist? – Enthält sich jemand? – Nein. Der Antrag ist einstimmig überwiesen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Thoben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Entwurf des Gesetzes zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner, kurz: EA-Gesetz NRW, werden die gesetzlichen Grundlagen für die erforderlichen organisatorischen Maßnahmen, die sich aus der Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie ergeben, geschaffen.
Ziel der Dienstleistungsrichtlinie ist es, rechtliche und administrative Hindernisse für Dienstleistungserbringer, aber auch für -empfänger abzubauen und hierdurch den europäischen Binnenmarkt für Dienstleistungen voranzubringen.
Im Wesentlichen lässt sich die Umsetzung der Richtlinie in vier Bereiche aufgliedern: Normenprüfung, Verwaltungsvereinfachung, europäische Verwaltungsvereinfachung, Verbesserung der Qualität der Dienstleistung.
Gemäß Art. 6 der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie müssen Mitgliedstaaten bis spätestens Ende 2009 sogenannte Einheitliche Ansprechpartner einrichten. Einheitliche Ansprechpartner sind zentrale Anlaufstellen sowohl für Dienstleistungserbringer als auch für Dienstleistungsempfänger. Einheitliche Ansprechpartner informieren über allgemeine Grundanforderungen, Formalitäten und Kontaktdaten bei der Aufnahme und Ausübung einer Dienleistungstätigkeit.
Dienstleistungserbringer sollen über sie zukünftig alle Verfahren und Formalitäten, die für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erforderlich sind, abwickeln können, auch elektronisch und aus der Ferne. Für die Unternehmen bedeutet dies eine große Verwaltungsvereinfachung.
Die organisationsrechtliche Kompetenz darüber, wer die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners übernimmt, liegt bei den Bundesländern. Diese haben bis Ende 2009 die hierfür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Die rechtlichen Voraussetzungen zur Verwaltungsvereinfachung sind mit dem Artikelgesetz zur Änderung verwaltungsverfahrens-, zustellungs- und gebührenrechtlicher Regelungen geschaffen worden, das Ihnen, dem Landtag, bereits Ende letzten Jahres zugeleitet worden ist. So wird das Verfahren über eine einheitliche Stelle neu in das Verwaltungsverfahrensgesetz aufgenommen.
Nunmehr geht es um die organisatorische Verortung der Einheitlichen Ansprechpartner, um die sich sowohl die Kommunen als auch die Kammern beworben haben. Der Gesetzentwurf sieht im Einzelnen vor:
Erstens. Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners werden den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung zugewiesen. Maßgeblich für diese Entscheidung waren a) die eindeutige Zuordnung des Ansprechpartners, b) die Schaffung eines rechtssicheren Modells sowie c) eine effiziente und übersichtliche Struktur.
Zweitens. Zur effizienten Aufgabenwahrnehmung sind zwischen den Kommunen öffentlich-rechtliche Vereinbarungen gemäß § 23 ff. des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen anzustreben. Ziel ist, die Anzahl der Einheitlichen Ansprechpartner zu beschränken. 54 Einheitliche Ansprechpartner – das entspräche der Anzahl der Kreise und kreisfreien Städte – sind nach unserer Einschätzung eindeutig zu viel. Wir haben uns daher an größeren Wirtschaftsräumen orientiert. Das Gesetz tritt erst in Kraft, wenn sich die Kreise und kreisfreien Städte auf insgesamt maximal 18 Einheitliche Ansprechpartner verbindlich geeinigt und diese dem für Wirtschaft zuständigen Ministerium benannt haben. Das für Wirtschaft zuständige Ministerium gibt den Tag des Inkrafttretens im Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt.
Die Kreise und kreisfreien Städte beteiligen bei ihrer Aufgabenerfüllung die Wirtschaftskammern und die Kammern der freien Berufe. Die elektronische Verfahrensentwicklung soll unter einer landesweit einheitlichen Bedienerführung erfolgen. Die Informationsbereitstellung über die EA-Portale soll ebenfalls landesweit einheitlich erfolgen.
Die kommunalen Spitzenverbände und die Kammern hatten im Februar Gelegenheit, sich zum Gesetzentwurf zu äußern. Uns ist bewusst, dass die Umsetzung der Einheitlichen Ansprechpartner sehr komplex ist. Nicht nur hinsichtlich der rechtlichen Anforderungen, sondern auch in organisatorischer Hinsicht erfordert sie ein hohes Maß an Kooperationsbereitschaft und intensiver Mitarbeit auch bei der elektronischen Abbildung der zahlreichen Prozesse. Die Arbeit hierzu hat auf kommunaler Ebene bereits begonnen. Das begrüße ich sehr.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Sikora das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nun haben wir die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner in unserem Land. Zur Notwendigkeit der Umsetzung hat Frau Ministerin bereits etwas gesagt.
Für diesen Gesetzentwurf hat die Landesregierung sehr lange Zeit benötigt. Das könnte die Hoffnung nähren: Was lange währt, wird endlich gut. Doch davon sind wir noch weit entfernt.
Gestatten Sie mir eine kurze zusammenfassende Rückbetrachtung. Eine von uns geforderte und dann im Hauptausschuss durchgeführte Anhörung zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie unter Teilnahme von kommunalen Spitzenverbänden, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, des Verbands Freier Berufe, des DGB und der Wissenschaft offenbarte:
Die Landesregierung hat Fallbeispiele für den Einheitlichen Ansprechpartner durchdeklinieren lassen, auf die sich vorher die kommunalen Spitzenverbände und die Kammern verständigt hatten. Das Ergebnis war, dass die Kommunen zu 100 % mit den Anfragen von Dienstleistern aus den EU-Ländern zu befassen waren, die Kammern mit einem weit geringeren – wenn ich es recht in Erinnerung habe – Prozentsatz von 60 %. – Das legt nun den Schluss nahe, dass die Kommunen die eigentlichen Einheitlichen Ansprechpartner sein müssten.
Doch weit gefehlt. Durch Nachfragen bei der Anhörung gaben die Kammern zu erkennen, dass ihnen von der Landesregierung quasi schon vorab signalisiert worden sei, sie würden es wohl werden. Das hat in der Tat alle Teilnehmer der Anhörung sehr verwundert und die Regierung peinlich berührt.
Seitdem wurde seitens der Landesregierung geeiert, und diese Eierei der Regierung spiegelt der Gesetz
entwurf wider. Zwar sollen den Kreisen und kreisfreien Städten unter Beteiligung der Kammern – also im Rahmen des sogenannten Kooperationsmodells – die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners zugewiesen werden. Da wir 54 Kreise und kreisfreie Städte haben, müssten es auch 54 Einheitliche Ansprechpartner sein,
Dies haben die kommunalen Spitzenverbände in ihrer gemeinsamen Stellungnahme scharf kritisiert. Ich verweise auf die Stellungnahme der Verbände und auf die Publikation des Städte und Gemeindebundes Ausgabe 4/2009.
Der Gesetzentwurf sieht sogar, falls es nicht zu einer Verständigung zwischen den Kommunen kommen sollte, eine staatliche Lösung auf Ebene der Bezirksregierungen vor. Sollten die Bezirksregierungen dann die 18 Industrie- und Handelskammern beauftragen, könnte sich so die im Gesetzentwurf gegriffene Zahl 18 erklären.
Gleichzeitig sollen wir als Gesetzgeber das Wirtschaftsministerium zu einer Verordnung „ermächtigen“, mit der es unter anderem die Beteiligung der Kommunen und die Qualitätssicherung regelt, also einen Blankoscheck ohne Kenntnis des Inhalts der Verordnung ausstellen.