Protokoll der Sitzung vom 27.05.2009

Meine Damen und Herren, ich erinnere daran, was seit 2005, seit der Regierungsübernahme durch CDU und FDP in Nordrhein-Westfalen, gegen unseren Widerstand durchgesetzt worden ist. Die schwarz-gelbe Koalition hat die Zweckentfremdungsverordnung gestrichen. Seither darf Wohnraum nach Belieben zu Gewerbezwecken umgenutzt werden. Diese Koalition – Herr Becker hat darauf hingewiesen – hat die Kündigungssperrfristverordnung aufgehoben. Der Kündigungsschutz für Mieter ist damit deutlich verschlechtert worden. Die Landesregierung hat die Belegungsbindungsverordnung nicht verlängert. Jetzt haben die Kommunen – Sie wissen das doch – nur noch Belegungsrechte an den wenigen neuen Sozialwohnungen. Leidtragende sind, wie meistens bei dieser Regierungspolitik, die kleinen Leute.

Der Ministerpräsident vorneweg hat die 93.000 Wohnungen der LEG an eine Heuschrecke verkauft, vielleicht auch an zwei oder drei; wir können das ja nicht genau feststellen. Der neue Eigentümer oder die neuen Eigentümer haben die Instandsetzungsmaßnahmen zurückgefahren und Modernisierungsmaßnahmen gestoppt. Die Mieten sind deutlich erhöht worden, auch wenn es dadurch zu Leerständen gekommen ist. Die Sozialcharta, die doch von Ihnen so oft und so viel gerühmt worden ist, ist ein stumpfes Schwert.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Der Finanzminister plündert regelmäßig das Landeswohnungsbauvermögen. Obwohl die dort erwirtschafteten Überschüsse für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen sind, werden die Mittel dem Wohnungsbau entzogen. Von Ihnen, den Regierungsfraktionen, kommt kein Protest; Sie machen das mit. Die Landesregierung betreibt Haushaltssanierung auf Kosten der kleinen Mieter.

Meine Damen und Herren, die wohlklingenden Überschriften in der Antwort auf die Große Anfrage reichen nicht aus. Es fehlt der politische Gestaltungswille in dieser Landesregierung, damit Wohnen in Nordrhein-Westfalen wieder eine gute Zukunft hat. Bald wird es ja kein Instrument, kein Werkzeug mehr geben, um diese Zukunft zu gestalten. Wenn erst einmal das Landeswohnungsbauvermögen in der heutigen Form abgeschafft sein wird, wenn diese 18 Milliarden €, die dem sozialen Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen Planungssicherheit gegeben haben, von der Landesregierung für alle möglichen Zwecke verwendet werden, dann wird der Wohnungspolitik auch die letzte Möglichkeit genommen sein, die Märkte positiv zu beeinflussen, die Mieten bezahlbar und vor allen Dingen die Wohnungsbestände in einem guten Zustand zu halten.

Also heißt das Fazit, meine Damen und Herren, auch nach dieser Antwort: Diese Landesregierung ist dabei, die soziale Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen vor die Wand zu fahren. Die Menschen spüren dies inzwischen. Herr Minister, Sie haben die Chance, mit dem Amtsantritt jetzt auch den Kurs zu ändern. Tun Sie das. Wir unterstützen Sie dabei. Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen im Ausschuss.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Römer. – Als nächster Redner hat für die FDP der Kollege Rasche das Wort. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Römer, natürlich diskutieren wir mit Ihnen auch gerne über die Wohnungsbaupolitik in Nordrhein-Westfalen. Aber so einfach, wie Sie es sich hier machen, geht es nun einmal nicht. Sie nehmen einfach das Wort Heuschrecke mehrfach in den Mund, suggerieren, die SPD setze sich für den kleinen Mann ein, und fertig ist die Wohnungsbaupolitik der SPD. Lieber Herr Römer, das ist einfach zu wenig, das ist inhaltlich zu schwach. Vielleicht hätten Sie lieber einen Ihrer Fachleute sprechen lassen sollen.

Meine Damen und Herren, die Antwort auf die Große Anfrage „Zukunft des Wohnens in NordrheinWestfalen“ stellt einen guten Gesamtüberblick über die einzelnen Aspekte der Wohnungspolitik und der langfristigen Herausforderungen im Wohnungsbau dar. Herzlichen Dank an die Landesregierung und ihre Mitarbeiter für diese wirklich umfangreiche Arbeit!

Mit der Zukunft des Wohnens setzt sich der Landtag seit vielen Jahren – egal, unter welchen Farben regiert wurde – sehr intensiv auseinander. Das zu Beginn der Legislaturperiode in Auftrag gegebene Pestel-Gutachten beschreibt detailliert die Wohnungsmarktszenarien in Nordrhein-Westfalen bis 2025. Die Entwicklung – auch dies ist uns bekannt – wird regional, zum Beispiel in ländlichen Räumen und an der Rheinschiene, sehr unterschiedlich sein.

Insgesamt werden die Zahl der älteren Bürger und die Zahl der Migranten erheblich zunehmen. Die Zahl kleinerer Haushalte wird zunehmen, und der Wohnflächenverbrauch je Bürger wird ebenfalls steigen. Die Erkenntnisse von heute stellen erhebliche Herausforderungen für die Zukunft dar. Deshalb war es vollkommen richtig, basierend auf den Erkenntnissen des Pestel-Gutachtens das Wohnraumförderprogramm zu verändern.

Um anschließend noch gezielter auf das künftige Wohnen reagieren zu können, ist im letzten Jahr ein weiteres Gutachten in Antrag gegeben worden. Die Ergebnisse des Folgegutachtens des Instituts F+B

sind in das diesjährige Wohnraumförderprogramm eingeflossen, sodass sich nun die Wohnraumförderung noch gezielter an den sehr unterschiedlichen Wohnungsmärkten in Nordrhein-Westfalen orientieren kann.

Mit der stufenweisen Veränderung des Wohnraumförderprogramms seit 2005 sind wichtige Weichen für die Bewältigung der künftigen Herausforderungen auf dem nordrhein-westfälischen Wohnungsmarkt gestellt worden. So sind die Programme auf die zunehmend regional differenzierenden Wohnungsteilmärkte, auf die Bekämpfung der Stadtflucht, auf das altersgerechte und barrierefreie Wohnen sowie auf die Eigentumsbildung auch finanzschwacher Bevölkerungsschichten ausgerichtet worden.

Gezielt unterstützt das Land die Senkung des Energieverbrauchs im Gebäudebereich. Mit dem diesjährigen Wohnraumförderprogramm ist die Klimaschutzoffensive verstärkt worden. So erhält nur derjenige ein zinsgünstiges Darlehen, der im KfW60-Standard baut. Mit diesem Programm ist Nordrhein-Westfalen Vorreiter unter den Bundesländern.

Meine Damen und Herren, in der umfangreichen Großen Anfrage wurden viele Details angesprochen. Nach unserer Auffassung haben sich der Wegfall der Grundstücksobergrenze von 400 m2 als Fördervoraussetzung für selbstgenutztes Wohneigentum ebenso wie der Wegfall der Ausgleichsabgabe und der Kündigungssperrfristverordnung bewährt. Die Kündigungssperrfristverordnung – Herr Römer sprach auch davon – besteht nur noch in vier Ländern. Wir liegen also mit unserer Entscheidung im Bundestrend, auch im Vergleich mit vielen SPD-geführten Ländern.

Lassen mich abschließend noch auf ein wichtiges wohnungspolitisches, aber auch städtebaupolitisches Thema eingehen: die Aufwertung von Quartieren durch Eigen- und Privatinitiative. Zur Aufwertung von innerstädtischen Einzelhandelszentren haben wir mit den BIDs – das haben Sie, glaube ich, unterstützt, lieber Herr Hilser – ein weiteres Instrument geschaffen, das erfolgreich angenommen wurde. In drei Modellprojekten in Köln, Dortmund und Wuppertal werden gerade Erkenntnisse gewonnen, ob sich HIDs für private Standortinitiativen auch in Wohnquartieren eignen.

Meine Damen und Herren, wir befassen uns mit Gutachten, die wir selbst in Auftrag gegeben haben, wir leiten aus ihnen die richtigen Lösungsvorschläge ab, diskutieren sie selbstverständlich mit Ihnen und nehmen auch von Ihnen geeignete Vorschläge an. Regierung und Koalition werden gemeinsam mit zahlreichen Verbänden und Kammern in NordrheinWestfalen weiterhin für ein attraktives Wohnen sorgen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von FDP und CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rasche. – Als nächster Redner hat für die Landesregierung Herr Minister Lienenkämper das Wort. Bitte schön, Herr Minister.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Normalerweise sollte man davon ausgehen, wer etwas fragt, zielt auf Erkenntnisgewinn ab. Wer viel fragt, sollte normalerweise auf viel Erkenntnisgewinn abzielen. Aber, Herr Kollege Becker, nachdem ich Ihre Rede gehört habe, muss ich bedauernd feststellen: Unsere ganze Arbeit scheint wenig gefruchtet zu haben. Erkenntnisgewinn war bei Ihnen nicht festzustellen.

(Beifall von CDU und FDP)

Meine Damen und Herren, wir haben uns mit der Zukunft des Wohnens zu befassen, weil das notwendig und richtig ist. Die Zukunft des Wohnens in Nordrhein-Westfalen wird von einschneidenden Veränderungen in der quantitativen, aber auch in der qualitativen Wohnungsnachfrage geprägt. In der Wohnungspolitik verfolgt diese Landesregierung stets einen präventiven Ansatz. Wir reagieren nicht erst dann, wenn negative Entwicklungsergebnisse zum Handeln zwingen, wir handeln vorher.

(Vorsitz: Vizepräsidentin Angela Freimuth)

Das setzt voraus, dass man sich konsequent und kontinuierlich mit den wichtigen Fragestellungen der Wohnungsbaupolitik auseinandersetzt. Da geht es darum: Wie entwickelt sich diese Gesellschaft? Welche Bedürfnisse entstehen daraus für die Städte, für das Wohnen, für die Wohnumfelder? Wir werden daran zu denken haben, ob die bestehenden Wohnungen noch marktfähig sind oder ob sie auf andere Ansprüche zugeschnitten werden müssen. Schließlich geht es darum, wie die privaten Investoren agieren und welcher Unterstützung sie in unterschiedlichen Wohnungsmarktkonstellationen bedürfen.

Lassen Sie mich frank und frei sagen, meine Damen und Herren von der alten rot-grünen Koalition: Dass wir uns so intensiv damit auseinandersetzen müssen, ob bestehende Wohnungen überhaupt noch marktfähig sind, hat mit Ihrer verfehlten Wohnungsbaupolitik zu tun. Das ist überhaupt nicht zu bestreiten.

(Beifall von CDU und FDP)

Sie haben doch die Wohnungsbaupolitik über Jahre und Jahrzehnte verfehlt betrieben. Sie haben Geld ausgegeben und sich nicht in hinreichendem Maße an den wirklichen Anforderungen der Wohnungsbaupolitik orientiert. Das sieht man doch jetzt. Da ist eine Sünde neben der anderen. Da war keine plangerichtete, planmäßige Politik zu erkennen. Sie haben in der Wohnungsbaupolitik versagt, und das müssen wir jetzt aufräumen.

(Beifall von CDU und FDP)

Deswegen machen wir das präventiv und skizzieren die Zukunft des Wohnens in Nordrhein-Westfalen. Die Wohnungspolitik muss auf das Auseinanderdriften der Märkte und auf eine Zunahme von Disparitäten auf den Wohnungsteilmärkten eine Antwort finden. Deshalb haben wir in diesem Jahr die Wohnungsbauförderung stärker auf die örtlichen Preis- und Bedarfsunterschiede ausgerichtet. Es ist notwendig, örtliche und regionale Differenzen und Differenzierungen nachzuvollziehen und darauf Antworten zu geben.

Wir wollen und werden die Rolle der Kommunen am Wohnungsmarkt stärken. Vor dem Hintergrund der demografischen und sozialen Entwicklung unserer Gesellschaft müssen die Kommunen im Bereich der Wohnungspolitik mehr Verantwortung übernehmen. Durch modifizierte Fördermöglichkeiten werden wir sie dabei unterstützen, wenn sie integrierte Entwicklungskonzepte erarbeiten und Maßnahmen für eine zukunftsfähige und ausgewogene Wohnraumversorgung in Angriff nehmen. Wir setzen dabei auf kommunale Handlungskonzepte für das Wohnen. Diese Konzepte sollen gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren, mit Planern, Kommunalpolitikern, Investoren und der Bürgerschaft vor Ort, entwickelt und abgestimmt werden, damit sie nachhaltig wirken können.

Die Wohnungspolitik muss darüber hinaus Impulse für die Stadt- und Quartiersentwicklung setzen. Die vielfältigen Qualitätsansprüche an das Wohnen treffen häufig auf Wohnungsbestände, die künftigen Erwartungen kaum standhalten können. Mit dieser diplomatischen Formulierung bewerbe ich mich schon fast um einen späteren Job im Auswärtigen Amt. Das könnte man auch viel schärfer formulieren.

(Dieter Hilser [SPD]: Nach 2010!)

Viele Wohnungen sind deutlich überaltert und stark erneuerungsbedürftig, sodass vielerorts Bedarfs- und Angebotsstrukturen auseinanderzulaufen drohen. Ein Viertel der Wohnbauten in NordrheinWestfalen stammt aus der Zeit bis 1948. Ein weiteres Viertel wurde in den Jahren 1949 bis 1968 errichtet. In den großen Städten sind sogar mehr als zwei Drittel aller Wohnungen vor 1968 fertig geworden. Dementsprechend groß ist der Neugestaltungsbedarf, und den werden wir zum Teil und nachfragegerecht auch finanziell begleiten.

Angesichts der insgesamt gesicherten Versorgungslage ist es heute freilich leichter, städtebauliche Fehlentwicklungen aus früheren Jahrzehnten zu korrigieren. Hochhaussiedlungen oder Schlichtwohnungsbestände müssen qualitativ aufgewertet werden. Für jeden Standort werden die Chancen und Grenzen möglicher wohnungswirtschaftlicher und damit auch städtebaulicher Verbesserungen

individuell zu prüfen und die jeweiligen Belange der Bewohner zu berücksichtigen sein.

Erste Projekte zeigen übrigens, dass durch den Rückbau von Großwohnformen ganze Wohnquartiere eine neue Marktfähigkeit erlangen können. Es zeigt sich eben, dass die Großwohnformen der Vergangenheit nicht mehr zukunftsfähig sind. Da wird entdichtet, verändert werden müssen, und da müssen die Ansprüche der Menschen an verbessertes Wohnumfeld berücksichtigt und erfüllt werden. Das tun wir mit unserer Wohnungsbaupolitik nachfragegerecht und zielgenau.

Schließlich wollen wir auch die Eigentumsbildung ermöglichen. Viele Menschen möchten gerne in den eigenen vier Wänden leben, weil ihnen Wohneigentum große Vorteile bietet. Es unterstützt die Vorsorge für das Alter, es ist familien- und kindgerecht und eröffnet individuelle Entfaltungsmöglichkeiten. Wohneigentum wirkt vermögensbildend und ist die einzige Sparform, aus der man schon in der Sparphase unmittelbaren Nutzen ziehen kann. Diese Vorteile wollen wir zukünftig auch weniger finanzstarken Haushalten zugänglich machen.

(Bodo Wißen [SPD]: Das hatten wir schon mal!)

Deshalb bieten wir neben der grundsätzlichen Förderung des Eigentumserwerbs zusätzliche Unterstützung für junge Familien durch Kinderbonus und Starterdarlehen. Weil das Bauen in Städten und wachstumsstarken Regionen deutlich teurer ist, fördern wir das Wohneigentum in den Ballungsgebieten und in den Großstädten darüber hinaus mit zusätzlichen Fördermitteln.

(Beifall von der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, finanzielles Engagement des Landes soll die erforderlichen Umgestaltungsaufgaben anregen, begleiten und unterstützen. Ohne umfangreiche Investitionen privater Akteure geht das aber nicht. Um private Investitionen auf dem Wohnungsmarkt nachhaltig zu unterstützen, wird die soziale Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen nach der vollzogenen Vollintegration der Wfa in die NRW.BANK bedarfs- und nachfrageorientiert fortgesetzt.

Die Aufstockung des Wohnraumförderungsprogramms 2009 von 840 Millionen € auf 950 Millionen € zeigt, dass die Landesregierung von der Notwendigkeit dieser Förderung nach wie vor überzeugt ist.

Weil Sie, Herr Kollege Römer, zur Vollintegration einige aus meiner Sicht wenig lichtvolle Ausführungen gemacht haben, von mir ein paar Bemerkungen dazu: Wir sind in der Phase der Verbändeanhörung vor Kabinettbeschluss. Sie haben versucht, in dieser Phase die Verbände, die angehört worden sind, auf die Kette zu bringen, und haben versucht, Widerstand gegen unsere geplante Maßnahme zu

organisieren. Sie haben viele Gespräche mit Verbandsvertreterinnen und Verbandsvertretern geführt. Ich sage Ihnen einmal exemplarisch, was dabei herausgekommen ist.

Burghard Schneider ist nun wirklich jemand, der unverdächtig ist, CDU- und FDP-Positionen zu vertreten. Als ehemaliger Leiter der Staatskanzlei von Oskar Lafontaine im Saarland ist er ganz bestimmt jemand, der Ihnen parteipolitisch näher steht als uns. Ich zitiere ihn, weil er das Richtige zu unserem Gesetzentwurf gesagt hat. Er hat es auf der Landespressekonferenz gesagt, ausdrücklich und ganz offen. Er hat gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist ein intelligenter Gesetzentwurf der Landesregierung. – Meine Damen und Herren, so ist das auch.

(Beifall von CDU und FDP)

Er ist deswegen intelligent, weil er die Fördermöglichkeiten auf beiden Seiten stärkt. Wir stärken die Möglichkeiten der Förderbank NRW.BANK, die keine privatwirtschaftlich orientierte Bank ist, sondern die das Fördergeschäft im Zentrum hat. Wir stärken gleichzeitig die Möglichkeiten des Wohnungsbauvermögens, weil wir mit dieser Integration und mit der höheren Anerkennung als Eigenkapital in der NRW.BANK mehr Möglichkeiten der Wohnungsbauförderung haben.

Deswegen gelingt es uns auch, den Förderkanon in der Wohnungsbauförderungspolitik zu erweitern, statt ihn einzuschränken, und zwar zu erweitern in Richtung energetische Gebäudesanierung, zu erweitern in Richtung vieler moderner, dringend nachgefragter Fördertatbestände und zu erweitern im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, die davon profitieren können.

Deswegen ist das eine Stärkung der NRW.BANK, aber noch viel mehr eine Stärkung des Wohnungsbauvermögens. Meine Damen und Herren, Ihnen wird es nicht gelingen, diesen beabsichtigten Gesetzentwurf zu diskreditieren, weil Sie schlicht keine Mitstreiter finden werden.