Protokoll der Sitzung vom 25.06.2009

Damit kommen wir zu einem Tagesordnungspunkt, für den wir noch etwas mehr Debattenzeit vorgesehen haben. Ich rufe auf Tagesordnungspunkt

11 Kinder in Medienproduktionen besser schützen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9425

Ich eröffne die Beratung. Für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erhält Frau Kollegin Asch das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns leider mittlerweile fast schon daran gewöhnt, dass in den privaten Fernsehsendern Formate präsentiert werden, in denen Menschen bloßgestellt und herabgewürdigt werden. Wir wissen, dahinter stehen die Jagd nach der Quote und auch der Umstand, dass diese Formate sehr billig zu produzieren sind. Es handelt sich um rein kommerzielle Interessen.

Wir haben uns offenbar schon daran gewöhnt, dass zum Beispiel Dieter Bohlen bei „Deutschland sucht den Superstar“ reihenweise Menschen – es sind meist leider Jugendliche – vor Millionen von Zuschauern regelrecht fertigmacht und dem öffentlichen Gespött aussetzt. Das erregt kaum mehr öffentlichen Protest.

Das zweifelhafte Format, die sogenannte „Super Nanny“, wird sogar mit dem Prädikat „pädagogisch wertvoll“ geadelt, ohne dass ein Bewusstsein darüber besteht, dass die Kinder und Jugendlichen, die dort mit ihren Verhaltensauffälligkeiten und ihren Problemen wirklich vor einem Millionenpublikum entblößt werden, hinterher wieder in den Kindergarten, in die Schule oder in die Ausbildung gehen müssen, wo sie Gefahr laufen, genau für diese Schwierigkeiten, die sie haben und die dort öffentlich zur Schau gestellt werden, gehänselt und gemobbt zu werden.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das Bedürfnis der Menschen – gerade derjenigen, die sonst wenig Anerkennung in unserer Gesellschaft bekommen –, sich zu zeigen, öffentlich wahrgenommen zu werden und vielleicht einmal selbst so etwas wie ein Fernsehstar zu sein, wird von den Sendern wirklich in schamloser Weise ausgenutzt.

Wir müssen konstatieren, dass wir es nun aber bei diesem neuen Format „Erwachsen auf Probe“ mit einer Sendung zu tun haben, in der die Grenzen noch einmal deutlich überschritten werden. Hier werden nämlich Babys, die sich nicht wehren können, benutzt und instrumentalisiert.

(Beifall von den GRÜNEN)

Sie werden sogar wie ein Utensil, wie ein Objekt herumgereicht und eingesetzt.

Alle Rechtfertigungen und Beschwichtigungen des Senders, all das geschehe im Beisein von Psychologen und Ärzten sowie unter Beobachtung von Pädagogen, gehen völlig an der Problematik vorbei und zeigen im Grunde nur, wie wenig Wissen über die Bedürfnisse von Kindern bei den Machern vorhanden ist.

Denn die Babys im Alter zwischen neun und zwölf Monaten, um die es hier geht, sind in einer für ihre Entwicklung und für ihre Bindungsfähigkeit hoch sensiblen Phase. Wer Erfahrungen mit Kindern hat, weiß, dass es sich dabei um die sogenannte Fremdelphase handelt, in der Kinder mit Angst auf jede fremde Person und Situation reagieren.

Indem nun diese Babys an ihnen völlig fremde Menschen zur Betreuung übergeben werden, setzt man sie existenziellen Ängsten aus. Diese existenziellen Ängste – das wissen wir aus der Entwicklungspsychologie – können zu ernsten Bindungsstörungen führen. Meine Damen und Herren, wir müssen ganz klar sagen: Das ist unverantwortlich und eine Gefährdung des Kindeswohls.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Darauf hat mittlerweile eine Vielzahl von Expertinnen und Experten hingewiesen: Psychologen, Pädagogen, Ärzte und Verbände haben vor dieser Sendung gewarnt. Es gibt sogar eine Homepage des breiten Bündnisses „Stoppt Erwachsene auf Probe“. Dort wird nicht nur auf die Gefährdung der Babys hingewiesen. Denn auch für die Jugendlichen ist die Situation problematisch, dass der Unterhaltungseffekt bewusst aus ihrem Scheitern gezogen wird.

Es gibt einen Psychiater aus dem Rheinland, der darauf hinweist, dass sich gerade solche Jugendlichen für diese Sendung melden, die selbst massive Probleme haben und die eigentlich selbst Hilfe in Anspruch nehmen müssten. Für sie kann es zu Traumatisierungen kommen,

(Beifall von den GRÜNEN)

wenn sie mit ihrem Scheitern und ihrer Überforderung öffentlich zur Schau gestellt werden.

Leider müssen wir feststellen, dass all diese im Vorfeld und auch aktuell ausgesprochenen Warnungen den Sender überhaupt nicht erreicht haben und ihn nicht bewegen konnten, die Sendung einzustellen.

Das Perfide ist: Wahrscheinlich kommt es sogar RTL zugute, dass jetzt diese öffentliche Diskussion geführt wird, denn der Sender zieht noch ein Benefit daraus – es ist ja eine Art Werbung, die stattfindet –, da jetzt die Aufmerksamkeit noch zusätzlich auf dieses neue Format gelenkt wird und die Neugier und damit die Einschaltquoten fördert.

Liebe Kollegen, für uns Grüne ist dies eine besorgniserregende Entwicklung, die auf Voyeurismus setzt und bewusst einen Unterhaltungswert aus dem Scheitern und der Entwürdigung der Menschen zieht. Dies legt nahe, dass hier ganz dringend eine Debatte darüber geführt werden muss, welche Werte in den Medien vermittelt werden, und dass wir darüber sprechen müssen, dass die Medien sich sehr viel stärker ihrer Verantwortung und ihrer Rolle in der Wertevermittlung stellen müssen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Mich macht in diesem Zusammenhang wirklich sehr besorgt, dass die Selbstkontrolle der Medien und des Fernsehens hier offenbar überhaupt nicht wirkt. Wir wissen ja, dass die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen diesem Format und explizit auch dieser Sendung „Erwachsen auf Probe“ sogar eine pädagogisch wertvolle Wirkung zugeschrieben hat.

Meine Damen und Herren, die Kinderkommmission des Bundestags hat sich gemeinsam dafür ausgesprochen, fraktionsübergreifend die Sendung „Erwachsen auf Probe“ abzusetzen und zukünftig die Sender aufzufordern, solche Formate nicht mehr zu produzieren und nicht mehr auszustrahlen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ich würde mich freuen, wenn es uns hier im Landtag Nordrhein-Westfalen gelingen würde, gemeinsam die Botschaft an die Sender zu geben, dass wir uns gegen diese ungehemmte Instrumentalisierung von Babys, von Kleinkindern und Jugendlichen wenden und dass wir gemeinsam gegen dieses Format Stellung beziehen. – Ich danke Ihnen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Kollegin Asch. – Für die CDU-Fraktion erhält Frau Kollegin Milz das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist tatsächlich so, dass in Medienformaten zunehmend Kinder bei Produktionen für Film und Fernsehen oder auch in der Fotobranche beschäftigt werden. Wir wissen ja alle, worüber wir hier heute reden: „Erwachsen auf Probe“. Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich persönlich finde diese Sendung blöd. Ich würde sie mir auch nicht anschauen.

Ich sehe einfach, dass dort die Gefahr besteht, dass das Kindeswohl gefährdet ist und dass es keinen Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung gibt. Auch Privatsphäre und Ehre spielen keine Rolle. Deswegen denke ich, dass diese Sendung ein Sensationsformat ist. Es ist weit davon entfernt, dass Jugendliche effektive Hilfe oder Erfahrungen in irgendeiner Art sammeln können, die ihnen etwas nützen.

Wir unter uns hier sehen sicherlich mehrheitlich das Ganze als ethisch und pädagogisch unverantwortlich, aber leider ist es rechtlich zulässig. Das ist auch der Grund, warum wir heute zu Recht diese Debatte führen. Das Grundanliegen von Bündnis 90/Die Grünen ist richtig. Ich halte die geforderten Maßnahmen allerdings für ungeeignet, dass dadurch tatsächlich der Schutz für Kinder verstärkt wird.

Ich sage Ihnen auch, warum ich dazu komme: Jegliche Kinderarbeit, auch in Film und Fotoproduktio

nen, ist grundsätzlich verboten. Das regeln nun schon die geltenden Bestimmungen im Jugendschutzgesetz. Im Einzelfall kann aber auch nach Jugendarbeitsschutzgesetz eine Ausnahmegenehmigung eben für diese Medienproduktionen erteilt werden. Kinder von über drei bis sechs Jahren dürfen nun eben bis zu zwei Stunden täglich mitwirken und Kinder über sechs Jahren bis zu vier Stunden.

Das Genehmigungsverfahren wird in NRW auch von den staatlichen Ämtern für Arbeitsschutz durchgeführt. Im Rahmen dieses Bewilligungsverfahrens ist zwar auch eine Anhörung des Jugendamtes vorgesehen, aber nicht die Beteiligung. In NRW wird zudem § 6 des Jugendarbeitschutzgesetzes durch die Richtlinien für die Bewilligung der Mitwirkung von Kindern im Medien- und Kulturbereich aus dem Jahre 2000 konkretisiert. Für Kinder unter drei Jahren kann keine Genehmigung erteilt werden. Eine gestaltende und aktive Mitwirkung von Kleinkindern ist nicht erlaubt und bei Babys auch zudem nicht durchführbar.

Diese nicht aktive Mitwirkung, also das reine Filmen von Säuglingen und Kleinkindern, kann nicht im Sinne des Jugendarbeitschutzgesetzes als Arbeit definiert werden. Somit kann in diesem gesetzlichen Rahmen kein weiter gehender Schutz für Kleinkinder gewährleistet werden. Wir müssen also tatsächlich andere Instrumente finden, die vor allen Dingen auf die Frage des allgemeinen Kindeswohls abstellen. Das Wort Kindeswohl taucht in dem Antrag nur einmal auf. Das finde ich an der Stelle auch schade.

Es bietet sich also an, verstärkte Schutzmaßnahmen bei Medienproduktionen mit Kleinkindern im Rahmen des geplanten umfassenden Kinderschutzgesetzes zu verankern. Da hoffen wir ja alle, dass das in der kommenden Legislaturperiode des Bundestages auch verabschiedet wird.

Es war ja in dem Fall die SPD, die mit dem Argument „fehlende Substanz“ eine zügige Reform des Kinderschutzgesetzes im Bundestag blockiert hat. Aus unserer Sicht fehlt nun auch im vorliegenden Antrag der Grünen die notwendige Substanz, um einen wirksamen Schutz durch das Jugendarbeitschutzgesetz zu erzielen.

In Nordrhein-Westfalen werden bei der Mitwirkung von Kindern in Medienproduktionen noch besondere physische und psychische Belastungen der Kinder durch die Forderungen der zusätzlichen Einbindung von Kinderpsychologen und medienpädagogischen Fachkräften im bereits erwähnten Bewilligungsverfahren berücksichtigt.

Ich halte es daher für sinnvoll, dass wir im Rahmen einer künftigen Novellierung des Jugendarbeitschutzgesetzes den Einsatz medienpädagogischer Fachkräfte in Anlehnung an die NRW-Richtlinie in das Gesetz aufnehmen. Das generelle Aushebeln des Kinder- und Jugendschutzes durch eine Überschreitung von Ländergrenzen, die Sie im Antrag

signalisieren, ist nach meiner Ansicht bereits jetzt nicht zulässig. Der Kinder- und Jugendschutz hört nicht an Ländergrenzen auf, er ist grundsätzlich umfassend zu sehen.

Frau Asch sprach auch schon über die Kinderkommission im Bundestag, die sich mit der Thematik bereits intensiv befasst hat. Sie hat angeregt, einen Ethikbeirat für die Produktion von Rundfunksendungen einzurichten. Ich glaube, das könnte ein sinnvoller Weg sein. Daher schlage ich vor, dass wir die Debatte im Bund aufmerksam verfolgen, ohne dass wir hier an dieser Stelle aber schon bestimmte Dinge, die vielleicht wirkungslos sind, favorisieren.

Auch wenn es sich nicht um direkten Schutz von Kindern bei Medienproduktionen handelt, freue ich mich auch über indirekte Wirkungen, die schon die Debatte um diese umstrittene Sendung ausgelöst hat. Es gibt bereits mehrere Firmen, die ihre Werbespots aus dem Sendeumfeld der Sendung zurückgezogen haben, z. B. Nintendo oder IKEA. Sie haben deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine pädagogisch fragwürdige Sendung dem Image ihrer Unternehmen abträglich ist.

Es ist traurig, dass wir im Rahmen von zig Regelwerken eine so selbstverständliche Notwendigkeit wie das Kindeswohl untermauern müssen. Wenn die Gesellschaft Sitte, Anstand und auch ein ausgeprägtes Bewusstsein für tragbare und untragbare Medienformate als Grundlage nimmt, können wir Kinder stärker in den Blick nehmen und auch intensiver bewachen.

Vor diesem Hintergrund ist die heutige Debatte sicher sinnvoll. Nicht zuletzt geht es hiermit auch deutlich um einen Appell an den TV-Sender, keine unverantwortliche Unterhaltung zu betreiben. Es muss uns gelingen, ein stärkeres Bewusstsein dafür zu schaffen, dass auch Kinder Rechte haben und dass wir alle, auch das Privatfernsehen, eine moralische Verantwortlichkeit tragen. – Danke schön.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank. Frau Kollegin Milz. – Für die SPD-Fraktion erhält Frau Kollegin Hendricks das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Nicht Jugendliche haben ihre Probe nicht bestanden, sondern RTL, indem der Sender mit diesem Sendeformat ethische und moralische Grenzen unserer Gesellschaft überschritten hat. Mit „Erwachsen auf Probe“ werden das Wertegefüge in unserer Gesellschaft attackiert, Kinderrechte missachtet und das Kindeswohl in Frage gestellt. Im Streben um Einschaltquoten – darüber sind wir uns wohl alle einig – hat der Sender das Wohl einzelner Gruppen außer Acht gelassen.

Wie RTL mit den Kleinkindern, aber auch mit den Jugendlichen umgegangen ist, ist aus unserer Sicht – und ich freue mich, dass wir in diesem Hause eine Einigkeit erzielen – bedenklich und zu verurteilen. Die Reaktionen und Unmutsbekundungen zu dieser Sendung, die aus vielen gesellschaftlichen und politischen Kreisen kommen, machen dies deutlich. Sie zeigen aber auch in erfreulicher Weise, dass es in unserer Gesellschaft einen breit akzeptierten Wertekanon gibt, der auch in diesem Hohen Hause heute deutlich wird. Mit diesen Werten sollen wir nicht leichtfertig umgehen. Ich danke deshalb allen Kollegen, die ihre ablehnende Haltung heute formuliert haben.

Kinder verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Diese Sendung ist nicht geeignet, dieses Schutzbedürfnis zu fördern. Es ist begrüßenswert, wenn die Jugendminister der Länder die Kommission für Jugendmedienschutz mit einem einstimmigen Votum gebeten haben, die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen zur Sendung „Erwachsen auf Probe“ zu überprüfen.