Protokoll der Sitzung vom 25.06.2009

Kinder verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Diese Sendung ist nicht geeignet, dieses Schutzbedürfnis zu fördern. Es ist begrüßenswert, wenn die Jugendminister der Länder die Kommission für Jugendmedienschutz mit einem einstimmigen Votum gebeten haben, die Entscheidung der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen zur Sendung „Erwachsen auf Probe“ zu überprüfen.

Diese Sendung ist Anlass dafür, dass zum Beispiel das Land Schleswig-Holstein gemeinsam mit anderen Ländern einen Beschlussvorschlag zur Weiterentwicklung des Kindesschutzes eingebracht hat – mit dem Ziel, dass Regelungslücken an der Schnittschnelle Jugendhilfe und Gesundheitswesen zukünftig geschlossen werden.

Umfassender Kinderschutz beginnt mit einer ausreichenden Prävention. Hierzu hat die Landesregierung NRW ein Handlungskonzept für wirksamen Kinderschutz vorgelegt. Andere Länder sind den Weg eines Kinderschutzgesetzes gegangen. Insgesamt ist die Gesellschaft in der Zwischenzeit Gott sei Dank stärker für einen besseren Kinderschutz sensibilisiert.

Das Kinderschutzgesetz im Bund ist nicht nur an dem Protest der SPD, sondern vor allen Dingen an dem Protest, der in der Anhörung deutlich wurde, gescheitert, weil nämlich in diesem Kinderschutzgesetz Dinge vereinbart werden sollten, die von der Fachwelt abgelehnt werden.

Die Sendung „Erwachsen auf Probe“ macht leider deutlich, dass wir bisher nicht alle Facetten des erforderlichen Schutzes ausreichend berücksichtigt haben. Auch wenn die Grundlagen für den rechtlichen Schutz von Kindern in Medienproduktionen in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen enthalten sind, erscheint es notwendig, durch einen verbesserten Jugendarbeitsschutz eine Beteiligung von unter dreijährigen Kindern zu verbieten. Ausnahmen sollen zukünftig nur noch von den Landesjugendämtern zugelassen werden.

Das Land Nordrhein-Westfalen hat im Handlungskonzept angekündigt, eine Studie zum Kinderschutz in Auftrag zu geben, um Erkenntnisse über Ursachen, Ausmaß und Handlungsoptionen zum Kinder

schutz zu erhalten. Die Frage des Kindeswohls bei der Gestaltung von Medien sollte aus unserer Sicht dabei zusätzlich untersucht werden.

Im Zusammenhang mit dieser Sendung stellen sich weitere moralische und rechtliche Fragen. Kinder gehören eben nicht ihren Eltern. Sie sind eigenständige Wesen mit eigenen Rechten. Sie sind keine Objekte, die man handelt oder für Geld zeitweise an einen Sender verleihen kann. Kinder sind originäre Rechtssubjekte mit eigener Menschenwürde und eigenem Recht auf Entfaltung, deren Wohl und Förderung im Vordergrund stehen müssen. Dies ist nicht zuletzt in der UNKinderrechtskonvention dokumentiert.

Hätten Kinder in Deutschland einen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf bestmögliche Förderung, könnten die Eltern mit ihren Eigeninteressen dieses Recht nicht einfach ignorieren. Es müsste zu einer Güterabwägung kommen, die zugunsten der Grundrechte des Kindes ausfallen könnte. Dies gilt insbesondere im Bereich der Förderung, die sich nicht mehr an den Lebensumständen der Eltern messen lassen müsste. Das hätte auch Auswirkungen auf solche Sendeformate.

Deswegen erscheint es sinnvoll, das Grundgesetz in diesem Sinne zu verändern und eigenständige Kinderrechte aufzunehmen. Die Aufnahme von Kinderrechten ist bereits in der Enquetekommission „Chancen für Kinder“ diskutiert worden. Wir haben sie in der Landesverfassung von NordrheinWestfalen stehen, aber leider konnten wir keine Unterstützung bei unseren Kollegen von CDU und FDP bekommen, uns dafür einzusetzen, dass Kinderrechte in die Verfassung des Bundes, also ins Grundgesetz, aufgenommen werden. Es ist aus unserer Sicht längst Zeit, Kinderrechte in die Verfassung aufzunehmen.

RTL kommt mit dieser Sendung weder seiner gesellschaftlichen Verantwortung nach noch kann die Sendung dem Anspruch genügen, Teenagerschwangerschaften zu reduzieren. Erreicht wird jedoch, dass Teenager auf eine geradezu unanständige Art und Weise in dieser Sendung bloßgestellt werden. Anders als in Großbritannien oder in den nordamerikanischen Ländern ist übrigens der Anteil der Kinder und Jugendlichen, die vor der Volljährigkeit Eltern werden, bei uns in Deutschland vergleichsweise niedrig. Mit dieser Sendung wird allerdings ein Voyeurismus gefördert, der sich an der Unfertigkeit und der misslichen Lage von sozial schwachen Jugendlichen festmacht. Das ist schäbig und zu verurteilen.

Kleinkinder dagegen wirken in der Sendung wie nervende Monster. Die Bindung zwischen Eltern und Kindern, die tiefen Gefühle, die auch junge Mütter und Väter für ihre Kinder empfinden, werden in dieser Sendung nicht dargestellt. Wie auch? Es sind ja nicht die eigenen Kinder. Offenbar ist auch gar nicht beabsichtigt, eine positive Einstellung zu

Kindern zu erzielen. Gezeigt werden lästige Routinearbeiten, Stress, nächtliche Strapazen, die für sich genommen natürlich abschreckend wirken. Mit dieser Sendung wird Elternsein in einer Weise reduziert, die mit der Realität nichts mehr zu tun hat und erst recht unserem Gesellschaftsbild nicht entspricht.

(Beifall von Britta Altenkamp [SPD])

Ob so der angestrebte Realitätsschock erreicht wird, bleibt trotzdem fraglich.

Meine Damen und Herren, wir brauchen Kinder. Wir wollen Kinder. Wir brauchen glückliche, zufriedene, wohlbehütete, gut geförderte und gebildete Kinder. Kinder zu haben, sollte in der Gesellschaft positiv besetzt sein. Kinder verursachen tiefe Empfindungen, Glück und Liebe in einer Intensität, wie sie sonst im Leben nicht zu spüren ist. Eine Gesellschaft muss sich für ihre Kinder verantwortlich zeigen. Denn davon hängt die Entwicklung einer Gesellschaft ab. Die Sendung „Erwachsen auf Probe“ reduziert Kinder auf Essen, Saubermachen, Schreien. Sie banalisiert Kinder und unterstreicht nicht deren einzigartige Persönlichkeit. Aber sie vermittelt leichtfertig ein falsches, negatives, ja austauschbares Bild von Kleinkindern.

Diese beschriebenen Effekte der Sendung hätte man mit Puppen ebenso erreichen können, die stinken, schreien, gefüttert werden wollen und gewickelt werden müssen. Es gibt bereits solche Projekte in Schulen und Jugendeinrichtungen, die mit einem guten pädagogischen Ansatz arbeiten.

Ich komme auf meine eingangs ausgesprochene grundlegende Ablehnung der Sendung zurück. Ich würde mir wünschen, dass sich alle Fraktionen dieses Hohen Hauses auf ein gemeinsames Vorgehen einigen könnten. Es wäre gut, wenn dieser Antrag nicht zum Zwist unter den Fraktionen führte, sondern in gemeinsamer Verantwortung in eine gemeinsame Willensbekundung für den Schutz der Kinder und Rechte münde würde. Für die SPD kann ich sagen, dass wir in Sachen Kinderschutz immer an einem Konsens interessiert sind. – Ich bedanke mich.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hendricks. – Für die FDP erhält Herr Abgeordneter Witzel das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren ! Es gibt bei allen Wortbeiträgen, die ich in den letzten Minuten von den Fraktionen gehört habe, sicherlich einen Punkt der Gemeinsamkeit, nämlich in der Analyse: Die Sendung „Erwachsen auf Probe“ gehört nicht zu den qualitativen Programm-Highlights des deutschen Fernsehens. Ich glaube, dass auch jeder, der sich

hier an der Debatte beteiligt hat, für sich sagen kann, dass er als Marktteilnehmer kein Bedürfnis verspürt, regelmäßig möglichst viele vergleichbare Produktionen selbst zu konsumieren.

Es gibt aber sehr wohl Differenzierungen in der Frage, wie man mit Dingen umgeht und wie weitreichend die Konsequenzen sind. Von Frau Hendricks sind gerade hier sehr grundsätzliche Fragen angesprochen worden. Wie gehen wir mit Situationen um, dass Eltern natürlich in vielen Situationen des Lebens für eine bestimmte Lebensphase Fremdentscheidungen für noch nicht selbst artikulationsfähige eigene Kinder treffen?

Ich will das an dieser Stelle ausdrücklich nicht in die Richtung weiterentwickeln, aber diese sehr grundsätzliche Frage können Sie sich in vielen Lebensbereichen stellen. Sie können sich auch die Frage stellen: Ist eine Kindstaufe zulässig? Denn da wird ein Kind religiös festgelegt, ohne dass Sie dessen Meinung dazu kennen.

(Lachen von Andrea Asch [GRÜNE])

Das sind Fragen, die Sie entsprechend aufwerfen können. Ich will das von mir aus – wie erwähnt – nicht tun. Aber es gibt ausdrücklich diese Grenzen, mit denen man umgehen muss. Ich sage ausdrücklich, es ist richtig, dass Eltern auch für nicht erwachsene Kinder Entscheidungen treffen müssen und können. Das ist natürlich auch bei der Medienproduktion der Fall.

(Zuruf von Andrea Asch [GRÜNE])

Ich wünschte mir medienpolitisch eine Debatte über die Qualität des Fernsehens; die wünsche ich mir im Privaten wie im Öffentlich-Rechtlichen. Ich wünsche mir, dass wir mal darüber diskutieren, wo eigentlich die großen Qualitätsunterschiede zwischen „Verbotene Liebe“ im Öffentlich-Rechtlichen und „Gute Zeiten, schlechte Zeiten“ im Privaten liegen. Das ist ein absolut identisches Format, wo die Differenzierungen so nicht erkennbar sind.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Sie kennen sich aber aus! – Andrea Asch [GRÜNE]: Der guckt das regelmäßig!)

Das alles sind Fragen, die in diesem Haus diskutiert werden müssen.

Ob das, was Frau Asch hier vorgetragen hat, von der Titulierung her richtig ist, da habe ich meine Zweifel. Ob Babys einfach nur als Utensilien missbraucht werden, dies an sich schon ein Akt der Entwürdigung der Menschen ist und wir das in den Kontext von wirtschaftlicher Ausbeutung stellen sollten, ist – glaube ich – rhetorisch schon ein sehr starker Griff in die Klaviatur.

So sehen es zumindest auch die Gerichte. Es ist durchaus von unterschiedlichen Seiten versucht worden, die Ausstrahlung dieser Sendung zu stoppen. Das hatte rechtlich gesehen keinen Erfolg, weil

die Justiz in unserem Land der Auffassung ist, dass es jenseits von Fragen, wie man persönlich Qualität bewertet und was man sich selbst wünscht, etwas anderes ist, wenn man generell für die gesamte Gesellschaft zu Verboten kommt.

Deshalb ist bekannt, dass vergleichbare DokuSoaps wie „Erwachsen auf Probe“ in unserem Fernsehen umstritten sind. Es findet zu Recht ein gesellschaftlicher Diskurs über diesen Punkt statt. Wir müssen diese Diskussion auch zukünftig führen.

(Rainer Schmeltzer [SPD]: Nicht mit den Din- gen, die Sie jetzt von sich gegeben haben!)

Gerade weil die Grünen in ihrem Antrag auch „Die Supernanny“ ansprechen – auch da gibt es eine neue Bewertung, weil sich so ein Format ja auch verändert. Das sage ich ausdrücklich als jemand, der diese Sendung nicht schaut

(Andrea Asch [GRÜNE]: Dafür kennen Sie sich aber ziemlich gut aus!)

und auch keinen Bedarf dafür sieht, Zeit damit zu verbringen. Aber wenn man politisch zu einer Bewertung kommen will, muss man das zumindest feststellen.

Ich darf völlig wertfrei den Kinderschutzbund zitieren, und zwar aus der Erörterung vom 22. Mai, die es bei RTL gegeben hat. Dort hat Friedhelm Güthoff, NRW-Landesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes, ausdrücklich gesagt, man müsse einräumen, bei dem Sendeformat „Die Supernanny“, das lange Zeit vonseiten des Kinderschutzbundes kritisiert worden sei, habe es in den letzten fünf Jahren – 2004 gab es die erste Produktion – eine Entwicklung gegeben, sodass die aktuellen Sendeformate keinen substanziellen Anlass zum Aussetzen geben würden

(Andrea Asch [GRÜNE]: Wenn man das hört, hat es sich schon gelohnt, den Antrag zu stel- len!)

und sich das Programm seit seiner Erstausstrahlung auch deutlich verbessert habe. – Ich gebe das nicht als meine Meinung wieder, sondern als Einschätzung des Kinderschutzbundes, dass sich Programme natürlich im Laufe der Zeit entsprechend verändern.

Der vorliegende Sachverhalt ist deshalb sehr schwierig, weil es sich gerade nicht um aktives Arbeiten handelt. Ein Kind arbeitet ja nicht dadurch, dass es im Arm gehalten und dabei gefilmt wird. Dementsprechend ist das Jugendarbeitsschutzgesetz sicherlich rechtlich nicht einschlägig, um hier Maßnahmen zu ergreifen.

Richtig ist der Aspekt der Kindswohlgefährdung, den Renate Hendricks angesprochen hat. Der muss als Generalnorm über alles betrachtet werden. Selbstverständlich ist er auch für die hier konkret

vorliegenden Fälle der Medienproduktion zu prüfen. Deshalb muss auch in Form von Einzelfallprüfungen jeweils eine Entscheidung dieser Art getroffen werden, wann immer sich das auch in vergleichbaren Fällen so weit stellt.

Wichtig ist, weil hier größere rechtliche Veränderungen von den Grünen gefordert werden, natürlich auch der Blick auf die Frage: Wie steht NordrheinWestfalen im Verhältnis zu anderen Bundesländern da?

Wir sind der Auffassung, dass wir grundlegende Fragen des Medienrechts nur mindestens national werden regeln können. Das ist wichtig, weil die Frage, wo letzten Endes Produktionen stattfinden und eingespeist werden, sich bei einem zumindest bundesweiten Verbreitungsweg nicht allein auf Nordrhein-Westfalen reduzieren. Wenn es Bedarf gibt, Standards weiterzuentwickeln, brauchen wir entsprechende bundesgesetzliche Regelungen.

Das Land Nordrhein-Westfalen kann für sich zu Recht in Anspruch nehmen, im Bereich der Medienproduktion bereits voranzuschreiten und über den Standards zu liegen, die bundesweit gelten. Das Land Nordrhein-Westfalen betreibt seit mehreren Jahren ein aufwändiges Projekt mit Jugendmedienschutzpädagogen, die für Medienproduktionen, an denen Kinder beteiligt sind, zum Einsatz kommen, damit gerade diese pädagogische Begleitung unter Kindeswohlgesichtspunkten erfolgt.

Dieser Weg ist richtig. Nordrhein-Westfalen tut hier mehr als andere Bundesländer. Insofern sehen wir keinen Bedarf zu gesetzgeberischem Handeln. Wir müssen nicht symbolisch Gesetze beschließen, sondern wir müssen vorhandenes Recht konsequent zur Anwendung bringen, um Probleme in unserer Gesellschaft zu lösen. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Landesregierung spricht jetzt in Stellvertretung von Herrn Minister Laumann Herr Minister Uhlenberg.

interjection: (in Vertretung von Minister Karl-Josef Laumann) : Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf Ihnen die herzlichen Grüße von Minister Karl-Josef Laumann übermitteln, der leider an dieser Sitzung heute nicht teilnehmen kann. In Vertretung des Ministers darf ich zu dem Thema „Kinder in Medienproduktion besser schützen“ die Stellungnahme der Landesregierung abgeben.