Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zu unserer heutigen, 128. Sitzung des Landtags Nordrhein-Westfalen sehr herzlich. Mein Gruß gilt auch unseren Gästen auf der Zuschauertribüne sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Medien.
Für die heutige Sitzung haben sich 17 Abgeordnete entschuldigt; ihre Namen werden in das Protokoll aufgenommen.
Wir haben heute zwei Geburtstagskinder. Geburtstag feiert heute Herr Wolfgang Röken von der Fraktion der SPD.
Des Weiteren hat heute Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers Geburtstag. Er ist noch nicht da; wir gratulieren gleich, wenn er kommt.
Erstens. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, zusätzlich Punkt 7 „Nachwahlen von stellvertretenden Beisitzern für den Landeswahlausschuss“ in die Tagesordnung aufzunehmen. Es liegt ein Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 14/9484 vor. Bis der Tagesordnungspunkt aufgerufen wird, wird noch ein Wahlvorschlag der Fraktion der FDP vorliegen; die Drucksache wird nachgereicht. Eine Aussprache soll nicht stattfinden. Ich gehe davon aus, dass Sie mit dieser Änderung der Tagesordnung einverstanden sind.
Zweitens. Weiterhin ist Punkt 8 „Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses II und Wahl des Vorsitzenden“ zusätzlich in die Tagesordnung aufzunehmen. Es gibt einen Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in Drucksache 14/9489.
Drittens. Bereits seit Mittwoch liegt Ihr Einverständnis vor, die zweite Lesung des Änderungsgesetzes zum Fünften Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Drucksache 14/9471 – als TOP 6 zu behandeln.
Gibt es Einwände gegen diese Ergänzungen der Tagesordnung? Das ist nicht der Fall. Dann ist das so beschlossen.
Die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP haben mit Schreiben vom 22. Juni 2009 gemäß § 90 Abs. 2 der Geschäftsordnung zum genannten Thema eine Aussprache beantragt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Zuschauertribüne! 86 Tage nach Verabschiedung des Gesetzes zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in diesem Hause wollen CDU und FDP mit dieser Aktuellen Stunde eine Zwischenbilanz ziehen. Darüber hinaus ist uns daran gelegen, diejenigen Kommunen, die ihre Pläne noch in ihrer Schublade aufbewahren, zu zügigem Handeln zu ermuntern.
Am kommenden Donnerstag darf mit Beginn der Schulferien keine Ruhe in den Schulen und öffentlichen Gebäuden einkehren – im Gegenteil. Es muss für die Menschen im Land deutlich erkennbar werden, dass wir die besten Voraussetzungen geschaffen haben, gegen die Krise zu kämpfen.
Wenn Einrichtungen wie Kindertagesstätten in Ordnung gebracht, Schulen und Krankenhäuser energetisch saniert werden, in kommunale Infrastruktur, ob Sportanlagen oder Breitbandverkabelung, investiert wird, dann schafft und sichert das Arbeitsplätze im heimischen Handwerk. Dies ist gut für Umwelt und Klima, verbessert die Wirtschaftlichkeit, schafft bleibende Werte und stärkt so den Standort.
Aber dies ist vielleicht noch nicht einmal der wichtigste Aspekt. Denn die zügige Umsetzung des Konjunkturpaketes kann den Menschen Hoffnung geben und eine neue Aufbruchstimmung erzeugen, wenn die Menschen merken, dass in ihrer Stadt oder in ihrer Gemeinde bessere Lern- und Lebensbedingungen entstehen. Es ist notwendig, die Dynamik, die das gesamte Gesetzgebungsverfahren in Nordrhein-Westfalen von Beginn an ausgezeichnet hat, jetzt beizubehalten, jetzt die Aufträge zu vergeben und jetzt durchzustarten, damit Handel, Handwerk und Mittelstand im kommenden Herbst und Winter von den Zahlungseingängen profitieren können.
„Die Städte und Gemeinden“, so der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem Positionspapier vom 30. Januar 2009, „werden bezüglich dieser
förderfähigen Projekte in die Lage versetzt, dem Handwerk vor Ort die notwendigen Aufträge zu erteilen. Das schafft zusätzliche Nachfrage. Es gilt der Erfahrungssatz, dass 1 Milliarde € öffentliche Investitionen 1,3 Milliarden € privates Kapital aktivieren und 25.000 Arbeitsplätze sichern bzw. schaffen.“
Die bisher bekannten Zahlen in unserem Bundesland stärken die Zuversicht, dass dies auch bei uns gelingen kann. Insgesamt 1.535 Maßnahmen mit einem Volumen von 566 Millionen € waren gestern, also am 25. Juni 2009, beantragt. 1.241 dieser Maßnahmen waren bereits bewilligt. Um noch eine andere Zahl zu nennen: 62 der 90 Kreise und Kommunen des Regierungsbezirks Arnsberg haben nach einer Pressemitteilung der Bezirksregierung vom 18. Juni 2009 bereits Anträge gestellt.
Ich will noch einmal an die entscheidende Rahmenbedingung erinnern, mit der die Landesregierung den Zukunftspakt für Kommunen am 30. Januar dieses Jahres mit einhelliger Unterstützung der Landtagsfraktionen ausgestaltet hat: Statt der vom Bund verlangten 70 % gibt Nordrhein-Westfalen 84 % der zur Verfügung stehenden Mittel direkt an die Kommunen weiter.
Im Wortprotokoll der Plenarsitzung vom 30. Januar 2009 findet sich folgender Satz des Kollegen Marc Jan Eumann:
14 Prozentpunkte mehr sind 14mal so gut. Mit welchem Adjektiv würden Sie diese Leistung bezeichnen, Herr Eumann? – Ich will es Ihnen sagen: Das ist nicht gut, sondern das ist einfach besser, und zwar besser, als Sie es damals vermutet haben.
Die Ausgestaltung des kommunalen Zukunftspaktes findet breite Zustimmung in der kommunalen Familie. Ich möchte nur eine Meinung von Roland Schäfer, dem Präsidenten des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen, wiedergeben, die sicherlich viele teilen können. Im Führungskräfteforum am 19. Mai 2009 in Düsseldorf zieht er in seinem Vortrag folgendes Fazit:
Das Land NRW hat eine sehr kommunalfreundliche Regelung gefunden. Das Paket ist geeignet, Investitionsstaus in den Kommunen zum Teil aufzulösen und zu einer Qualitätsverbesserung kommunaler Infrastruktur zu führen.
Damen und Herren von der SPD-Opposition, sich gerne, und zwar in teils unverfrorener Art und Weise mit fremden Federn schmücken wollen.
Wie anders, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD-Opposition, ist die am 24. Juni 2009 im Online-Magazin „Demo“ – einem kommunalpolitischen Monatsmagazin der SPD – veröffentlichte Aussage des Geschäftsführers der SGK Nordrhein-Westfalen, Bernhard Daldrup, zu verstehen, der bei einer Veranstaltung der SPDBundestagsfraktion zur Umsetzung des kommunalen Investitionspaketes mit Blick auf die Kommunalwahlen sagte:
Tut Gutes und redet darüber, ladet zu kommunalen Investitionskonferenzen ein, erstellt Listen der guten Taten und macht klar,
Die stringente und äußerst kommunalfreundliche Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Nordrhein-Westfalen ist das Ergebnis der schnellen und zielorientierten Verhandlungen unseres Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers
(Beifall von der CDU – Rainer Schmeltzer [SPD]: Hatten Sie nicht gegen die Änderung der Ausschreibungsrichtlinien hier im Landtag gestimmt?)
sowie der Leitungsebene des Innenministeriums und der sich anschließenden konzentrierten Arbeit in den Ministerien.
Nach dem eben Zitierten gehe ich selbstverständlich davon aus, dass unser Antrag mit dem Titel „Freie Fahrt für das kommunale Investitionsprogramm“ auf breite Zustimmung aller Fraktionen in diesem Hause, zumindest aber auf die der SPDFraktion stoßen wird. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.