deutlich, dass gehandelt wird. Sie können doch nicht sagen, dass Verbraucherschutz nicht stattfindet. Hier findet etwas statt, und zwar nachvollziehbar.
Meine Damen und Herren, wir haben es doch in der vorigen Woche im Ausschuss erlebt. Liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, Sie sind mit einem großen Aufgebot in den Ausschuss marschiert, nämlich mit Herrn Horstmann, Herrn Moron und Herrn Kuschke. Sie haben gedacht: Wir ziehen jetzt dort einen ab und werden dem Minister sagen, was Sache ist. - Als der Minister dann aufgeklärt hat, sind die Herren von dannen gezogen, ohne sich vorher zu melden. Sie, Frau Schulze, haben eine Pressemeldung herausgegeben, die mit der Diskussion überhaupt nichts zu tun hatte.
Meine Damen und Herren, Ihre Ausführungen haben gezeigt, dass Sie von der Realität weit entfernt sind.
- Wir haben diese Aktuelle Stunde beantragt, weil wir die Bürger aufklären wollen. Sie hingegen wollen mit dem Thema, das Sie beantragt haben, liebe Frau Kollegin, den Eindruck erwecken, als finde kein Verbraucherschutz statt. Die Bürgerinnen und Bürger werden hier aufgeklärt. Sie wurden auch im Ausschuss aufgeklärt; der Minister hat das sehr umfänglich gemacht. Wir haben sehr viele Pressemitteilungen auch seitens des Ministeriums gesehen. Da ist sukzessive über die einzelnen Schritte immer wieder aufgeklärt worden.
Herr Remmel, Sie haben gefragt, wo der Minister gewesen sei, vielleicht an den Döner-Buden. Ich frage Sie ernsthaft: Wo war denn zum Beispiel beim BSE-Skandal der Ministerpräsident Clement? Ministerpräsident Rüttgers war zusammen mit dem Umweltminister in einem Betrieb und hat sich die Fleischverarbeitung angesehen. Mit der grünen Ministerin hätte sich bei diesem Thema
nie ein SPD-Ministerpräsident in die Öffentlichkeit gewagt, weil er sich nur hätte blamieren können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich muss leider zum Schluss kommen. - Es wird deutlich, dass Sie mit der Angst der Menschen Politik machen wollen. Wir hingegen wollen die Verbraucher vor Schäden schützen; das hat der Minister deutlich gesagt.
Diejenigen, die kriminell handeln, müssen hart bestraft werden, bis hin zum Entzug ihrer Möglichkeit, Betriebe zu betreiben. Auch das hat der Minister angekündigt.
Meine Damen und Herren, das, was in der kurzen Zeit zu tun war, ist getan worden. Das, was in der Vergangenheit nicht grundgelegt worden ist, wird jetzt durch die neue Landesregierung verbessert. Dafür sind wir der Landesregierung dankbar. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pick. - Für einen erneuten Beitrag hat der Abgeordnete Remmel von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum konsequenten Handeln lassen Sie uns doch einmal drei Tatsachen feststellen - teilweise wird das ja von Ihnen nicht bestritten -:
Erstens. Vom Zeitpunkt der ersten Erkenntnis in Gelsenkirchen bis zur Information der Öffentlichkeit hat es drei Wochen gedauert.
16 Tage hat es gedauert vom Beginn bis zur Information der Staatsanwaltschaft. Wir haben also offensichtlich ein Defizit in den Strukturen, in der Informationsweitergabe und darin, die Verbraucherinnen und Verbraucher möglichst früh zu warnen.
Zweitens. Wir haben in der Tat vor drei Wochen hier über Schlachtabfälle aus Bayern und Fleischskandal in Niedersachsen diskutiert. Sie hätten doch schon zum damaligen Zeitpunkt die Kontrollen, die Sie jetzt per Erlass aufgrund der aktuellen Vorkommnisse vornehmen lassen, umfassend veranlassen können. Das alles wirkt so, als müssten Sie immer wieder getrieben und aufgefordert werden, etwas zu tun.
Mein dritter Punkt zum Thema „konsequentes Handeln“: Sie haben bisher einen Firmennamen genannt. Es gibt aber auch Vorfälle in Mönchengladbach, in Düsseldorf und in Wuppertal. Nennen Sie die Namen! Sie haben heute hier die Chance, konsequent die Namen und Verflechtungen offen zu legen.
Wir begrüßen ausdrücklich, dass Sie sich offensichtlich das Konzept der alten Landesregierung zu Eigen machen, was die Bündelung der Lebensmittelüberwachung und -kontrolle angeht. Ich wünsche Ihnen viel Glück bei der Durchsetzung.
Wir werden Sie dabei unterstützen, wenn die seinerzeit gutachterlich festgestellten Prämissen entsprechend umgesetzt werden. Ich freue mich, dass Sie Ihre Blockadehaltung an der Stelle aufgegeben haben.
Ich freue mich - auch dabei haben Sie unsere Unterstützung -, wenn Sie endlich die Stabsstelle Umweltkriminalität einschließlich Sonderermittlung in die Arbeit einbeziehen. Ich würde mich auch freuen, wenn es endlich einen Zusammenarbeitserlass gäbe, der meines Wissens schon länger zwischen den beteiligten Behörden diskutiert wird.
Ansonsten, sehr geehrter Herr Minister, waren Ihre Ausführungen im Großen und Ganzen eher ein fachwissenschaftliches Proseminar für Lebensmittelkontrolle. Sie erschöpften sich zum großen Teil in Appellen und Prüfaufträgen und waren an den entscheidenden Stellen wenig konsequent.
Doch wo sind die entscheidenden Stellen? Wir haben eben schon darüber diskutiert, und Herr Ortgies hat es ganz zu Anfang deutlich gemacht: Es handelt sich um deutliche Schieflagen im Markt, um Auswüchse im Markt und um Sumpf im Markt. Offensichtlich ist der Staat nicht in der Lage, diesem Sumpf Herr zu werden, jedenfalls nicht zum jetzigen Zeitpunkt - weder in NordrheinWestfalen noch bundesweit. Das heißt, es gibt eine Schieflage.
Man kann auf staatlicher Seite natürlich alles tun, was wir unter dem Stichwort „Kontrollen und Strafen“ fordern. Sie haben nicht ausgeführt, wie Sie
die Kontrolldichte erhöhen wollen. Alle Expertinnen und Experten sagen Ihnen: Das geht nur mit zusätzlichem Personal. - Wir sind aber personell sehr schlecht ausgerüstet. Auch diesen Punkt haben Sie nicht behandelt.
Jetzt zur Schieflage: Auch wenn die staatliche Seite alles tut - da gebe ich Ihnen Recht -, wird man kriminelle Energien nicht ganz vermeiden können. Um diese Schieflage im Marktgeschehen zu beseitigen, müssen wir aber auch den anderen Marktteilnehmern, den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Instrumente an die Hand geben, um gleichberechtigt am Marktgeschehen teilnehmen zu können. Das können sie derzeit nicht. Zu diesem Punkt bleiben Ihre Ausführungen merkwürdigerweise ganz schwach.
Wir werden Sie unterstützen, wenn Sie auf Bundesebene das Verbraucherinformationsgesetz nicht mehr blockieren, wie Sie es in der Vergangenheit getan haben. Man kann nicht nur vom Verbraucherinformationsgesetz sprechen; man muss es auch mit Inhalten füllen. Dazu liegen Gesetzentwürfe vor. Sie brauchen nur zu sagen: Okay, wir stimmen dem zu. - Ich habe allerdings die Befürchtung, dass Sie nur das Etikett beschreiben, die Inhalte aber nicht vermitteln, die notwendig sind, um den Verbrauchern umfassende Informationen zu geben.
Bezogen auf die Information muss man die Marktmacht der Verbraucherinnen und Verbraucher stärken. In diesem Punkt unterscheidet sich unsere Rechtsauffassung. Sie haben bis heute nicht erläutert, warum Ihre Rechtsauffassung die richtige sein soll.
Wir könnten schon heute in Nordrhein-Westfalen ohne ein Verbraucherinformationsgesetz aufgrund unseres Informationsfreiheitsgesetzes und der Rahmensetzung im Lebensmittelrecht umfassend Auskunft geben. Sie haben bis heute nicht erklärt, warum Sie das nicht wollen.
Herr Ellerbrock, mit allgemeinen Verweisen auf das Grundgesetz kommt man nicht weiter. Es gibt eine konkrete Rechtslage, und Sie füllen diese Rechtslage nicht aus. Das ist Tatsache in Nordrhein-Westfalen.
Ich frage Sie: Sind Sie mit uns einverstanden, schwarze Listen einzuführen? Sind Sie mit uns einverstanden, umfassende Kennzeichnungspflichten einzuführen? Sind Sie mit uns einverstanden, endlich die Namen zu nennen?
Sie haben heute die Chance, das nachzuholen, was Sie in der Vergangenheit versäumt haben. Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden es Ihnen danken. - Vielen Dank.