In 2.289 Fällen wurde eine Aufenthaltsgenehmigung an eine unverheiratete ausländische Mutter eines deutschen Kindes erteilt. Davon waren 1.665 Mütter, also 73 %, ausreisepflichtig. In 1.381 dieser Fälle - das sind knapp 83 % - beruhte die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes auf einer Vaterschaftsanerkennung durch einen Deutschen.
Wesentliches Fazit: Die Zahl der Fälle, in denen die Vaterschaftsanerkennung für ein ausländisches Kind mit der Ausreisepflicht der unverheirateten ausländischen Mutter zusammentraf, ist auffällig hoch. Ebenso auffällig hoch ist in diesen Fällen der Anteil der Vaterschaftsanerkennung gerade durch deutsche Männer.
Natürlich kann man aus diesen Zahlen nicht schließen, dass es in allen Fällen um missbräuchliche Anerkennung geht. Eine solche Behauptung wird auch von keiner Seite aufgestellt. Es hieße aber doch, meine Damen und Herren der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Augen vor der Realität zu verschließen, wollte man angesichts dieser Erkenntnisse jeglichen Handlungsbedarf verneinen.
Vor diesem Hintergrund hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister anlässlich ihrer diesjährigen Herbsttagung die Einführung eines befristeten Anfechtungsrechts für einen Träger öffentlicher Belange mit großer Mehrheit befürwortet. Dabei ist noch zu sagen, dass über die Notwendigkeit völlige Übereinstimmung herrschte. Lediglich in der Frage, welcher öffentlichen Stelle das Anfechtungsrecht zustehen soll, besteht noch Klärungsbedarf.
Dementsprechend werden auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD auf Bundesebene geeignete Maßnahmen zur Unterbindung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen, beispielsweise durch Schaffung eines Anfechtungsrechts einer öffentlichen Stelle, angekündigt. Es wurde bereits erwähnt, dass die Bundesjustizministerin eine entsprechende Gesetzesinitiative in Aussicht gestellt hat.
Umso erstaunlicher scheint es mir, dass die Fraktion der SPD im Landtag das Problem offensichtlich leugnen will. Ein ideologisches Scheuklappendenken führt uns hier nicht weiter.
Der Landesregierung erscheint die Einführung eines befristeten Anfechtungsrechts für einen Träger öffentlicher Belange grundsätzlich geeignet, dem Problem der missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen wirksam zu begegnen. Bei der Suche nach einer geeigneten Lösung werden
Die mit der Reform des Kindschaftsrechts erreichte Verbesserung der Rechte nichtehelicher Kinder und deren Mütter darf durch die Einführung eines Anfechtungsrechts nicht generell beeinträchtigt werden. Die Reform ist sinnvoll. Es muss dabei bleiben, dass die Wirksamkeit der Vaterschaftsanerkenntnis grundsätzlich allein die Zustimmung der Mutter voraussetzt.
Ich teile daher die Auffassung, dass die Hürden für ein Anfechtungsrecht einer staatlichen Stelle hoch angesetzt werden müssen. Die Einzelheiten werden im Gesetzgebungsverfahren zu erörtern sein.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind am Schluss der Beratung. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/713 und des Entschließungsantrags Drucksache 14/816 an den Rechtsausschuss - federführend -, den Innenausschuss, den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales, den Ausschuss für Frauenpolitik sowie den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Rechtsausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Ist jemand dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisungsempfehlung mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Europäische Union hat sich seit dem Maastricht-Vertrag von 1992 mächtig entwickelt. Sie ist nicht nur durch den Binnenmarkt, den Euro und die Erweiterung auf nunmehr 25 Mitgliedstaaten für jeden erlebbar. Die EU steht für ein friedliches Europa, für ein Europa der Solidarität und ein Miteinander in Vielfalt.
Zu einem Europa des Miteinander tragen unzweifelhaft die vielen Partnerschaften unserer Städte mit Städten aus anderen EU-Ländern, aber auch die Schul-, Sport- und Kulturpartnerschaften bei.
Einige unserer Kommunen - zugegebenermaßen meist die Großstädte - haben eigene Europabüros eingerichtet. Das Paradebeispiel schlechthin ist Köln. Der damalige Oberbürgermeister Norbert Burger war gleichzeitig auch Mitglied der „Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas“ und hatte es sich als eines der ersten Stadtoberhäupter zur Aufgabe gemacht, die Verbindung zwischen Stadt und Europa zu pflegen. Mittlerweile hat Köln 23 Städtepartnerschaften, nicht nur in Europa.
Die Kommunen haben in den letzten Jahren spürbar erfahren, wie weit sich der Einfluss der EU auf die kommunale Ebene ausgeweitet hat. Ich erwähne exemplarisch die europaweiten Ausschreibungen für kommunale Aufträge oder - als aktuelles Beispiel - die kommunalen Luftreinhaltepläne. Immer stärker werden die in den Kommunen zu leistenden Verwaltungsaufgaben durch Europarecht bestimmt.
In unserem Antrag sind eine Reihe von Punkten genannt, die derzeit auf der europäischen Agenda stehen und von besonderer Bedeutung für uns und unsere Kommunen sind. Ich nenne hier nur das Grünbuch der EU-Kommission zur Daseinsvorsorge.
Meine Damen und Herren, so wie die Bundesländer eigene Ländervertretungen in Brüssel eingerichtet haben - bekanntlich war Nordrhein-Westfalen eines der ersten Ende der 80er-Jahre -, war die kommunale Selbstverwaltung seit 1991 mit dem Büro "Eurocommunale" vor Ort. Seit 2002 sind die drei kommunalen deutschen Spitzenverbände mit eigenen Büros in Brüssel vertreten.
Ein Erfolg des kommunalen Einwirkens auf die europäische Ebene ist, dass jüngst erstmals in einem europäischen Vertrag - nämlich dem Verfassungsvertrag, dem vor einigen Monaten von Bundestag und Bundesrat zugestimmt wurde - die
Der alten Landesregierung war es immer ein großes Anliegen, die Kommunen über Europarecht und EU-Förderprogramme in zahlreichen Veranstaltungen und Publikationen zu informieren - natürlich besonders über die vom Land verwalteten EU-Programme wie Ziel 2, ESF, Interreg III und Leader. Aber auch über die von der EU direkt verwalteten Programme gab es zahlreiche Informationen. Ich will hier aus Zeitgründen nur noch auf die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage der Kollegen der CDU-Fraktion Einmahl und Schittges aus dem Jahre 2003 hinweisen, in der Sie den Informationsumfang gerne nachlesen können.
In meiner zweijährigen Mitarbeit im Ausschuss der Regionen habe ich Einblicke gewinnen können, wie zum Beispiel Städte in Skandinavien oder auch in Südeuropa die direkt von der EU verwalteten Programme zum Teil bi- oder trilateral mit Städten anderer EU-Länder oder aber auch in Verbindung von Kommune und Public Private Partnership nutzen. Ich muss konstatieren: Alle Achtung, was da geleistet worden ist.
Ich glaube, hier liegt für unsere Kommunen noch ein Potenzial brach, das Land und Kommunen gemeinsam heben sollten, ja müssten. Deshalb wäre eine Fortsetzung des im vorigen Jahr durchgeführten Workshops „Kommunen und Europa“ angezeigt. Gemeinsam mit den drei kommunalen Spitzenverbänden sollte die Landesregierung so etwas wie einen Masterplan Europafähigkeit der Kommunen entwickeln. Das wäre nicht nur in unserem Interesse, sondern ganz besonders auch im Interesse der Kommunen.
Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und hoffe auf eine konstruktive Diskussion in den Ausschüssen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir debattieren über den Antrag der SPD-Fraktion zur Europafähigkeit der Kommunen. Niemand von uns bestreitet den Einfluss der Europapolitik im Hinblick auf die kommunalen Strukturen, und niemand - auch wir nicht, das wissen Sie, Frau Sikora - bestreitet, dass darauf reagiert werden muss. Sie schreiben in Ihrem Antrag ganz richtig, dass die kommunale
Selbstverwaltung in Brüssel mit dem Büro "Eurocommunale" vertreten war und dass seit 2002 die kommunalen Spitzenverbände ihre Anliegen mit eigenen Büros des deutschen Städtetages, des Städte- und Gemeindebundes und des Landkreistages in Brüssel artikulieren.
Das heißt im Kern nichts anderes, als dass die Kommunen bereits jetzt eine sehr aktive und lebendige Interessenvertretung in Brüssel haben. Allerdings existiert die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und den EU-Institutionen bereits seit Jahrzehnten. Dass Sie diese erst jetzt nach einer für Sie negativen Landtagswahl kritisch thematisieren, im Gegensatz zu früher, wo Sie sich darüber positiv geäußert haben, belegt Ihre eigenen eklatanten Defizite und Ihr eigenes desaströses Regierungshandeln.
Dass Sie nach 39 Jahren Regierungsverantwortung einen solchen Antrag vorlegen, ist nichts anderes als ein Indiz für Ihr schlechtes Gewissen. Sie wissen genau: In der Vergangenheit hat RotGrün in diesem Feld zu wenig unternommen. Der von Ihnen geforderter Masterplan umfasst beispielsweise die Optimierung von Informationsvermittlung.
Es ist schon schlimm genug, dass solch eine Forderung inhaltsleer bleibt. Es ist aber ein Skandal, dass Sie die von Ihnen geforderte Optimierung nicht selbst durchgeführt haben. Sie hatten dazu 39 Jahre Zeit.
Der Gipfel Ihrer Unfähigkeitsdemonstration ist Ihre Forderung nach schnellerer Bewertung von EUFörderprogrammen. Damit stellen Sie sich selbst ein mangelhaftes Zeugnis aus. Frau Kraft, ich frage mich, was Herr Kuschke und Herr Samland eigentlich die ganze Zeit gemacht haben. Diese Frage muss man sich stellen, wenn Sie jetzt mit diesem Antrag kommen. Wir haben Ihnen mehrfach Nachweise erbracht, dass Ihre rot-grün geführten Ministerien noch nicht einmal Stellungnahmen zu EU-Programmen abgeliefert haben.
Frau Sikora, ich stelle fest: Die Brandstifter, die sozialdemokratische Landtagsfraktion und die Landesregierung der Jahre 2000 bis 2005, rufen in diesem Fall die Feuerwehr.
Hinzu kommt, dass Sie aus den vielfältigen Einflüssen, die die europäische Politik natürlich auf die kommunale Arbeit hat, die falschen Schlüsse ziehen. Der Vorschlag, dass die Landesregierung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden in Nordrhein-Westfalen einen sogenannten Masterplan „Europafähigkeit der Kommunen“ entwickeln soll, mündet letztendlich in einer inhaltsleeren Doppelstruktur, die niemandem nutzt.
Wir brauchen keine Masterpläne. Wir haben in 39 Jahren viel Master und viel Desaster erlebt. Was wir jetzt brauchen, ist eine praxis- und sachorientierte Politik, die die Kommunen bei ihrer Interessenvertretung in Brüssel bestmöglich unterstützt.
Die neue Landesregierung und unser Minister Breuer werden sich aufmachen, eine neue und professionelle Qualität der politischen Arbeit zu organisieren.
Ich will Sie einmal daran erinnern: Es war die CDU-Fraktion, die in der Vergangenheit immer wieder Versuche unternommen hat, einem praxisnahen Politikansatz im Bereich der Europafähigkeit der Kommunen den Weg zu bereiten.
Ein Aspekt dieses Politikansatzes ist zum Beispiel, dass europäische Richtlinien, die NordrheinWestfalen betreffen, zukünftig nur noch 1:1 umgesetzt werden.
Unterstützt werden wir zudem dadurch, dass die Europäische Kommission momentan ihre BetterRegulation-Initiative durchführt, in deren Rahmen bereits zahlreiche europäische Richtlinienvorschläge aufgrund mangelnder Praktikabilität zurückgezogen wurden. Das hilft natürlich den Kommunen. Interessanterweise liest man von dieser Strategie, die die EU-Kommission verfolgt, in Ihrem Antrag aber überhaupt nichts.
Meine Damen und Herren, der einzig wahre Beweis für das Können ist das Tun. Rot-Grün hat in den vergangenen zehn Jahren und die SPD in 39 Jahren zu wenig Richtiges getan.
Für uns, für Schwarz-Gelb in Nordrhein-Westfalen, für die neue Koalition der Mitte, gilt: per aspera ad astra. Für die Nichtlateiner übersetze ich das einmal. Das bedeutet: Mit Anstrengung zu den Sternen. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.