Hinzu kommt, dass es an Universitätsklinika mittlerweile zum Teil die dritte Klasse gibt; denn neben den Mitarbeitern der Personal-Service-Gesellschaft werden noch Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen beschäftigt. Das führt dazu, dass wir in einer Abteilung drei Personen haben, die dieselbe Tätigkeit ausüben, aber jeweils ein unterschiedliches Gehalt bekommen. Das können wir als Politik nicht akzeptieren.
Wir müssen versuchen, das zu unterbinden. Wenn es nicht anders geht, muss man in Berlin die Gesetze verändern. So etwas kann nicht sein – vor allen Dingen nicht im Gesundheitssektor.
Ich hoffe, dass wir dieses Thema ernsthaft diskutieren können; denn wir tragen die Verantwortung. Hoffentlich können wir im Ausschuss an diesem Beispiel aber auch en détail die allgemeinen Probleme besprechen. Das ist mein Wunsch. Wir haben vor einiger Zeit viele dieser Forderungen einmal formuliert. Damals wurden sie einfach abgelehnt. Ich würde mir wünschen, dass man wenigstens jetzt vor dem Hintergrund dieser Beispiele die Verantwortung ganz konkret wahrnimmt und am Ende der Ausschussberatungen gemeinsam zu einem Ergebnis kommt.
Erstens. Die „Lippische Nervenklinik Dr. Spernau“ in Bad Salzuflen ist von den Behörden, seit dort diese Auseinandersetzung stattfindet, lückenlos kontrolliert worden. Ich bin auch froh, dass das von niemandem angezweifelt worden ist. Das Ergebnis ist nun einmal so – das ist im Grunde auch erfreulich –, dass diese Klinik zu jedem Zeitpunkt die Patientenversorgung in medizinischer und pflegerischer Hinsicht sichergestellt hat. Dass man eine solche Situation zum Anlass nimmt, öfters nachzugucken, ist sinnvoll. Das wird auch von niemandem kritisiert. Dies haben wir getan.
Zweitens. Ich bin sehr froh darüber, dass das Land Nordrhein-Westfalen das einzige Land in Deutschland ist, das traditionell einen Landesschlichter für Tarifauseinandersetzungen hat. Das ist eine segensreiche Einrichtung. Über die „Lippische Nervenklinik Dr. Spernau“ wird jetzt im Landtag debattiert. Ich kann Ihnen mitteilen, dass es ständig verfahrene Tarifkonflikte in Nordrhein-Westfalen gibt.
Im Übrigen geht die Einrichtung des Landesschlichters noch auf die Engländer nach dem Zweiten Weltkrieg zurück. In Nordrhein-Westfalen haben bis jetzt drei Menschen diese Tätigkeit ausgeübt. Es müssen alles solche Typen gewesen sein wie der jetzige Landesschlichter, nämlich Menschen, die mit einer Himmelsgeduld und viel Geschick versuchen, Leute, die nicht mehr miteinander reden wollen, wieder dazu zu bringen, sich zusammen an einen Tisch zu setzen.
Als ich erfahren habe, dass die Situation in Bad Salzuflen eskaliert, habe ich Herrn Pollmeyer gebeten, sich auch darum zu kümmern. Seitdem tut er das. Ich wünsche ihm ganz viel Glück und Geschick und hoffe, dass er die Leute wieder an einen Tisch bringt, dass miteinander geredet wird und dass der Tarifkonflikt in einer Art und Weise beendet wird, die es allen erlaubt, so aus der verfahrenen Situation herauskommen, dass man sich anschließend auch noch achten und wieder vernünftig zusammenarbeiten kann.
Das muss das Ziel sein, um das es hier geht. Ich glaube auch, dass wir da auf dem richtigen Weg sind.
Drittens. Einen weiteren Punkt müssen wir hier ganz offen ansprechen. Wir haben vorgestern im Landtag darüber debattiert, ob und wann es in NordrheinWestfalen einen Mangel an Pflegefachkräften gibt. Dazu kann man unterschiedliche Meinungen vertreten. Ich kann Ihnen nur Folgendes sagen: Alle Einrichtungen, ob Krankenhäuser oder Altenheime, in denen man meint, die Pflege über Leiharbeit organisieren zu müssen, leisten einen Beitrag dazu,
Schließlich wollen wir junge Menschen motivieren, sich für diesen Beruf zu entscheiden. Pflegefachkraft, ob im Krankenhaus oder im Altenheim, ist sicherlich auch ein schöner Beruf, weil man nah am Menschen arbeitet. Daneben ist es ein für die Gesellschaft unverzichtbarer Beruf. Ob Menschen sich für diesen Beruf interessieren, hat aber nicht nur mit Ethik zu tun, sondern auch mit den Arbeitsbedingungen, die man vorfindet, wenn man einen solchen Beruf ausübt.
Deswegen kann ich den Einrichtungen nur raten: Sägt euch nicht den Ast ab, auf dem ihr selber sitzt. Man braucht die Pflegekräfte. Deswegen sorgt auch dafür, dass Pflegekräfte in ordentlichen, vernünftigen, sicheren und auch mit einer Familie in Einklang zu bringenden Arbeitsverhältnissen arbeiten!
Das ist schon eine Voraussetzung dafür, dass man Menschen motivieren kann, eine solche Arbeit zu tun.
Wenn wir ehrlich sind: Das Phänomen von Leiharbeit in der Pflege beschränkt sich, leider Gottes, in diesem Land nicht nur auf private Kliniken und private Unternehmen, sondern es gibt dieses Phänomen auch schon in solchen, die Mitglied in einem unserer Wohlfahrtsverbände sind. Deswegen sollte man auch vorsichtig sein, dieses Thema mit der Frage nach der Rechtsform einer Klinik zu verbinden. Ich höre so etwas nämlich auch von anderer Seite, wo ich mich dann frage, was das noch mit der Ethik eines Wohlfahrtsverbandes zu tun hat, wenn so etwas gemacht wird.
Sie müssen eines wissen: Man kann nicht die vielen Vorteile genießen, die einem als Mitglied in einem Wohlfahrtsverband zuteil werden, etwa im Steuerrecht oder als große Empfänger von Stiftungsgeldern in Nordrhein-Westfalen, wenn man sich auf der anderen Seite benimmt wie jeder andere.
Zu einem weiteren Punkt. Sie beklagen und sprechen in Ihrem Antrag Ausgründungen aus Kliniken an. – Ja, das gibt es, um Tarifverträge zu verändern, um etwa vom ver.di-Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf den Tarifvertrag für Reinigungskräfte zu wechseln. Man kann darüber diskutieren, ob man das will oder nicht. Man kann die Debatte führen nach dem Motto: Reinigungskräfte sind Rei
Ich möchte Sie nur daran erinnern, dass bei der einzigen Klinik, bei der mein Ministerium etwas zu sagen hat, nämlich beim Herzzentrum in Bad Oeynhausen, die Ausgründung der Reinigungskräfte schon im Jahre 2002 erfolgt ist. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat mit Mehrheit bestimmt. Sie waren diejenigen, die damals die Mandate besaßen.
2002 hat diese große Klinik mit Mehrheit im Aufsichtsrat – die Mehrheit im Aufsichtsrat liegt beim Land Nordrhein-Westfalen, das nur über das Ministerium vertreten wird; alle sind bei diesen Fragen und Entscheidungen gegenüber dem Gesundheitsminister weisungsgebunden; und in der Gesellschafterversammlung haben wir auch die Mehrheit – beschlossen: Die Reinigungskräfte werden ausgesourced und es wird der Tarifvertrag des Reinigungsgewerbes angewandt und nicht mehr der öffentliche. – Damit habe ich schon einmal eine Frage aus Ihrem Antrag beantwortet.
Jetzt ein Weiteres: Die Ausgründungen bei den Universitäten sind nur deswegen möglich, weil Sie 2000 in diesem Land Rechtsverordnungen erlassen haben, die die Ausgründungen überhaupt möglich gemacht haben.
Entschuldigung, Frau Steffens, Sie waren damals im Landtag. Sie haben diesen Rechtsverordnungen zugestimmt. Sie persönlich haben zugestimmt.
Nein, man hat die Bänke gewechselt und richtet in Anträgen Vorwürfe in Richtung Regierung, als wenn es diesen Zustand erst gibt, seitdem es diese schwarz-gelbe Regierung gibt. Das lasse ich nicht durchgehen. Jetzt könnte man ja auf die Idee kommen, es wieder rückgängig zu machen, denn man kann sich ja mal vertun. Die Frage kann man ja stellen. Aber dann müssen Sie gleichzeitig eine andere Frage mit beantworten.
anderen Krankenhäusern. Deswegen ist immer zu klären: Können Sie diesen Universitätskliniken, wenn sie sich weiterentwickeln sollen, wenn sie weiterhin zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Region beitragen sollen, angesichts des Wettbewerbs, in dem sie sich befinden, auf Dauer mehr Auflagen machen als den anderen Krankenhäusern? – Ich rate, diese Gesetze nicht rückgängig zu machen.
Sie hatten damals auch einen Grund dafür angeführt, dass Sie entschieden haben, dass in diesen Bereichen nicht mehr anders als in anderen verfahren werden kann. Nach vier, fünf, sechs Jahren kommen Sie nun und suggerieren mit Anträgen, das sei alles erst so, seitdem ich und ein paar andere hier regieren. – Liebe Leute, der Vorwurf ist durchschaubar! Ich weise ihn mit allem Nachdruck zurück!
Jetzt kommt ein weiterer Punkt, über den man auch einmal reden muss und der im ersten Teil Ihres Antrags Erwähnung findet: die Zeitarbeit. Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz schreibt in § 9 klar vor: gleiche Arbeit, gleicher Lohn. Dann ist das Gesetz verändert worden. Man hat reingeschrieben: Wenn es einen Tarifvertrag gibt, muss man diese Regelung nicht mehr einhalten. Diese Gesetzesänderung ist im Übrigen sehr massiv von Ihrem ehemaligen Ministerpräsidenten, Herrn Clement, in seiner Funktion als Bundesarbeitsminister betrieben worden.
Ja, gut, aber unter Ihnen war er Ministerpräsident, und mit Ihrer Mehrheit ist er Arbeitsminister geworden. Und mit Ihrer Mehrheit hat er diese Gesetze verabschiedet. Ich war da Zeitzeuge. Das ist immer das Problem, wenn man es mit einem zu tun hat, der schon etwas länger in der Politik ist.
Wissen Sie, was mir am Älterwerden Spaß macht? Dass ich länger zurückdenken kann. Ich kann zurückdenken. Ich weiß schon, was da passiert ist.
Jetzt kommt wieder die grundsätzliche Frage: Wollen wir allen Ernstes einer Politik das Wort reden, die sagt: Der Tarifvertrag muss sich einer gesetzlichen Regelung beugen? Es gibt diese Tarifverträge in der Zeitarbeit. Ich rate uns, die Tarifautonomie nicht in Zweifel zu ziehen, obwohl auch mir die Lohnentwicklung vor allem im Helferbereich der Zeitarbeit große Sorge bereitet.
Mich ärgert das auch, was da läuft. Deswegen empfehle ich uns, die Politik des Arbeitsministers in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und zu beschließen: Wir müssen alles dafür tun, dass die