Protokoll der Sitzung vom 11.09.2009

Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Es liegt noch eine Wortmeldung des Kollegen Müller für die Fraktion der CDU vor, der das Wort erhält. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Frau Ministerin, zu den Köchen: Ich weiß es, weil ich wohl der einzige bin, der im Wahlkreis zwei Drei-SterneKöche hat. Da gehe ich aber nicht regelmäßig hin. Es ist aber schon als richtiger Punkt von Ihnen angesprochen worden.

Ich will zu dem Thema nicht lange in der Vergangenheit rühren. Ich finde es auch bedauerlich, dass der Beratungszeitpunkt für dieses wichtige Thema – Herr Remmel, man kann natürlich die Zählweise der Arbeitsplätze unterschiedlich ansetzen, aber nach meinen Informationen ist die Tourismusindustrie in Deutschland insgesamt die viertgrößte – am Freitagnachmittag um 14:40 Uhr, wenn mehr Menschen auf der Tribüne sitzen als im Plenum, nicht optimal ist.

(Beifall von Dietmar Brockes [FDP] – Zuruf von Johannes Remmel [GRÜNE] – Marc Jan Eumann [SPD]: Das ist Ihr Problem gewe- sen!)

Nein, ich mache doch keinem einen Vorwurf. Seien Sie doch nicht so hektisch! Bisher war dieses Thema sehr wahlkampfungetrübt. Das will ich auch gar nicht ändern.

Ich finde es aber schon gut, dass das Thema über den Masterplan angepackt worden ist. In der Vergangenheit hat es in der Tat nicht so günstige Entwicklungen gegeben.

Ich sehe das nicht aus der Theorie. Die meisten werden es nicht wissen, ich habe, bevor ich in den Landtag kam, 31 Jahre in der Tourismuswirtschaft gearbeitet bis hin zum Delegierten beim Bundesverband der Tourismuswirtschaft in Brüssel. Das sage ich nicht, um mich herauszuheben, sondern um dem Eindruck entgegenzuwirken, ich würde aus der Theorie reden.

Ich will nur einige wenige Punkte aufgreifen und nicht in die Vergangenheit blicken. Natürlich war es wichtig, den Tourismus in Nordrhein-Westfalen neu zu strukturieren. Wir sind durch den Masterplan am Anfang eines Prozesses. Ich habe mit Freude zur Kenntnis genommen, dass im Hause ein breiter Konsens besteht, das weiterzuführen.

Herr Remmel, ich gebe Ihnen völlig recht in der Einschätzung, die Marke Nordrhein-Westfalen werden wir weltweit nicht platzieren können. Das Wort ist schon viel zu lang, auch auf Englisch: North Rhine-Westphalia. In der Zeit hat die Suchmaschine längst einen anderen Kontinent gefunden.

(Zuruf von der SPD: NRW!)

Ich habe viel mit Marketing zu tun gehabt, aber ich will die Sitzung nicht unnötig verlängern. Schon unter dem Gesichtspunkt des Marketings werden wir die Marke anders formulieren müssen. Mit dem Landesnamen wird man nicht weit kommen. Aber darüber besteht wohl hier im Hause auch kein dramatischer Dissens.

Wir sind am Anfang des Prozesses. Die Frau Ministerin hat darauf hingewiesen, dass natürlich unter dem Dach des Landes Nordrhein-Westfalen die Regionen eine wichtige Rolle spielen. Entscheidend ist für mich, über die Kompetenzvernetzungen in verschiedenen Sachbereichen – die Frau Ministerin

hat das auch gesagt –, zum Beispiel bei den Köchen, aber nicht nur bei den Köchen, die sachlichen Zusammenhänge in den Mittelpunkt zu stellen. Dann muss das Ganze – über DZT – in eine bundesweite Kampagne eingebettet sein, damit wir uns im weltweiten, insbesondere europäischen, Wettbewerb platzieren können.

Es gäbe zu dem Thema noch viel zu sagen. Ich freue mich über die konstruktive Grundstimmung – von kleinen Scharmützeln abgesehen. Man sollte der Ministerin danken, dass sie den Masterplan mit initiiert hat und wir darauf aufbauend NordrheinWestfalen besser verankern können. In dem Sinne wünsche ich uns allen gemeinsam viel Erfolg.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller. – Weitere Wortmeldungen liegen mir zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor. Wir sind am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ältestenrats, den Antrag Drucksache 14/9767 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie zu überweisen. Dort soll auch die abschließende Beratung und Abstimmung in öffentlicher Sitzung erfolgen. Darf ich die Zustimmung des Hauses feststellen? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Überweisung mit Zustimmung aller Fraktionen beschlossen.

Ich rufe auf:

6 Gesetz über das Verbandsklagerecht für Tierschutzvereine

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/9760

erste Lesung

Für die Einbringung darf ich dem Kollegen Remmel für die antragstellende Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort geben. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben das Thema in dieser Legislaturperiode schon einmal hier im Landtag diskutiert. Damals waren wir allerdings in der Situation, dass es in der Bundesrepublik kein Beispiel in einem anderen Bundesland für ein solches Gesetz gab.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Bremen!)

Mittlerweile haben wir ein solches Bundesland: Bremen ist an dieser Stelle vorangegangen. Das begrüßen wir außerordentlich und finden, dass Nordrhein-Westfalen dem folgen könnte. Deshalb haben wir das Gesetz aus Bremen ohne Abstriche

übertragen, zwar auf nordrhein-westfälische Verhältnisse angepasst, aber es ist im Kern und in den zentralen Paragrafen identisch. Wir können aus der Bremer Erfahrung berichten, dass dieses Gesetz solide gemacht ist und den Ansprüchen genügt.

Ich will nicht die Argumente noch einmal vortragen, die aus Sicht der Tierschutzverbände für ein solches Gesetz sprechen, sondern nur auf den zentralen Umstand hinweisen: Wir haben ein solches Klagerecht, um die Rechte von Natur und Tieren durchzusetzen, im Bereich der Naturschutzgesetzgebung. Unser Landschaftsgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz sehen das vor. Dass Sie von der FDP, Herr Ellerbrock, dies nicht so gerne haben, verstehe ich, aber wir haben es nun mal; und die Erfahrungen zeigen, dass das Verbandsklagerecht in diesem Bereich Sinn macht.

Wenn wir es für Pflanzen und Tiere in der Natur haben, damit ihre Rechte über Verbände durchgesetzt werden können – das hat nicht zur Überlastung der Gerichte geführt, es sind einige wenige, aber beispielhafte Klagen geführt worden –, um wie viel mehr müssten dann nicht Tiere, die wir nutzen und halten, Rechte haben? Da liegt doch ein Widerspruch. Warum haben frei lebende Tiere und Pflanzen solche Rechte und Tiere, die in menschlicher Haltung leben, nicht? Das ist nicht einzusehen. Deshalb sind wir dafür, dass es auch dieses Verbandsklagerecht gibt, damit Tiere ihre Rechte bekommen.

Herr Ellerbrock, vielleicht müssen Sie sich einmal mit Ihrem Parteivorsitzenden unterhalten – von dem ich im Übrigen nicht sehr viel halte –, den ich gestern oder vorgestern in einem netten Interview von Kindern bei „logo!“ gesehen habe. Er hat an zentraler Stelle auf die Frage, was er denn liebt, geantwortet – natürlich seine Familie, seine Angehörigen –, dass er Tiere liebt.

Wenn Ihr Parteivorsitzender Tiere liebt, dann muss auch die FDP bereit sein, den Tieren Rechte zu geben. Wir brauchen ein solches Verbandsklagerecht für Tiere. Vielleicht würde eine Diskussion mit Herrn Westerwelle Sie davon überzeugen, Herr Ellerbrock. Nur Tierschutz in der Verfassung zu verankern, bringt uns hier nicht weiter. Wir müssen auch in den Gesetzen unterhalb der Verfassung den Tierschutz ausbauen.

Wenn man in unzähliger Weise in die Augen von Tieren schaut, die in Massentierhaltung leben, die bei Tierversuchen sterben oder leiden müssen, dann ist es zwingend erforderlich, dass wir diesen Tieren auch Rechte geben.

(Beifall von den GRÜNEN)

Deshalb sollte der nordrhein-westfälische Landtag in der Rechtsentwicklung einen Schritt vorangehen und ein solches Verbandsklagerecht beschließen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Remmel. – Als nächster Redner hat für die Fraktion der CDU der Kollege Abgeordnete Pick das Wort. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns in dieser Legislaturperiode, wie der Kollege Remmel schon sagte, das zweite Mal mit dem gleichen Sachverhalt. Am 16. März 2006 fand die erste Lesung des damaligen Gesetzentwurfs statt, der dann am 25. Mai 2007 nach einer Anhörung und auch nach Ausschussberatungen abgelehnt wurde. Die Gründe, die zu der damaligen Ablehnung geführt haben, haben sich bis heute nicht verändert.

(Beifall von Holger Ellerbrock [FDP])

Insofern ist auch der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen nicht weiterführender als die Diskussion damals; denn die Argumente, die wir damals vorgetragen haben, sind in der Anhörung weitgehend anerkannt worden.

(Ralf Witzel [FDP]: Alles kalter Kaffee!)

Als einzigen Grund für die Einbringung dieses Gesetzentwurfs anzuführen, dass im Stadtstaat Bremen ein solches Gesetz verabschiedet worden ist, reicht uns nicht aus. Man muss in dem Zusammenhang auch wissen, Herr Kollege Remmel, dass im Land Bremen sowohl der Wissenschaftliche Dienst der Bürgerschaft als auch ein Gutachten der Universität zu dem Ergebnis kamen, dass kein Sachverhalt zur Regelung besteht; sie haben diesen Sachverhalt verneint.

Man hat in Bremen ein Gesetz verabschiedet, das strittig ist, weil es mit dem Bundestierschutzgesetz nicht in Einklang zu bringen ist. Auch der Bundesrat hat die geltenden Tierschutzgesetze beraten und das Verbandsklagerecht nach einer damaligen Initiative des Landes Schleswig-Holstein – damals rotgrün – abgelehnt. Somit ist klar: Auf der Bundesebene wird dies genauso gesehen, wie es die anderen 15 Bundesländer auch sehen. Es kommen keine neuen Argumente, sondern wir können nur wiederholen, worüber wir damals diskutiert haben.

Wir müssen uns über eines klar sein: Es ist nicht so, als ob Tiere schutzlos wären. Die Möglichkeit der Mitwirkung der Naturschutzverbände an der Gesetzgebung ist sichergestellt, und zwar in allen Bereichen.

Der einzige Grund, der noch für die Einbringung dieses Gesetzes sprechen könnte – das haben Sie zum Schluss gesagt, Herr Remmel –, ist das Verbot von Tierversuchen; das könnte noch übrig bleiben. Wir wissen aber alle – der zuständige Ausschuss hat sich seinerzeit vor Ort erkundigt –, dass gerade Tierversuche auf ein Minimum reduziert worden

sind und nur da gemacht werden, wo Menschen durch sie geschützt werden können. Über dieses Gesetz etwas Derartiges herbeiführen zu wollen, halten wir ebenfalls für nicht erforderlich – es sei denn, Sie wollten jetzt noch einmal auf die Gießener Erklärung von 1994 zurückkommen und den Naturschutzverbänden in Wahlkampfzeiten ein Stück weit entgegenkommen. Das mag durchaus sein. Sachliche Gründe sind aber in der Tat nicht hinzugekommen. Unsere Tiere sind ausreichend geschützt.

Sie können sicher sein, dass die Koalitionsfraktionen alles für einen weiteren Ausbau des Tierschutzes tun werden – aber nicht über diese Schiene. In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass unser Ministerpräsident Jürgen Rüttgers in der letzten Wahlperiode als Oppositionsführer die Initiative ergriffen hat, damit der Tierschutz Verfassungsrang bekommt. Insofern sind wir hier auf einem guten Weg.

Was Sie jetzt festlegen wollen, geht nach der Föderalismusreform aber nicht mehr. Wenn Sie meinen, Sie müssten mit dem Kopf durch die Wand gehen, kann ich nur sagen: Mit uns nicht.

Deswegen werden wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Pick. – Als nächste Rednerin hat für die Fraktion der SPD Frau Kollegin Wiegand das Wort. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wichtigste gleich vorneweg: Die SPD hat sich auf Bundesebene bereits darauf geeinigt, in der nächsten Legislaturperiode ein Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einzuführen.

(Minister Karl-Josef Laumann: Sie können das ja!)