Das tun wir auch nicht, und das haben wir an dieser Stelle auch schon x-mal diskutiert. Es wäre falsch, es an dieser Stelle hier besonders zu betonen.
Ich kann Ihnen jedenfalls sagen, dass die Polizei jedes Wochenende die risikobehafteten Spiele vorher abcheckt. Dazu dienen auch die Kontakte zu den Sportverbänden. Natürlich wird versucht, das Ganze im Rahmen zu halten. Nur wissen Sie natürlich auch: An dieser Stelle wird es und kann es eine hundertprozentige Sicherheit nicht geben.
Dass es richtig und gut ist, diese Initiative zu fördern, um sozusagen Vorurteile abzubauen und Risikopotenziale gar nicht erst entstehen zu lassen, das war wohl die Idee dieses Antrags. Die Problematik würde ich nicht auf eine Sichtweise verengen. Wir beide, Herr Bischoff, sehen diese Problematik gemeinsam und wollen sie natürlich auch lösen, und damit ist die NRW-Polizei auch jedes Wochenende beschäftigt. – Vielen Dank.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat hat die Überweisung des Antrags in der Drucksache 14/9914 an den Sportausschuss – federführend – und an den Ausschuss für Generationen, Familie und Integration – mitberatend – empfohlen. Abschließend soll er im federführenden Ausschuss entschieden werden. Wer stimmt dem zu? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Einstimmig so überwiesen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war die vom Bundeskanzler Helmut Schmidt geführte Regierung, die im Jahre 1979 erstmals einen Bericht über die Lage der Freien Berufe erstellt hat. In dieser guten Tradition werden wir heute die von der SPD-Landtagsfraktion gestellte Große Anfrage beraten.
Die nordrhein-westfälische SPD erkennt die Bedeutung der Freien Berufe an und hat aus diesem Grunde eine parlamentarische Initiative Anfang November 2008 in den Landtag eingebracht. Die Freien Berufe zählen zu den Schrittmachern der wirtschaftlichen Entwicklung. Im Jahre 2008 wurden in Nordrhein-Westfalen erstmals über 200.000 Selbstständige in Freien Berufen gezählt. Insgesamt beschäftigen sie in ihren Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen 652.000 Erwerbstätige.
Darunter fallen 578.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Hinzu kommen 30.000 Auszubildende und 44.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht vollständig sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Damit stellen die Freien Berufe rund 10,3 % der gesamten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen dar.
Wenn der Mittelstand gelobt wird, dann sind auch und insbesondere die Freien Berufe gemeint. Aber: So vielfältig die Freien Berufe sind, so unterschiedlich sind auch die Wachstumschancen, so unterschiedlich sind die Problemlagen der einzelnen Berufsgruppen.
So kämpfen Steuerberater mit dem zunehmenden Fachkräftemangel, viele Rechtsanwälte arbeiten in prekären Verhältnissen, und Apotheker müssen sich mit der Liberalisierung ihres Marktes auseinandersetzen. Entsprechend unterschiedlich fallen deshalb auch die Wachstumspotenziale einzelner Gruppen aus. Zwar geht die Landesregierung auf die Fragen zu Berufsbildern, Status, Strukturen, Selbstverwaltung, Einkommen und wissenschaftlicher Begleitung der Freien Berufe pflichtgemäß ein. Doch zeigt sie weder Strategien noch eine Perspektive für die Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen auf. Gerade angesichts der heutigen Finanz- und Wirtschaftskrise stehen Wirtschaft und Freie Berufe vor neuen Herausforderungen. Dabei wird es darauf ankommen, die Unternehmen durch bestmögliche, gesellschaftlich verträgliche Rahmenbedingungen zu begleiten und zum Erfolg zu führen.
Lassen Sie mich dies an einigen Punkten verdeutlichen. In der Antwort auf Frage 23, in der wir nach der Strategie der Landesregierung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Freien Berufe fragen, erklärt die Landesregierung lediglich – ich zitiere –:
Spezifische Förderansätze für die Freien Berufe werden für nicht erforderlich gehalten – so die Antwort auf Frage 28. Auch legislative Initiativen, die unmittelbar die Freien Berufe betreffen, sind laut der Antwort auf Frage 31 nicht geplant. In der Antwort auf Frage 27, wie noch nicht tragfähige Existenzen der Freien Berufe stabilisiert werden können, verweist die Landesregierung lapidar auf die Beratungsangebote des Landes bzw. der berufsständischen Einrichtungen der Freien Berufe, also der Kammern. Mehr nicht!
Von der notwendigen Verbesserung der Versorgung der Freien Berufe mit Krediten in der Finanz- und Wirtschaftskrise ist in der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage nichts zu lesen. Wie auch, sie bestreitet die Kreditklemme ja noch heute vehement. Tatsächlich ist es in der angespannten wirtschaftlichen Lage für die meisten Freiberufler
Der Vorsitzende des Verbandes Freier Berufe NRW, Diplom-Ingenieur Hanspeter Klein, befürchtet aufgrund jüngster Äußerungen von Wirtschaftsverbänden, dass Unternehmen ab Spätherbst in bedrohliche finanzielle Engpässe geraten könnten, die viele Freiberufler in den nächsten Monaten in den Ruin zu treiben drohen. Unterstützt würden die Freien Berufe nur bei vorhandenem Eigenkapital oder anderen sogenannten harten Sicherheiten. Da der Zugang zu Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der NRW.BANK in der Regel ausschließlich über die Hausbank möglich ist, bleibt vielen Freiberuflern der Zugriff auf öffentliche Fördermittel meist verwehrt.
Wir wollen, dass die Landesregierung neue Finanzierungsmodelle schafft, um die Freien Berufe künftig besser mit Krediten zu versorgen. Dabei müssen als Sicherheit auch sogenannte Soft Skills berücksichtigt und die persönliche Qualifikation des Freiberuflers, die Zukunftsperspektive, die Geschäftsstrategie und die Klientenstruktur des Unternehmens als Vergabekriterium einbezogen werden.
Ich komme jetzt zu einem weiteren wichtigen Punkt. Die Freien Berufe sind der drittgrößte Anbieter von Ausbildungsplätzen in Nordrhein-Westfalen. Gerade in Bezug auf diese Ausbildungsleistung ist es aber nötig, gezielt Maßnahmen und Initiativen zu ergreifen. Unser Ziel ist, dass jeder ausbildungsfähige und -willige Jugendliche einen Ausbildungsplatz erhält. Wir fordern daher einen finanziellen Ausgleich zwischen ausbildungswilligen und -fernen Unternehmen im Rahmen der Gebührenstruktur der Kammern. Unternehmen, die über ihren Bedarf ausbilden, sollen für ihre Ausbildungsleistung einen Steuerbonus erhalten.
Die Möglichkeiten der Arbeitsagenturen zur Einwerbung von Ausbildungskapazitäten in den Betrieben sollen stärker genutzt und ausgebaut werden. Zudem müssen wir darauf achten, dass die Europäisierung der beruflichen Bildung durch interkulturelle Erziehung, Mehrsprachigkeit und Austauschprogramme gestärkt wird und das duale Berufsausbildungssystem in dem Schema des europäischen Qualifikationsrahmens nicht unter Wert eingestuft wird. Dabei sind die europäische, die Bundesebene und nicht zuletzt die Landesebene gefragt.
Es ist uns zu wenig, in den Antworten auf unsere Fragen einfach an die nächsthöhere Ebene verwiesen zu werden. Klar ist, dass der europäische Binnenmarkt gemeinsame Regeln erfordert. Auch die Globalisierung erfordert eine starke gemeinsame europäische Stimme. Die Landesregierung muss aber mit dafür sorgen, dass qualitativ hochwertige Leistungen fair mit Billigservices konkurrieren können, Lohn- und Sozialdumping verhindert werden und unsere Gesundheitsstandards erhalten bleiben. Sich allein auf die Umsetzung der EU-Dienstlei
stungsrichtlinie bis Ende 2009 zu berufen, wie es in der Antwort auf Frage 21 der Fall ist, reicht bei Weitem nicht aus. Da gibt es für die Landesregierung viel zu tun, und zwar für und mit den Freien Berufen.
Für die Freien Berufe ist der Bürokratieabbau besonders wichtig; dies ist uns bewusst. Die SPDgeführte Landesregierung hat seinerzeit mit dem Bürokratieabbaugesetz wichtige Vorarbeit geleistet. In der Debatte um eine weiterhin notwendige Verwaltungsreform werden die Begriffe leider oft ideologisch missbraucht und damit dem komplexen Sachverhalt nicht gerecht. Gerade Selbstständige haben mit vielen Behörden, Verfahren und Vordrucken zu kämpfen. Das gilt besonders für Existenzgründerinnen und -gründer. Viele verlieren zu viel Zeit mit formalen Erfordernissen – Zeit, die sie eigentlich benötigen, um den Betrieb zum Laufen zu bringen. Auf der anderen Seite benötigen wir aber auch eine funktionierende Bürokratie.
Bürokratie ist kein Selbstzweck, sondern muss der bürgernahen und effizienten Verwaltung unseres Gemeinwesens dienen. Eine gute Verwaltung garantiert allen Menschen verlässliche Rahmenbedingungen für ihr privates Leben und für ihre wirtschaftliche Betätigung. Damit die Verwaltung ein guter Dienstleister sein kann, muss sie mit auskömmlichen Ressourcen ausgestattet werden, die wiederum regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen sind. Dabei ist eine solide, ideologiefreie Aufgabenkritik nötig; dies erwarten wir von der Landesregierung.
Lassen Sie mich abschließend einen letzten Punkt ansprechen. In ihrer Antwort auf Frage 39, in der nach der Beauftragung von Gutachtern zur Untersuchung der Freien Berufe gefragt wird, erklärt die Landesregierung kurz und knapp – ich zitiere –:
In den vergangen drei Jahren hat es keine spezifischen Fragestellungen aus dem Bereich der Freien Berufe gegeben, die Anlass für die Beauftragung/Vergabe eines entsprechenden Gutachtens gegeben hätten.
Damit schreibt die Landesregierung ihre eigene Unwissenheit fest. Dies wird von Prof. Dr. Christoph Hommerich, der seit Ende 2007 an einer Forschungsarbeit über die Freien Berufe arbeitet, auch so gesehen. Zitat:
Die Antwort der Landesregierung NRW auf die Große Anfrage 25 der Fraktion der SPD zur Situation der Freien Berufe in NRW (…) verdeutlicht unmittelbar die großen Schwierigkeiten, die Situation der Freien Berufe durch zuverlässige und gültige Erkenntnisse zu beschreiben. Die amtliche Statistik hat den Strukturwandel dieser Berufe nicht oder nur sehr bedingt nachvollzogen.
Daher rät Prof. Hommerich zur Gründung eines „Interdisziplinären Instituts zur Erforschung der Freien Berufe“. Dass vor diesem Hintergrund eine
Beauftragung von Gutachten zur Untersuchung der Freien Berufe nicht notwendig gewesen wäre, wie die Landesregierung in der Antwort auf die Frage 39 erklärt, ist für mich und meine Fraktion nicht nachvollziehbar.
Die Freien Berufe haben sowohl in NordrheinWestfalen als auch in Deutschland und in der Europäischen Union einen hohen Stellenwert. Sie sind als Teil des Mittelstandes eine Stütze unserer Volkswirtschaft, sie sind aber auch Ausdruck unserer sozialen Marktwirtschaft. Die Freien Berufe haben nicht zuletzt aufgrund ihrer Gemeinwohlverpflichtung ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Alleinstellungsmerkmal und Verantwortung. Diese Besonderheiten wie auch das besondere Erfolgspotenzial müssen bei politischen Entscheidungen erkennbar berücksichtigt werden.
für die Freien Berufe zukunftsweisende Strategien zu entwickeln und ihnen damit eine bessere Perspektive zu geben. Immerhin hat sie das mit ihren Antworten auf unsere Große Anfrage freiwillig preisgegeben. Das ist für die Freien Berufe und die Perspektiven unseres Landes allerdings zu wenig. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab eine Anmerkung: Wenn die SPD-Fraktion in ihrer Großen Anfrage vom 4. November 2008 Daten und Fakten nennt, so zum Beispiel dass 800.000 Menschen in NRW in Freien Berufen arbeiten und die Zahl der Selbstständigen 200.000 überschreitet, anschließend aber in ihrem Fragenkatalog die Frage stellt, welche Berufsbilder zu den Freien Berufen gehören, dann kommt mir das doch seltsam vor.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage deutlich gemacht, dass es eine abschließende Definition der Freien Berufe nicht gibt und dass man auch aus dem Steuerrecht heraus keine Definition ableiten kann. Welche Bedeutung die Freien Berufe für unser Land haben, wird schon dadurch deutlich, dass die Verfassung unseres Landes in Art. 28 Satz 1 die kleinen und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe sowie die Freien Berufe besonders erwähnt und deren Förderung festschreibt.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen keine speziellen Förderprogramme für Freie Berufe; sie profitieren von Förderprogrammen des Mittelstandes. Förderung bedeutet aber auch, jungen Menschen eine gute Grundausbildung zu geben, damit sie später eher in der Lage sind, Innovationen zu entwickeln, mitzutragen oder auch übernommene Verfahrensweisen zu überdenken. Zu den klassischen Freiberuflern zählen unter anderem Apotheker, Ärzte, Architekten, Vermessungsingenieure, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, aber auch Künstler aus verschiedenen Bereichen.
Die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen, der Selbstständigen und der Freiberufler kann in unserem Land gar nicht groß genug sein. Keine Volkswirtschaft kann ohne die Initiative, die Kreativität und den Mut der selbstständigen Unternehmer auskommen. Die Förderung von Selbstständigen gehört deshalb zu den Kernaufgaben der Wirtschaftspolitik.
Übrigens, meine Damen und Herren von der SPD, nach 40 Jahren SPD-Regierung haben wir in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl die niedrigste Anzahl von Selbstständigen, noch hinter Mecklenburg-Vorpommern. Die Freien Berufe haben bereits am 20. Mai 2005 bei Abschluss der Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und FDP eine herausragende Rolle gespielt. Herr Präsident, ich zitiere aus der Koalitionsvereinbarung:
Selbstständige, Freiberufler, Handwerker und Unternehmer sollen wieder die Freiheit haben, marktkonforme Entscheidungen zu treffen, die Entscheidungsfunktion des Marktes zu nutzen und Wettbewerbsvorteile zu ergreifen. Es ist eine nicht vertretbare Einschränkung von Selbstbestimmung, wenn sie durch Reglementierungen, staatliche Konkurrenz und wettbewerbsschädliche Steuer- und Abgabelasten gehindert werden, in unserem Land wieder mehr zu unternehmen und Werte zu schaffen, die allen zugute kommen.