Hubert Kleff

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Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel, die Gesundheit des Menschen einerseits zu schützen und andererseits wiederherzustellen, macht den Gesundheitssektor im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig.
Die Wichtigkeit dieses Politikfeldes ist auch in der Koalitionsvereinbarung vom 20. Juni 2005 zwischen den Regierungsfraktionen von CDU und FDP entsprechend gewürdigt worden. Ich zitiere:
In der Gesundheitspolitik steht für uns der Mensch im Mittelpunkt. Gesundheitspolitik muss sich – wie die medizinische Versorgung eines Kranken – an den Erfordernissen der Menschen ausrichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun zu dem Antrag der SPD: Dieser Antrag ist ein einziger Gemischtwarenladen. Ich habe den Eindruck, dass sie alle Themen aus der Ecke gekramt haben und heute als Billigangebot präsentieren. Es sind Ladenhüter dabei, aber auch Produkte, die bereits das Verfallsdatum überschritten haben.
Viele von Ihnen angesprochene Themen standen gerade in den letzten Wochen wiederholt auf der Tagesordnung unseres Ausschusses. Hier nur eine kurze Übersicht: Finanzierung der Krankenhäuser, Krankenhausplanung, Kinder- und Jugendpsychiatrie – zum x-ten Male –, Honorarreform der Ärzte:
Entweder sind die Themen schon abgearbeitet, oder sie stehen ganz oben auf der Tagesordnung. Bei diesem Antrag geht es der SPD doch nicht um die Menschen, sondern um den 9. Mai und um sonst gar nichts.
Es gibt ein chinesisches Sprichwort, das da heißt:
Es sind nicht unsere Füße, die uns weiterbewegen, es ist unser Denken.
Dieses Denken ist in dem Antrag der SPD-Fraktion nicht zu erkennen.
Was die Weiterentwicklung der Gesundheitspolitik in unserem Land angeht, wurden in dem Antrag keine neuen Ideen entwickelt. Das Übliche: Sie fordern mehr Staat, zum Beispiel ein Patientenrechtsgesetz und – wie könnte es anders sein? – einen Beauftragten für die Belange der Patientinnen und Patienten in NRW. Das Wort Wettbewerb kommt in dem Antrag nicht ein einziges Mal vor. Sie arbeiten mit Unterstellungen. Sie unterstellen und spekulieren, was in Berlin geschehen wird. Sie stellen Forderungen auf, die Minister Karl-Josef Laumann schon lange aufgegriffen bzw. einer Lösung zugeführt hat.
Hören Sie zu! – Mit keinem einzigen Wort erwähnen Sie die in die Zukunft gerichtete Telemedizin, das heißt die Informationsübertragung zwischen Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken und sonstigen Leistungserbringern.
Unser Minister Karl-Josef Laumann hat dafür gesorgt, dass diese Telemedizin nicht im Zeitalter der Postkutsche stehengeblieben ist. Arztbriefe, Rezepte, Röntgenbilder können heute mit erheblicher Zeit- und Kostenersparnis vertrauenschützend und sicher elektronisch versandt und in die jeweiligen Systeme eingepflegt werden. Bei der Telemedizin geht es letztlich darum, Zeit und Kosten für veraltete Informationswege zu sparen. In Zukunft wird es wichtig sein, Ressourcen für die medizinische Versorgung nutzbar zu machen, auf die wir künftig dringender denn je angewiesen sind. Es geht mit anderen Worten um eine Kernaufgabe im Gesundheitswesen, um Qualität und Effizienz.
Die von Ihnen zu Recht geforderte Kosten-NutzenBewertung und mehr Transparenz können nur unter
Zuhilfenahme der Telemedizin erreicht werden. Es ist eine ständige Herausforderung, laufend über effektive medizinische Versorgung nachzudenken.
Die von Ihnen geforderte gute Gesundheitspolitik für die Menschen in Nordrhein-Westfalen haben wir in den letzten fünf Jahren weiterentwickelt und werden sie in den nächsten Jahren fortsetzen. Hier nur einige Beispiele aus unserer Leistungsbilanz:
Wir haben das Nichtraucherschutzgesetz mit einem umfassenden Nichtraucherschutz verabschiedet. Bis 2005 gab es in Nordrhein-Westfalen keinen Nichtraucherschutz.
Wir haben das Meldeverfahren über die Teilnahme der Kinder an Früherkennungsuntersuchungen eingeführt.
Wir haben die Organspenden in NordrheinWestfalen seit 2005 mithilfe des Krankenhausgestaltungsgesetzes deutlich erhöht.
Wir haben die verlässliche jährliche pauschale Förderung der Krankenhäuser nach Fallzahlen und Schweregrad der Fälle eingeführt.
Sie haben die Krankenhausförderung nach Betten vorgenommen, obwohl – da widerspreche ich Ihnen, Frau Gebhard – wir einen Bettenüberhang haben. Beziehungen spielen heute bei der Krankenhausförderung keine Rolle mehr.
Wir haben erstmalig – auch das ganz neu – in 2009 1,5 Millionen € für die Aufrechterhaltung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich in den Haushalt eingestellt
und damit das Aktionsprogramm der Landesregierung möglich gemacht.
Wir haben die Bündelung von Gesundheitsforschung und Wirtschaftspolitik im Gesundheitscampus beschlossen. Hier werden Kräfte gebündelt.
Ich erinnere weiter an den Wettbewerb „Medizin in Nordrhein-Westfalen“ mit einem Fördervolumen bis zu 70 Millionen €.
Des Weiteren arbeiten wir daran, dass ein weiterer Lehrstuhl Hausarzt eingerichtet wird.
Dies sind nur einige Beispiele für eine in die Zukunft gerichtete Politik, die als Chance für die Bürgerinnen und Bürger, für die Beschäftigten im Gesundheitswesen und für die Unternehmen zu sehen sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine gute medizinische Versorgung muss aber auch bezahlbar sein, Frau Gebhard. Die Leistungsausgaben in der gesetzlichen Krankenversicherung werden in Zukunft aufgrund des demografischen Wandels und natürlich auch aufgrund des medizinischen Fortschritts ständig steigen.
Zeitgleich nimmt die Zahl der Beitragszahler ab. Die entstehende Finanzierungslücke – das ist notwendig – muss durch die Politik geschlossen werden. Die derzeitige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung kann so, wie sie heute existent ist, auf Dauer nicht beibehalten werden, denn die Abkoppelung – ich sage: zumindest die teilweise Abkoppelung – der Beiträge von den Arbeitskosten ist aus Wettbewerbsgründen sicherlich erforderlich und angezeigt. Ich halte es aber auch für unverzichtbar – das sage ich ganz deutlich –, den Solidaritätsgedanken nicht aufzugeben: Gesunde für Kranke, Einkommensstarke für Einkommensschwache.
Die Finanzsituation wird uns auch dazu zwingen – davon bin ich überzeugt –, über einige Dinge aus der Vergangenheit nachzudenken. Ich erwähne hier beispielsweise die Beitragsbemessungsgrenze oder die Versicherungspflichtgrenze. Auch das werden sicherlich Zukunftsthemen sein.
Ziel muss es sein, Gesundheit zu fördern und nicht nur Krankheit zu finanzieren. Dazu ist es erforderlich, die Eigenverantwortung und das gesundheitsbewusste Verhalten der Menschen in den Mittelpunkt der Diskussion und des politischen Handelns zu stellen.
Den Antrag der SPD müssen wir ablehnen, da er verstaubt und nicht zukunftsweisend ist.
Im Übrigen sind wir auf unser Gesundheitssystem, das weltweit eine Spitzenstellung einnimmt, stolz. Dass dies so bleibt, dafür sind wir Garant. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Howe, wenn Sie sagen, der Mensch steht im Mittelpunkt und Mensch und Wettbewerb passen nicht zusammen, dann muss ich Ihnen sagen: Wettbewerb tut den Menschen gut. Denn durch Wettbewerb steigt die Qualität, und wir bekommen auch Produkte zu einem vernünftigen Preis.
Wenn sich Frau Asch hier hinstellt und sagt, dass wir keinen Ärztemangel haben, dann haben Sie, glaube ich, übersehen, dass wir in NordrheinWestfalen zwei Regionen haben, und zwar Ballungszentren und einen ländlichen Raum.
Wenn wir im Hochsauerlandkreis im westlichen Bereich 100 oder 120 % und im östlichen Bereich 70 oder 75 % Ärzteversorgung haben, dann haben wir eine Unterversorgung. Das bitte ich bei Ihren Überlegungen zu berücksichtigen.
Ein weiteres noch in Richtung SPD. Sie fordern in Ihrem Antrag flächendeckend medizinische Versorgungszentren.
Steht doch da! – Stellen Sie sich einmal ein medizinisches Versorgungszentrum im ländlichen Bereich vor.
In diesem Versorgungszentrum sind angestellte Ärzte. Was bedeutet das? Dass diese angestellten Ärzte abends nicht mehr durch die Gegend fahren und Hausbesuche machen.
Deshalb brauchen wir im ländlichen Bereich Hausärzte und keine medizinischen Versorgungszentren.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! In diesem Gesetzespaket werden drei Gesetze behandelt. Im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben die Sachverständigen am 28. Oktober 2009 ihre Stellungnahmen abgegeben. Das Fazit dieser Stellungnahmen war durchgehend: Die hier zur Entscheidung anstehenden Gesetze haben sich bewährt.
Was den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen betrifft, so wurde im Ausschuss bereits von den Regierungsfraktionen eine Ablehnung vorgenommen.
Ich erspare mir zu dieser nächtlichen Zeit weitere Ausführungen. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vorab eine Anmerkung: Wenn die SPD-Fraktion in ihrer Großen Anfrage vom 4. November 2008 Daten und Fakten nennt, so zum Beispiel dass 800.000 Menschen in NRW in Freien Berufen arbeiten und die Zahl der Selbstständigen 200.000 überschreitet, anschließend aber in ihrem Fragenkatalog die Frage stellt, welche Berufsbilder zu den Freien Berufen gehören, dann kommt mir das doch seltsam vor.
Die Landesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage deutlich gemacht, dass es eine abschließende Definition der Freien Berufe nicht gibt und dass man auch aus dem Steuerrecht heraus keine Definition ableiten kann. Welche Bedeutung die Freien Berufe für unser Land haben, wird schon dadurch deutlich, dass die Verfassung unseres Landes in Art. 28 Satz 1 die kleinen und Mittelbetriebe in Landwirtschaft, Handwerk, Handel und Gewerbe sowie die Freien Berufe besonders erwähnt und deren Förderung festschreibt.
Wir haben in Nordrhein-Westfalen keine speziellen Förderprogramme für Freie Berufe; sie profitieren von Förderprogrammen des Mittelstandes. Förderung bedeutet aber auch, jungen Menschen eine gute Grundausbildung zu geben, damit sie später eher in der Lage sind, Innovationen zu entwickeln, mitzutragen oder auch übernommene Verfahrensweisen zu überdenken. Zu den klassischen Freiberuflern zählen unter anderem Apotheker, Ärzte, Architekten, Vermessungsingenieure, Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, aber auch Künstler aus verschiedenen Bereichen.
Die Zahl der kleinen und mittleren Unternehmen, der Selbstständigen und der Freiberufler kann in unserem Land gar nicht groß genug sein. Keine Volkswirtschaft kann ohne die Initiative, die Kreativität und den Mut der selbstständigen Unternehmer auskommen. Die Förderung von Selbstständigen gehört deshalb zu den Kernaufgaben der Wirtschaftspolitik.
Übrigens, meine Damen und Herren von der SPD, nach 40 Jahren SPD-Regierung haben wir in Nordrhein-Westfalen im Verhältnis zur Bevölkerungszahl die niedrigste Anzahl von Selbstständigen, noch hinter Mecklenburg-Vorpommern. Die Freien Berufe haben bereits am 20. Mai 2005 bei Abschluss der Koalitionsvereinbarungen zwischen CDU und FDP eine herausragende Rolle gespielt. Herr Präsident, ich zitiere aus der Koalitionsvereinbarung:
Selbstständige, Freiberufler, Handwerker und Unternehmer sollen wieder die Freiheit haben, marktkonforme Entscheidungen zu treffen, die Entscheidungsfunktion des Marktes zu nutzen und Wettbewerbsvorteile zu ergreifen. Es ist eine nicht vertretbare Einschränkung von Selbstbestimmung, wenn sie durch Reglementierungen, staatliche Konkurrenz und wettbewerbsschädliche Steuer- und Abgabelasten gehindert werden, in unserem Land wieder mehr zu unternehmen und Werte zu schaffen, die allen zugute kommen.
Für Freiberufler gilt, Herr Groth, was für die soziale Marktwirtschaft insgesamt gilt: einen Rahmen setzen, aber nicht alles staatlich reglementieren, Ordnungspolitik ja, aber keine staatliche Bevormundung!
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, in diesem Zusammenhang erwähne ich auch noch einmal den § 107 der Gemeindeordnung NRW. Welche Weltuntergangsstimmung wurde von Ihnen anlässlich der Änderung dieses § 107 verbreitet? Heute tun Sie so, als wenn Sie der Schutzpatron der Freien Berufe wären.
Eine beispielhafte Förderung der Freien Berufe durch die Landesregierung ist das Aktionsprogramm zur Stärkung der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Bereich.
Nein, ich möchte fortfahren.
Hier werden zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen. Erstens. Der Beruf Hausarzt wird durch direkte finanzielle Unterstützung gefördert. Zweitens. Das Land leistet einen Beitrag zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung im ländlichen Bereich.
Dies ist ein echter Beitrag zur Freiberuflichkeit des Arztes, und er wirkt der Verstaatlichung des Arztberufes entgegen.
Auch vor den Freien Berufen, meine sehr geehrten Damen und Herren, macht die Globalisierung nicht halt. Wie alle Unternehmen sind sie auf einen Rechtsrahmen angewiesen, der den Wettbewerb fördert und faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet. Es ist zum Beispiel wichtig, dass der europäische Gesetzgebungsprozess gemeinsam, kritisch und konstruktiv im Vorfeld begleitet wird. Der Abbau der Binnenmarktschranken gibt auch den Freien Berufen die Möglichkeit, über nationale Grenzen hinaus zu wachsen. Hier gibt es in Zukunft einen „Einheitlichen Ansprechpartner“, auf den eine Unterstützungsfunktion zukommt. Über diese Kontaktperson sollen in Zukunft alle Verfahren und Formalitäten abgewickelt werden.
Wenn man über die Freiberufler spricht, darf das Thema Bürokratieabbau nicht unerwähnt bleiben. In der Rangliste der größten Hemmnisse nehmen die immer noch stetig wachsenden bürokratischen Belastungen leider zu. Was die europäische Ebene angeht, setze ich hier auf den ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber.
Unsere Freien Berufe sind in Kammern organisiert. Das bewährte Kammersystem übt seine Funktion in drei Richtungen aus: Erstens. Sie sind Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Zweitens leisten sie Öffentlichkeitsarbeit, also die Information der interessierten Öffentlichkeit durch Veranstaltungen, Diskussionen und Gespräche. Und drittens macht sich die Kammer als Vertretung für die Interessen des Berufsstandes bei Politik und Verwaltung stark. Sie setzt sich auch auf politischer Ebene für optimale
Rahmenbedingungen und für die Berufsausbildung ein.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, übernehmen die Kammern eine wichtige Rolle in der Gesellschaft und in der Wirtschaft und sind ein ordnender Partner für die Politik.
Die Antworten der Landesregierung auf die Große Anfrage sind sicher ein wertvolles Fundament, um mit diesem für unsere Bevölkerung wichtigen Bereich der Freien Berufe verantwortungsbewusst umgehen zu können. Die Freiberufler nehmen in der Gesellschaft und Wirtschaft eine unverzichtbare Rolle ein.
Die Politik hat die Aufgabe, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass die Zukunftsaufgaben zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes angegangen und bewältigt werden können. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass das Einatmen von Tabakrauch gesundheitsschädlich ist – ich glaube, darüber besteht breite Übereinstimmung. Das ist in mehreren Debatten deutlich geworden.
Aus der Würde des Menschen erwächst zwar ein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, aber zugleich auch die Verantwortung gegenüber dem Nächsten. Das heißt im Klartext: Erst ist der Einzelne gefordert und dann der Staat. „Staat“ meint in diesem Zusammenhang die Länder, die aufgefordert sind, die Bürger vor Gesundheitsschäden zu schützen.
Dieser Verpflichtung ist der nordrhein-westfälische Landtag am 19. Dezember 2007 nachgekommen, indem er das seit dem 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung – das möchte ich
betonen – des Nichtraucherschutzes mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossen hat.
Die vorige, rot-grüne Landesregierung war dieser Verpflichtung nicht nachgekommen. Auch vor vier Jahren war schon bekannt, dass Rauchen die Gesundheit gefährdet.
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 30. Juli 2008 die Länder verpflichtet, die Nichtraucherschutzgesetze so abzufassen, dass in der Gastronomie das Rauchen ausnahmslos untersagt wird, oder aber die Ausnahmen so zu gestalten, dass eine widerspruchsfreie Regelung vorliegt.
Die Koalitionsfraktionen von CDU und FDP stimmen mit der Landesregierung überein und lehnen ein absolutes Rauchverbot in Gaststätten ab. Ich will aber nicht verschweigen, dass für einige Mitglieder meiner Fraktion auch eine andere Regelung denkbar wäre.
Wir können heute erfreut feststellen, dass die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die überhaupt nicht erst mit dem Rauchen anfangen, zunimmt. Diese Entwicklung ist nicht auf ein totales Rauchverbot, sondern vielmehr auf Prävention und Aufklärungsmaßnahmen, die in der Öffentlichkeit, in Schulen usw. laufen, zurückzuführen. Wir fordern die Landesregierung auf, in ihren Aufklärungsbemühungen nicht nachzulassen.
Ich bitte Sie, daran zu denken, dass Gesundheitsförderung und Prävention nur erfolgreich sein können, wenn die Stimmung und das Bewusstsein in der Bevölkerung entsprechend sind. Durch absolute Rauchverbote erreichen wir das allerdings nicht. Schlüssel für eine Neuorientierung im Gesundheitswesen sind eine neue Haltung und Einstellung des Einzelnen zu seiner Gesundheit – und keine Verbote. Vorbilder sind hierbei gefragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Nichtraucherschutz in Gaststätten stelle ich Folgendes fest – das geht auch aus dem Antrag der Grünen hervor –: Etwa 25 % der Gaststätten in Nordrhein-Westfalen sind rauchfrei.
Etwa die Hälfte der Gaststätten bietet rauchfreie Räume an. Bei etwa einem Viertel handelt es sich um Rauchergaststätten. Hierzu gehören auch die sogenannten Eckkneipen mit einer Gastfläche von bis zu 75 m2, wenn der Wirt die Gaststätte als Rauchergaststätte kennzeichnet.
Als nicht unproblematisch sehen wir die Raucherklubs an.
Hierbei darf es nicht zu einem Wildwuchs und zu einem Unterlaufen des Nichtraucherschutzes kom
men. Wir fordern daher die Landesregierung auf, nach einem Erfahrungszeitraum von drei Jahren, der im Gesetz festgelegt ist, dem Landtag insbesondere erstens über die Entwicklung, den Umfang und die Handhabung der Raucherklubs und zweitens über die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung des Bundes, die den Arbeitgeber verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu treffen,
die die nicht rauchenden Beschäftigten wirksam vor den Gefahren des Rauchens schützt, zu berichten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob und welche Gaststätte der Gast betritt, entscheidet der Gast alleine. Eine solche freie Entscheidung hat er aber nicht, wenn es um Behörden oder öffentliche Einrichtungen geht. Da muss er hin. Deshalb haben wir diese Einrichtungen rauchfrei gemacht. Diese Regelungen, die wir bisher getroffen haben, kommen bei der Bevölkerung an, weil wir die Lebenswirklichkeit berücksichtigt haben und der Bürger die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit erkannt hat beziehungsweise erkennt.
Die Verantwortung für die Einhaltung des Rauchverbots liegt zunächst bei den Leitern einer Einrichtung sowie den Betreibern einer Gaststätte. Neben dem zu erwartenden Recht, was von den Nichtrauchern geltend gemacht wird, werden die Ordnungsbehörden anlassbezogene Kontrollen durchführen. Auch hier gilt: Wir müssen alles dafür tun, damit der Einzelne eine entsprechende Haltung und Einstellung zu seiner Gesundheit und zur Gesundheit anderer bekommt.
Ich stelle abschließend fest: Die von CDU und FDP geführte Landesregierung hat in NordrheinWestfalen ein Nichtraucherschutzgesetz geschaffen, das die Bevölkerung und insbesondere die jungen Menschen vor Tabakrauch schützt, den erwachsenen Menschen vertretbare Freiheiten lässt und die Interessen von Gaststättenbetreibern ausreichend berücksichtigt. Wer in diesem Land noch bis vor vier Jahren Regierungsverantwortung getragen hat und nichts, aber auch gar nichts für den Schutz der Nichtraucher getan hat, der sollte auf eine weitere Debatte verzichten und der Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes zustimmen. – Herzlichen Dank.
Frau Steffens, Sie werden mir sicherlich recht geben, dass wir noch nie so viel Nichtraucherschutz in Nordrhein-Westfalen hatten wie heute.
Alles das, was Sie gerade angeführt haben, ist auch verfassungskonform. Oder sind Sie der Meinung, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz in Bezug auf Eckkneipen so zulassen würde, wenn auf diese Art und Weise Menschen vergiftet würden?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe war sicherlich im Grundsatz richtig. Diese Feststellung kann aber nicht dazu führen, dass vorhandene Gerechtigkeitslücken nicht geschlossen werden.
Eine solche Gerechtigkeitslücke tut sich auf bei der mangelnden Berücksichtigung der Eigenvorsorge der Bürgerinnen und Bürger für ihre Altersversorgung, wenn es um den Bezug von Arbeitslosengeld II geht.
Es kann und darf nicht sein, dass der Sozialstaat von seinen Bürgerinnen und Bürgern Eigeninitiative verlangt und dann diejenigen bestraft, die für ihr Alter vorgesorgt haben. Man kann nicht auf der einen Seite neben dem eigentlichen Arbeitslosengeld II Zusatzleistungen, zum Beispiel das Sozialticket, fordern und auf der anderen Seite die selbst getroffene Altersabsicherung der Bürgerinnen und Bürger mit Füßen treten.
Gestatten Sie mir einen Blick in die Vergangenheit. Zunächst stelle ich fest, dass das Sozialgesetzbuch II im Jahre 2003, während der rot-grünen Regierungszeit, verabschiedet worden ist.
Des Weiteren stelle ich fest, dass sich schon der CDU-Bundesparteitag in Dresden am 27.11.2006 mit dem Antrag des CDU-Landesverbands Nordrhein-Westfalen auf Überholung der Hartz-IVGesetze befasst hat. Initiatoren waren unser Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers und Minister KarlJosef Laumann.
Im Gegensatz zu heute, also zu dem Zeitpunkt, da die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihren Antrag eingebracht haben, standen im Jahr 2006 weit und breit keine Wahlen vor der Tür. Es ging und es geht uns um die betroffenen Menschen in unserem Land.
Ich stelle mir heute auch die Frage, ob dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt überhaupt gestellt worden wäre, wenn nicht die Medien über eine mögliche ablehnende Haltung aus Berlin berichtet hätten. Herr Garbrecht, hier hätte ich von Ihnen mehr Mut erwartet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich halte es auch für total daneben, fünf Monate vor der Bundestagswahl eine unverzügliche Gesetzesinitiative zu fordern, die unter dieser Regierung nicht mehr zum Abschluss gebracht werden kann.
Wir fordern in unserem Entschließungsantrag die Landesregierung ganz konkret auf, sich im Bundesrat für die Anhebung des Schonvermögens für die Altersvorsorge im SGB II auf maximal 45.500 € einzusetzen. Ich sehe hier gute Chancen, dieses nach dem 27.09.2009 bei einer schwarz-gelben Bundesregierung in die Tat umzusetzen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dieser Debatte um die Erhöhung des Schonvermögens gehören grundlegende Überlegungen zum Thema Altersarmut. Der wachsende Niedriglohnbereich auf dem Arbeitsmarkt führt auch zwangsläufig zu niedrigen Renten. Wir müssen auch hier über eine Anpassung des Rentensystems nachdenken. Eine höhere Bewertung von lebenslangem Niedriglohn führt nicht zu einem Systemwechsel in der Rentenversicherung, sondern nur zu einer Berücksichtigung von Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt. Die Höhe der Rente soll auch weiterhin ein Spiegelbild des persönlichen Arbeitslebens bleiben.
Aber eines darf nicht passieren: Wer vollzeitig gearbeitet hat, darf nicht mit einer Rente unterhalb der Grundsicherung abgespeist werden. Wir sollten heute alles tun, damit wir nicht in den folgenden Jahren neben den zum Beispiel durch die demografische Entwicklung entstehenden Problemen auch noch eine vorhersehbare massive Altersarmut bekämpfen müssen.
Zum Entschließungsantrag der SPD brauche ich mich nicht mehr zu äußern; den hat Herr Garbrecht schon intensiv aufgearbeitet. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aus der Würde des Menschen erwächst sein Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit – dies ist in der heutigen Debatte von großer Bedeutung –und zugleich die Verantwortung vor dem Nächsten. Wird diese Verantwortung gegenüber dem Nächsten nicht wahrgenommen, so hat die Politik Recht zu setzen.
Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30.07.2008, von dem 14 von 16 Bundesländern betroffen waren, ergibt sich die Notwendigkeit und Verpflichtung, das Gesetz anzupassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hätten wir bei der Verabschiedung des Gesetztes am 19.12.2008 bereits über eine Definition des Begriffs „Eckkneipe“ verfügt, so wäre eine Anpassung des Gesetzes nach der Rechtsprechung nicht erforderlich gewesen. Denn CDU und FDP waren sich darin einig, die Nichtraucher zu schützen, aber auch die Lebenswirklichkeit und die unterschiedlichen Interessen in unserer Gesellschaft zu berücksichtigen.
Ich habe bereits in der Debatte am 18.03.2009 deutlich gemacht, dass ein absolutes Rauchverbot, wie es von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gefordert wird, insbesondere in den Dörfern unseres Landes in der letzten Kneipe das Licht ausgehen lässt. Die Wirte dieser Einraumgaststätten sind auf Nichtraucher und Raucher angewiesen. Auch dort sind die Nichtraucher in Zukunft geschützt; denn sie
werden durch das Schild „Rauchergaststätte“ gewarnt.
Erwachsene Menschen sollten selber entscheiden, ob sie beim Konsum von Getränken Qualm ausgesetzt sein wollen. Im Übrigen entscheiden nicht wir, sondern die Wirte, ob eine Eckkneipe rauchfrei ist oder nicht.
Was den Arbeitsplatz angeht, so bin ich davon überzeugt, dass Europa uns bei weiterer Untätigkeit des Bundes entsprechende Regelungen präsentieren wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Koalitionsfraktionen ist bewusst, dass Rauchen eine gefährliche Sucht ist und jährlich bundesweit weit mehr 3.000 Nichtraucherinnen und Nichtraucher durch inhalierten Tabakrauch sterben. Die heute von der Landesregierung eingebrachte Gesetzesanpassung führt dazu, dass wir in Nordrhein-Westfalen einen Nichtraucherschutz haben, der ein Meilenstein in der Gesundheitspolitik unseres Landes ist. Mit der Anpassung des Gesetzes schaffen wir in der Bevölkerung ein Klima, das es ermöglicht, auch weiterhin eine positive Diskussion bezüglich der Prävention und der Gesundheitsförderung zu führen.
Liebe Frau Meurer, meine lieben Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, ich kann Ihnen folgende Fragen nicht ersparen: Wer hat in den öffentlichen Einrichtungen, die Menschen in Anspruch nehmen müssen, das Rauchverbot eingeführt? Wer hat in Gesundheits- und Sozialeinrichtungen das Rauchverbot eingeführt? Wer hat in Freizeit- und Kultureinrichtungen das Rauchverbot eingeführt?
Wer hat in Erziehungs- und Bildungseinrichtungen das Rauchverbot eingeführt? Wer hat sichergestellt, dass in Gasstätten, in denen Speisen zubereitet und verzehrt werden, das Rauchverbot gilt?
Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, haben zehn Jahre lang – bis 2005 – mit Ihrer Mehrheit aber auch gar nichts dafür getan, dass der Nichtraucherschutz in unserem Land verbessert worden wäre.
Sie, meine sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, haben während der Ausschussberatung Gelegenheit, mit uns zusammen für die Menschen in unserem Land einen Nichtraucherschutz zu schaffen, der – und das ist wichtig – von den Menschen akzeptiert wird und der einen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheit der Menschen in unserem Land liefert. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Meurer, das ist mir bewusst. Aber wenn Sie sagen, das war im März 2005, so war das kurz vor Ladenschluss. Sie haben zehn Jahre lang Zeit gehabt, etwas zu tun.
Sie haben gerade das Land Bayern als mustergültig für Nichtraucherschutz angesprochen.
Ist Ihnen bekannt, wie die Menschen in Bayern auf diesen absoluten Nichtraucherschutz reagiert haben?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich mit einer nicht ganz bitter ernst zu nehmenden Feststellung beginnen: Das ab 1. Januar 2008 in Kraft befindliche Nichtraucherschutzgesetz hat vor mancher Tür im Freien zu vorher nicht geahnten Freundschaften und Begegnungen geführt. Die Toleranz zwischen Rauchern und Nichtrauchern hat sich deutlich erhöht. Ich meine, die zwischenmenschlichen Beziehungen sind einfach besser geworden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich rufe noch einmal in Erinnerung: Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2008 einer Klage von Wirten, die Einraumkneipen bewirtschaften, stattgegeben. 14 von 16 Bundesländern waren von dem Urteil betroffen. Nach diesem Urteilsspruch hat der Landtag zwei Möglichkeiten: erstens, ein absolutes Rauchverbot festzulegen,
zweitens, die Ausnahmen so zu gestalten, dass sie den Vorgaben des obersten Verfassungsgerichts genügen.
Eine undifferenzierte Vorgehensweise hätte ein absolutes Rauchverbot zur Folge. Ich frage Sie: Würde ein solcher Beschluss die unterschiedlichen Interessen der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigen? Würde ein solcher Beschluss zu diesem Zeitpunkt nicht an der Lebenswirklichkeit der Menschen in unserem Land vorbeigehen? Würde ein solcher Beschluss nicht dazu führen, dass unsere Dörfer, nachdem sie die Sparkassen, die Post, den Tante-Emma-Laden verloren haben, nun auch noch die letzte Kommunikationsmöglichkeit, nämlich ihre Eckkneipe, verlieren? Denn ohne die leider immer noch vorhandenen Raucher und Raucherinnen wäre manche Eckkneipe nicht überlebensfähig und würde auch manches Dorf an Lebensqualität verlieren.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Landtagsfraktion ist sich bewusst, dass es,
wenn es um den Nichtraucherschutz geht, gleichzeitig um das höchste Gut des Menschen, um seine Gesundheit, geht. Es darf niemand gezwungen werden, gegen seinen Willen fremden Qualm zu inhalieren. Die vorgesehene Kennzeichnung der Eckkneipe als Rauchergaststätte, die auch die übrigen Voraussetzungen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung erfüllen muss, gibt dem Nichtraucher die Möglichkeit, diese Kneipe zu meiden, und erleichtert die Kontrolle.
Wenn es um den Schutz der Bediensteten am Arbeitsplatz geht, so hätte durch eine bundesrechtliche Arbeitsstättenverordnung auch schon unter Rot-Grün, Frau Steffens, eine eindeutige Regelung geschaffen werden können.
Ein absolutes Rauchverbot haben wir für die Bereiche beschlossen, die von den Bürgerinnen und Bürgern und hier insbesondere von Kindern und chronisch Kranken nicht gemieden werden können. Dies sind öffentliche Einrichtungen wie Stadtverwaltungen, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, Erziehungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen, Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Frau Steffens, Ihr Vorwurf in der Pressemitteilung, wer sich Gesundheitsminister nennt, müsse auch etwas für die Gesundheit der Menschen im Land bewegen, geht absolut ins Leere.
Unter diesem Gesundheitsminister ist in den letzten drei Jahren ein so wirksames Nichtraucherschutzgesetz in Kraft getreten, wie Sie es in zehnjähriger Regierungszeit nicht vorgelegt haben.
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen fordert mit dem heutigen Antrag die Überarbeitung des Gesetzes zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes. Ich kann nur sagen: auch hier wieder reichlich spät. Denn die Landesregierung hat in ihrer gestrigen Kabinettssitzung einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschiedet. Dieser Gesetzentwurf ist nicht wie Ihr Antrag von einer Ideologie bestimmt, sondern er nimmt – wie ich schon ausgeführt habe – auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen und die Lebenswirklichkeit Rücksicht.
Ja.
Die Gründe habe ich eben geliefert. Wir nehmen auf die Lebenswirklichkeit in Nordrhein-Westfalen Rücksicht, und die sieht anders aus, als sie sich bei einem Blick durch die Brille der Grünen und der SPD darstellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bei aller Notwendigkeit, den Nichtraucherschutz gesetzlich zu regeln, dürfen wir das Ziel nicht aus den Augen verlieren, das Nichtrauchen zu fördern und zur Verringerung des Tabakkonsums beizutragen. Verbote haben wir in unserer Gesellschaft genug. Davon haben die Menschen die Nase voll.
Vorbeugende Maßnahmen in der Schule und vorbildliches Verhalten der Erwachsenen sind hier gefragt und auch erfolgversprechend. Die Landesinitiative „Leben ohne Qualm“ leistet einen wertvollen Beitrag dazu und will die Jugendlichen gegen diese Sucht immun machen.
Ich empfehle der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Ziehen Sie Ihren Antrag zurück, denn wir werden in Kürze den Gesetzentwurf der Landesregierung parlamentarisch beraten und dann ein Gesetz verabschieden, welches den Menschen in unserem Land und der Rechtsprechung gerecht wird. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man arbeitsmarktpolitische Instrumente beurteilen will, dann muss man einen Blick zurückwerfen: Seit 2006 ist die Zahl der Arbeitslosen in Nordrhein-Westfalen von fast 1,1 Millionen auf 712.000 gesunken. Das ist der niedrigste Stand seit 15 Jahren. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten
um 390.000 auf 5,9 Millionen. – So weit die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.
Ein nicht unbedeutendes Instrument für diese positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist die Zeitarbeit. In Nordrhein-Westfalen sind ca. 147.000 erwerbstätige Männer und Frauen – dies entspricht einem Anteil von 1,8 % – bei Zeitarbeitsunternehmen beschäftigt. Genauso schnell wie sich die Zeitarbeit bei Wirtschaftswachstum in Arbeitsverhältnissen niederschlägt, ist es ein Frühindikator, wenn es jetzt aufgrund der weltweiten Finanzkrise zu einem Abschwung kommt.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion: In Ihrem Antrag erwähnen Sie mit keinem einzigen Wort die positiven Seiten der Zeitarbeit.
Das haben Sie, Herr Schmeltzer, gerade fortgesetzt. Sie tun so, als würden die Menschen durch diese Branche in die Arbeitslosigkeit und in die Armut getrieben. Ich kann Ihnen nur empfehlen: Nehmen Sie Ihren Antrag zunächst zurück und beschäftigen sich erst einmal mit der Studie, die von Minister Laumann vorgestellt worden ist.
Danach sind wir gerne bereit – das halten wir auch für notwendig –, uns im Ausschuss über die Beseitigung von Missbrauch und Auswüchsen, die es zweifellos im Bereich der Zeitarbeitsbranche gibt, zu sprechen.
Wir müssen zunächst Positives herausarbeiten und dann gemeinsam die sich für die Menschen negativ auswirkenden Regelungen aufzeigen und auch verhindern.
Dass die Zeitarbeit für die Menschen in unserem Land eine echte Chance bietet und den Betrieben die Möglichkeit gibt, flexibel zu reagieren, beweisen folgende Fakten:
In der Zeit von März 2006 bis März 2008 haben 52.500 Menschen durch Zeitarbeit eine Beschäftigung gefunden. 58 von 100 Zeitarbeitnehmern kommen direkt aus der Arbeitslosigkeit. Ein Drittel der Zeitarbeitnehmer, die unmittelbar vorher arbeitslos waren oder sogar aus der Langzeitarbeitslosigkeit kamen, findet eine Beschäftigung außerhalb der Zeitarbeit. Junge Menschen bekommen über diesen Weg die Möglichkeit, Berufserfahrung zu sammeln.
Ja.
Herr Schmeltzer, ich werde gerade auf die Entgelte im weiteren Verlauf meiner Rede noch eingehen. Das ist, glaube ich, das größte Problem, das wir haben. An der Stelle gebe ich Ihnen vollkommen Recht und bin auf Ihrer Seite.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir ein Zitat aus einer Rede anlässlich des IGZBundeskongresses im Juni dieses Jahres:
Die 2002 verabschiedete und 2004 in Kraft getretene Reform des Gesetzes zur Arbeitnehmerüberlassung brachte die Wende, und zwar wegen der Art der Regelungen ebenso wie durch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes. Denn es bietet ein gutes Beispiel, wie das Zusammenspiel von Sozialpartnern und Politik funktionieren kann.
Die Zeitarbeit schreibt seit der Reform eine Erfolgsgeschichte. Ihr Image hat sich zweifellos verbessert.
Ende des Zitats. Recht hat Olaf Scholz, SPD, Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Die SPD-Fraktion will ein in weiten Teilen bewährtes Arbeitsmarktinstrument bei zweifellos schwieriger werdenden Zeiten auf dem Arbeitsmarkt durch staatliche Eingriffe in den von ihr selbst beseitigten Urzustand zurückversetzen. Das ist aber keine Antwort auf den zu erwartenden Beschäftigungsrückgang.
Die jüngsten Absprachen zwischen der Bundesagentur für Arbeit, Gewerkschaften und Betrieben in punkto Kurzarbeit, Qualifizierung und Befristung zeigen, dass auch ohne staatliche Eingriffe für die betroffenen Menschen vernünftige Regelungen gefunden werden.
Natürlich gibt es in dieser Branche wie überall schwarze Schafe. Denen muss das Handwerk gelegt werden.
Ein besonderes Thema sind die Entgelte in der Zeitarbeit. Wenn das durchschnittliche Monatsbruttoeinkommen ca. 40 % unter dem von Beschäftigten in gleichen Berufsgruppen liegt, ist das ein Skandal.
Bereits am 21.02.2008 haben wir hierzu in diesem Haus eine Debatte geführt. Ihre Forderung „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ können wir nur unterstützen.
Wir verurteilen Billiglöhne, die bei voller Erwerbstätigkeit nicht auskömmlich und auch noch sittenwidrig sind.
Ich warne aber davor – das sage ich ganz deutlich – , sich seitens der Politik einzumischen. Ich halte es für richtig, die Tarifpartner zu stärken und sie nicht durch staatliche Eingriffe zu ersetzen. Spannen Sie mit uns einen Schutzschirm über die Tarifautonomie. Das ist der richtige Weg. – Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 12.900 Menschen leben in NRW mit dem HI-Virus. Davon sind 900 an Aids erkrankt. In den nächsten Jahren ist jährlich voraussichtlich mit 600 neuen HIVInfektionen zu rechnen. Jährlich kommen etwa 260 neue Aidskranke hinzu, und etwa 150 Menschen sterben jährlich an dieser Krankheit.
Diese Zahlen, so meine ich, rechtfertigen und begründen auf jeden Fall den seit 1988 eingeführten Weltaidstag, der jährlich am 1. Dezember begangen wird. Rund um den Globus erinnern zu diesem Datum verschiedenste Organisationen an das Thema Aids und rufen dazu auf, die Präventionsarbeit weiterzuentwickeln und Solidarität mit Infizierten zu zeigen.
Es ist ebenfalls richtig, das Thema Aids immer wieder im Plenum zu behandeln. Aids darf an öffentlicher Wahrnehmung nicht verlieren. Daher ist diese Debatte erneut eine gute Gelegenheit, das Thema wieder ins Gespräch zu bringen. Insoweit begrüßen wir den zu beratenden Antrag.
Die Forderungen, die in Ihrem Antrag, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, gestellt werden, sind jedoch bereits erfüllt bzw. sind in Bearbeitung der Landesregierung.
Übereinstimmend stelle ich fest, dass trotz des großen medizinischen Fortschritts Aids nach wie vor, und zwar überall auf der Welt, tödlich ist. Es gibt eine Tendenz zu Aids als chronischer Krankheit, mit der man über Jahre leben kann. Es findet zwar eine Behandlung statt, aber letztlich ist keine Heilung möglich. Das einzige wirksame Mittel zur Eindämmung dieser Krankheit ist immer noch der Schutz vor einer Infektion durch Beachtung entsprechender Verhaltensregeln. Darauf einzuwirken muss das Ziel fast aller Aids-Präventionsmaß
nahmen sein. Wir müssen aber immer auf einen folgenschweren Irrtum aufmerksam machen. Viele denken einfach: Aids betrifft mich doch nicht.
Nun konkret zu den Forderungen im Antrag:
Erstens. Zunächst stelle ich fest, dass in der Koalitionsvereinbarung vom 16. Juni 2005 die Weiterentwicklung der Präventionsarbeit festgeschrieben ist. Hierbei wird selbstverständlich die unterschiedliche Situation der verschiedenen Zielgruppen auch geschlechtsdifferenziert berücksichtigt.
Zweitens. Bereits mit Schreiben vom 12. Dezember 2006 hat der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales dem zuständigen Ausschuss mitgeteilt, dass eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege und des MAGS eingerichtet worden ist. Durch die in Arbeit befindlichen Rahmenvereinbarungen wird der ziel- und wirkungsorientierte Einsatz der Landesmittel sichergestellt.
Ich weise darauf hin, dass trotz aller notwendigen Sparmaßnahmen auch für 2009 eine unveränderte fachbezogene Pauschale in Höhe von 2,3 Millionen € vorgesehen ist und für die zielgruppenspezifische Aufklärung 690.000 € zur Verfügung stehen.
Drittens. Bei Drogenabhängigen ist zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos das vom Land geförderte Projekt Spritzenautomaten zu nennen.
Viertens. Gefangenen wird die Untersuchung ihres Blutes auf HIV angeboten, und sie werden über Schutzmaßnahmen informiert.
Was die Forderungen im Antrag an den Bund angeht, ist festzustellen:
1. dass die Bundesregierung den Entwurf eines Eigenheimrentengesetzes vorgelegt hat, nach dem auch bei Beziehern von Erwerbsunfähigkeitsrente eine Riesterförderung vorgesehen ist,
2. dass das SGB XII den Trägern der Sozialhilfe die Möglichkeit einräumt, zusätzliche Aufwendungen zu berücksichtigen,
3. dass von der Abschiebung eines Ausländers abgesehen werden soll, wenn im Zielstaat eine erhebliche Gefährdung für Leib oder Leben besteht. Ob und wann eine solche Gefahr letztlich besteht, wird im Asylverfahren vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Einzelfall geklärt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die im Antrag von Bündnis 90/Die Grünen aufgestellten
Forderungen sind von der Landesregierung aufgegriffen und dort in besten Händen.
Aids macht aber weder vor den Toren NordrheinWestfalens noch vor den Grenzen der Bundesrepublik oder vor Europa halt. Es handelt sich um eine weltweite Gefahr. Deshalb ist eine Koordinierung der Maßnahmen unter dem Dach der Weltgesundheitsorganisation unverzichtbar.
Einer differenzierten Betrachtung und Beratung des Antrags im Ausschuss stimmen wir zu. Denn auch dadurch wird das Thema wieder in die Öffentlichkeit getragen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der nordrhein-westfälische Landtag hat am 19. Dezember 2007 das am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung des Nichtraucherschutzes mit den Stimmen der CDU und der FDP beschlossen.
Mit diesem Gesetz hat die schwarz-gelbe Landesregierung nicht den Rauchern, sondern den durch das aktive und passive Rauchen verursachten Erkrankungen, zum Beispiel der Atemwege, des Herz-Kreislauf-Systems und verschiedener Krebsleiden, den Kampf angesagt.
Das seit dem 1. Januar 2008 bestehende Rauchverbot in Schulen, Kindergärten und anderen öffentlichen Gebäuden ist geräuschlos in die Praxis umgesetzt worden. Das Gesetz ist bei den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes angekommen, und – was viel wichtiger ist – es ist angenommen worden.
Es ist angenommen worden, weil die Lebenswirklichkeit berücksichtigt worden ist und weil die Sinnhaftigkeit und die Notwendigkeit von den Bürgerinnen und Bürgern erkannt worden ist.
Übrigens: Bei einer großen Zahl von Rauchern haben die neuen Rahmenbedingungen zu der Überlegung geführt, jetzt vielleicht den letzten Zug an der Zigarette zu machen.
Ich stelle fest: In der Geschichte NordrheinWestfalen hat es noch nie einen umfassenderen Schutz der Nichtraucher gegeben als unter der CDU/FDP-geführten Landesregierung.
Wenn Sie, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, heute den Antrag stellen „Nichtraucherschutz in NRW darf nicht ausgehöhlt werden – Landesregierung muss endlich Farbe bekennen“, dann fällt es schwer, daran zu denken, dass Sie zusammen mit Bündnis 90/Die Grünen bis vor drei Jahren Regierungsverantwortung in unserem Land hatten.
Hier muss doch die Frage erlaubt sein: Was haben Sie eigentlich während Ihrer Regierungszeit für den Schutz der Nichtraucher in NordrheinWestfalen getan?
Damit überhaupt kein Zweifel aufkommt – jetzt komme ich zum Kern –: Der Nichtraucherschutz in den Gaststätten unseres Landes tritt, wie vom Landtag beschlossen, ohne Wenn und Aber am 1. Juli 2008 in Kraft.
Ihr Antrag, meine Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, ist so überflüssig wie ein Kropf.
Die Landesregierung wird auch diesen Teil des Gesetzes, das übrigens vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband als das fairste Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland bezeichnet wurde, ab 1. Juli 2008 in die Praxis umsetzen.
Jetzt zur Innovationsklausel! Die Innovationsklausel ist Bestandteil des Gesetzes. Es spricht überhaupt nichts dagegen, seitens des Ministeriums unter Verantwortung unseres Gesundheitsministers Karl-Josef Laumann prüfen zu lassen, unter welchen Voraussetzungen eine Anwendung der Innovationsklausel per Rechtsverordnung praktiziert werden kann. Das Testen und Überprüfen von technischen Anlagen muss in einer Weise erfolgen, die seriös ist und die solide und wissenschaftlich fundiert ist. Wenn unser Fraktionsvorsit
zender Helmut Stahl erklärt: „Alles andere ist purer Aktionismus“, so kann ich mich dem nur anschließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, den Nichtrauchern, aber auch den Gastwirten gegenüber sind wir zu absoluter Sicherheit und Verlässlichkeit verpflichtet.
Eines darf man, glaube ich, auch noch sagen: Der Gesetzgeber hat, was die Innovationsklausel betrifft, eine sehr hohe Hürde aufgestellt.
Hier muss es nämlich eine Lösung geben, die das gleiche Ergebnis hat wie beispielsweise Raucherraum und Nichtraucherraum.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wir haben Farbe bekannt. Sie haben es während Ihrer Regierungszeit versäumt, die Nichtraucher zu schützen. Ihr Antrag geht ins Leere, und deshalb werden wir ihm nicht zustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten sie mir zunächst eine allgemeine Anmerkung. Angstzustände, wie sie beispielsweise aus dem vorliegenden Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zweifellos zu erkennen sind, sind in Deutschland sicher nicht häufiger zu beobachten als in anderen Ländern. Dennoch ist – so meine ich – in unserem Land Pessimismus unheimlich verbreitet. Dabei könnten wir stolz sein auf unser Land, auf die soziale und wirtschaftliche Leistungsstärke, auf den Wiederaufbau nach 1945 und nach 1989 in den neuen Bundesländern.
Das gilt auch für den Bereich der Krankenversicherung. Sie ist besser als ihr Ruf. Wer seinen Urlaub im Ausland verbringt, schließt eine Reisekrankenversicherung ab, damit er bei einer ernsthaften Erkrankung in Deutschland und nicht im Ausland behandelt wird.
Um international Schritt halten zu können, benötigen wir mehr Flexibilität und Mut. Dies gilt auch für den Bereich der Krankenversicherung. An einer Verbesserung und Anpassung des Krankenversicherungssystems muss laufend gearbeitet werden. Es geht um die Gesundheit, um die Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung und um deren Bezahlbarkeit seitens der Bevölkerung. Das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist am 1. April 2007 bei Stimmenthaltung unseres Landes NordrheinWestfalen in Kraft getreten.
Die nordrhein-westfälische Landesregierung konnte bei der Gestaltung des Gesetzes bedeutend Einfluss nehmen. Das darf man auch einmal erwähnen. Ich erinnere daran, dass sich NRW unter anderem dafür ausgesprochen hat, den ursprünglich geplanten dreiprozentigen Abschlag für Krankentransportfahrten, der zu Einnahmeausfällen bei den Kommunen und zu einer zusätzlichen Belastung der Versicherten geführt hätte, zu streichen und auch das Insolvenzrecht der Krankenkassen zu überarbeiten.
Der Gesundheitsfonds ist ein Konzept zur Umorganisation der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ab dem 1. Januar 2009. Am 2. Februar 2007 beschloss der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung. Am 16. Februar stimmte auch der Bundesrat diesem Gesetz zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ob man bei dem am 1. Januar 2009 in Kraft tretenden Gesundheitsfonds von dem Herzstück des GKVWettbewerbsstärkungsgesetzes sprechen sollte, lasse ich an dieser Stelle offen. Ob mit dem Gesundheitsfonds der „große Durchbruch“ gelungen ist – so die Große Koalition – oder ob es sich um die „große Katastrophe“ handelt – so die Opposition –, muss aus heutiger Sicht abgewartet werden. Falls erforderlich, muss natürlich gegengesteuert werden.
Des Weiteren fehlt es bezüglich der Konvergenzregelung an einer Rechtsverordnung. Hier hat die Bundesgesundheitsministerin bis November noch einige Hausaufgaben zu erledigen. Der Antrag enthält also keine Fakten, sondern reine Annahmen und Illusionen einer Oppositionspartei.
Frau Steffens, in Ihrem Antrag wird das Wort „Risikostrukturausgleich“ überhaupt nicht erwähnt. Dieser ist im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds unbedingt zu sehen.
Was ist eigentlich das Schlechte an einem Fonds? Laut Duden ist ein Fonds ein Vorrat von Geldmitteln.
Im Gegensatz zu der vorhergehenden rot-grünen Bundesregierung hat die Große Koalition durch den Kompromiss in Sachen Gesundheitsfonds und Risikostrukturausgleich (neu) trotz erheblich voneinander abweichender Vorstellungen bei CDU und SPD einen Schritt in die richtige Richtung getan:
Erstens. Die Versicherten werden auch künftig alle notwendigen medizinischen Leistungen erhalten. Die Teilhabe am medizinischen Fortschritt wird gesichert.
Zweitens. Der Einstieg bezüglich der Entkopplung der Arbeits- von den Gesundheitskosten erfolgt.
Ich gebe allerdings zu, dass die staatliche Festlegung des bundeseinheitlichen Beitragssatzes für die Krankenversicherung – solche bundeseinheitlichen Beitragssätze haben wir schon im Bereich der Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – nicht unbedingt meinen Vorstellungen entspricht. Hier hätte ich mir weiterhin mehr Selbstverwaltung gewünscht.
Drittens. Der Wettbewerb unter den gesetzlichen Krankenkassen wird weiter gestärkt, weil die Ver
sicherten zukünftig das Angebot der Kassen nach Leistung und Preis besser beurteilen können.
Viertens. Dadurch, dass die unterschiedlichen zwischen den Krankenkassen verteilten Krankheitsbelastungen berücksichtigt werden, indem 50 bis 80 schwerwiegende kostenintensive chronische Krankheiten mit Morbiditätszuschlägen bedacht werden, haben Krankenkassen mit einer überdurchschnittlich hohen Zahl an schwer kranken Versicherten zukünftig keine Nachteile mehr.
Ich frage Bündnis 90/Die Grünen: Was ist daran schlimm? Frau Steffens, Sie haben eben gesagt, dass Krankenkassen mit einem hohen Anteil schwer kranker Versicherter eher den Zusatzbeitrag nehmen müssen. Gerade deshalb findet der Risikostrukturausgleich statt, und zwar auch unter Berücksichtigung des Anteils der schwer kranken Versicherten.