Helene Hammelrath
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor fast eineinhalb Jahren haben wir den fraktionsübergreifenden Antrag „Schwimmunterricht in der Schule in Qualität und Quantität sichern!“ auf den Weg gebracht. Diese Initiative zielte in die richtige Richtung. Aber was hat sich bisher getan? Die Antwort lautet: Nicht viel. Noch immer kann ein erheblicher Anteil von Grundschülerinnen und Grundschülern nicht schwimmen.
Angesichts dieses erschreckenden Zustandes ist es begrüßenswert, bei der Umsetzung unserer gemeinsam getragenen Forderungen aufs Tempo zu drücken und bestimmte Punkte beschleunigt umzusetzen. Das war auch der Tenor in der Sitzung des Sportausschusses am 26. Januar dieses Jahres.
Erstens. Unsere Kinder können nur schwimmen lernen, wenn gut ausgebildetes Lehrpersonal zur Verfügung steht. Da stimme ich den Grünen zu – auch was die Auffrischung der Rettungsfähigkeit im Abstand von zwei Jahren sowie den Doppelnachweis in Didaktik und Methodik angeht. Ich verlange aber nicht nur Qualität des Schwimmunterrichts, sondern auch Quantität.
Zweitens. Unsere Kinder können nur schwimmen lernen, wenn ausreichend Lehrpersonal zur Verfügung steht. Wenn Sie von der Landesregierung jetzt darauf verweisen, dass unter den 4.000 neuen Lehrern, die Sie eingestellt haben wollen – ich betone: wollen; die Zahlen sind ja widerlegt, meine sehr geehrten Damen und Herren –, auch Sportlehrer sind, so entgegne ich Ihnen Folgendes: Laut eigenen Aussagen der Landesregierung fehlen an den nordrhein-westfälischen Schulen mehr als 5.000 Lehrerinnen und Lehrer, und jährlich fallen mehr als 5 Millionen Unterrichtsstunden aus. Nach Frau Sommers eigenen Zahlen sind darunter rund 12.000 Sportstunden allein an den weiterführenden Schulen in Nordrhein-Westfalen pro Woche. Das bedeutet einen Unterrichtsausfall von rund 500.000 Stunden im Fach Sport pro Jahr.
Wenn Sie es also schon nicht schaffen, ausreichend Sportlehrer zur Verfügung zu stellen, sollten wir zumindest die Kooperation mit qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Schwimm- und Wassersport treibenden Organisationen und Institutionen beschleunigen.
Drittens. Unsere Kinder können nur schwimmen lernen, wenn die Kommunen ausreichend Wasserflächen zur Verfügung stellen.
Daher ist es sicher eine gute Idee, mit den Verbänden der Badbetreiber ein Wasserflächenmanagement zu vereinbaren, damit Schulen ihre Schülerinnen und Schüler auch in Schwimmbäder bringen können. Es ist sicher auch eine gute Idee, in verschiedenen Kommunen Konzepte vor Ort zu initiieren, um den Schwimmunterricht dauerhaft und nachhaltig abzusichern.
Doch das ist nicht mehr als – im wörtlichen Sinne – ein Tropfen auf den heißen Stein; denn das wirkliche Problem wird dadurch nicht gelöst. Hätte die Landesregierung ihre Hausaufgaben gemacht und nicht die Kommunen sukzessive finanziell ausbluten lassen, wären wir auf solche Hilfskonstruktionen ja gar nicht erst angewiesen. Wie sieht es denn vor Ort in unseren Städten und Gemeinden aus? In Zeiten der Haushaltssicherung muss ein Schwimmbad nach dem anderen die Schotten dicht machen.
Deshalb lautet meine Forderung: Hören Sie mit dieser Politik auf dem Rücken der Kinder auf. Dort, wo Bedarf besteht, muss das Land in die Bresche springen und den Kommunen unter die Arme greifen. Seien Sie endlich bereit, den Kommunen die bereits veranschlagten Rückerstattungen aus der Überzahlung für den Aufbau Ost auszuzahlen. Damit helfen Sie den Kommunen, ihre Schwimmbäder zu erhalten, und leisten einen enormen Beitrag dazu, dass unsere Kinder als Schwimmer ins Leben starten können.
Schließlich sagte schon August Bebel: Um schwimmen zu lernen, muss ich ins Wasser gehen, sonst lerne ich nichts. – Vor diesem Hintergrund wird die SPD-Fraktion dem vorliegenden Antrag zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war die vom Bundeskanzler Helmut Schmidt geführte Regierung, die im Jahre 1979 erstmals einen Bericht über die Lage der Freien Berufe erstellt hat. In dieser guten Tradition werden wir heute die von der SPD-Landtagsfraktion gestellte Große Anfrage beraten.
Die nordrhein-westfälische SPD erkennt die Bedeutung der Freien Berufe an und hat aus diesem Grunde eine parlamentarische Initiative Anfang November 2008 in den Landtag eingebracht. Die Freien Berufe zählen zu den Schrittmachern der wirtschaftlichen Entwicklung. Im Jahre 2008 wurden in Nordrhein-Westfalen erstmals über 200.000 Selbstständige in Freien Berufen gezählt. Insgesamt beschäftigen sie in ihren Apotheken, Büros, Kanzleien und Praxen 652.000 Erwerbstätige.
Darunter fallen 578.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Hinzu kommen 30.000 Auszubildende und 44.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht vollständig sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen. Damit stellen die Freien Berufe rund 10,3 % der gesamten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Nordrhein-Westfalen dar.
Wenn der Mittelstand gelobt wird, dann sind auch und insbesondere die Freien Berufe gemeint. Aber: So vielfältig die Freien Berufe sind, so unterschiedlich sind auch die Wachstumschancen, so unterschiedlich sind die Problemlagen der einzelnen Berufsgruppen.
So kämpfen Steuerberater mit dem zunehmenden Fachkräftemangel, viele Rechtsanwälte arbeiten in prekären Verhältnissen, und Apotheker müssen sich mit der Liberalisierung ihres Marktes auseinandersetzen. Entsprechend unterschiedlich fallen deshalb auch die Wachstumspotenziale einzelner Gruppen aus. Zwar geht die Landesregierung auf die Fragen zu Berufsbildern, Status, Strukturen, Selbstverwaltung, Einkommen und wissenschaftlicher Begleitung der Freien Berufe pflichtgemäß ein. Doch zeigt sie weder Strategien noch eine Perspektive für die Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen auf. Gerade angesichts der heutigen Finanz- und Wirtschaftskrise stehen Wirtschaft und Freie Berufe vor neuen Herausforderungen. Dabei wird es darauf ankommen, die Unternehmen durch bestmögliche, gesellschaftlich verträgliche Rahmenbedingungen zu begleiten und zum Erfolg zu führen.
Lassen Sie mich dies an einigen Punkten verdeutlichen. In der Antwort auf Frage 23, in der wir nach der Strategie der Landesregierung zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung der Freien Berufe fragen, erklärt die Landesregierung lediglich – ich zitiere –:
Auf die umfangreichen Ausführungen in der Regierungserklärung vom 13. Juli 2005 wird verwiesen …
Spezifische Förderansätze für die Freien Berufe werden für nicht erforderlich gehalten – so die Antwort auf Frage 28. Auch legislative Initiativen, die unmittelbar die Freien Berufe betreffen, sind laut der Antwort auf Frage 31 nicht geplant. In der Antwort auf Frage 27, wie noch nicht tragfähige Existenzen der Freien Berufe stabilisiert werden können, verweist die Landesregierung lapidar auf die Beratungsangebote des Landes bzw. der berufsständischen Einrichtungen der Freien Berufe, also der Kammern. Mehr nicht!
Von der notwendigen Verbesserung der Versorgung der Freien Berufe mit Krediten in der Finanz- und Wirtschaftskrise ist in der Antwort der Landesregierung auf unsere Große Anfrage nichts zu lesen. Wie auch, sie bestreitet die Kreditklemme ja noch heute vehement. Tatsächlich ist es in der angespannten wirtschaftlichen Lage für die meisten Freiberufler
fast unmöglich, Kredite zu bekommen, um notwendige existenzsichernde Investitionen zu tätigen.
Der Vorsitzende des Verbandes Freier Berufe NRW, Diplom-Ingenieur Hanspeter Klein, befürchtet aufgrund jüngster Äußerungen von Wirtschaftsverbänden, dass Unternehmen ab Spätherbst in bedrohliche finanzielle Engpässe geraten könnten, die viele Freiberufler in den nächsten Monaten in den Ruin zu treiben drohen. Unterstützt würden die Freien Berufe nur bei vorhandenem Eigenkapital oder anderen sogenannten harten Sicherheiten. Da der Zugang zu Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau und der NRW.BANK in der Regel ausschließlich über die Hausbank möglich ist, bleibt vielen Freiberuflern der Zugriff auf öffentliche Fördermittel meist verwehrt.
Wir wollen, dass die Landesregierung neue Finanzierungsmodelle schafft, um die Freien Berufe künftig besser mit Krediten zu versorgen. Dabei müssen als Sicherheit auch sogenannte Soft Skills berücksichtigt und die persönliche Qualifikation des Freiberuflers, die Zukunftsperspektive, die Geschäftsstrategie und die Klientenstruktur des Unternehmens als Vergabekriterium einbezogen werden.
Ich komme jetzt zu einem weiteren wichtigen Punkt. Die Freien Berufe sind der drittgrößte Anbieter von Ausbildungsplätzen in Nordrhein-Westfalen. Gerade in Bezug auf diese Ausbildungsleistung ist es aber nötig, gezielt Maßnahmen und Initiativen zu ergreifen. Unser Ziel ist, dass jeder ausbildungsfähige und -willige Jugendliche einen Ausbildungsplatz erhält. Wir fordern daher einen finanziellen Ausgleich zwischen ausbildungswilligen und -fernen Unternehmen im Rahmen der Gebührenstruktur der Kammern. Unternehmen, die über ihren Bedarf ausbilden, sollen für ihre Ausbildungsleistung einen Steuerbonus erhalten.
Die Möglichkeiten der Arbeitsagenturen zur Einwerbung von Ausbildungskapazitäten in den Betrieben sollen stärker genutzt und ausgebaut werden. Zudem müssen wir darauf achten, dass die Europäisierung der beruflichen Bildung durch interkulturelle Erziehung, Mehrsprachigkeit und Austauschprogramme gestärkt wird und das duale Berufsausbildungssystem in dem Schema des europäischen Qualifikationsrahmens nicht unter Wert eingestuft wird. Dabei sind die europäische, die Bundesebene und nicht zuletzt die Landesebene gefragt.
Es ist uns zu wenig, in den Antworten auf unsere Fragen einfach an die nächsthöhere Ebene verwiesen zu werden. Klar ist, dass der europäische Binnenmarkt gemeinsame Regeln erfordert. Auch die Globalisierung erfordert eine starke gemeinsame europäische Stimme. Die Landesregierung muss aber mit dafür sorgen, dass qualitativ hochwertige Leistungen fair mit Billigservices konkurrieren können, Lohn- und Sozialdumping verhindert werden und unsere Gesundheitsstandards erhalten bleiben. Sich allein auf die Umsetzung der EU-Dienstlei
stungsrichtlinie bis Ende 2009 zu berufen, wie es in der Antwort auf Frage 21 der Fall ist, reicht bei Weitem nicht aus. Da gibt es für die Landesregierung viel zu tun, und zwar für und mit den Freien Berufen.
Für die Freien Berufe ist der Bürokratieabbau besonders wichtig; dies ist uns bewusst. Die SPDgeführte Landesregierung hat seinerzeit mit dem Bürokratieabbaugesetz wichtige Vorarbeit geleistet. In der Debatte um eine weiterhin notwendige Verwaltungsreform werden die Begriffe leider oft ideologisch missbraucht und damit dem komplexen Sachverhalt nicht gerecht. Gerade Selbstständige haben mit vielen Behörden, Verfahren und Vordrucken zu kämpfen. Das gilt besonders für Existenzgründerinnen und -gründer. Viele verlieren zu viel Zeit mit formalen Erfordernissen – Zeit, die sie eigentlich benötigen, um den Betrieb zum Laufen zu bringen. Auf der anderen Seite benötigen wir aber auch eine funktionierende Bürokratie.
Bürokratie ist kein Selbstzweck, sondern muss der bürgernahen und effizienten Verwaltung unseres Gemeinwesens dienen. Eine gute Verwaltung garantiert allen Menschen verlässliche Rahmenbedingungen für ihr privates Leben und für ihre wirtschaftliche Betätigung. Damit die Verwaltung ein guter Dienstleister sein kann, muss sie mit auskömmlichen Ressourcen ausgestattet werden, die wiederum regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen sind. Dabei ist eine solide, ideologiefreie Aufgabenkritik nötig; dies erwarten wir von der Landesregierung.
Lassen Sie mich abschließend einen letzten Punkt ansprechen. In ihrer Antwort auf Frage 39, in der nach der Beauftragung von Gutachtern zur Untersuchung der Freien Berufe gefragt wird, erklärt die Landesregierung kurz und knapp – ich zitiere –:
In den vergangen drei Jahren hat es keine spezifischen Fragestellungen aus dem Bereich der Freien Berufe gegeben, die Anlass für die Beauftragung/Vergabe eines entsprechenden Gutachtens gegeben hätten.
Damit schreibt die Landesregierung ihre eigene Unwissenheit fest. Dies wird von Prof. Dr. Christoph Hommerich, der seit Ende 2007 an einer Forschungsarbeit über die Freien Berufe arbeitet, auch so gesehen. Zitat:
Die Antwort der Landesregierung NRW auf die Große Anfrage 25 der Fraktion der SPD zur Situation der Freien Berufe in NRW (…) verdeutlicht unmittelbar die großen Schwierigkeiten, die Situation der Freien Berufe durch zuverlässige und gültige Erkenntnisse zu beschreiben. Die amtliche Statistik hat den Strukturwandel dieser Berufe nicht oder nur sehr bedingt nachvollzogen.
Daher rät Prof. Hommerich zur Gründung eines „Interdisziplinären Instituts zur Erforschung der Freien Berufe“. Dass vor diesem Hintergrund eine
Beauftragung von Gutachten zur Untersuchung der Freien Berufe nicht notwendig gewesen wäre, wie die Landesregierung in der Antwort auf die Frage 39 erklärt, ist für mich und meine Fraktion nicht nachvollziehbar.
Die Freien Berufe haben sowohl in NordrheinWestfalen als auch in Deutschland und in der Europäischen Union einen hohen Stellenwert. Sie sind als Teil des Mittelstandes eine Stütze unserer Volkswirtschaft, sie sind aber auch Ausdruck unserer sozialen Marktwirtschaft. Die Freien Berufe haben nicht zuletzt aufgrund ihrer Gemeinwohlverpflichtung ein gesellschafts- und wirtschaftspolitisches Alleinstellungsmerkmal und Verantwortung. Diese Besonderheiten wie auch das besondere Erfolgspotenzial müssen bei politischen Entscheidungen erkennbar berücksichtigt werden.
Die Landesregierung hat ihre Chancen zu wenig genutzt,
für die Freien Berufe zukunftsweisende Strategien zu entwickeln und ihnen damit eine bessere Perspektive zu geben. Immerhin hat sie das mit ihren Antworten auf unsere Große Anfrage freiwillig preisgegeben. Das ist für die Freien Berufe und die Perspektiven unseres Landes allerdings zu wenig. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Unser Antrag „Schützt den Mittelstand vor der Kreditklemme!“ ist nach den Beratungen in den Ausschüssen heute genau ein Jahr alt. An seiner Aktualität hat der Antrag allerdings nichts eingebüßt.
Die Kreditzinsen und die Finanzierungsmöglichkeiten sind für die Unternehmen in Deutschland und Nordrhein-Westfalen problematisch. Auch wenn Ministerin Thoben es gerne leugnet oder abschwächt: Fakt ist, viele kleine und mittlere Unternehmen stecken in der Kreditklemme. Sie erhalten keine Kredite mehr zu bezahlbaren Konditionen, sondern müssen Verträge zu neuen Bedingungen abschließen. Das geht an die Substanz des Mittelstandes. Die Bankenkrise war längst beim Mittelstand angekommen, als die Landesregierung immer noch von einem insgesamt hohen Finanzierungsniveau sprach.
Die Strategie, Probleme zu leugnen, abzuschwächen oder sich gar darauf zu berufen, keine Einflussmöglichkeiten zu haben, wie es die Landesregierung in der Anhörung zum Thema tat, ist jedoch keineswegs zielführend.
Wir in Nordrhein-Westfalen kommen auch nicht weiter, wenn die Landesregierung ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Instrumente so wenig nutzt wie bisher.
In der von unserer Fraktion beantragten Anhörung im Januar 2009 wurde deutlich, dass die Banken die Bedingungen für die Kreditvergabe verschärft haben. Die Risikozuschläge sind erhöht worden, den Unternehmen werden mehr Sicherheiten abverlangt. Erst danach sah auch Ministerin Thoben ein, dass das Land mit Bürgschaften für die mittelständischen Unternehmen einspringen muss.
Eine wirklich hilfreiche Lösung bei der Vergabe von Bürgschaften der Bürgschaftsbank und bei Landesbürgschaften ist bisher nicht gefunden.
Das Verfahren zur Vergabe von Landesbürgschaften kann bis zu sechs Monate dauern. Da ist es für Unternehmen oft schon zu spät.
Die Bürgschaftsbank NRW deckt mit einer 80prozentigen Ausfallbürgschaft inzwischen Kredite bis zu einer Höhe von 1,5 Millionen € ab.
Diese Bürgschaften sind gerade für den Mittelstand und das Handwerk von besonderer Bedeutung. Größere Kreditvolumina können durch Landesbürgschaften abgesichert werden. Diese Instrumente wirken aber nur dann, wenn sie schnell eingesetzt werden können. Die Landesregierung muss ihre wirtschafts- und finanzpolitischen Instrumente entsprechend nutzen. Sie darf sich nicht, wie bisher, größtenteils aus der Verantwortung ziehen.
Ich möchte drei Beispiele ansprechen.
Erstens. Die Rückbürgschaftsquote muss erhöht werden. Die Bürgschaftsbank hat mehr als einhundert Gesellschafter, die den Mittelstand repräsentieren: die Kammern, zahlreiche Verbände des Gartenbaus, des Handels und des Gastgewerbes sowie Sparkassen und Genossenschaftsbanken, private Kreditinstitute und Versicherungen. Der Rückbürger haftet gegenüber dem Hauptbürgen für die Rückgriffsansprüche gegenüber dem Schuldner. Um der Bürgschaftsbank größere Spielräume zu ermöglichen, muss die Rückbürgschaftsquote von Land und Bund von derzeit 65 % auf 90 % erhöht werden.
Erhöht zumindest das Land seine Quote, können mehr Bürgschaften vergeben werden. 2007 hat die Bürgschaftsbank Kredite in Höhe von 140 Millionen € verbürgt. Mit der Erhöhung der Rückbürgschaftsquote könnte auch hier eine erhebliche Ausweitung erfolgen.
Zweitens. Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten müssen vom Land besser beraten werden. Unternehmen, die kurzfristige Unterstützung durch eine Bürgschaft benötigen, müssen in die Lage versetzt werden, das Antragsverfahren ohne Verzögerung und mit Aussicht auf Erfolg zu durchlaufen. Daher muss das Land diesen Unternehmen mithilfe von Bürgschaftsbank und NRW.BANK frühzeitig eine Beratungsleistung für die Antragstellung zur Verfügung stellen.
Drittens. Bürgschaften für Warenkreditversicherungen müssen her. NRW ist ein Exportland, auch mit vielen rohstoffintensiven Produkten. Um die Unsicherheiten an den internationalen Märkten zu dämpfen, benötigen wir hier verstärkt Bürgschaften für Warenkreditversicherungen. Am Markt tätige Warenkreditversicherungen übernehmen inzwischen gerne Risiken, wenn sie nicht da sind.
Im 4. Quartal 2008 haben sie in rohstoffintensiven Branchen und solchen, die besonders unter Druck stehen, massiv zurückgefahren. Das führt zu Dominoeffekten bei den Vorlieferanten. Diese Lücke muss geschlossen werden.
In der von uns beantragten Anhörung „Schützt den Mittelstand vor der Kreditklemme!“ verwies die Landesregierung mit Blick auf die Warenkreditversicherer nur darauf, dass weder sie noch die Bundesregierung Einflussmöglichkeiten auf das Geschäftsgebaren dieser Branche hätten. Zu tun gedenkt die Landesregierung hier anscheinend nichts. Das ist zu wenig.
Frau Ministerin, in der „Bild“-Zeitung vom 8. Oktober 2008 werden Sie bzw. Ihr Ministerium indirekt wie folgt zitiert: Außer
dem sei die Empörung scheinheilig. Von Sommers Gesamtetat, rund 13,4 Milliarden € pro Jahr, mache die Summe nur einen Bruchteil aus. – Ich frage Sie, Frau Ministerin: Finden Sie, dass 50.000 € – immerhin das Jahresgehalt eines Lehrers – eine zu vernachlässigende Summe sind?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wegen der kurzen Redezeit will ich mich auf wenige Kernaussagen beschränken.
Wir haben den gesamten Prozess des parlamentarischen Beratungsverfahrens genutzt, um dem gemeinsamen Ziel einer substanziellen Verbesserung des Landesplanungsrechtes näherzukommen. Bereits zur ersten Lesung im Januar dieses Jahres haben wir unsere Eckpunkte definiert. Wir haben eine Anhörung gefordert. Die Stellungnahmen und die Äußerungen bei der Anhörung haben wir ernsthaft ausgewertet.
Die Koalition ist von alledem unbeeindruckt geblieben. Darüber täuscht auch ihr Änderungsantrag nicht hinweg.
Der Antrag der Grünen geht in die völlig falsche Richtung.
Wir haben die Erkenntnisse aus den Stellungnahmen, aus unseren Gesprächen mit Kommunen und Betroffenen und nicht zuletzt aus der Anhörung am 18. April 2007 in unseren Entschließungsantrag eingearbeitet.
In der jetzt vorgelegten Fassung beinhaltet unser Entschließungsantrag „Innenstädte stärken – Kaufkraft in NRW binden – Vertrauensschutz gewährleisten“ fünf Punkte.
Erstens. Wir begrüßen die Absicht der Landesregierung, die Zentren als Handels-, Arbeits- und Wohnstandorte zu stärken. Gerade um landesweit ausgewogene Versorgungsstrukturen zu erhalten und einen schonenden Umgang mit Flächen zu gewährleisten, sind einheitliche Vorgaben für die Regional- und Bauleitplanung erforderlich. – Im Ziel sind wir uns also einig.
Zweitens. Die zweite Ziffer unseres Entschließungsantrages haben wir den Erkenntnissen aus der Anhörung angepasst. Dies ist auch der Grund für unseren Neudruck. Die parlamentarischen Beratungen haben nämlich gezeigt, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung dem gemeinsamen Ziel nicht genügt. Die Stellungnahmen in der Anhörung am 18. April haben unsere Sorge bestätigt, dass mit diesem Gesetz keine Planungssicherheit für Investoren und Kommunen erreicht wird.
Hierzu verweise ich auf zwei maßgebliche Stellungnahmen aus der Anhörung. Frau Dr. Susan Grotefels vom Zentralinstitut für Raumplanung ist auf die rechtliche Frage eingegangen, ob das LEPro der richtige Regelungsort sei. Diese Frage war für sie entscheidend. Sie wies auf die Gefahr hin, dass der Versuch, dies im LEPro regeln zu wollen, der Rechtsprechung nicht standhalte. Es gäbe eine Verwaltungsgerichtsentscheidung und auch Stimmen in der Literatur, die sagen, dass im LEPro keine Ziele der Raumordnung stehen können, wie sie im Raumordnungsgesetz und im Landesplanungsgesetz definiert sind.
Diese Bedenken hat Herr Kuschnerus, Richter am Oberverwaltungsgericht, bestätigt. Er geht an einem anderen Punkt sogar noch weiter: Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein Grund für die Zulässigkeit von Factory-Outlet-Centern nur in Großstädten mit mehr als 100.000 Einwohnern nicht erkennbar sei. Eines solchen Grundes bedürfe es aber mit Blick auf das Grundgesetz.
Ebenfalls schwere Bedenken wurden zur Frage geäußert, ob auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung oder auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden dürfe. Beides hat die Landesregierung trotz eines über zweijährigen Vorlaufs versäumt. Die Landesregierung war mit ihrem Gesetzentwurf also offensichtlich auf dünnem Eis. Die Koalitionsfraktionen gehen ohne Not hinterher.
Sehr geehrte Damen und Herren, auch außerhalb des Regelungsbereichs, der sich dem Landesgesetzgeber erschließt, sind weitergehende Maßnahmen erforderlich, um die Innenstädte Nordrhein-Westfalens zu stärken. Die dritte Ziffer unseres Entschließungsantrags weist auf diesen wichtigen Umstand hin: „Großflächiger Einzelhandel macht nicht an den Landesgrenzen NordrheinWestfalens halt.“ Investoren dürfen nicht ermutigt werden, großflächigen Einzelhandel außerhalb Nordrhein-Westfalens an den Landesgrenzen zu errichten und auf diesem Wege Kaufkraft aus Nordrhein-Westfalen abzuziehen. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, jetzt zeitnah geeignete verbindliche Vereinbarungen mit benachbarten Bundesländern bzw. Regionen zu treffen.
Sehr geehrte Frau Ministerin Thoben, vielleicht können Sie an dieser Stelle einmal berichten, welche Bemühungen Sie zwischenzeitlich unternommen haben, um Innenstädten und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen weiterzuhelfen.
Ich komme zum vierten Punkt: „In Einzelfällen sind Planungen bereits sehr weit voran geschritten; einige kostspielige und zeitaufwändige Verfahren stehen kurz vor dem Abschluss.“ Klar ist: Wir wollen nicht, dass der Landtag in die zu treffenden Einzelfalleinscheidungen eingreift. Wir erwarten allerdings, dass die Bezirksregierungen zeitnah entscheiden, damit die unsägliche Hängepartie für die Betroffenen endlich ein Ende hat. Dann können sie entweder investieren oder den Rechtsweg beschreiten. Dann werden wir sehen, ob Ihr dünnes Eis trägt.
Ich komme zum Schluss. Wir haben unseren Antrag um einen fünften Punkt ergänzt: Wir fordern die Landesregierung auf, den Ankündigungen des Koalitionsvertrages nun endlich konkrete Arbeiten zur Zusammenfassung von Landesentwicklungsplan und Landesentwicklungsprogramm folgen zu lassen und einen Gesetzentwurf in den Landtag einzubringen. Wir möchten erfahren, wie Sie 39 Jahre im Wartestand und die erste Hälfte Ihrer Regierungszeit genutzt haben. Wir möchten, dass sich der Landtag mit Ihren Vorstellungen über ein modernes integriertes Landesplanungsrecht befassen kann. Dies bietet gleichzeitig die Gelegenheit, die sachgerechte Regelung zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels gesetzlich zu verankern. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gerade in NordrheinWestfalen prägt Urbanität Orte und Menschen. Ihr Verlust ist Verlust von Identität. Mit der Verödung von Innenstädten, in denen ein Geschäft nach dem anderen unter dem Druck der Giganten auf der grünen Wiese schließt, gehen nicht nur Arbeitsplätze verloren. Eine ganze Wirtschaftskultur geht zugrunde und ein für die Stadt mit ihrer sozial und ethnisch gemischten Bevölkerung essenzieller Kommunikationsraum verschwindet.
Seit geraumer Zeit versucht die SPD-Fraktion im Landtag von NRW, Bewusstsein für die Probleme des Einzelhandels in den Innenstädten zu wecken. Der Erfolg freut uns.
Wir begrüßen es, dass die Landesregierung nun einen Gesetzentwurf vorlegt, mit dem der Einzelhandel in den Stadtzentren gestärkt werden soll. Es ist höchste Zeit dafür. Mittlerweile sind es ja nicht mehr nur die Fachgeschäfte in den Innenstädten, sondern auch die zentrumsnahen klassischen Supermärkte, die dem Preisdruck der Discounter am Stadtrand weichen. Ein Gesetz, das dem im Interesse lebendiger und wirtschaftlich starker Stadtzentren entgegensteuert, ist mit uns jederzeit zu machen.
In der Sitzung des Wirtschaftsausschusses am 17. Januar hat Staatssekretär Baganz angeregt, dass alle Fraktionen den Gesetzentwurf der Landesregierung mit einem gemeinsamen Entschließungsantrag unterstützen sollten. Die SPD hat
hierzu einen Vorschlag vorgelegt. Wir hoffen auf die Zustimmung der anderen Fraktionen.
Angesichts der Dringlichkeit des Gesetzesvorhabens ist Kooperation geboten. Wir haben auch keinen Zweifel, dass die Landesregierung mit ihrem Entwurf das richtige Ziel verfolgt. Wer zwischen Aachen und Bielefeld will schon leere Ladenlokale an ausgestorbenen Innenstadtstraßen?
Das Parlament muss jedoch sorgfältig prüfen, ob der vorliegende Entwurf dem erklärten Ziel auch genügt. Ein Gesetzentwurf dieser Bedeutung muss gerichtsfest gemacht werden. Darum ist nunmehr die Meinung von Fachleuten gefragt. Die SPD-Fraktion wird eine kleine Anhörung im Rahmen des weiteren parlamentarischen Verfahrens beantragen.
Unabhängig von der auf diesem Wege zu prüfenden Qualität des vorliegenden Entwurfs sind wir uns bewusst, dass mit dem gesetzlichen Schutz des innerstädtischen Einzelhandels innerhalb der Grenzen von Nordrhein-Westfalen nicht alles getan ist. Das solideste nordrhein-westfälische Gesetz zugunsten des Einzelhandels in der City hilft wenig, wenn gleich hinter der Landesgrenze Factory-Outlet-Center auf der grünen Wiese aus dem Boden sprießen und Kaufkraft aus NordrheinWestfalen abziehen.
Damit dies nicht geschieht, müssen wir unser Vorgehen mit unseren Nachbarn Hessen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz sowie Belgien und den Niederlanden koordinieren. Die Probleme des innerstädtischen Einzelhandels erscheinen im stark urbanisierten Nordrhein-Westfalen besonders dringlich. Für unsere Nachbarn sind sie aber immerhin dringlich genug, um Interesse an einem gemeinsamen Vorgehen mit dem bevölkerungsreichsten Bundesland zu wecken.
Wir wissen, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung für Verunsicherung gesorgt hat. Beim Ziel sind wir uns einig. Wir brauchen langfristig einen besseren Schutz unserer Innenstädte. Alle neuen Projekte werden daran gemessen, ob sie dem mit dem Gesetz verfolgten Ziel entsprechen.
Gleichzeitig erleben wird jetzt, dass Einzelnen kurzfristig Planungssicherheit genommen wird. Der Einzelhandel nimmt eine äußerst dynamische Entwicklung. Dementsprechend befinden sich Genehmigungsverfahren für etliche Projekte zur Ansiedlung großflächigen Einzelhandels in fortgeschrittenem Stadium. In solchen Fällen muss Ver
trauensschutz gewährleistet sein. Es muss zeitnah entschieden werden.
Eine Hängepartie können sich die Betroffenen nicht leisten. Für uns ist klar: Die Bezirksregierungen müssen jetzt nach geltendem Recht entscheiden, ob ein Projekt genehmigt werden kann oder auch nicht.
Die Situation der Innenstädte in NordrheinWestfalen erfordert gesetzgeberisches Handeln und politische Kreativität. Wir laden Investoren in unsere Stadtzentren ein und schaffen ihnen optimale Bedingungen, damit unsere Städte Städte bleiben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Dem Mittelstand kommt sowohl bei der Initiierung von Innovationen als auch bei der Schaffung zukunftsfähiger Arbeitsplätze eine Schlüsselrolle zu. Die SPD-geführte nordrhein-westfälische Vorgängerregierung hatte dies frühzeitig erkannt und die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen zu einem Schwerpunkt ihres wirtschaftspolitischen Handelns gemacht.
In Koalition mit den Grünen haben wir ein Mittelstandsgesetz auf den Weg gebracht, das Mittelstandspolitik als eine Querschnittsaufgabe definierte und so dafür Sorge trug, dass die Anliegen des Mittelstandes unmittelbar in den Gesetzgebungsprozess einflossen.
Unter unserer Regierung wurden wichtige Weichenstellungen vorgenommen: Die NRW-Bank wurde zur Förderbank des Landes ausgerichtet, in der ein besonderes Augenmerk auf die Mittelstandsförderung gelegt wird. Im Januar 2005 legte die NRW-Bank einen so genannten VentureCapital-Fonds mit 40 Millionen € auf, der sich speziell an junge Unternehmen in der Expansionsphase richtet.
Aktuell hat die NRW-Bank nun erneut ein milliardenschweres Darlehensprogramm für Unternehmensgründer und Mittelständler aufgelegt. Im Jahr 2006 wird die NRW-Bank eine Milliarde Euro an besonders zinsgünstigen und flexibel einsetzbaren Förderdarlehen bereitstellen. Anfang dieser Woche hat die NRW-Bank dieses bekannt gegeben.
Investitionen können aus diesem Programm ebenso finanziert werden wie Betriebsmittel oder der Erwerb eines Unternehmens. Entsprechend variabel sind die Kreditbeträge, die zwischen 25.000 € und 5 Millionen € liegen. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Des Weiteren führt die NRW-Bank mit einem 30 Millionen € starken Seadfonds für Unternehmen in der Gründungsphase die von der Vorgängerregierung auf den Weg gebrachte Instrumentalpalette fort. Wichtig ist es nun, die Angebotspalette auf die Vergabe von Mikrodarlehen unterhalb von 25.000 € zu erweitern und die Gründungsberatung auch unter Kreditgesichtspunkten zu optimieren.
Insbesondere, weil für Kreditinstitute Kredite unterhalb von 25.000 € aufgrund des Aufwands unattraktiv sind und chancenarme Gründer und Gründerinnen somit oftmals ausgegrenzt werden. Um auch die in diesem Kleinstbereich bestehende Potenziale ausschöpfen zu können, ist es nach wie vor unser Anliegen, dass das Land ein regional strukturiertes Microlending-Konzept für Kleinstunternehmen sowie für Existenzgründerinnen und -gründer in der Start- und in der Festigungsphase entwickeln muss. Denn wenn es gelingt, das brennende Problem der Eigenkapitaldecke im Mittelstand zu entschärfen, werden sich auch die Beschäftigungsperspektiven wieder aufhellen.
Sowohl die sozialdemokratisch geführte Vorgängerregierung in Nordrhein-Westfalen als auch die sozialdemokratisch geführte Vorgängerregierung im Bund haben mit Blick auf dieses Ziel ihre Hausaufgaben gemacht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau und die Deutsche Ausgleichsbank wurden zu einer schlagkräftigeren Mittelstandsbank zusammengelegt, Mikrodarlehen eingeführt, Kapital für Arbeit aufgelegt und auf Ausbildung ausgedehnt.
Nun muss im Weiteren dafür gesorgt werden, durch Nachrangdarlehen das Angebot eigenkapitalähnlicher Mittel auszuweiten und mehr Beteiligungskapital auch für klassische Mittelständler zu mobilisieren, um das Fundament der Mittelstandsfinanzierung zu verbreitern und etwas unabhängiger von der Politik großer Geschäftsbanken zu machen. Je stärker unsere mittelständische Wirtschaft im Windschatten des Weltmarktes und der exportorientierten Industrie ist, desto besser ist das für Wachstum und Beschäftigung hierzulande.
Erinnern möchte ich in diesem Zusammenhang auch noch einmal an den Antrag aus der letzten Legislaturperiode, den wir Sozialdemokraten zusammen mit der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor einem Jahr hier im Landtag verabschiedet haben. Dieser Antrag hatte die gleiche Zielrichtung wie der heute diskutierte Themenkomplex. Es ging und geht weiterhin darum, die Finanzierungsinstrumente für kleine und mittlere Unternehmen weiterzuentwickeln und damit einen Beitrag zur Investitions- und Innovationsfähigkeit einzelner Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zu leisten.
Die CDU stimmte unserem Antrag Anfang des Jahres zwar nicht zu, weil sie im Wahlkampfgetöse wohl nicht dazu bereit war, anzuerkennen, was die Vorgängerregierung in diesem Bereich geleis
tet hat. In der Sache hat die CDU damals aber eingeräumt, dass auch sie es unterstützen wolle, für kleine und mittlere Unternehmen eine bessere Finanzierungsgrundlage zu schaffen.
Auch aktuell ist von Frau Ministerin Thoben zu lesen, dass die derzeitige Landesregierung in Nordrhein-Westfalen einen Schwerpunkt auf die Förderung von Gründern beziehungsweise auf die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen legen wolle. Frau Thoben sagte in einem Interview in einer Anzeigensonderveröffentlichung der NRWBank von gestern – ich darf zitieren –, …
Ich komme zum Schluss.
… dass zusammen mit der NRW-Bank zusätzliche Finanzierungsmodelle zu entwickeln seien – nun wörtlich –,
die Gründern, aber auch bereits existierenden kleinen und mittleren Unternehmen helfen, sich schon in sehr frühen Entwicklungsphasen auf sicherem Boden zu bewegen. Es gilt: Am Geldmangel darf eine erfolgversprechende Gründung nicht scheitern.
Ich mache es zum Schluss kurz: Der Ausbau eines Microlendingangebotes in NRW ist sicher ein guter Weg, um etwas zu bewirken. Wir sehen den Beratungen im Ausschuss mit Interesse entgegen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie fördern wir kleine und mittlere Unternehmen? Wie
schaffen wir verlässliche Perspektiven für den Mittelstand in Nordrhein-Westfalen? Vor diesen Fragen standen wir, als wir die Strukturen der Mittelstandsförderung, die Architektur des Förderinstrumentariums, geschaffen haben. Wirtschaftsförderung sollte die Überschrift dieser Aktivitäten sein, die wir bereits vor Jahren begonnen haben und die wir mit dem vorliegenden Antrag fortsetzen.
Zur Erinnerung: Das Land Nordrhein-Westfalen hatte bereits vor Ihrem Amtsantritt eine sehr gut funktionierende Förderbank. Die ehemalige Landesregierung und mit ihr die ehemaligen Koalitionsfraktionen haben hier bereits die wichtigsten Weichenstellungen vorgenommen.
Neben und mit der Ausrichtung der NRW-Bank zur Förderbank des Landes wurde ein spezieller Schwerpunkt auf die Förderung des Mittelstandes gelegt. Hierfür legte die NRW-Bank dann im Januar 2005 - also noch unter der sozialdemokratisch geführten Landesregierung - einen sogenannten Venture-Capital-Fonds mit 40 Millionen € auf, der sich speziell an junge Unternehmen in der Expansionsphase richtet.
Es ist schon erstaunlich, dass die Abwicklung von Förderprogrammen über die Landesbank bzw. die NRW-Bank von Ministerin Thoben so lautstark angekündigt wird, wo diese doch bereits Beschlusslage im sogenannten Düsseldorfer Signal, dem Koalitionspapier der SPD-geführten Regierung, war.
Ich zitiere:
Die Förderprogramme des Landes sollen in einer Hand gebündelt werden. Außerdem sind die Förderprogramme mit dem Ziel zu überprüfen, wenige, für die Zielgruppen aber brauchbare und verständliche Angebote zu schaffen.
Diese Marschroute wurde von der Leitung der NRW-Bank bereits Mitte 2004 intensiv verfolgt. Es verwundert doch sehr, dass die neue Ministerin für diese überall öffentlich zugänglichen Informationen eine Bestandsaufnahme benötigt, wie sie jedenfalls kürzlich öffentlich erklärt hat.
Unsere Unternehmen unterliegen ständig neuen Herausforderungen. Sie sind diesen Herausforderungen zum Teil nur mit staatlicher Hilfe gewachsen. So vielfältig die Märkte, Branchen und Unternehmen sind, sind mithin auch die Finanzierungserfordernisse und damit die Förderinstrumente und -programme. Wirtschaftsförderung ist kein einfaches Feld. Die Ministerin sollte nicht in die Falle ihrer eigenen Rhetorik laufen. Sie sollte nicht
so tun, als könnten Fördermaßnahmen simpel strukturiert werden.
Natürlich ist es richtig, öffentliche Mittel sparsam einzusetzen. Es geht aber auch darum, sie intelligent und klug einzusetzen. NRW ist seit Jahren in Sachen Unternehmensgründungen sehr erfolgreich. Die Zahl der Gründungen stieg von 108.900 1997 auf einen Höchstwert von 118.600 Gründungen 2004. Im Saldo liegt die Zahl der Nettogründungen nach 19.000 im Jahre 1997 bei 22.300 im Jahr 2004. Daher sind Gründungsgewinne mit aktuell steigender Tendenz zu verbuchen. Daran müssen Sie anknüpfen.
Die genannten Zahlen zeigen die hohe mittelstandspolitische Kompetenz der bisherigen Landesregierung. Die Mittelstandspolitik in NRW muss nämlich nicht neu erfunden werden. Wir müssen den eingeschlagenen Weg der Konzentration von Maßnahmen der Wirtschaftsförderung bei der NRW-Bank fortsetzen. Ich denke, zumindest in diesem Punkt werden Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, unserem Antrag sicher zustimmen können.
In unserem Antrag geht es zudem darum, von Frau Thoben konkret zu erfahren, an welcher Stelle die bisherige Landesregierung mit der Gießkanne Fördermittel verteilt haben soll, ein Vorwurf, den sie in der „Westfalenpost“ vom 1. August 2005 verlautbaren ließ. Die SPDFraktion erwartet insbesondere Auskunft darüber, welche Unternehmen nach dem Gießkannenprinzip bedient worden sein sollen.
Darüber hinaus ist es sicher für uns alle von Interesse, einmal offiziell von der neuen Landesregierung zu erfahren, welche Instrumente der Wirtschaftsförderung sie bei der NRW-Bank zu platzieren gedenkt.
Wir wollen von Ihnen konkret wissen, was Sie tun wollen, oder ob Sie uns alten Wein in neuen Schläuchen verkaufen wollen. Legen Sie die Fakten auf den Tisch! Ich fordere Sie auf: Stellen Sie Ihre parteipolitische Kritik beiseite! Der Landtagswahlkampf ist längst vorbei. Handeln Sie im Interesse der Wirtschaft und des Mittelstandes! Handeln Sie im Interesse unseres Landes! Stimmen Sie unserem Antrag zu! - Vielen Dank.