Satz für Satz durchzugehen, Frau Kollegin, damit sich Ihnen auch einprägt, dass wir mit diesem Gesetz eine wirkliche Entlastung für Betriebe und Privathaushalte erreichen. Man kann das immer so herunterbrechen, wie Sie das bei den Belastungen der Familien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz ebenfalls machen und inzwischen auch sozusagen auf den Spuren der Grünen sind.
Wie häufig haben Sie hier vorgerechnet, dass das, was an Belastungen aus Kraft-Wärme-Kopplung und Erneuerbare-Energien-Gesetz auf den einzelnen Privathaushalt zukäme, doch nur minimale Beträge, Pfennige oder nur ein paar Euro im Monat wären.
Nein, liebe Frau Kollegin, die Gesamtbelastung werden wir nur dann herunterfahren können, und zwar so, dass endlich mehr Geld in den Taschen der Familien ankommt, wenn wir uns der Detailarbeit, der hartnäckigen Arbeit nicht entziehen, wie wir das wohl vorbildlich gemacht haben, und unnötige steuerliche Belastungen für die Menschen in Nordrhein-Westfalen und in ganz Deutschland auf den Prüfstand stellen. Ich bin froh über jeden einzelnen Euro, der den Familien in Nordrhein-Westfalen in Zukunft mehr verbleiben wird, nachdem wir diese Steuer abgeschafft haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe die Turnübungen, die Herr Papke hier aufgeführt hat, gerade mit hohem Amüsement betrachtet.
Er konnte das nicht in wenige Worte fassen, sondern hat sehr lange reden müssen, um einen Umstand zu erklären. Das ist der Prototyp einer Erklärung, die wir demnächst auch in der Bundespolitik erleben werden: Nachdem ich eigentlich Steuern abschaffen und Erleichterungen erreichen wollte, muss ich nun erklären, warum ich es doch nicht tue oder warum das Ergebnis erst 2018 so sein wird, wie ich es eigentlich versprochen habe. Das war offensichtlich ein Probelauf zu erklären, dass Sie das nicht einhalten können, was Sie versprochen haben.
Ich schaue mal ins gültige Gesetz. In § 12 – AußerKraft-Treten – steht: Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. – Sie müssten also gar nichts tun, brauchten heute keine Beratung durchzuführen und das Parlament nicht damit zu befassen, sondern einfach nur das Gesetz auslaufen lassen.
Insofern bleibe ich dabei, Sie lassen das Gesetz nicht auslaufen, sondern verlängern das Gesetz und damit das Wasserentnahmeentgelt.
Nicht, dass ich das nicht möchte, aber es muss hier auch ehrlich zugehen. Ehrlich ist, dass Sie das Wasserentnahmeentgelt nicht abschaffen, sondern verlängern, und erst 2018 soll es nach Ihrem Willen enden.
Kollege Remmel, könnten Sie mir zustimmen, dass der Unterschied zwischen unseren Denkweisen wie folgt ist: „Rot-Grün führt die Steuer ein, Schwarz-Gelb schafft sie ab“?
Ich habe dem zwar keine Frage entnehmen können, aber ich habe dokumentiert, dass Sie das Wasserentnahmeentgelt nicht abschaffen, obwohl Sie es versprochen haben, sondern dass Sie die Gültigkeit des Wasserentnahmeentgeltgesetzes verlängern. Das sollte der Ehrlichkeit halber gesagt werden.
Herr Minister Uhlenberg, ich muss Ihnen das Gesetz an der Stelle vorlesen, damit es auch im Protokoll so steht. Sie kennen es offensichtlich nicht. Hier steht unter § 9, „Verwendung“, in Abs. 1:
Aus dem Aufkommen des Wasserentnahmeentgeltes wird vorweg der durch den Vollzug dieses Gesetzes entstehende Verwaltungsaufwand (Personal- und Sachkosten) gedeckt.
Der Aufwand, der aus der Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie resultiert, wird ab 2006 aus dem Aufkommen gedeckt.
Eine klarere Formulierung gibt es gar nicht. Ich kann mich erinnern, dass es seinerzeit der Wille der Koalitionsfraktionen gewesen ist, genau dieses hier hineinzuschreiben: eine klare Zweckbindung des Aufkommens des Wasserentnahmeentgeltes an die Umsetzung an die EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Und warum Sie hier so rumdrucksen, weiß ich auch. Sie haben bisher nicht durchgesetzt, dass dieses Gesetz in der vorliegenden Form tatsächlich Wirkung entfaltet.
Das ist der eigentliche Grund. Bitte erzählen Sie dem Parlament genau das, was im Gesetz drinsteht, aber nicht irgendetwas Falsches. – Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Remmel, noch einmal in aller Deutlichkeit: Dass ich das Programm „Lebendige Gewässer“ vorgestellt habe, ist nicht irgendeine Absichtserklärung des Umweltministers. Vielmehr liegt dem ein Kabinettsbeschluss zugrunde.
Dieser Kabinettsbeschluss ist am Dienstag gefasst worden. Und in diesem Kabinettsbeschluss stehen nicht nur irgendwelche programmatischen Ansätze drin, sondern auch Zahlen.
Ich kann Ihnen diese noch einmal vortragen. Die Gespräche mit Ihrem Abgeordnetenkollegen Becker sind natürlich sehr wichtig, aber ich halte es für wichtig, dass Sie mir vielleicht eine Minute zuhören.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Wir haben die Mittel für das nächste Jahr auf 40 Millionen € erhöht, und ich biete Ihnen an, Herr Abgeordneter Remmel, dies auch in den nächsten Jahren weiterhin kritisch und konstruktiv zu verfolgen. Sie können mich im Jahre 2012 oder 2013, wenn ich dann noch
als Umweltminister hier stehe, fragen, ob ich Wort gehalten habe. Ich werde Ihre Fragen dann genauso seriös und gerne beantworten, wie ich das auch heute getan habe.
Danke schön, Herr Minister Uhlenberg. – Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor, sodass wir zum Schluss der Beratung kommen.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/9854 an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Meine Damen und Herren, wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dann ist das einstimmig so beschlossen.