Protokoll der Sitzung vom 08.10.2009

Antwort der Landesregierung Drucksache 14/9753

Ich eröffne die Debatte und gebe Frau Beer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich mich mit den Ergebnissen der Großen Anfrage befasse, möchte ich mich zunächst an die Mitarbeiterinnen des Hauses wenden und ganz herzlichen Dank sagen für die enorme Arbeit, die geleistet worden ist, und die umfängliche Beantwortung unserer Großen Anfrage.

(Beifall von den GRÜNEN)

Allein – das muss man einmal betonen – der Tabellenband umfasst 1.317 Seiten und füllt damit locker zwei Aktenordner. Die Arbeit kann man sehr plastisch sehen. Uns liegt nun eine Datensammlung vor, die bis auf die Ebene der Kreise und kreisfreien Städte Angaben zur Situation der sonderpädagogischen Förderung sowohl in den Förderschulen als auch im gemeinsamen Unterricht bietet. All das – wie gesagt – finden wir in Tabellen auf 1.317 Seiten vor.

Aber eigentlich, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, sind es nur 1.316 informative Seiten.

Denn die Seite 1.113 ist eine leere Seite. Auf dieser Seite steht auch „leere Seite“ drauf.

(Die Rednerin hält die Seite hoch.)

Ausgerechnet die Seite 1.113 ist leer. Denn dort sollte eine Tabelle stehen, die Auskunft gibt über die Frage: Wie stellt sich die Stellenbesetzungssituation in den einzelnen Kreisen bzw. kreisfreien Städten aufgeschlüsselt nach Förderschulen und Gemeinsamen Unterricht dar?

(Horst Becker [GRÜNE]: Das ist ja ein Ding!)

Frau Ministerin, ich weiß nicht, ob Sie das wissen: Ursprünglich hat es eine Tabelle auf dieser Seite gegeben. Die ist aber vom Staatssekretär aus dem Verkehr gezogen worden.

(Ralf Witzel [FDP]: Wer sagt das denn?)

Ich zitiere: Die Tabelle III. f wurde auf Wunsch des Herrn Staatssekretär entfernt. In der Endversion ist diese leere Seite nicht vorhanden.

Nun, die leere Seite finden Sie in der Datei. Den Vermerk finden Sie zwar nicht überall, aber dieser Vermerk liegt mir vor. In der offiziellen Version wird im Textteil wird lediglich ausgeführt, Angaben zur Stellenbesetzung im gemeinsamen Unterricht lägen nicht vor und die Daten zur Stellenbesetzungssituation insgesamt seien – sinngemäß – zu ungenau.

(Ralf Witzel [FDP]: Sie stochern im Nebel!)

Herr Witzel, das zeigt nur, dass Sie es nicht gelesen haben. Es gibt eine Information aus dem Ministerium, und diese ist uns über das Ausschusssekretariat auf CD-ROM zugegangen. Auf dieser CD-ROM befindet sich genau dieser Vermerk. So sieht es aus. Dass Sie die Unterlagen nicht lesen, ist nicht mein Problem.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Es ist doch wohl so, dass es eine Stellenbesetzungsübersicht gegeben hat, die naturgemäß natürlich nur einen bestimmten Stichtag abbilden kann. Ich fordere Sie auf, Frau Ministerin Sommer, hier und heute dem Parlament diese Tabelle vorzulegen, wie es ursprünglich vorgesehen war,

(Beifall von den GRÜNEN)

damit wir als Parlamentarierinnen uns ein Bild von der Stellenbesetzung im Bereich der sonderpädagogischen Förderung machen können.

Jetzt frage ich mich natürlich: Warum hat der Staatssekretär ausgerechnet diese Tabelle aus dem Verkehr gezogen? Ist es so, dass die Stellenbesetzungssituation gerade an den Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht eine massive Unterbesetzung ausweist? Dürfen wir die Daten deshalb nicht bekommen? Ist es so, dass bei den knappen Ressourcen im Bereich der Sonderpädagoginnen die Kompetenzzentren und die Förderschulen vielleicht

bevorzugt ausgestattet werden auf Kosten der Versorgung des gemeinsamen Unterrichts?

Ist es so, dass gerade im Sekundarstufe-I-Bereich an den Hauptschulen immer mehr Regelkollegen im gemeinsamen Unterricht eingesetzt werden, da wo eigentlich Sonderpädagoginnen arbeiten sollten?

Mir fallen noch eine ganze Menge Fragen dazu ein, warum uns diese Tabelle nicht vorgelegt worden ist.

(Beifall von Sylvia Löhrmann [GRÜNE])

Frau Ministerin, die Erläuterung, dass SchIPS, also die Schulverwaltungssoftware zur Datenerfassung, immer noch nicht richtig funktionierten, diese Ausrede lasse ich nicht gelten. Die Schulaufsicht hat die Daten über die Stundenverteilung im gemeinsamen Unterricht doch vorliegen. Die Schulen können die Stellenausstattung zurückmelden. Sie haben drei Monate Zeit gehabt. Dass naturgemäß zu einem bestimmten Stichtag abgefragt wird, ist ganz normal. Herr Staatssekretär, Sie machen doch sonst zig Abfragen, auf die die Schulen unvermittelt und sofort antworten müssen. Nur in dieser Frage ist es Ihnen nicht möglich, uns das zu einem Stichtag vorzulegen? – Nein, das lassen wir Ihnen nicht durchgehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ausgerechnet dann, wenn es um die Stellenbesetzung an den Förderschulen und im gemeinsamen Unterricht geht, soll das alles nicht möglich gewesen sein.

Lassen Sie mich noch eine grundsätzliche Bemerkung zu dem einleitenden Text in der Antwort auf die Große Anfrage machen. Es ist schwach, wenn Sie als Konsequenz aus dem Beitritt zur UNKonvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen lediglich folgern, neben einem veränderten Bewusstsein, mit Behinderung und sonderpädagogischer Förderung im schulischen Bereich umzugehen, sei es das Ziel, dass – und jetzt zitiere ich –

die allgemeine Schule häufiger als bisher Förderort für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf … wird.

Sie drücken sich weiterhin um den Begriff der Inklusion. Sie drücken sich darum herum, und das ist eigentlich schon peinlich.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist peinlich angesichts der Beratung in der Kultusministerkonferenz, angesichts der Diskussion, die gesamtgesellschaftlich geführt wird. Das ist auch meilenweit weg von dem Recht auf gemeinsamen Unterricht. Es erkennt nicht an, dass Eltern das Recht haben müssen, den Förderort für ihre Kinder zu bestimmen. Es erkennt nicht an, dass der erste Förderort die allgemeine Schule sein muss. Es macht auch nicht deutlich, dass der Auftrag der Kompetenzzentren auf Inklusion hin ausgerichtet

sein muss und dass ein Kompetenzzentrum in Zukunft der Ort für die Lehrerinnen und Lehrer sein muss, um sich kompetent zu machen, aber nicht für die Schülerinnen und Schüler. Die gehören nämlich in die allgemeinbildende Schule.

(Beifall von den GRÜNEN)

Es macht nicht deutlich, dass wir einen Inklusionsplan brauchen. Klar, das schafft man nicht von heute auf morgen, aber wir müssen jetzt die konkreten Schritte beginnen. Es macht auch nicht deutlich, wie die Regelschule und die Kollegien dort unterstützt werden sollen, dass die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Also legen Sie uns bitte die Tabelle vor, damit wir wissen, dass da nicht ein dicker Hund begraben ist! Ich darf Sie vielleicht noch auf das hinweisen, was die Kolleginnen und Kollegen der Hamburger Bürgerschaft gestern beschlossen haben, nämlich den Rechtsanspruch auf integrierte Beschulung. Das sollte Maßstab für Nordrhein-Westfalen sein.

(Beifall von den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Beer. – Für die CDU spricht nun Kollegin Kastner.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der Grünen zur Situation der sonderpädagogischen Förderung ist mit viel Fleiß und Ausdauer seitens des Ministeriums beantwortet worden. Frau Beer hat schon erwähnt, dass der Umfang dafür in unserem Aktenschrank ein recht großer ist. Auch ich möchte mich an dieser Stelle beim Ministerium und seinen Mitarbeitern für die Bewältigung dieser Aufgabe ganz herzlich bedanken.

Als ich die Anfrage der Grünen seinerzeit in der Hand hielt, habe ich mir schon gut vorstellen können, dass ein klein wenig die Hoffnung der Oppositionspartei der Grünen dahintersteckt, die jetzige Landesregierung und die sie tragenden Parteien zu diesem Thema vorführen zu können. Das ist, so scheint mir, nicht ganz aufgegangen, Frau Beer. – Ganz im Gegenteil beweisen die Zahlen:

Erstens. Wir sind nicht auf dem Status quo seit dem Jahr 2005 stehen geblieben. Wir haben uns sehr wohl auf den Weg gemacht, den Kindern, die eine besondere Förderung brauchen, zur Seite zu stehen.

Zweitens. Wir haben ein differenziertes Angebot mit unterschiedlichen Förderangeboten und Förderorten, das auf verschiedene Förderbedarfe dieser Kinder Antwort geben kann.

Drittens. Der sogenannte gemeinsame Unterricht ist nicht verringert oder gar ausgerottet worden, wie Sie das befürchtet hatten, sondern wurde Jahr für

Jahr weiter ausgebaut. Wir haben eine Fortentwicklung von 11 % auf rund 14 % zu verzeichnen. In Schülerzahlen ausgedrückt: Von 6.600 Schülerinnen und Schülern im Jahr 2005, also bei Regierungsübernahme, ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler auf 9.684 im Schuljahr 2009/2010 angewachsen.

Wir haben die Zahl der Lehrerstellen den Schülerzahlen angepasst. Als Beispiel sei hier der Lehrerstellenzuwachs im Bereich der Sekundarstufe I genannt. Hier können wir auf eine Veränderung von 994 auf 1.541 Lehrerstellen im Jahr 2009 verweisen. Dazu kommt – und das ist auch sehr wichtig, wie ich finde – die Aufhebung der Befristungen in diesem Bereich.

Als Letztes möchte ich auf den jetzigen Haushaltsentwurf verweisen. Macht man sich die Mühe und saldiert einmal alle Stellenkontingente, die mit Sonderpädagogik zu tun haben, dann wird eindeutig klar, wie wichtig uns dieses Feld ist.

Die Große Anfrage, meine Damen und Herren, mit ihren vielen Zahlen jetzt zu interpretieren, möchte ich mir hier und heute versagen. Ich möchte diese Aussprache vielmehr zum Anlass nehmen, einige grundsätzliche Dinge zum Themenfeld der sonderpädagogischen Förderung auszuführen.

Die Förderung der Kinder mit besonderem Förderbedarf ist meines Erachtens eine Sache, die uns alle in diesem Hohen Hause in gleicher Weise bewegen sollte. Sie soll, nein, sie darf nicht zum Spielball ideologischer Auseinandersetzungen zwischen den Fraktionen werden. Ich bin mir eigentlich sicher, dass alle Parteien hier im Haus das Ziel haben, diesen Kindern den Weg in ein selbstständiges, gelingendes Leben zu ebnen.

Wie kann das nun gelingen? Ich bin fest überzeugt, dass wir bereits auf einem guten Weg sind. Deshalb ist es gut, dass das Schulgesetz hier schon einmal die grundsätzliche Marschrichtung vorgibt: die individuelle Förderung. Dieses Ziel gilt es auch für Kinder mit besonderem Förderbedarf umzusetzen.

Mit dieser Aussage bekommt die Sonderpädagogik auch eindeutig ihren Standpunkt zugewiesen. Sie ist Teil des allgemeinen Schulsystems und arbeitet subsidiär allen Schulformen zu. Ich bin froh, meine Damen und Herren, dass das mittlerweile nirgendwo mehr bestritten wird.