Am vergangenen Samstag haben wir aus Anlass des 5. Welttages und des 11. Europäischen Tages der Organspende am Brandenburger Tor ein, wie ich finde, für Deutschland einzigartiges Event gehabt:
Die Deutsche Stiftung für Organtransplantation hat es in Verbindung mit ihrem 25-jährigen Bestehen geschafft, namhafte Künstler, Bands und Prominente zu gewinnen und an einem gleichsam unterhaltsamen und informativen Programm rund um das Thema Organspende, an Informations- und Aktionsständen sowie auf der Bühne zur Mitwirkung zu veranlassen. Wir alle haben sicherlich registriert, welches Medienecho diese Veranstaltung und der gestern zu Ende gegangene Fachkongress gefunden haben. Dieses Wochenende hat, meine ich, wesentlich mehr bewirkt als das, was wir heute mit dem Antrag erreichen können.
Auf dieser Veranstaltung ist es, wenn man mit den Beteiligten spricht und ihnen glauben kann – ich denke, man kann ihnen glauben –, gelungen, diejenigen vielen Bürgerinnen und Bürger, die an diesem Event teilhatten, an Ort und Stelle zu bewegen, tatsächlich einen Ausweis auszufüllen, ihn sich laminieren zu lassen, einzustecken und von nun an mit sich zu führen.
Damit sind wir beim eigentlichen Problem. Sie schreiben in Ihrem Antrag, dass 80 % der Bevölkerung eine positive Einstellung habe, aber nur 12 % einen Ausweis. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation geht ein wenig von anderen Zahlen aus: Bei ihr sind es 66,6 %, also etwas weniger, die dem zustimmen, und dafür wurden nach ihren Angaben mehr Menschen in Deutschland registriert, nämlich 17 %, die einen Ausweis haben. Darüber brauchen wir uns aber nicht zu streiten, welche Zahlen stim
Fakt ist jedenfalls, dass wir noch ein Drittel der Bevölkerung davon überzeugen müssen, dass Organspenden nicht nur medizinisch sinnvoll, sondern auch ethisch angeraten sind, um Menschen mehr Lebensqualität, zum Beispiel durch eine neue Niere statt täglicher Dialyse, zu geben oder um ihnen überhaupt ein längeres Leben zu verschaffen und – jetzt bin ich ganz bei Ihnen, Herr Kollege Henke, weil Sie den Begriff des Spendens in den Vordergrund stellen – den Menschen zu vermitteln, dass auch der Gedanke sehr befriedigend sein kann, selbst nach dem Tod einen Beitrag fürs Leben leisten zu können.
Diese positive Einstellung wird sich aber nur dann in mehr Ausweisen und in der Bereitschaft, Organe zu spenden, ausdrücken, wenn die Menschen – das haben meine Vorredner auch schon angeführt – sicher sein können, dass zuvor für sie selbst alles getan wurde, um den Tod bei ihnen abzuwenden. Das ist das, was die Menschen wollen: diese Sicherheit.
Die Frage ist nun, welche Lösung Sie uns in dem vorliegenden Antrag vorschlagen. Ich finde in dem Antrag zwei Forderungen.
Erstens fordern Sie einen Bericht der Landesregierung, alle Aktivitäten der letzten drei Jahre aufzulisten. Dabei haben Sie diese bereits überwiegend in den Antrag hineingeschrieben und in den Reden gerade benannt. Dass ausgerechnet die regierungstragenden Fraktionen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Fleißaufgabe verschaffen wollen, finde ich recht bemerkenswert. Ich kann nicht feststellen, dass so etwas hilfreich wäre, um etwas bei dem, was wir gemeinsam als Problem erkannt haben, zu verändern und zu bewirken.
Es sollte uns tieftraurig machen, dass wir bei Organen kein Geberland sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen von den regierungstragenden Fraktionen, wenn Sie wirklich mit diesem Antrag bezwecken wollen, diese Lücke zu schließen, also die Bereitschaft zu erhöhen, Organe zu spenden, sodass wir das, was wir für unsere Bevölkerung brauchen, selber geben können, dann frage ich mich: Warum machen wir nicht da weiter, wo wir in dieser Legislaturperiode schon einmal gemeinsam waren?
Sie haben darauf hingewiesen: Die SPD-Fraktion hat im Mai 2007 den Antrag „Zehn Jahre nach Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes Revision notwendig – Krankenhausgestaltungsgesetz muss Organspenden organisatorisch und finanziell absichern“ eingebracht. Eine unserer damaligen Forde
rungen war die verpflichtende Bestellung von Transplantationsbeauftragten in allen Krankenhäusern. Das war gesetzestechnisch und in den Beratungen nicht so ganz einfach; aber am Ende haben wir uns gemeinsam darauf verständigt, das im Transplantationsgesetz zu verankern.
Wir können heute feststellen, dass inzwischen bis auf 50 von 335 Krankenhäusern alle einen solchen Transplantationsbeauftragten haben, der sich darum kümmert, dass die Abläufe reibungsloser funktionieren und dass in jedem Haus das Bewusstsein dafür geschaffen wird, dass es einen Beitrag leisten kann.
Wenn wir also alle die Aktivitäten der DSO, die Sie auch schon positiv herausgestellt haben, begleiten wollen, warum haben Sie dann nicht meinen Vorschlag, den ich am 26. November 2008 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales gemacht habe, aufgegriffen? Er lautete, in diesem Sommer einen Tag der Organspende bei uns im Landtag durchzuführen. Dieser Tag sollte vom Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales veranstaltet, also von allen Fraktionen getragen werden. Er hätte in Nordrhein-Westfalen sicherlich ein ähnliches Medienecho gefunden wie die Bundesveranstaltung. Es hätte sich ein Termin um den 6. Juni, dem bundesweiten Tag der Organspende, angeboten.
Auch wir hätten das mit der direkten Ausgabe von Spenderausweisen verknüpfen können, um damit wirklich einen aktiven Beitrag leisten zu können. Ich bin sicher: Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, selbstverständlich die DSO und Selbsthilfegruppen hätten sich beteiligt. Die Hausärzte hatten bereits signalisiert, dass der Sommer ein geeigneter Zeitraum wäre, um daran mitzuwirken.
Damit bin ich bei einem konkreten Vorschlag, von dem ich meine, dass er der ganzen Angelegenheit einen Schub geben könnte: Hausärzte haben jedes Quartal ca. 1.000 Patientenkontakte. Ich habe mit einer ganzen Reihe von Hausärzten gesprochen, die bereit wären, sich in den Dienst der Sache zu stellen, wenn ihnen das entsprechende Material so aufbereitet würde, dass sie die Gespräche leicht führen könnten. Wenn wir sie einbinden könnten, würde das wesentlich mehr bewirken, als einen Bericht anzufordern, zumal uns der Minister eigentlich regelmäßig über seine Aktivitäten informiert.
Falls es in dem Antrag nur darum gehen sollte, abzufeiern, dass wir Steigerungszahlen haben, fände ich das ein bisschen beschämend. Wir haben jedes Jahr 20 Organspender mehr für 3.700 Menschen, die auf der Warteliste stehen. Ich finde, das ist kein Anlass zum Feiern, sondern zeigt eigentlich nur auf, dass wir noch eine ganze Menge miteinander zu tun haben.
interfraktionelle Arbeitsgruppe bilden. Welche Forderung wollen wir gemeinsam auf den Weg bringen, anstatt das Ministerium mit dem Schreiben von Berichten zu befassen? – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebhard. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Steffens.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 2007 haben wir interfraktionell versucht, Grundlagen für das zu legen, was Sie jetzt in Ihrem Antrag zusammenfassen. Im Krankenhausgestaltungsgesetz NRW haben wir versucht, eine andere Linie einzuschlagen als in anderen Bundesländern, indem wir sehr wohl auf die unterschiedlichen Problemlagen eingehen. Was passiert mit Menschen, deren Angehöriger im Krankenhaus liegt und für hirntot erklärt worden ist? Sie haben die schwere Last, zu entscheiden: Gebe ich meinen Angehörigen zur Organspende frei oder nicht?
Wir wollen, dass damit sehr sensibel umgegangen wird. In der Vergangenheit haben wir oft gehört, dass auf Menschen am Sterbebett eingewirkt wird: Du musst aber jetzt das Organ freigeben! Du musst einem Menschen helfen! – Das genau soll nicht passieren. Wir wollen in Nordrhein-Westfalen eine sehr sensible Beratung haben und dass ergebnisoffen beraten wird. Das hat mit Sicherheit auch dazu beigetragen, dass es eine andere Situation gibt.
Aber klar ist uns allen – das ist in verschiedenen Beiträgen gesagt worden –: Es gibt in der Bevölkerung ganz große Ängste. Jeder, der sich in seinem privaten Umfeld darüber unterhält, erlebt immer wieder, dass Leute sagen: Ich habe Angst, dass ich mit meinem Spenderausweis in der Tasche einen Unfall erlebe, im Krankenhaus liege und jemand sagt: Oh, der hat einen Spenderausweis. Der ist hirntot. – Es steht die Angst dahinter, für hirntot erklärt zu werden, obwohl man eigentlich noch am Leben erhalten, obwohl man noch gerettet werden kann.
Ich stelle mir die Frage: Womit schaffen wir es, die Menschen zu erreichen? Das schaffen wir nicht mit einem Organspendetag – das glaube ich nicht – und auch nicht mit einer Aktionskampagne oder etwas Ähnlichem. Wir müssen überlegen: Können wir ein Instrument schaffen, mit dem den Menschen die Angst genommen wird? Die Angst ist doch: Ich liege im Krankenhaus, und der Arzt weiß, dass ich ein Spender bin. Er entscheidet darüber, ob ich hirntot bin oder nicht. – Das heißt, wir schaffen es nur, die Ängste zu nehmen, wenn wir diese Situation entkoppeln.
Ich habe in der Debatte im Jahr 2007 schon einmal gesagt: Lasst uns doch über ein zentrales Register
nachdenken. Jeder Mensch, der für sich oder seine Kinder einen Personalausweis beantragt, erklärt: Ja oder Nein, ich bin Spender, oder ich bin nicht Spender. – Lasst uns dieses zentrale Register einführen und regeln, dass es einen Zugriff auf die Daten erst nach der Hirntoterklärung gibt. Das heißt, dass der Arzt, der den Menschen begutachtet, nicht vor dem Hintergrund des Wissens um die Spendereigenschaft eine Entscheidung über den möglichen Hirntod treffen kann, sondern dass dies entkoppelt ist. Dann sind die Ängste nicht mehr vorhanden.
Wenn ich weiß, dass ich bis zuletzt behandelt werde, dass man bis zuletzt versucht, mein Leben zu retten, und dass erst, wenn ich tot und für hirntot erklärt bin, überhaupt jemand nachschauen kann, ob ich als Spender infrage komme oder nicht, ist die Angst weg. Die Menschen, mit denen ich darüber diskutiert habe, sagen, aus ihrer Sicht wäre das ein gangbarer Weg. Diese Ängste existierten dann nicht mehr für sie. Deswegen schlage ich nochmals vor: Lasst uns gemeinsam darüber diskutieren, ob das ein gangbarer Weg ist.
Ich weiß, das bedeutet ein bisschen Aufwand. Man muss ein zentrales Register schaffen. Aber ich glaube, dass wir mit der Einrichtung eines solchen zentralen Registers, bei dem man jederzeit seine Entscheidung ändern kann, auf das man selbst den Zugriff hat und bei dem weiß, dass man nicht für hirntot erklärt wird, weil man als Spender infrage kommt, mehr erreichen können als mit jeder Aufklärungskampagne oder mit jedem Organspendetag. Denn damit nehmen wir den Leuten nicht ihre Ängste, sondern erhöhen nur den Druck auf sie. Wir erklären, warum es notwendig ist, als Spender zur Verfügung zu stehen, aber die Angst nehmen wir den Menschen damit nicht.
Deswegen freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss. Vielleicht schaffen wir es, aus der Initiative der Regierungsfraktionen, die in Form eines Berichts, den man auch ohne Weiteres hätte auf die Tagesordnung setzen können, etwas zu machen, womit wir den Menschen, die auf eine Organtransplantation warten, helfen können, indem wir den potenziellen Spendern die Angst nehmen und indem wir ein Sicherheitssystem einschalten, um zu zeigen, dass diese Ängste perspektivisch absolut unbegründet sind.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Steffens. – Jetzt hat Herr Minister Uhlenberg für die Landesregierung das Wort.
nehme ich in Vertretung von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann zu dem Antrag von CDU und FDP Stellung.
In Nordrhein-Westfalen hat sich die Zahl der Organspender seit dem Jahre 2005 erfreulicherweise kontinuierlich erhöht. Seit 2005 ist die Organspenderzahl um mehr als ein Viertel gestiegen: von 196 im Jahre 2005 auf 258 im Vorjahr. Im vergangenen Jahr war Nordrhein-Westfalen bundesweit das einzige Land, in dem die Zahlen im Vergleich zum Jahr 2007 gestiegen sind.
Diese Entwicklung zeigt, dass die gemeinsamen Anstrengungen in Nordrhein-Westfalen inzwischen Früchte tragen. Das Wort „gemeinsam“ möchte ich ausdrücklich betonen, weil die Förderung der Organspende ohne engagierte Menschen und ohne eine breite Unterstützung nicht funktioniert.
Fakt ist: Nordrhein-Westfalen ist nicht mehr Schlusslicht. Im Bundesvergleich liegen wir inzwischen im Mittelfeld. Fakt ist aber auch: Die Spenderzahlen reichen bei Weitem noch nicht aus. In Nordrhein-Westfalen stehen rund 3.700 Menschen auf der Warteliste. Diese Menschen hoffen täglich auf den erlösenden Anruf, dass für sie ein passendes Organ zur Verfügung steht. Die durchschnittliche Wartezeit für eine Nierentransplantation beträgt etwa fünf Jahre. Täglich sterben in Deutschland drei Menschen, weil sie vergebens auf ein lebensrettendes Organ gewartet haben. Diese Situation ist bedrückend und schwer hinnehmbar.
Deshalb setzen sich die Landesregierung und Gesundheitsminister Laumann seit Jahren gemeinsam mit den relevanten Akteuren dafür ein, die Zahl der Organspenden in unserem Land zu steigern. Zu den Aktivitäten gehören insbesondere Aktionen zur Verbreitung des Organspendeausweises, regelmäßige Gespräche mit Krankenhäusern, Ärzteorganisationen, Krankenkassen und der Deutschen Stiftung Organtransplantation – DSO – sowie die jährliche Auszeichnung von Krankenhäusern, die sich besonders vorbildlich für die Organspende engagieren.
Unsere Universitätskliniken, die das höchste Potenzial an Organspenden haben, erhalten monatlich einen Überblick über den Stand ihrer Organspenden im Vergleich zu anderen Unikliniken. Dieses Benchmarking ist ein Instrument, das Transparenz schafft und zugleich Ansporn ist. Um Jugendliche für die Organspende zu sensibilisieren, wurden allen Schulen Unterrichtsmaterialien und Aufklärungsfilme zur Verfügung gestellt.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, da ein wesentlicher Schlüssel zur Erhöhung der Zahl der Organspenden in den Krankenhäusern liegt, ist es wichtig, in den Kliniken personelle und organisatorische Voraussetzungen zu schaffen.
Mit der Änderung des Landesausführungsgesetzes zum Transplantationsgesetz Ende 2007 hat der Gesetzgeber allen Krankenhäusern mit Intensivbetten konkrete Pflichten auferlegt. Dazu gehören im Wesentlichen die Bestellung von Transplantationsbeauftragten, die Einführung von Handlungsanweisungen für den Ablauf einer Organspende, die Installierung eines Dokumentationssystems sowie die sensible Begleitung von Angehörigen. Die Anzahl der Transplantationsbeauftragten hat sich seitdem nahezu verdoppelt: von 154 im Jahre 2007 auf aktuell 284. Damit werden inzwischen 85 % der Krankenhäuser von Transplantationsbeauftragten betreut.
Auch wenn diese Entwicklung erfreulich ist, wird Gesundheitsminister Laumann weiter darauf drängen, diese Quote zu erhöhen. Er hat die Krankenhausgesellschaft gebeten, den Krankenhäusern mit Intensivbetten einen Fragebogen zuzusenden. Damit soll in Erfahrung gebracht werden, inwieweit die Kliniken bisher die landesgesetzlichen Vorgaben umgesetzt haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, ein weiteres ganz wichtiges Thema ist die Qualifizierung der Transplantationsbeauftragten. Gerade weil die Organspende ebenso wie die Hirntoddiagnostik nicht zu den Routineaufgaben in einem Krankenhaus gehört, sind die Fortbildung und der Austausch zwischen den verantwortlichen Ärzten unverzichtbar.
Die Fortbildung der Transplantationsbeauftragten wird durch verschiedene Maßnahmen gewährleistet. Die Ärztekammern von Nordrhein und Westfalen-Lippe bieten halbjährlich eine mehrteilige modulare Fortbildung zur Organspende an. Diese Fortbildung wurde von der DSO Nordrhein-Westfalen mit der Bundesärztekammer entwickelt. Die DSO kümmert sich um Informationsveranstaltungen, Vorträge und Gespräche in Krankenhäusern und organisiert regionale Veranstaltungen.
Seit dem Jahre 2007 wird in Nordrhein-Westfalen das Jahrestreffen der Transplantationsbeauftragten mit entsprechenden Fachvorträgen durchgeführt. Darüber hinaus werden die Transplantationsbeauftragten mit weiteren zertifizierten Fortbildungssymposien eingeladen, zum Beispiel im rheinischen Symposium der DSO und der Uni-Klinik Köln.
Leider gibt es hin und wieder eine Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage. So musste zum Beispiel eine für Ende September 2009 geplante Fortbildung der Ärztekammer Nordrhein in Rösrath mangels ausreichender Anmeldungen abgesagt werden. Über einen Einzelfall darf man sicherlich nicht den Stab brechen, Minister Laumann wird dies jedoch mit den Verantwortlichen thematisieren und vor allen Dingen gemeinsam nach Lösungen suchen, wie so etwas zukünftig vermieden werden kann. Auf Bitte des Gesundheitsministeriums hat die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen zu