Protokoll der Sitzung vom 04.11.2009

(Lautes Lachen bei der CDU)

Ich will Ihnen das deutlich machen, auch weil gerade der Zwischenruf „ein Finanzbeamter“ kam. Wir haben in diesem Lande Beamte, die im Justizvollzug und auch bei den Finanzämtern im mittleren Dienst sind. Sie müssen sich einmal ansehen, Herr Kollege Kern, was die im Monat mit nach Hause bringen. Da kommt es auf die 20 € an, die Sie jetzt zurückhalten.

Die Pensionsverpflichtungen haben wir sowieso zu schultern.

(Christian Möbius [CDU]: Sie nicht!)

Ob man Pensionsverpflichtungen zurückstellen muss – das müssen unsere Bürgerinnen und Bürger bezahlen. Ob man die kreditfinanziert in ein Säckel packt oder ob man das vernünftig organisiert, wenn es so weit ist, und vernünftig mit den Beschäftigten umgeht, das ist hier die Frage. Das hat nichts miteinander zu tun. Ganz im Gegenteil: Die Menschen brauchen heute das Geld. Sie wollen heute leben, sie haben es auch verdient. Sie sind 10 % hinter der Lohnentwicklung zurück, und das ist Ihr Verschulden von CDU und FDP. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Groth. – Für die Landesregierung hat Herr Minister Uhlenberg das Wort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! In Vertretung des Finanzministers, der leider verhindert ist, möchte ich für die Landesregierung zu diesem Punkt Stellung nehmen.

Sie entscheiden heute hier im Plenum abschließend über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2009/2010 sowie zur Änderung und zur Aufhebung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in unserem Land Nordrhein-Westfalen. Dieser Gesetzentwurf, verehrte Kolleginnen und Kollegen, war bereits mehrfach Gegenstand der Erörterung auch hier im Plenum. Daher kann ich mich an dieser Stelle auf wenige Bemerkungen beschränken.

Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Übernahme des Tarifergebnisses 2009 für die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes. Das heißt:

einheitlicher Sockelbetrag von 20 € ab 1. März 2009, lineare Erhöhung von 3 % zum 1. März 2009 sowie 1,2 % zum 1. März 2010, die Erhöhung der Anwärterbezüge um 60 € ab 1. März 2009 und noch einmal um 1,2 % zum 1. März 2010. Für die Anwärterinnen und Anwärter bedeutet dies übrigens am 1. März 2009 eine Erhöhung der Bezüge um durchschnittlich 7 % und somit einen in der heutigen Tariflandschaft überdurchschnittlichen Zuwachs.

Eine Diskussion hat es auch heute wieder – wir haben es gerade gehört – um die Erhöhung des Sockelbetrages in Nordrhein-Westfalen um 20 € gegeben. Nach Auffassung der Landesregierung wird damit das Ergebnis der Tarifverhandlungen der Länder exakt nachgezeichnet, obwohl bekanntlich im Tarifvertrag eine Erhöhung des Sockelbetrages um 40 € pro Monat erfolgt ist. Als Kompensation ist im Tarifabschluss allerdings das Leistungsentgelt in Höhe von 1 % pro Jahr gemäß § 18 TV-L entfallen. Der Wert dieser Kompensation wurde von den Tarifparteien einvernehmlich mit 20 € pro Monat angegeben. Das vergessen offensichtlich die Kritiker gerne, wenn sie sich zu diesem Gesetzentwurf verbreiten. Aber auch dies ist Teil der ganzen Wahrheit.

Somit sieht der Gesetzentwurf vor, das Tarifergebnis 2009 inhalts- und wirkungsgleich auf die Beamten zu übertragen. Insoweit hat die Landesregierung Wort gehalten. Tatsachen, die den Vorwurf des Wortbruchs rechtfertigen könnten, kann die Landesregierung nicht erkennen. Es war weder beabsichtigt noch finanziell möglich, mit diesem Gesetzentwurf die bekannten und notwendigen Einsparungen der Vergangenheit – auch von Rot-Grün, meine Damen und Herren – zurückzunehmen. Der Abgeordnete Möbius hat schon das Entsprechende dazu gesagt. Diesbezügliche fälschliche Erwartungen können nicht erfüllt werden.

Lassen Sie mich noch einen Aspekt hinzufügen. Wie Sie wissen, befinden wir uns bedingt durch die internationale Finanzkrise in schwierigen Zeiten. Die Inflationsrate allerdings tendiert zurzeit gegen null. Das heißt, die beabsichtigte Anhebung der Bezüge kommt den Beamten und Versorgungsempfängern real und ungeschmälert durch Inflationsrisiken zugute. Sie haben somit ein klares Plus an Kaufkraft. Das gilt auch für die im Jahre 2010 vorgesehene Anpassung.

Im Namen der Landesregierung bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf Ihre Zustimmung zu geben. Die Beamten und Versorgungsempfänger warten auf dieses Gesetz, damit der bisherige Zahlungsvorbehalt, unter dem die erhöhten Gehaltszahlungen seit März stehen, aufgehoben wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen.

Dann kommen wir zur Abstimmung. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 14/10034, den Gesetzentwurf Drucksache 14/9395 unverändert anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – CDU und FDP. Wer ist dagegen? – Grüne und SPD. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt

13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen (Wahlkreisgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/10026

erste Lesung

Die Einbringung hat der zuständige Minister, Herr Dr. Wolf, zu Protokoll gegeben. (Siehe Anlage 2) Eine weitere Debatte ist heute nicht vorgesehen.

Ich komme zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/10026 an den Hauptausschuss. Wer stimmt dem zu? – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Einstimmig so überwiesen.

Ich rufe auf:

14 Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen und anderer Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 14/10029

erste Lesung

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung dem zuständigen Minister, Herrn Uhlenberg, das Wort. Bitte schön.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Landesjagdgesetz wurde zuletzt 1994 umfassend novelliert und neu bekannt gemacht. Diese Regelungen haben sich seitdem grundsätzlich bewährt. Lediglich in einzelnen Punkten bedürfen sie nunmehr einer Anpassung an die heutigen Verhältnisse. Dabei soll auch von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden, die die Länder durch

die Föderalismusreform erhalten haben. Auf dem Gebiet des Jagdrechts hat der Bund das Recht zur konkurrierenden Gesetzgebung. Die Länder können davon aber umfassend abweichen. Lediglich das Recht der Jagdscheine bleibt der Bundesregierung vorbehalten.

Folgende Änderungen des Landesjagdgesetzes sind erforderlich:

Erstens. Die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass der Jagdzeitenverordnung bedarf einer Erweiterung in § 24 Abs. 1 Buchstabe a Landesjagdgesetz NRW. Da die Bundesjagdzeitenverordnung letztmalig 1977 umfassend geändert worden ist und die festgelegten Jagdzeiten vielfach nicht mehr den geänderten Wildverhältnissen entsprechen, soll das Ministerium nunmehr auch zu einer Verlängerung der Jagdzeiten ermächtigt werden, so weit es die Hege des Wildes erfordert. Dies stellt eine Abweichung zu § 22 Abs. 1 Satz 3 Bundesjagdgesetz dar.

Zweitens. Auf Parkgewässern, siedlungsnahen Gewässern und in Naturschutzgebieten haben sich in den letzten Jahren größere Populationen von eingebürgerten Grau-, Kanada- und Nilgänsen entwickelt. Um in Einzelfällen Schäden durch Verkotung an Liegewiesen, Spielplätzen und landwirtschaftlichen Flächen abwenden zu können, aber auch um die Sicherheit der Luftfahrt zu gewährleisten, ist eine Erweiterung der Voraussetzungen erforderlich, unter denen das Ausnehmen der Gelege von Federwild von der oberen Jagdbehörde gestattet werden kann.

Diese Maßnahme ist kein Ersatz für die Bestandsregulierung durch die Jagd. Sie ist als Ergänzung für die Fälle gedacht, in denen Jagd- und Abwehrmaßnahmen nicht ausreichen, um gravierende Schäden zu verhindern. Die Erweiterung von § 24 Abs. 3 Buchstabe d des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen stellt eine Abweichung zu § 22 Abs. 4 Satz 5 Bundesjagdgesetz dar. Die Anforderungen der EG-Vogelschutzrichtlinie werden dabei eingehalten. Der Änderungstext setzt Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a der EG-Vogelschutzrichtlinie 1:1 um.

Drittens. Stichwort: Wildschweinepest. Um die Belange der Wildbiologie, der Wildschadensverhütung und der Tierseuchenprophylaxe umfassend berücksichtigen zu können, soll die Genehmigung der Ablenkungsfütterung für Schwarzwild künftig im Einvernehmen mit dem zuständigen Veterinäramt und der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung erfolgen. Dies erfordert eine Änderung § 25 Abs. 2 Satz 3 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen.

Viertens. Die Regelung in § 31 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen zum Aussetzen von Wild bedarf ebenfalls einer Änderung. Bisher darf Schalenwild, das in einem Jagdbezirk vorkommt, vorbehaltlich naturschutzrechtlicher Regelungen ohne jagdbehördliche Genehmigung ausgesetzt werden. Dies

ist problematisch, weil hierdurch genetische Verfälschungen und unkontrollierte Aufstockungen oder Wiederbegründungen von Schalenwildbeständen in ungeeigneten Lebensräumen möglich sind. Das Aussetzen von Schalenwild soll daher grundsätzlich genehmigungspflichtig werden.

Fünftens. Der Gesetzentwurf enthält eine Aufgabenbereinigung der Jagdbehörden. Einzelne Aufgaben mit behördlichem Bezug, die bisher von der oberen Jagdbehörde vorgenommen werden, werden den Kreisen und kreisfreien Städten als untere Jagdbehörden übertragen. Eine wesentliche finanzielle Belastung der Kreise und kreisfreien Städte ist mit der Übertragung der Aufgaben nicht verbunden.

Die Gebührenpflichtigkeit aller Amtshandlungen der Jagdbehörden wird in § 57 Abs. 1 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen gesetzlich festgeschrieben. Mit Überarbeitung der Gebührentatbestände wird den Kreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit der Kostendeckung gegeben.

Sechstens. Der Gesetzentwurf enthält außerdem eine Änderung der Finanzierung aus der Jagdabgabe. Bisher werden die Personal- und Sachausgaben der oberen Jagdbehörde aus der Jagdabgabe finanziert. Dies hat historische Gründe, die auf das Reichsjagdgesetz von 1934 zurückgehen. Da Abgabenmittel gruppennützig zu verwenden sind, wird von der Finanzierung stufenweise ab 2011 Abstand genommen. Ab dem Jahre 2014 werden die Mittel aus der Jagdabgabe nur noch zur Finanzierung der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadensverhütung sowie zur Förderung des Jagdwesens und zur Verhütung von Wildschäden verwandt. Dies erfordert eine Änderung von § 57 Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen.

Zusätzliche Haushaltsmittel werden nicht benötigt, da der ab 2011 entstehende stufenweise Landesmittelmehrbedarf im MUNLV durch Kürzungen im Budget des Einzelplans 10 aufgefangen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Minister Uhlenberg. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Wiegand.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir als SPD-Fraktion sind selbstverständlich dafür, dass das Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen an die sich ändernden Gegebenheiten angepasst wird. Wir sind aber dagegen, dass ein neuer Gesetzentwurf scheinbar schnell und mit der heißen Nadel gestrickt worden ist.

Zur Erläuterung: Als der nun vorliegende Gesetzentwurf auf die Tagesordnung des heutigen Plenums kam, lag er noch nicht einmal als Drucksache

hier im Landtag vor. In der letzten Woche hat der RVEJ, also der Rheinische Verband der Eigenjagdbesitzer und Jagdgenossenschaften e. V., dem Ministerium seine berechtigten Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzentwurf vorgetragen. Dabei ging es um so wichtige und weitgehend unberücksichtigt gebliebene Themen, wie zum Beispiel das Kirren von Wildschweinen außerhalb der Wälder.

Schließlich nehmen die Schwarzwildproblematik und die Wildschäden auf den Feldern immer weiter zu. Warum sagt das neue Landesjagdgesetz nichts zur aktuellen Problematik von Schwarzwild im Mais und zu Lösungsansätzen dazu?

Wie lange will das Land Nordrhein-Westfalen die Jäger mit diesen drängenden Fragen noch alleine auf weiter Flur stehenlassen? Generell gibt der vorliegende Entwurf den Jägern nur unzureichende Handlungsmöglichkeiten und Maßnahmen zur Schwarzwildbekämpfung an die Hand.

Die Idee, des Ausnehmens und Unfruchtbarmachens von Federwildgelegen in die Diskussion einzubeziehen, war richtig. In größeren Innenstädten, wie zum Beispiel hier in Düsseldorf, gibt es gute Erfolge mit den Gelegekontrollen bei den Stadttauben. Aber, gut gemeint, ist nicht gut gemacht.

(Holger Ellerbrock [FDP]: Doch!)