Was zählt, ist die Tatsache, dass die Situation von Frauen auf dem Arbeitsmarkt nicht zufriedenstellend ist und weitere Verbesserungen erforderlich sind.
Fakt ist aber auch, dass diese notwendigen Verbesserungen in Zeiten der Vorgängerregierung – lassen Sie sich das mal wieder gesagt sein; ich weiß, dass Sie das nicht gerne hören wollen – verschlafen worden sind,
in Zeiten, in welchen das komplexe Thema „Frau und Beruf“ politisch längst gegenwärtig war. Die Erwerbsquote der hochqualifizierten Mütter ist von 1997 bei einer Höhe von 66,4 % bis 2005 lediglich auf 68,6 % gestiegen. Deshalb sind die Wege, Frauen mehr in den Mittelpunkt des Arbeitsmarktes zu rücken, richtig. Deshalb sind wir dagegen – deswegen haben wir auch die Regionalstellen „Frau und Beruf“ gestrichen –, das in einer kleinen Nische zu belassen und zu sagen: Wir machen „Frau und Beruf“, das andere interessiert uns nicht. – Wir müssen an den breiten Arbeitsmarkt heran, damit Frauen dort besser zurechtkommen.
In der Vorbemerkung der Großen Anfrage zieht die fragestellende Fraktion einen Erklärungsansatz heran, der die fehlende Chancengerechtigkeit für Frauen mit dem immer noch vorherrschenden Familienfinanzierungsmodell begründet. Dieser Erklärungsansatz ist zwar richtig, aber aus Ihrem Munde wiederum ein Eigentor. Denn er beweist mal wieder, dass die CDU-geführte Landesregierung in Nordrhein-Westfalen auf dem richtigen Weg ist.
Der inzwischen auf den Weg gebrachte Ausbau der U3-Betreuung war doch längst überfällig. Betreuung war doch zu Ihrer Zeit eine Mangelware.
Wenn man mit jungen Frauen spricht, die den Wiedereinstieg proben, aber auch am Arbeitsmarkt sind, sagen sie unisono, dass das der entscheidende Weg ist, der es ihnen leichter macht.
Wir haben damit die Rahmenbedingungen so verändert, dass es für junge Frauen praktikabel wird, Familie und Beruf besser in Einklang zu bringen. Ich will gar nicht sagen, dass es schon hundertprozentig ist, aber auch da sind die Dinge so gestrickt, wie sie sind, und sie müssen wachsen.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus geht die SPD in ihrer Anfrage davon aus, dass Frauen und Männer auf dem Arbeitsmarkt ungleich behandelt werden. Die SPD bemängelt hierzu den empirischen Hintergrund. Wir können also davon ausgehen, dass das Ziel der Großen Anfrage eine Verfeinerung der amtlichen Statistik sein soll.
Wie bereits eingangs erwähnt, ist das Ergebnis nicht sonderlich überraschend. Tiefergehende Erläuterungen zu den 99 gestellten Fragen würden sicher den heutigen Zeitrahmen sprengen.
Ich möchte festhalten: Auch wenn wir in NordrheinWestfalen die Rahmenbedingungen verbessern und vielfältige Projekte im Bereich Frauen und Beruf fördern, dürfen und werden wir uns nicht darauf ausruhen. Ich habe gerade auch von dem Koalitionsvertrag gesprochen. Darin finden Sie noch weitere Punkte, die wegweisend sind.
Chancengleichheit und eine geschlechtergerechte berufliche Teilhabe passieren nicht auf Knopfdruck von heute auf morgen. Sie bedürfen neben einem gesamtgesellschaftlichen Umdenken fortwährender Anreize. Wir haben diesen Auftrag verstanden und nehmen ihn auch ernst. Mit der Initiative „Netzwerk Wiedereinstieg“ und mit den Möglichkeiten der Bildungsschecks unterstützen und beraten wir Frauen zu den beruflichen Hürden.
Zweitens – ich will das nicht unendlich ausführen, weil meine Redezeit zu Ende geht –: Wir haben etwas gegen ausufernden Bürokratiewahn. Wir werden dabei nicht mitmachen, der Statistikpflege einen riesigen Raum einzuräumen, ohne dass sich etwas verändert.
Also lassen Sie uns daran arbeiten, dass sich die Situation von Frauen am Arbeitsmarkt verbessert. Ich denke, da sind wir uns alle einig. – Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mit nicht vor, sodass wir am Schluss der Beratung sind. Damit stelle ich fest, dass die Große Anfrage 32 der SPD-Fraktion erledigt ist.
Gemäß § 94 unserer Geschäftsordnung soll der Petitionsausschuss dem Landtag mindestens einmal jährlich mündlich berichten. Entsprechend der bisher geübten Praxis erteile ich der stellvertretenden Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Frau Kollegin Beer, zu einem Halbjahresbericht das Wort. Bitte sehr, Frau Kollegin Beer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf Ihnen wiederum über die Arbeit des Petitionsausschusses berichten und lege Ihnen im Namen aller Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses die Bilanz über die Arbeit im ersten Halbjahr des Jahres 2009 vor.
Im Berichtszeitraum haben die Petitionen stark zugenommen. Im zweiten Halbjahr 2008 waren die Neueingänge auf 1.743 zurückgegangen. Nunmehr verzeichnen wir für das erste Halbjahr 2009 2.329 Neueingänge. Das ist eine Steigerung von immerhin 25 %.
Eine Erklärung für diesen immensen Anstieg kann ich Ihnen nicht geben. Wir stellen fest, dass es immer wieder Schwankungen bei den Eingangszahlen gibt. Dabei ist das erste Halbjahr immer stärker ist als das zweite Halbjahr, was unter anderem mit den Ferienzeiten zusammenhängt. Aber dieser Anstieg um 25 % ist wirklich bemerkenswert.
Erledigt haben wir im Berichtszeitraum 1.787 Petitionen. Die Schwerpunkte der Petitionsarbeit lagen diesmal in den Bereichen Soziales mit 19,4 %, Rechtspflege/Betreuung mit 10,8 %, Schule/Hochschule mit 9,2 %, öffentliches Dienstrecht mit 8,3 % sowie Bauen und Verkehr mit 8,2 %.
Erfolgreich im Sinne der Petenten waren wir diesmal in 31,2 % der Fälle. In vielen Fällen, in denen wir im Rahmen des Verfahrens nach Art. 41 a der Landesverfassung vorgegangen sind, also Ortstermine und Erörterungstermine durchgeführt haben, lag unsere Erfolgsquote in diesem Halbjahr wesentlich höher. Ich darf Ihnen sagen – das ist der Arbeit aller Kolleginnen und Kollegen geschuldet, auch des Petitionsreferates –, dass wir 60,8 % der Petitionen bei den Terminen nach Art. 41 a Landesverfassung im Sinne der Petentinnen und Petenten erfolgreich erledigen konnten.
Weitere statistische Angaben liegen im Petitionsbericht vor. Ich möchte deshalb den Bericht aufgrund dieser wirklich herausragenden Bilanz mit dem Dank an die Kolleginnen und Kollegen für die enge Zusammenarbeit verbinden. Wir haben eine Kultur des fraktionsübergreifenden Zusammenarbeitens, die sich wirklich sehen lässt. Das ist ein ganz hoher Wert in diesem Hause, wie wir an vielen Alltagsdebatten auf anderen fachpolitischen Gebieten beobachten können. Deswegen ist es uns sehr wichtig, uns dieses Gut auch weiterhin gemeinsam zu erhalten. Also einen herzlichen Dank für die Kooperation, die sich tagtäglich auf diesem Feld zeigt.
Dass wir unsere Arbeit so erfolgreich tun und insbesondere auch so viele positive Verfahren nach Art. 41 a Landesverfassung durchführen konnten, ist der Tatsache geschuldet, dass eine lang andau
ernde Unterbesetzung durch noch einmal zusätzliches Engagement bei den Terminen nach Art. 41 a Landesverfassung durch das Petitionsreferat ausgeglichen wurde. Daher sage ich herzlichen Dank für diese Zeit, die wirklich noch sehr viel zusätzliches Engagement eingefordert hat.
Als Abgeordnete war uns klar, dass das auf Dauer so nicht weitergehen konnte. Deswegen bin ich froh, dass ich Ihnen heute mitteilen kann, dass nach mehr als einem Dreivierteljahr Vakanz eine neue Kollegin ihren Dienst beginnen konnte. Wir können als Abgeordnete also unseren Auftrag bis zum Ende der Legislaturperiode weiterhin nach Kräften ausfüllen und freuen uns auf die Zusammenarbeit.
Um die Petitionsarbeit bekannt zu machen, gehen wir immer wieder hinaus aus dem Landtag, machen zum Beispiel über regionale Telefonsprechstunden die Arbeit des Ausschusses bekannt und bieten damit einen direkten Kontakt an. Dabei unterstützen uns die Medien, wie zum Beispiel die „Westfalenpost“ im Januar. Auswärtige Bürgersprechstunden haben im März und Juni in den Kreisverwaltungen Unna und Heinsberg stattgefunden.
Dabei erleben wir es immer wieder, dass es die Bürgerinnen und Bürger im Lande außerordentlich zu schätzen wissen, wenn sich der Landtag, vertreten durch den Petitionsausschuss, auf den Weg macht, um auch gerade den Menschen im ländlichen Raum Gelegenheit zu einem persönlichen Gespräch zu bieten. Das ist positive Öffentlichkeitsarbeit für das gesamte Parlament und kommt damit allen Kolleginnen und Kollegen zugute – allen, die hier sind, und allen, die zurzeit andere Termine wahrnehmen.
Ich möchte Ihnen gerne einige Einzelfälle vorstellen. Im Gegensatz zum Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist in den Länderpetitionsausschüssen die Bandbreite der Fallkonstellationen um einiges größer. Die Zuständigkeit richtet sich ja nach der Behördenzuständigkeit. Da die allermeisten Gesetze, auch Bundesgesetze, von Länder- und Kommunalbehörden ausgeführt werden, landen diese Eingaben dann auch im Petitionsausschuss unseres Landtags. Der Bundestag gibt diese Petition zuständigkeitshalber an die Länderparlamente weiter.
Aus der Vielfalt der Themenbereiche möchte ich Ihnen nunmehr einige prägnante Fälle vortragen. Dabei geht es in erster Linie um den Umgang mit dem Föderalismus. In vielen Petitionen geht es um das liebe Geld. Dabei wundert es uns manchmal schon, wo geknausert wird und wo es andererseits wohl nicht so auf den Euro ankommt.
Seit Monaten beschäftigt uns der Fall einer Rechtspflegerin, die in Nordrhein-Westfalen ausgebildet worden ist und hier auch einige Jahre gearbeitet hat. Wegen beruflicher Veränderungen des Ehe
mannes ist sie nach Baden-Württemberg gegangen und hat dort im Landesdienst – im Übrigen in länderübergreifendem Auftrag auch für NordrheinWestfalen – gute Arbeit geleistet. Später ist sie dann vom Land Bayern übernommen worden, da die Familie einige Jahre in Bayern lebte. Nach der Geburt eines Kindes wurde sie vom Land Bayern beurlaubt. In dieser Zeit wechselte der Ehemann beruflich wieder nach Nordrhein-Westfalen. Die Familie möchte dauerhaft in NRW bleiben, und unsere Petentin wollte schließlich hier wieder als Rechtspflegerin arbeiten, zumal ihr Sohn inzwischen selbstständig genug geworden ist.
Hinzu kommt, dass die Justizbehörden in NRW, Frau Ministerin, die Petentin auch gerne, insbesondere wegen ihrer fachlichen Qualifikation, übernehmen würden. Seit mehr als zwei Jahren ist eine entsprechende Stelle unbesetzt, weil es dafür keine andere gleichwertig qualifizierte Bewerberin gibt. Trotzdem stehen scheinbar unüberwindbare Hindernisse im Wege, die folgendermaßen aussehen:
Die Petentin müsste vom Land Bayern nach Nordrhein-Westfalen versetzt werden. Sie ist ca. 50 Jahre alt und hat also noch eine längere Arbeitszeit vor sich. NRW, vertreten durch den Finanzminister, weigert sich allerdings, einer Versetzung zuzustimmen. Dabei wird auf die Versorgungslasten verwiesen, die das Land vom Lande Bayern übernehmen müsste. Der Petentin wird gesagt, sie könne ja jederzeit in Bayern wieder ihren Dienst aufnehmen.
Das alles ist zwar rechtlich zutreffend, geht jedoch an der Lebenswirklichkeit der Familie vorbei. Diese hat seit Jahren ihren Lebensmittelpunkt in Nordrhein-Westfalen. Sie hatte zuvor mehrfach die allseits gewünschte und von Beamtinnen geforderte berufliche Flexibilität gezeigt. Wo bleibt denn der Schutz von Ehe und Familie, wenn ganz gleichgültig und finanztechnokratisch darauf verwiesen wird, dass die Petentin in Bayern arbeiten könne und der Ehemann und Sohn in Nordrhein-Westfalen verbleiben könnten? Hier treibt der Föderalismus keine Blüten, sondern Stacheln.
Wir haben im Petitionsausschuss vorgeschlagen, dass unser Finanzministerium mit dem Land Bayern ernsthaft über eine Beteiligung an den Versorgungslasten der Petentin verhandeln soll. Dies war leider nicht erfolgreich.
Die unerfreuliche Entwicklung zeigt deutlich, wie eine Frau mit Familie zwischen engen formalen Vorgaben gleichsam zermürbt werden kann. Sowohl Bayern als auch NRW setzen darauf, dass die Frau alle Konsequenzen übernimmt, gegebenenfalls nach Bayern zurückkehrt und sich von der Familie trennt.