Daran zeigt sich, dass die Union unter Umweltminister Röttgen noch grüner als die Vorgängerregierung ist. Meine Damen und Herren, das ist die reale Situation.
Ich möchte die Aussagen nicht noch einmal wiederholen, weil Frau Thoben das schon gesagt hat, aber ich möchte daran erinnern, dass wir in NordrheinWestfalen überall eine überaus erfolgreiche Biomassestrategie haben. Diese Biomassestrategie wird dazu führen, dass Strom und Wärme aus Biomasse von 2005 bis zum Jahre 2020 von 9 Milliarden kWh auf 18 Milliarden kWh steigen werden.
20 % des Stroms und 10 % der Wärme der Privathaushalte in Nordrhein-Westfalen werden allein aus Bioenergie gewonnen. Wir haben inzwischen in Nordrhein-Westfalen – ich weiß, Herr Abgeordneter Priggen, dass Sie sich auch in der letzten Wahlperiode, als Sie noch in der politischen Verantwortung waren, sehr für dieses Thema interessiert haben – 280 Biogasanlagen. Wenn Sie durch dieses Land fahren und sich die landwirtschaftlichen Betriebe insbesondere in den Veredlungsgebieten des Münsterlandes ansehen, dann finden Sie fast keinen Hof mehr, auf dem nicht eine Biogas- oder Photovoltaikanlage gebaut wird.
Das heißt, in Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem Jahr 2005 eine richtig dynamische Entwicklung. Wir haben das Thema Klimakommune auf den Weg gebracht. Immer mehr Kommunen engagieren sich im Rahmen einer Klimakommune.
Ich darf nur an Saerbeck und Bocholt erinnern. Die Gemeinde Saerbeck hat 7.000 Einwohner und wird in der nächsten Zeit 100 % ihres Energiebedarfs mit erneuerbaren Energien abdecken. Die Stadt Bocholt mit 70.000 Einwohnern hat andere Ziele, insbesondere bei der Energieeffizienz und beim Energiesparen. Das heißt, gerade im kommunalen Bereich gibt es enorme Anstrengungen.
Ich möchte aus Zeitgründen zum Thema Klimafolgenabschätzung nichts sagen. Auch hierbei ist Nordrhein-Westfalen das einzige Bundesland – Herr Kollege Priggen, bitte hören Sie mir noch eine Minute zu, dann bin ich fertig –, das eine solche Klima
Meine Damen und Herren, wir sind gut aufgestellt in Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie den Umweltbericht pausenlos zitieren, stelle ich mir schlicht und einfach die Frage: Warum haben Sie in der vergangenen Wahlperiode kein solches Werk auf den Weg gebracht?
(Frank Sichau [SPD]: Haben wir doch, Herr Minister! – Svenja Schulze [SPD]: Und noch ganz andere Sachen!)
Warum haben Sie es nicht gewagt, eine Bestandsaufnahme der Umweltpolitik in NordrheinWestfalen zu verfassen, daraus Konsequenzen zu ziehen und diese für die praktische Politik auf den Weg zu bringen?
Sie zeichnen ein Zerrbild von der Energie- und Umweltpolitik in Nordrhein-Westfalen. Die Menschen draußen im Land haben eine andere Sichtweise. Es ist schade, dass die Fortschritte, die in der Klimapolitik in Nordrhein-Westfalen erzielt worden sind, von der Opposition immer wieder zerredet werden. Man sollte in einer solchen Frage ein Stück Gemeinsamkeit und Zusammenarbeit pflegen, weil es wirklich um Zukunftsfragen unseres Landes geht. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit sind wir am Ende der Beratungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 14/10143 an den Ausschuss für Wirtschaft, Mittelstand und Energie – federführend – sowie an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die abschließende Beratung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Enthält sich jemand? – Damit wurde der Überweisung des Antrags zugestimmt.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Drucksachen 14/10132 und 14/10166
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Schaffung der Einheitlichen Ansprechpartner – kurz: EA – ist ein wichtiger Beitrag zur Verwaltungsvereinfachung und zur Dienstleistungsfreiheit in Europa.
Zusammen mit der Europäischen Union arbeiten wir seit Jahren an dieser und anderen Maßnahmen, um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen leichter Zugang zur Verwaltung zu verschaffen. Daher hat der Wirtschaftsausschuss bereits am 11. November 2009 dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zugestimmt.
Die Mehrheit des Wirtschaftsausschusses hat sich für die Beibehaltung der Pflichtaufgabe zur sogenannten Erfüllung nach Weisung ausgesprochen. Die Mehrheit hat zugestimmt, im ganzen Land nicht mehr als 18 Einheitliche Ansprechpartner anzustreben.
In mehreren Kommunen oder Körperschaften sind die Pläne für die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners schon weit fortgeschritten. Die Kammern und Verbände sind in die Entwicklungsprozesse eingebunden und haben sich bisher intensiv und weise engagiert. Dafür danke ich im Namen der CDU-Fraktion.
Das Land wird pünktlich die IT-Strukturen für den Einheitlichen Ansprechpartner einrichten. Dazu gehört zum Beispiel das Einstiegsportal mit dem sogenannten EA-Finder. Auch hierbei muss es effiziente Kooperationen geben.
Meine Damen und Herren, noch fehlt die abschließende Vereinbarung für die Verständigung zwischen den beteiligten Kommunen und Kammern. Ich bitte vor allem die kommunalen Spitzenverbände sehr herzlich, die bereits seit einiger Zeit laufenden Gespräche zu intensivieren und zu einem konstruktiven Abschluss zu führen, der eine Mustervereinbarung enthält. Dann werden wir wiederum einen Schritt hin zu mehr Übersichtlichkeit für kleine und mittlere Unternehmen bei Verwaltungsabläufen erreichen, wie es maßgebliches Ziel der CDUWirtschaftspolitik ist.
Den vorliegenden Änderungsantrag von SPD und Grünen lehnen wir ab, da die Übertragung auf die Kommune als pflichtige Selbstaufgabe dazu beitragen könnte, dass wir bei 18 Einheitlichen Ansprechpartnern künftig auch 18 verschiedene Modelle haben werden. Dies widerspricht der Intenti
on der Schaffung von verlässlichen und übersichtlichen – eben Einheitlichen – Ansprechpartnern. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Knieps, die Realität des bisherigen Werdegangs dieses Gesetzentwurfs habe ich in Ihrem Redebeitrag nicht so ganz erkennen können.
Erstens. Frau Ministerin, wir haben es Ihnen vor drei Jahren schon fast prophezeit: Sie werden es mich Ach und Krach schaffen. Sie haben drei Jahre gebraucht. Sie erreichen den 28. Dezember, den Sie brauchen, gerade mit Ach und Krach. Aber das ist nun einmal Schnee von gestern.
Ja, das ist richtig, Herr Kollege. Frau Ministerin Thoben hätte in der Zwischenzeit aber genauso wie Sie noch ein paar andere Dinge erledigen können, die in der Landespolitik wichtig sind, anstatt drei Jahre unnütz damit zu vergeuden, darüber zu diskutieren, wo denn der Ansprechpartner verortet werden soll.
Das war doch die Auseinandersetzung zwischen Wirtschaftsministerium und Innenministerium. Das ist doch nicht unbekannt geblieben. Die jetzt erreichte Festlegung hätte man schon eher haben können, lieber Kollege Knieps. In dem Zusammenhang hätte man auch schon weitaus eher zu der Veränderung im Gesetzentwurf kommen können, die Sie in Ihrem Beitrag ein bisschen verschwiegen haben. Wir haben nämlich die 18 Ansprechpartner nun als Soll-Vorschrift verankert. Das haben Sie auf den Weg gebracht. Nach den von Ihnen nun selbst auf den Weg gebrachten Veränderungen benötigen wir die im Gesetzentwurf vorgesehene Rechtsverordnung nun nicht.
Zweitens. Den Begründungszusammenhang, warum Sie dies nicht als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben verankern, konnte ich nicht ganz nachvollziehen. Was ist das für ein Misstrauen gegenüber den Kommunen und der kommunalen Selbstverwaltung,
wenn Sie annehmen, die Kommunen wären nicht in der Lage, im Rahmen ihres traditionellen und bewährten Repertoires zu Lösungsmöglichkeiten zu kommen? Diese Lösungen werden nun überhaupt nicht so unterschiedlich ausgefallen, wie Sie es gerade prophezeit haben. Das Argument leuchtet mir in der Tat nicht ein.
Nein, Herr Kollege, nicht weil das Gesetz so ist, wie es ist, sondern es geht um die Realität und darum, dass wir in diesem Hohen Hause vernünftige Lösungen finden. Dies gilt insbesondere für Sie von den regierungstragenden Fraktionen und für die Regierung. Das ist entscheidend. Diese vernünftigen Lösungen gießen wir dann in entsprechende gesetzliche Regelungen.
Wir haben Ihnen einen Änderungsantrag vorgelegt. Sie haben vorhin schon darauf verwiesen, wie Sie sich gleich bei der Abstimmung verhalten werden. Ich will aber doch noch auf die Punkte verweisen, die ich bisher nicht angesprochen habe, die aber in dem Änderungsantrag enthalten sind.
Unter Punkt 2 – § 1 Abs. 3, Aufgaben der Einheitlichen Ansprechpartner – ist noch einmal darauf verwiesen, dass wir möglichst alle im Gesetz für die kommunale Gemeinschaftsarbeit vorgesehenen Rechtsformen durch die Kommunen frei wählen lassen wollen.
Wir haben darauf hingewiesen, dass die Aufgabenträger für ihre Tätigkeit auch entsprechende Gebühren erheben können. Ich bitte Sie, noch einmal inständig zu überlegen, ob Sie den Weg angesichts der Diskussionen im kommunalen Raum über Konnexität nicht mitgehen wollen.
Frau Ministerin, ich weiß nicht, was Ihr merkwürdiges Lachen soll. Auch um 21:33 Uhr kann ich das nicht nachvollziehen.
Nein, Sie müssen mir nichts erklären. Ich will Ihnen Folgendes erklären: Sie waren in Ihrer bisherigen beruflichen Laufbahn so weit von kommunaler Selbstverwaltung entfernt, wie man gar nicht weiter entfernt sein kann. Wahrscheinlich waren Sie auf einem anderen Stern. Sonst würden Sie sich nicht in der Art und Weise über die kommunale Selbstverwaltung lustig machen, wie Sie es heute schon getan haben. Aber das wird ja nur noch wenige Monate dauern.