Drittens. Dieser Punkt betrifft noch einmal die Sonderaufsicht und das Weisungsrecht. Dieser Punkt könnte in der Tat entfallen, wenn man den Weg der pflichtigen Selbstverwaltungsaufgabe geht.
Lassen Sie mich zusammenfassend sagen, es waren drei Jahre quälender und überflüssiger Diskussionen, die noch nicht einmal ein Ergebnis mit sich
bringen, das uns auf einen vernünftigen Weg bringt. Dann könnte man mit den drei Jahren Diskussion ja noch zufrieden sein. Es gibt noch eine letzte Chance zu überlegen, ob man nicht doch entsprechendes Vertrauen in die kommunale Selbstverwaltung und auf die dort vorhandenen Erfahrungen setzt und einen entsprechenden Weg geht. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Meine Damen und Herren! Herr Kollege Kuschke, ehrlich gesagt bin ich froh, wenn sich das Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen in wenigen Tagen im Gesetzes- und Verordnungsblatt wiederfindet und das Thema hier durch ist.
Kaum ein anderes Gesetz hat so viel Aufwand bei der Erstellung sowohl innerhalb der Landesregierung als auch bei den Verhandlungen mit und zwischen den betroffenen Verbänden, den Beratungen in den kommunalen Gremien und schließlich auch hier im Landtag mit sich gebracht. Das steht meines Erachtens in einem krassen Missverhältnis zu seiner praktischen Relevanz.
Ich bin sehr gespannt darauf, mit wie vielen Fällen wir es am Ende tatsächlich zu tun haben. Ich bin mir aber schon heute sicher, es werden nicht so viele sein, dass man dafür 54 Einheitliche Ansprechpartner bräuchte, wie es manch einer von Ihrer Seite vorgeschlagen hat. Auch die im Gesetz vorgegebenen 18 sind aus meiner Sicht noch zu viel. Der Verband Freier Berufe hat in der Anhörung vorgerechnet, dass er von maximal sechs bis sieben Fällen pro Tag und Einheitlichem Ansprechpartner ausgeht. Hier wäre also weniger sicherlich mehr gewesen.
Gleichwohl bin ich zufrieden, dass wir jetzt eine Lösung gefunden haben, die einen tragfähigen Kompromiss zwischen den verschiedenen Interessen darstellt: einerseits die Verortung des EA bei den Kreisen und kreisfreien Städten, andererseits die Beschränkung auf maximal 18 und die Verpflichtung, die Kammern bei der Aufgabenerfüllung zu beteiligen.
Mit den von den Koalitionsfraktionen vorgenommenen Änderungen des Gesetzentwurfs haben wir dem Umstand Rechnung getragen, dass es bei der Bildung von interkommunalen Kooperationen zur Einrichtung Einheitlicher Ansprechpartner zu deutlichen Fortschritten gekommen ist. Deshalb halten wir die bisherige Inkrafttretensregelung auch für entbehrlich.
Damit aber niemand auf die Idee kommt, es dürften am Ende doch mehr als 18 Einheitliche Ansprechpartner sein, haben wir dies im Gesetz selbst noch einmal ausdrücklich ausgeschlossen. Sollte das Ziel von maximal 18 EA nicht eingehalten werden, behalten wir uns weitere gesetzliche Maßnahmen vor.
In diesem Zusammenhang – aber vor allem, weil wir gesetzgeberisches Neuland betreten – begrüße ich es sehr, dass das Gesetz nun schon Ende nächsten Jahres wieder überprüft werden kann.
Abschließend, Herr Kollege Kuschke, noch ein Satz zum Änderungsantrag von SPD und Grünen, die EA-Aufgaben den Kommunen als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe zu übertragen. Die Konsequenz wäre, dass das Land keine Möglichkeit mehr hätte, eine landeseinheitliche Aufgabenerfüllung und bestimmte Mindeststandards zu gewährleisten. Dies gilt auch für die im Gesetz vorgeschriebene Beteiligung der Kammern.
Ich möchte daran erinnern, dass gerade die nordrhein-westfälischen Kammern nicht umsonst in einem Brief vom 6. November 2009 noch einmal nachdrücklich dafür geworben haben, es bei dem zu belassen, was im Entwurf der Landesregierung vorgeschlagen wurde, nämlich bei der Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte versprochen, mich auf drei Sätze zu beschränken. Aber das, Herr Brockes, was Sie eben gesagt haben – diese Drohung: Wenn es denn mehr als 18 geben sollte, dann überlegen wir uns weitere gesetzliche Maßnahmen –, ist doch albernes, halbstarkes Getue.
Um den Abend zu verkürzen, nun meine drei Sätze: Die Fraktion der Grünen lehnt das vorliegende Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner ab. Es ist zu begrüßen, dass die Koalitionsfraktionen die Anzahl von 18 Einheitlichen Ansprechpartnern nur noch zur Soll-Bestimmung gemacht haben. Abzulehnen ist, dass die Aufgaben der Einheitlichen Ansprechpartner den Kommunen als Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Deswegen die Ablehnung.
Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Für die Landesregierung hat jetzt Frau Ministerin Thoben das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kuschke, die drei Jahre waren nicht unnütz, es war einfach schwierig. Sie haben im Zuge der Debatten ja selbst mitbekommen, wie die Vorstellungen und Erwartungen auseinandergingen.
Die Landesregierung hat im April 2009 ein schlankes Gesetz vorgelegt. Geregelt wird die Grundentscheidung, die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners den Kreisen und kreisfreien Städten zu übertragen. Damit haben wir uns von der Trägerstruktur für ein Kommunalmodell entschieden. Allerdings sollen die Einheitlichen Ansprechpartner mit den Kammern bei ihrer Arbeit kooperieren.
Damit haben wir uns auch für eine örtliche Zuständigkeit entschieden und nicht für eine sachliche. In den einzelnen Bundesländern wird es unterschiedliche Lösungen geben. Es wird voraussichtlich drei kommunale Modelle geben, und zwar in NordrheinWestfalen, Niedersachsen und Bremen. Zahlreiche Bundesländer entscheiden sich für Kammerlösungen, wie zum Beispiel Hamburg, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, andere wiederum für Mischmodelle, wie zum Beispiel BadenWürttemberg. Sechs Bundesländer haben sich für zentrale Lösungen auf der Ebene des Landes bzw. der Mittelbehörden entschieden. Ein Bundesland hat sich für ein Anstaltsmodell entschieden.
Wir hatten gute Gründe, uns für das Kommunalmodell zu entscheiden. Diese sind: übersichtliche Struktur, eindeutige Zuständigkeit, Kundenorientierung der Einheitlichen Ansprechpartner sowie Erfahrungen mit Verwaltungs- und Genehmigungsverfahren. – Herr Kuschke, Sie haben übrigens schon einmal eine etwas größere Nähe zu den Kommunen bestätigt als heute hier im Parlament.
Trotz der Dezentralität orientieren wir uns an größeren Wirtschaftsräumen zur Sicherung einer effizienten und wirtschaftlichen Lösung. Deshalb streben wir die Anzahl von 18 Einheitlichen Ansprechpartnern an. Dadurch soll auch eine enge Kooperation mit den Kammern erreicht werden. Wichtig ist bei mehreren Einheitlichen Ansprechpartnern nach unserer Einschätzung die Einheitlichkeit des Auftritts. Daher gibt es in § 4 des Gesetzes auch entsprechende Regelungen zur elektronischen Verfahrensabwicklung und Informationsbereitstellung.
Zur Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung: Wir sind der festen Überzeugung, dass die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners nicht zwangsläufig pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben sind. Dies zeigen schon die unterschiedlichen Lösungsmodelle der anderen Bundesländer, die den Kom
munen die Aufgabe des Einheitlichen Ansprechpartners eben nicht als selbstverständlich zuweisen. Auch Niedersachsen, das sich wie NordrheinWestfalen für ein Kommunalmodell entschieden hat, regelt die Aufgabe als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung.
Wo stehen wir derzeit? – Einige Regionen haben ihre Kooperationspartner gefunden und warten auf die Verabschiedung des Gesetzes, damit die Vereinbarungen unterschrieben werden können. Das gilt für das Münsterland, für Ostwestfalen und für Südwestfalen. Auch in der geforderten IT-Umsetzung der Richtlinie sind die Arbeiten parallel aufgenommen worden. In einer sehr engagierten Arbeit unter großer Beteiligung von zahlreichen Kommunen und auch von Kammern und anderen zuständigen Stellen wurden Handlungsanleitungen und Empfehlungen erarbeitet. Das Land hat diese Prozesse intensiv begleitet. Auch gebührenrechtliche Fragestellungen wurden schon bearbeitet.
Dass die bedingte Inkrafttretensregelung nunmehr in eine unbedingte umgewandelt werden soll, begrüßen wir, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zielzahl 18 nun als Sollzahl an prominenterer Stelle des Gesetzes, nämlich in § 1, aufgenommen wird. Wir sehen, dass die kommunalen Kooperationen auf einem guten Weg sind, auch wenn wir die Zielzahl noch nicht erreicht haben. Wir sehen aber auch, dass wir bis Ende des Jahres ein Gesetz zur Bildung Einheitlicher Ansprechpartner in Nordrhein-Westfalen verabschieden müssen, um den europarechtlichen Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie nachzukommen.
Wir sind im Schlussspurt, und ich hoffe, dass sich noch weitere Kooperationen verfestigen, damit wir unser Ziel, bis Ende des Jahres eine arbeitsfähige Struktur zu schaffen, die nicht nur den Anforderungen der Dienstleistungsrichtlinie gerecht wird, sondern auch für den Dienstleister attraktive Angebote schafft, erreichen. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin Thoben. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung.
Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/10192 ab. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – SPD und Grüne. Wer stimmt dagegen? – CDU und FDP. Gibt es jemandem hier im Saal, der sich enthält? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Mittelstand und Energie in den Drucksachen 14/10132 und 14/10166, den Gesetzentwurf der
Landesregierung Drucksache 14/8947 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer stimmt dem so zu? – CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – SPD und Grüne. Enthält sich jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet. – Vielen Dank.
Gesetzentwurf der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 14/10134
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für alle Antragsteller Herrn Kaiser von der CDUFraktion das Wort. Bitte schön, Herr Kollege Kaiser.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir legen Ihnen einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes vor. Hintergrund ist das Vertragsverletzungsverfahren, das seitens der Europäischen Union gegen das AWbG in Nordrhein-Westfalen angestrebt worden ist.
Insbesondere ist zu regeln, dass wir gewährleisten müssen, dass andere Weiterbildungsträger aus Europa Zugang haben. Zum anderen haben wir auch ein Interesse daran, dass die Weiterbildungsszene aus Nordrhein-Westfalen künftig auch vom Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz entsprechend profitiert.
Das ist fraktionsübergreifend und auch im Einvernehmen mit Arbeitgebern und Gewerkschaften gelungen. An dieser Stelle bedanke ich mich ganz herzlich bei den anderen Fraktionen, namentlich bei Frau Gödecke, die sehr hilfreich war, dass wir hier einen Gesetzentwurf entworfen haben und heute Abend vorlegen, mit dem wir die Interessen von Nordrhein-Westfalen gut vertreten und gleichzeitig dafür sorgen, dass wir EU-konform sind. Herzlichen Dank auch an das MSW für die Unterstützungsleistung!
Ich glaube, es ist uns gut gelungen, das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz und das allgemeine Weiterbildungsgesetz in Nordrhein-Westfalen voneinander zu trennen. Es ist ein gutes Gesetz, das zu Recht von allen Fraktionen eingebracht worden ist. Man freut sich auch als Bildungspolitiker, wenn