Es ist eine Materie, die sich nicht jedem auf den ersten Blick erschließt. Man hat wirklich manchmal Schwierigkeiten mit der Begrifflichkeit. Aber ich habe gelernt, es ist eine außerordentlich wichtige Materie, weil sie im großen Maßstab Konfliktbewältigung leisten soll. Damit soll festgelegt werden, wo im Land Kiesgewinnung erfolgt, Kraftwerke und anderes gebaut werden, immer verbunden mit langfristigen Eingriffen, und wo bestimmte Vorhaben gesichert werden.
Das muss man sehr sorgfältig und in enger Abstimmung mit den Regionen tun und die real existierenden unterschiedlichen Interessenlagen abwägen. Die Menschen, die dort leben, wollen eventuell keinen Kiesabbau; auf der anderen Seite brauchen wir Rohstoffgewinnung. Das muss man in einer solchen Planung langfristig sichern.
Was erleben wir jetzt? Ich habe eben schon mal gesagt: 39 Jahre hat die SPD regiert. Die CDU wollte an die Regierung, hat es dann geschafft. Ich bin, was die Landesplanung angeht, entsetzt von dem handwerklichen Desaster, das Sie uns am Ende der Legislatur vorlegen. Man muss sich mal vorstellen, was jetzt hier passiert.
Ich kann noch verstehen, Sie haben angekündigt, in dieser Legislatur LEPRO und LEP zusammenzulegen. Das ist so kompliziert und so viel, da kann man irgendwann sagen, es ist nicht zu schaffen, das kommt in die nächste Legislatur. Dann würden wir als Opposition sagen: Das haben sie nicht geschafft. – Aber das kann passieren. Aber jetzt versuchen Sie, unter Missachtung aller Fristen usw. LEPRO zu heilen, und zwar nur weil eine Kraftwerksbaustelle so desaströs gemanagt worden ist. Es ist allein vom Vorgehen her schon nicht richtig, ein Gesetz mit so weitreichender Wirkung jetzt so zu reduzieren.
Zu der Baustelle will ich Folgendes sagen: Es ist für niemanden vernünftig, dass in Datteln ein Kraftwerk gebaut wurde und dafür 700 Millionen € investiert wurden. Der Bauherr E.on hat vor Gericht selbst gesagt: Wenn die Planung nicht klappt, reißen wir es auf eigene Kosten wieder ab. Das ist ja auch ungewöhnlich.
Jetzt stellt sich heraus: Die gesamte Planung für dieses Kraftwerk ist so desaströs, dass das Oberverwaltungsgericht Münster – und nicht das „grüne Zentralkomitee“ – den Planern die gesamten Genehmigungen um die Ohren schlägt, dafür viele Gründe anführt und keine Revision zulässt. Das ist keine grüne Entscheidung. Das OVG Münster ist sicher kein Hort grüner Politik. Der einzige Grund ist die desaströse Planung.
Und was folgt jetzt? Man ändert die Gesetze, um diese eine Baustelle flott zu machen. Dabei wäre es möglich gewesen, ein Kraftwerk 4 km weiter auf einer ausgewiesenen LEP-6-Fläche zu bauen. Ich habe Konfliktminimierung immer so verstanden, dass man genau schaut, wo man solche Bauten errichtet. In diesem Fall gab es eine ausgewiesene Fläche mitten im Land, 4 km entfernt von der Bebauung, auf der man das Kraftwerk hätte errichten können. Das hat man nicht getan.
Man baut vielmehr ein Kraftwerk mit 2.500 MW Feuerungswärmeleistung und einem 180 m hohen Kühlturm in einer Entfernung von nur 400 m zu den nächsten Wohnhäusern und nur 300 m zu einer Kinderklinik, obwohl der Abstandserlass für Kühltürme eine Entfernung von 1.500 m vorschreibt. Wir kennen die Diskussion. Der Kühlturm ist nicht nur 180 m hoch, sondern hat natürlich auch Auswirkungen durch einen nicht unerheblichen Dampfausstoß. Trotzdem wird das Kraftwerk einfach an dieser Stelle gebaut, die andere Fläche wird überhaupt nicht geprüft.
Verantwortlich dafür ist natürlich in allererster Linie die Kommune mit ihrer Bauleitplanung. Wir wissen aber um den Druck auf die Mitglieder des Rates. Sie haben eine Woche vor Weihnachten ein 1.100 Seiten starkes Gutachten bekommen, und ihnen ist Druck gemacht worden, nach Weihnachten müsse die Entscheidung fallen, damit E.on noch in der Vegetationsperiode den Wald abholzen könne. Dann haben sie den Fehler gemacht und den Bau genehmigt, und jetzt haben sie das Desaster.
Trotzdem kann man nun nicht einfach unter einem enormen Zeitdruck den LEP und das LEPro ändern. Wir hatten nach 14 Tagen eine Anhörung, die Naturschutzverbände wurden mit einer NeunTage-Frist zur Beteiligung an der LEP-Änderung eingeladen. Dagegen haben sie protestiert.
Die Ministerin ruft jetzt, diese Frist sei um 14 Tage verlängert worden. – Sorgfältige Gesetzesplanung, wie sie sich für so wichtige Gesetzesvorhaben gehört, sieht anders aus.
Natürlich ist richtig, dass das alte LEPro ist nicht in Stein gemeißelt ist. Die Zielsetzung der Förderung heimischer Rohstoffe oder heimischer Steinkohle ist nach dem Diskussionsprozess der vergangenen Jahre natürlich anzupassen – das ist völlig richtig –; denn wenn die Förderung spätestens 2018 ausläuft, kann dieses Ziel nicht immer weiter im LEPro stehen als Ziel für die Versorgung von Kraftwerken. Das ist in Ordnung.
Aber man kann doch nicht so, wie es jetzt geplant ist, die Kraft-Wärme-Koppelung, die erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz aus dem LEPro streichen. Vor dem Hintergrund der Diskussion über
den Klimaschutz in Kopenhagen und vor dem Hintergrund der Zielsetzung der Bundesregierung streichen wir diese Ziele aus dem wichtigsten Planungsgesetz einfach heraus und bringen sie in eine Verordnung mit nachrangiger Rechtswertigkeit. Ein solches Vorgehen hat mit sauberem Handwerk und mit sorgfältiger Planung nichts zu tun. Das ist – man kann es nicht anders sagen – Regierungsmurks, praktisch in einer Art Torschlusspanik, um einen Schwarzbau zu retten.
Ich will noch einmal sagen: Es ist für niemanden vernünftig, dass eine 700-Millionen-€-Investition – so viel ist bisher dort verbaut worden – auf diese Art kaputt geht. Das ist weder für die Anwohner noch für den Konzern vernünftig. Letztendlich belastet es uns alle über die Stromgebühren.
Aber es ist auch nicht vernünftig, rechtlich einwandfreies Planungshandeln der Landesregierung auf diese eine Baustelle auszurichten. Die Änderungen ziehen sich ja durch viele Bereiche. Wir finden sie nicht nur im LEP und im LEPro, sondern auch im Landschaftsgesetz und an vielen anderen Stellen. Überall werden in einer Art Torschlusspanik die Änderungen durchgezogen.
Der Kollege Remmel hat es gestern bereits gesagt: Es wird weitere Rechtsverfahren geben. Handwerklicher und planerischer Murks der Regierung landet vor den Gerichten, und die werden diesen Murks dann korrigieren. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Kollege Priggen. – Ich habe eine bescheidene Bitte und einen Vorschlag: Wenn wir hier debattieren und auch von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden werden wollen, dann sollten wir weniger Kürzel benutzen, Herr Kollege. Ich glaube, dass kaum ein Bürger weiß, was LEPro ist. Wir wissen es. Es ist nur eine Empfehlung.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ein weiteres Aufgabenfeld im Wirtschaftsministerium sind Raumordnung und Landesplanung. Sie sollen auf Landesebene strategische Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes festlegen und im Zuge der Rechtsaufsicht darauf achten, dass diese Ziele in den Regionalplänen konkretisiert und umgesetzt werden.
Die Bedeutung dessen wird uns in der Regel nur bewusst, wenn Streit um die Umsetzung dieser Ziele entbrennt. Ich nenne nur die aktuellen Probleme um das E.on-Kraftwerk in Datteln und die Planungen für Factory-Outlet-Center in Ochtrup und
Gronau. Finanziell hingegen wird die Landesplanung mit ihrem recht bescheidenen Budget von rund 2 Millionen € kaum wahrgenommen.
Meine Damen und Herren, das Landesplanungsgesetz muss vor dem Hintergrund des neuen Bundesraumordnungsgesetzes novelliert werden. Der entsprechende Gesetzentwurf ist am 10. November vom Kabinett beschlossen worden und liegt dem Landtag vor.
Parallel hierzu müssen jetzt die Verordnungen zum Landesplanungsgesetz novelliert werden. Als Folge aus dem alten Landesplanungsgesetz musste die dort eröffnete Möglichkeit zur Aufstellung regionaler Flächennutzungspläne evaluiert werden. Das damit eröffnete Experiment war in zunächst sechs Städten der Einstieg in eine einheitliche Planung für das gesamte Ruhrgebiet, die wir mit der Übernahme der Regionalplanung durch den RVR umgesetzt haben.
Auf der Basis der experimentellen regionalen Flächennutzungsplanregelung ist in sechs Städten des Ruhrgebiets ein regionaler Flächennutzungsplan erarbeitet worden, der von der Landesplanungsbehörde und dem Bauministerium sowie von weiteren beteiligten Ressorts geprüft und vor zwei Wochen mit einigen Maßnahmen genehmigt worden ist. Die Prüfung wurde gerade abgeschlossen, der Regionalflächennutzungsplan ist also genehmigt.
Mit dem jetzt genehmigten Plan werden im Gebiet der Planungsgemeinschaft rund 350 ha als Wohnbauflächenpotenzial und rund 860 ha als Wirtschaftsflächenpotenzial sowie 77 Bereiche für den Schutz der Natur, die entweder in ihrer Gesamtfläche oder in ihren wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiete festzusetzen sind, zugelassen.
Ich möchte meinen Eindruck zusammenfassen: Die Planungsgemeinschaft hat es geschafft, Flächensparsamkeit mit einer bedarfsgerechten Ausstattung für Arbeiten und Wohnen planerisch unter einen Hut zu bringen. Das hat erkennbar Mut, Augenmaß und erhebliche Arbeit erfordert. Ich danke dafür und spreche meinen Glückwunsch aus. Ich weiß aus zahlreichen Gesprächen, welche Sorgen zwischenzeitlich auch mit diesem Prozess verbunden gewesen sind. In dieser Planung ist auch deutlich geworden, dass das Instrument des regionalen Flächennutzungsplanes erhebliche planungssystematische Probleme aufwirft.
Er wird jetzt im Ruhrgebiet durch die einheitliche Regionalplanung überflüssig. Auf der regionalen Ebene plant sich das Ruhrgebiet künftig als Ganzes selbst. Die Möglichkeit zu weiterer Aufstellung regionaler Flächennutzungspläne alter Art konnte deshalb im Regierungsentwurf entfallen. Der regionalplanerische Teil des im Ruhrgebiet aufgestellten regionalen Flächennutzungsplanes soll vom Regionalverband in den neu aufzustellenden Regionalplan für das gesamte Ruhrgebiet integriert werden.
Dies geht nicht innerhalb von ein paar Wochen. Wir müssen deshalb akzeptieren, dass es mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, bis ein erster Entwurf steht. Das Land hilft dem Regionalverband Ruhr bei dieser neu gewonnenen Verantwortung, indem es Personalkosten für die staatliche Aufgabe übernimmt. Auch dies ist Bestandteil des Haushaltsentwurfs für die Landesplanung.
Entsprechend dem Koalitionsvertrag und im Sinne der allgemein angestrebten Deregulierung hat das Wirtschaftsministerium inzwischen umfangreiche Vorarbeiten für den neuen Landesentwicklungsplan 2025 geleistet, mit dem das bisherige Entwicklungsprogramm und der derzeit geltende Landesentwicklungsplan von 1995 in einem Planungsinstrument zusammengeführt werden. Wir wären damit gerne schon weiter, nicht zuletzt deshalb, weil ein Landesentwicklungsplan nicht am grünen Tisch im Ministerium entsteht, sondern weil er das Ergebnis eines äußerst umfangreichen und zeitlich aufwendigen Beteiligungsverfahrens ist. Dieses Beteiligungsverfahren setzt in den Kommunen Räte und als unser Hauptpartner installierte Regionalräte voraus; denn sie haben die Scharnierfunktion zwischen Landes- und Regionalplanung. Von der Sorgfalt dieses Beteiligungsverfahrens hängen die Qualität und die Rechtssicherheit des Landesentwicklungsplans entscheidend ab.
Aber wie Sie wissen, haben wir uns auch damit auseinanderzusetzen, dass bei obersten Gerichten derzeit in vielen Fällen nicht die gleiche Rechtsauffassung wie bei der Landesplanung und wie beim Gesetzgeber hier im Parlament herrscht. Bei der Frage der Ansiedlung großer Factory-OutletCenter mit mehr als 5.000 m2 Verkaufsfläche auch in kleinen Gemeinden und bei der Frage, wo wir großflächigen Einzelhandel für mit der Entwicklung unserer Innenstädte vereinbar halten, ist uns dies in aktuellen Urteilen vor Augen geführt worden.
Dies wirft die Arbeit an den entsprechenden Kapiteln des neuen Landesentwicklungsplans zurück; denn der erklärte politische Wille der Landesregierung und einer, wie ich es wahrgenommen habe, sehr breiten Mehrheit in diesem Parlament zu einem effektiven Schutz der Innenstädte auf der einen Seite und die verfassungsgemäße Garantie der Planungshoheit der Gemeinden auf der anderen Seite sind nicht leicht unter einen Hut zu bringen. Man könnte auch sagen: Unsere Gerichte stellen sich dabei erkennbar ein äußerst kleines Hütchen vor.
Wir arbeiten an dieser Aufgabe, und wir werden sie auch lösen. Ich habe das Angebot der kommunalen Spitzenverbände sehr gerne angenommen, hier im Rahmen von Workshops sehr eng mit den Fachleuten der Landesregierung und mit Vertre
tern des Handels und der Wirtschaft gemeinsam an einer Lösung zu arbeiten. Derweil ist auch festzuhalten, dass das OVG-Urteil zu Ochtrup nicht rechtskräftig ist. Ich weiß, dass es nicht von jedermann gern gehört wird und dass verschiedentlich jetzt eilige Entscheidungen zu Ochtrup angemahnt werden.
An diesen konkreten Punkten arbeiten wir intensiv. Bis dahin bleibt aber der § 24 a, ausgenommen Satz 4, weiterhin bei der Aufstellung zu beachten. Aus all diesen Gründen werden wir – Revisionsbeschwerde ist eingelegt – dies nicht in dieser Legislaturperiode fertig bekommen.
Herr Priggen, nur noch etwas zu den Kraftwerken: Es geht nicht um ein Kraftwerk. Sie hätten einmal mit mir in die Emscher-Lippe-Region fahren sollen. Gelsenkirchen hat Angst, weil man dort den Ersatz eines alten Kraftwerks durch ein neues plant. Der ganze Chemiepark Marl hat Angst; denn wenn dieses Urteil Bestand hätte, wären solche Dinge nicht mehr möglich. Deshalb wollen wir schnell handeln, nicht überstürzt. Aber mit dieser Art von Urteil – so unsere Einschätzung – konnten wir nicht rechnen.
Was wir da streichen wollen, hebt übrigens die Ziele nicht auf. Herr Priggen, sie stehen gleichlautend im Landesentwicklungsplan und sind für Planungen maßgeblich. Eine Überarbeitung wird erfolgen, wenn wir den Energieteil vorziehen. Ich bitte Sie, dies bei Ihrer Einlassung zu bedenken.
In Bezug auf die Äußerung meines Staatssekretärs weise ich nur darauf hin, dass das OVG in seinem Schriftsatz – das ist alles sehr kompliziert – auf jeden Fall in erster Runde das Baurecht angemahnt hat. Deshalb wurde das Bauministerium beteiligt. Es hat unter baurechtlicher Würdigung keine Probleme gesehen. Das OVG hat erst im Frühjahr 2009 die Argumente, die sich auf Landesplanung beziehen, aufgegriffen und dann darauf verzichtet, nochmals beizuladen. Nur das kann und wird Gegenstand der Beratung gewesen sein. – Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Jetzt hat noch einmal für die Fraktion der CDU der Kollege Hovenjürgen das Wort.
Lieber Herr Kollege Priggen, ich möchte Ihnen einen Kommentar von Herrn Stenglein in der „WAZ“ vom heutigen Tage zur Kenntnis geben, der wie folgt lautet: