(Zurufe – Karl-Josef Laumann [CDU]: Nein, dann ist es gut! – Sylvia Löhrmann [GRÜNE]: Herr Präsident, bitte wiederholen Sie die Ab- stimmung! – Karl-Josef Laumann [CDU]: Nein, nein, das war ein Nein! – Weitere Zuru- fe)
Wer spricht zur Geschäftsordnung, Frau Steffens oder Frau Löhrmann? – Frau Löhrmann. Dann bleiben wir wenigstens in der Ordnung. Bitte schön, Frau Löhrmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Ich darf Sie bitten, die Abstimmung über den Ursprungsantrag zu wiederholen, weil einige Kollegen es so verstanden haben, als sei es jetzt um den Entschließungsantrag gegangen. Das war bei uns in der Fraktion eine Unklarheit, aber offensichtlich auch beim Arbeitsminister. Damit das richtig im Protokoll steht, bitte ich Sie, die Güte zu haben, die Abstimmung zu wiederholen.
Ich bin zu allen Schandtaten bereit. Ich meine, ich hätte ziemlich deutlich gesagt, worüber wir abstimmen. Aber falls das nicht angekommen ist, was manchmal auch an der Unruhe und an der abendlichen Unkonzentriertheit liegt, weil wir schon lange miteinander beschäftigt sind, werde ich die Abstimmung wiederholen.
Wir stimmen erstens ab – ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie jetzt aufmerksam sein würden –, und zwar direkt, über den Antrag der SPD Drucksache 14/10136. Thema dieses Antrags: „Chaos in der Arbeitsmarktpolitik bei der SGB II Neuordnung verhindern“. Das ist der Ursprungsantrag, über den wir die ganze Zeit debattiert haben. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich ums Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Wer ist dagegen? – CDU- und FDP-Fraktion. Wer enthält sich? – Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir stimmen zweitens über den von mir vorgelesenen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion Drucksache 14/10359 ab. Wer diesem Entschließungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich ums Handzeichen. – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer ist dagegen? – Das sind CDU und FDP. Wer enthält sich? – Es gibt drei Enthaltungen.
Vier? Bitte die Enthaltungen noch mal anzeigen. Eins, zwei, drei. Wo ist die vierte? – Entschuldigung, Frau Kastner, Sie habe ich nicht gesehen. Das liegt an diesem Herrn Brakelmann.
Normalerweise sitzt der hinten, und dann passiert so etwas nicht. Aber jetzt sitzt er vorne, und prompt sieht man den Rest nicht mehr, der hinter ihm sitzt.
Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 14/10359 mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen von SPD und Grünen bei Enthaltung von vier Abgeordneten abgelehnt.
3 Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat ablehnen Sozialabbau und Investitionsstopp der Länder und Kommunen verhindern
Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben den Eilantrag fristgerecht vorgelegt.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion Frau Brunn als erster Rednerin das Wort. – Bitte schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist das Ziel dieser beiden Anträge, insbesondere des Eilantrags, den ich jetzt begründe, das sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz im Bundesrat abzulehnen.
Morgen beabsichtigt der Bundestag, dieses Gesetz anzunehmen, und wir fordern die Landesregierung auf, diesen Gesetzentwurf in der Bundesratssitzung abzulehnen und insbesondere auch den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Meiner Meinung nach ist dies kein Wachstumsbeschleunigungsgesetz, sondern ein Verschuldungsbeschleunigungsgesetz für die Kommunen. Das können wir uns in diesem Land nicht leisten.
Meinen Sie etwa, dass die Steuerentlastung hoher Erbschaften, die Steuerentlastung von Unternehmensvererbungen das Wachstum im Lande beschleunigen würde? – Nein, es kostet das Land nur Geld, das bei Land und Kommunen fehlt. Es bringt aber keine Wachstumsbeschleunigung, wenn einige Leute, die eh schon viel Geld haben, dann noch mehr haben. Das macht keinen Sinn.
Wenn man dann erfährt, dass Unternehmenserben nicht nur zukünftig entlastet werden sollen, sondern auch noch rückwirkend ab 2007, kann ich Ihnen sagen, das ist kein Wachstumsbeschleunigungsgesetz, sondern ein Verfassungsgerichtsbeschäftigungsgesetz.
Sie werden mit Sicherheit das nächste Verfassungsgerichtsverfahren bekommen. Man kann jetzt schon sagen, dass Ungleichbehandlung das Thema beim Verfassungsgericht bei diesem Gesetz sein wird.
Ich will ein weiteres Stichwort nennen: die schon viel diskutierte Senkung der Umsatzsteuer für Hotels. Das ist einfach nur mehr Geld für Hotelketten, das ist nicht mehr Entlastung für Dienstleistungen. Die Hotelketten bekommen dabei mehr Geld. Das befördert nicht das Wachstum, sondern macht einfach nur die öffentlichen Taschen leerer, sodass insgesamt 8,5 Milliarden € fehlen, allein im Landeshaushalt 480 Millionen €. Herr Minister, diese 480 Millionen € kommen so zustande, dass ein Teil dieser Mindereinnahmen erst 2011 auftritt, aber aufs Jahr gesehen ist es diese Größenordnung. Hinzu kommen 320 bis 350 Millionen € für die NRW-Kommunen. Das ist viel Geld.
Ich will noch einmal auf das Beispiel mit den Hotels zurückkommen. Wir haben einmal ausgerechnet, was die geplante Senkung der Mehrwertsteuer bei einem durchschnittlichen Zimmerpreis von 70 € pro Hotelübernachtung für Köln bedeuten würde. Die 70 € würden durch Steuermindereinnahmen auf 63 € pro Übernachtung heruntersubventioniert. Wenn man das auf die Stadt hochrechnet, dann nehmen die Hotels in Köln – hauptsächlich sind es Hotelketten – der öffentlichen Hand 25 Millionen € weg. Durch diese Entlastung wird kein Wachstum gefördert, sondern es fehlen 25 Millionen €.
In derselben Stadt streiten wir uns momentan um den Theateretat. Den Theatern sollen 6,5 Millionen € weggenommen werden, weil der Stadt das Geld fehlt. Mit den eben genannten 25 Millionen € Mindereinnahmen bei den Hotels könnte man etwa viermal diese Differenz im Kul
Von diesem Gesetz gehen keine Wachstumsimpulse aus, sondern es fehlt einfach Geld, und zwar vor allen Dingen bei den Kommunen, denen das Wasser ohnehin schon bis zum Halse steht. Deshalb sage ich: Das Gesetz ist ein Verschuldungsbeschleunigungsgesetz.
Wir erwarten von dem Ministerpräsidenten des größten Bundeslandes, dass er hier die Stimme erhebt und das nicht kleinen Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt überlässt. Wir erwarten von der Landesregierung, dass sie hier die Stimme der Vernunft erhebt gegen die Klientelpolitik, die sich in diesem Gesetz widerspiegelt.
Aber das tut sie nicht, und das finde ich schlimm; denn NRW wird eines Tages doppelt bezahlen. Einerseits werden hauptsächlich die Kommunen für die fehlenden Steuereinnahmen bezahlen müssen, und andererseits werden wir noch den Betrag mit auslösen müssen, den die kleinen Länder für ihre Zustimmung am Ende bekommen werden. Die Länder, die sich jetzt noch wehren, wird man noch aufkaufen. Das ist taktisch so ungeschickt, dass man sich doppelt und dreifach ärgert. Hier würden wir von der Regierung unseres Bundeslandes eine ganz andere Interessenvertretung erwarten.
Meine Damen und Herren, die Probleme des Landes und der Kommunen werden nicht gelöst, die Verschuldung steigt, und die Probleme landen am Ende bei den Kommunen, bei der Kultur, bei der Jugend und bei den freiwilligen Leistungen, die für unsere Daseinsvorsorge so wichtig sind. Diese Leistungen wird man kürzen müssen. Das ist mehr als ärgerlich, das ist unverantwortlich. Deshalb fordern wir Sie auf, diesen Gesetzentwurf im Bundesrat abzulehnen.