Ich will auch meinerseits noch einmal kurz das Beratungsverfahren zu diesem Gesetzentwurf erwähnen. Die so konstruktive Mitwirkung auch der Kolleginnen und Kollegen der Opposition, die wir bei diesem Gesetzentwurf erleben konnten, war sicherlich vorbildhaft und hat gezeigt, dass wir hier auch gemeinsam Dinge in die richtige Richtung verändern können.
Ich darf mich an dieser Stelle auch bei der Landesregierung herzlich bedanken, dass sie der Aufforderung nach Unterstützung bei der Formulierung dessen, was wir als Parlament insgesamt wollten, nachgekommen ist, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat und uns auch noch bei der Beratung des Änderungsantrags unterstützt hat, den wir – der Kollege hat es gerade schon erwähnt – in einem sehr guten und konstruktiven Verfahren mit den anderen Fraktionen erarbeiten konnten.
Meine Damen und Herren, wir werden dem Gesetzentwurf heute gerne zustimmen. Den Änderungsantrag der SPD und den Entschließungsantrag von
SPD und Grünen werden wir dagegen ablehnen. Eine Ausrichtung des unternehmerischen Handelns am Gemeinwohl kommt für uns ebenso wenig infrage wie eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Managergehältern. Diese Forderungen widersprechen nicht nur unseren ordnungspolitischen Vorstellungen einer sozialen Marktwirtschaft, sondern dürften auch praktisch nicht umsetzbar sein.
Auch eine von der Sache her sicherlich wünschenswerte Unterstützung unserer Offenlegungsabsichten durch eine entsprechende Lockerung des § 340a des Handelsgesetzbuches dürfte derzeit ebenso wenig eine Mehrheit im Bundesrat finden wie beim ersten Anlauf, den die Landesregierung mit Unterstützung der Fraktionen unternommen hatte.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich danke für die Aufmerksamkeit. Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.
Herr Präsident! Mein Ausschussvorsitzender! Ich darf auch für unsere Fraktion kurz einiges ausführen. Zunächst einmal sind wir froh, dass der Prozess, den wir mit verschiedenen Anträgen im Jahr 2008 und im Jahr 2009 angestoßen hatten, jetzt zum Abschluss kommt. Ich will mich an dieser Stelle ganz ausdrücklich dafür bedanken, dass das Ministerium in den letzten Monaten diesen Prozess ordentlich, fair und transparent begleitet hat. Wir haben das als hilfreich empfunden. Da ich ja nun an anderer Stelle auch nicht mit Kritik spare, will ich das auch einmal ausdrücklich positiv vermerken.
Wir haben im Übrigen – im Gegensatz zu manch anderem in den kommunalen Spitzenverbänden – diesen Gesetzesentwurf auch verteidigt. Das ist auch nicht von allen so gemacht worden. – Das als Anmerkung vorne weg.
Erstens. Wir sind ganz ausdrücklich der Meinung, dass es in öffentlichen Unternehmen nötig ist, so wie wir das gefordert haben, nicht nur für Transparenz bei den Vergütungen zu sorgen, sondern vor allem auch für Transparenz dabei zu sorgen, welche Beraterverträge von Sparkassen tatsächlich abgeschlossen werden.
der Finanzaufsicht jetzt mit Ihrem gemeinsamen Antrag herausgenommen wird. Wir werden dem so nicht zustimmen. Ich will das ganz deutlich sagen. Ich kann die Rechtssystematikfrage nachvollziehen, bin aber trotzdem der Auffassung, dass, wenn man sich zum Beispiel den Kölner Vorgang bei der Stadtsparkasse anschaut, uns alleine die Feststellung, wer einen Beratervertrag erhalten hat, nicht so viel nützt, wie wenn diese Dinge von vornherein hätten angezeigt werden müssen.
Wir hätten uns da diese Ursprungsforderung gewünscht. Gut, das Gesetz ist trotzdem noch deutlich besser als alles, was wir vorher gehabt haben.
Dasselbe gilt auch für den zweiten Punkt, den ich kritisch anmerken möchte, der nun auch gemeinsam von Ihnen verändert wird, nämlich dass das Inkrafttreten quasi auf das Jahr 2010 gelegt wird, also mit dem Ablauf des Jahres 2009 verbunden ist. Nachvollziehbar ist wieder der rechtssystematische Teil, aber er scheint mir trotzdem ein Stück weit vorgeschoben. Denn es hätte auch überhaupt nichts dagegen gesprochen, das sofort wirksam werden zu lassen und nicht damit zu warten, sodass wir erst im nächsten Jahr oder Ende des nächsten Jahres die entsprechenden Transparenzbemühungen auch umgesetzt haben.
Lassen Sie mich noch etwas zu unserem Abstimmungsverhalten im Zusammenhang mit der Forderung in dem alleinigen Entschließungsantrag der SPD zur Änderung des § 108 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen sagen: Sie wissen, dass wir wie Sie der Meinung sind, dass die §§ 107 und 108 so zu gestalten sind, dass die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen im Wesentlichen geöffnet sein soll und nicht so eingeschränkt werden soll, wie das von CDU und FDP vorgenommen worden ist. So allerdings, wie Sie den § 108 jetzt geändert haben wollen, würde das aus unserer Sicht dazu führen, dass die Ausgliederung von gemeindlichen Tätigkeiten so vorgenommen werden kann, dass tatsächlich der Rat letztendlich keinen Durchgriff mehr hat und das Transparenzgebot für die Räte auch verletzt wird.
Daher sind wir der Auffassung, dass das so, wie Sie das vorschlagen, nicht zu regeln ist. Wir würden uns wünschen, dass wir uns im nächsten Jahr vielleicht alle der Gemeindeordnungsdebatte unter dem Aspekt stellen, welche Gesellschaftsform das jeweils ist.
Es ist nämlich etwas anderes, ob etwas in eine AG, in eine GmbH, in einer AöR oder in einen Eigenbetrieb ausgelagert wird. Vielleicht muss man sich von der Sichtweise dieser Problematik nähern und nicht alleine von der Sichtweise, ob alles erlaubt oder möglichst wenig erlaubt sein soll.
Zusammengefasst: Wir sind der Auffassung, dass dieses Gesetz einen deutlichen Fortschritt bildet. Deswegen werden wir diesem Gesetz zustimmen. Zu den einzelnen Entschließungsanträgen – das hatte ich gesagt – verhalten wir uns unterschiedlich.
Wir hoffen, dass das Gesetz dazu dient, dass in Nordrhein-Westfalen jetzt tatsächlich Transparenz herrscht, und auch, dass möglichst nicht geklagt wird. Das möchte ich ganz deutlich sagen, weil die eine oder andere Sparkasse aus unserer Sicht üblerweise Vorreiter im Beklagen war. Wir wünschen uns, dass das jetzt auch akzeptiert wird, was das Parlament nach gründlicher und ordentlicher Beratung hier beschlossen hat. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Jetzt hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Linssen das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube schon, dass wir als Land NordrheinWestfalen mit diesem Gesetz – wenn es denn heute gemeinsam verabschiedet wird – in Sachen Transparenz bei öffentlichen Unternehmen eine Vorreiterrolle übernehmen können. Wir stärken damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Institutionen. Ich bin dankbar dafür, dass auch die Öffentlichkeit sehr positiv auf diesen Gesetzentwurf reagiert hat.
Landesregierung und Landtag haben gemeinsam unter Beweis gestellt, dass sich überzeugende Resultate auch unter erheblichem Zeitdruck erzielen lassen. Es freut mich ganz besonders, dass ich von Ihnen, Herr Eumann und Herr Becker, so positive Beurteilungen erfahren durfte.
Öffentliche Unternehmen wie Stadtwerke, Universitätskliniken, Sparkassen und Landesbanken stehen natürlich besonders im Blickpunkt. Wir haben für besondere Transparenz bei der Verwendung öffentlicher Gelder zu sorgen.
Ich glaube, dass mit dem Gesetzentwurf der Transparenzgedanke bei öffentlichen Unternehmen möglichst praxisgerecht und mit Augenmaß umgesetzt wird. Wir haben die Kompetenzverteilung des Bun
desverfassungsrechts durchaus beachtet, aber haben natürlich, so weit die Regelungsbefugnis des Landes reicht, diese auch fast vollständig ausgenutzt.
Es hat im Verlaufe des parlamentarischen Verfahrens einige Aspekte gegeben, insbesondere zum Sparkassenrecht, die vertieft erörtert wurden. Wir haben bei dem neuen § 15 Abs. 9 Satz 2 des Sparkassengesetzes – da war vorgesehen, dass bereits die Anbahnung eines Beratungsvertrages anzuzeigen ist – jetzt Formulierungen gefunden, die meines Erachtens auch tragen. Wir haben als Folgeänderung den Abs. 10 der Regelung, der sich auf Beratungsverträge im Konzern bezieht, ebenfalls angepasst.
Zu der Übergangsregelung hat Herr Becker etwas gesagt. Auch das ist eine Verdeutlichung, die wir im parlamentarischen Beratungsverfahren vorgenommen haben.
Wir haben § 35 Abs. 9 des Gesetzentwurfs sehr intensiv diskutiert. Danach soll sich der Sparkassen- und Giroverband an einem zu gründenden oder bestehenden Unternehmen nur beteiligen, wenn die Einhaltung der Transparenzvorschriften gewährleistet ist. Diese Formulierung stellt sicher, dass in engen Ausnahmefällen eine Abweichung von der genannten Beteiligungsvoraussetzung möglich ist.
Ich bedanke mich bei Ihnen allen, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, für die konstruktive Haltung und die Mitarbeit und freue mich auf die Verabschiedung des Gesetzes. – Danke.
Wir kommen nur zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den Änderungsantrag der SPDFraktion Drucksache 14/10428. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung geben will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPDFraktion. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Enthält sich jemand? – Herr Sagel und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthalten sich. Damit ist dieser Änderungsantrag mit der Stimmenmehrheit der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Wir stimmen zweitens ab über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion, der FDP-Fraktion und der SPD-Fraktion Drucksache 14/10430. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Die SPD-Fraktion, die CDU-Fraktion und die FDP-Fraktion. Wer ist dagegen? – Grüne und Herr Sagel. Damit ist dieser Änderungsantrag mit der Stimmenmehrheit von CDU, SPD und FDP angenommen.
ses Drucksache 14/10389, dass dieser Gesetzentwurf unverändert anzunehmen sei. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Ist jemand dagegen? – Enthält sich jemand? – Herr Sagel enthält sich. Sonst ist das ganze Haus dafür. Damit ist diese Beschlussempfehlung mit der großen Mehrheit des Hauses bei Stimmenthaltung von Herrn Sagel einstimmig angenommen und der Gesetzentwurf in zweiter Lesung verabschiedet.
Wir stimmen viertens ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 14/10431. Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Herr Sagel. Wer ist dagegen? – CDU und FDP. Damit ist der Entschließungsantrag mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich mache noch eine kurze Zwischenbemerkung. Alle sind ein bisschen in weihnachtlicher Stimmung. Ich muss aber wieder eine Rüge aussprechen, in diesem Fall gegen den SPD-Abgeordneten Thomas Stotko. Er hat sich nämlich in der heutigen Plenarsitzung in seinem Redebeitrag zur Aktuellen Stunde in Bezug auf die Justizministerin mehrfach unparlamentarisch geäußert.
Ist in Ordnung. – Den Begriff „Lüge“ braucht man eigentlich nicht zu benutzen. Es gibt elegantere Begriffe, die genau das Gleiche sagen und nicht unparlamentarisch sind. Deshalb bitte ich, ein wenig mehr Kreativität anzuwenden, statt sich immer auf den Begriff „Lüge“ zu konzentrieren, den man dann anschließend rügen muss, aus welcher Fraktion er auch immer kommt. Das trifft alle einmal. Nehmen Sie einen besseren Begriff, „Unwahrheit“ etwa. Seien Sie kreativ! Lassen Sie sich etwas einfallen, aber „Lüge“ lassen Sie bitte weg,
15 Landesregierung muss Konsequenzen aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Ladenöffnungsgesetz ziehen