Protokoll der Sitzung vom 01.12.2005

Nicht zuletzt drohen dadurch Bürgerinnen und Bürgern an verschiedenen Stellen höhere Gebühren.

Heute Morgen haben wir schon über das Thema ÖPNV gesprochen. Wenn wir uns unabhängig von der Frage, wie der ÖPNV ausgestattet ist, anschauen, wie Stadtwerke in der Regel den verlustreichen ÖPNV aus gewinnbringenden Bereichen querfinanzieren, produzieren Sie hier das nächste Desaster, wenn Sie an § 107 in der beschriebenen Form herangehen.

Aber auch die Situation für Handwerk und Mittelstand, hinter der Sie sich ideologisch immer gerne verstecken, lässt sich so nicht wirklich darstellen. Ich will Ihnen in diesem Zusammenhang gerne eine Zuschrift des Verbandes kommunaler Unternehmen aus dem Jahr 2002 vorhalten. Der Verband kommunaler Unternehmen forderte damals, gestützt auf ein Gutachten von Prof. Dr. Hans Jarass, den Landtag auf, sogar die Fesseln der Gemeindeordnung für die kommunalen Unternehmen zu lösen, damit sich diese frei wie andere Unternehmen im Markt bewegen können. – Eine solche völlige Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen hatten wir damals nicht gewollt; wir wollen sie auch heute nicht. Aber damals wurde diese Forderung von Handwerk und Mittelstand unterstützt, die sich an diesem Gutachten und der Zuschrift beteiligt haben.

Meine Damen und Herren, mit kommunalen Unternehmen verfolgen die Kommunen einen öffentlichen Auftrag, in dem sie die Grundfunktionen der

örtlichen Gemeinschaft sichern und so zur Stadtentwicklung, zur Wirtschaftsförderung und zur Umwelt- und Ressourcenschonung beitragen.

Ihr Weg hingegen ist ideologisch und spielt je nachdem, wie Sie zukünftig den Begriff Daseinsvorsorge ausgestalten, sogar einigen monopolartig organisierten Großunternehmen oder Oligopolen in die Hände. Ihr Weg nützt nicht dem Mittelstand und den kleinen Unternehmen. Sie folgen einer Ideologie.

Deshalb darf ich Sie auffordern, umzukehren und das zu machen, was Städtetag und Gemeindebund, viele Kommunen mit Resolutionen, viele Bürgermeister mit Sachverstand von Ihnen fordern: Lassen Sie die Hände von dem ausgewogen formulierten § 107 und folgen Sie unserem Antrag. – Schönen Dank.

(Beifall von GRÜNEN und SPD)

Vielen Dank, Herr Becker. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt Herr Weisbrich.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Becker, ich muss gestehen: Die Realitätsferne Ihres Antrags hat mich verblüfft. Am 22. Mai haben die Bürger in Nordrhein-Westfalen RotGrün abgewählt und Schwarz-Gelb das klare Mandat für einen Politikwechsel erteilt. Einer der zentralen Gründe dafür war unsere unmissverständliche Aussage, die Sie zitiert haben: Privat vor Staat. Dieses Versprechen gedenken wir durch dick und dünn einzuhalten.

Deshalb heißt es in der Koalitionsvereinbarung mit der FDP:

„Die öffentliche Hand darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und wenn der öffentliche Zweck durch private Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann. Paragraph 107 der nordrheinwestfälischen Gemeindeordnung wollen wir entsprechend ändern.“

Meine Damen und Herren von den Grünen, das ist doch so klar formuliert, dass ich Ihren Antrag eigentlich nur noch als intellektuelle Beleidigung interpretieren kann.

Im Übrigen wundere ich mich schon sehr über die Dreistigkeit, mit der Sie hier agieren. Sie haben doch einer Koalition angehört, deren Chef, Wolf

gang Clement, am 10. Juni 1998 öffentlich erklärt hat:

Ich will für mich und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen deutlich sagen, dass nach unserer Auffassung öffentliche Hände prinzipiell keine erwerbswirtschaftlichen Ziele verfolgen dürfen. Sie müssen ihrer Versorgungsaufgabe verpflichtet bleiben. Leere öffentliche Kassen lassen sich nicht dadurch füllen, dass die Verwaltungen den mittelständischen Unternehmen Aufträge wegnehmen. Wer den Mittelstand auf diese Weise verdrängt, der gefährdet unsere wirtschaftliche Basis.

Das war der Regierungschef, den Sie mit gewählt haben. Und Ihr damaliger Sprecher, Herr Groth, hat in der Landtagsdebatte am 10. März 1999 pathetisch ausgerufen:

„Ich lehne eine unbeschränkte Freigabe der wirtschaftlichen Betätigung für kommunale Unternehmen grundsätzlich ab. Ich denke, dass solch eine Lösung nicht im Sinne einer funktionierenden kommunalen Wirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen und Handwerksbetriebe sein kann.“

(Zuruf von Horst Becker [GRÜNE])

Wer solchen Aussagen zugestimmt hat, ist charakterlos, wenn er heute behauptet, eine Konzentration der Kommunen auf die Kernaufgaben der öffentlichen Daseinsvorsorge sei ein Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung und deshalb abzulehnen. Das steht doch in Ihrem Antrag.

Sie dürfen ganz sicher sein: Wir werden die kommunale Selbstverwaltung respektieren, und zwar nicht nur formal, sondern auch aus tiefster Überzeugung. Wenn es die kommunale Selbstverwaltung nicht schon gäbe, wir würden sie einführen; denn das entspricht unserem Verständnis von Freiheit, Subsidiarität und Eigenverantwortung.

Die kommunale Selbstverwaltung und die wirtschaftliche Betätigung sind im Rahmen der Gesetze durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG geschützt. Gleichzeitig sind sie aber durch den gleichen Artikel begrenzt auf eine gemeinwohlverträgliche und gemeinwohlgerechte Versorgung ihrer Bürger, das heißt: der Gemeindebürger. Deutsche Kommunen und deren wirtschaftliche Tochtergesellschaften haben nichts, aber auch gar nichts in Tschechien, Polen oder gar in Japan verloren, wie wir das gerade in den letzten Tagen wieder erleben mussten.

Herr Abgeordneter Weisbrich, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger?

Nein. – Solche Ausflüge werden wir unterbinden.

Wir stehen klar zur wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Rahmen der Daseinsvorsorge. Aber die alleinige Absicht der Gewinnerzielung – das hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt – ist ungeeignet, einen öffentlichen Zweck zu begründen. Nach dem Rastede-Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehört zum Wesensgehalt der gemeindlichen Selbstverwaltung kein gegenständlich bestimmter oder nach feststehenden Merkmalen bestimmbarer Aufgabenkatalog, wohl aber die Befugnis, sich aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft ohne besondere Kompetenztitel anzunehmen, die nicht durch Gesetz anderen Trägern übertragen sind.

Nach dem gleichen Urteil ist der Kernbereich der Selbstverwaltung nicht verletzt, solange den Gemeinden ein Grundmaß an wirtschaftlicher Betätigungsfreiheit verbleibt. Dafür werden wir sorgen.

Im Rahmen dieser Grenzen werden wir abwägen, was ordnungspolitisch und unter den heutigen Rahmenbedingungen zum Kernbereich der Daseinsvorsorge gehört und was nicht.

Dort, wo es eine ausreichende Versorgung durch privaten und funktionierenden Wettbewerb gibt, werden wir prüfen, ob wir auf die Tätigkeit der öffentlichen Hand ganz verzichten können. Das habe nicht ich gesagt, sondern diesen Maßstab hat Wolfgang Clement in seiner Regierungserklärung am 17. Juni 1998 gesetzt.

(Ralf Jäger [SPD]: Sagen Sie einmal, was Sie möchten!)

Im Gegensatz zu Herrn Clement werden wir dafür sorgen, dass dieser Anspruch kein Lippenbekenntnis bleibt, sondern endlich umgesetzt wird. Der § 107 der Gemeindeordnung, wie Sie ihn 1999 durchgepaukt haben, ist ein ordnungspolitischer Sündenfall, ein grobes Foul an Handwerk und Freiberuflern, ein schlimmer Wortbruch gegenüber dem Mittelstand. Wir werden den von Ihnen hinterlassenen Scherbenhaufen aufräumen und unser Wort halten. Sie können dagegen Anträge stellen, so lange und so viele Sie wollen. – Schönen Dank.

(Beifall von CDU und FDP)

Vielen Dank, Herr Weisbrich. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Körfges.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Weisbrich, ich habe den Eindruck, die Rede – das betrifft zumindest die Anfangspassagen Ihrer Rede –, die Sie gerade gehalten haben, ist hier schon zum vierten oder fünften Mal gehalten worden.

(Zuruf: Zehnmal!)

Ich habe es nicht so genau nachgehalten, Herr Kollege.

Was Sie inhaltlich ausgeführt haben, ist, gelinde gesagt, ziemlich dünn. Die kraftvollen Ausdrücke standen negativ reziprok zum Wertgehalt Ihrer Ausführungen, Herr Kollege Weisbrich.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Zum eigentlichen Thema sind Sie nicht gekommen. Dass Ihnen nichts Besseres einfällt, als einen ehemaligen sozialdemokratischen Ministerpräsidenten zu zitieren, finde ich ehrenvoll. Wolfgang Clement wird es sicherlich nicht freuen, von Ihnen zitiert zu werden.

Ich empfehle Ihnen, damit Sie sozialdemokratische und rot-grüne Regierungspolitik richtig auf die Reihe zu bekommen, sich die Beschlusslage der 12. und 13. Wahlperiode in diesem Haus zum Thema Gemeindewirtschaft anzusehen. Dann sind Sie ein Stückchen schlauer. Hier geht es nicht um Privilegierung öffentlicher Unternehmen, sondern hier geht es um eine gleichberechtigte Partnerschaft des öffentlichen Bereichs und um Wettbewerb mit den Privaten. Wir wollen zwar keine Bevorzugung, aber wir wollen auch keine systematische Benachteiligung.

Ich habe mich sehr gefreut, als ich in „Landtag Intern“ einen Beitrag zur Energiepolitik gesehen habe, bei dem eine Birne abgebildet ist, in deren Hintergrund Stadtwerke durchscheinen. Ganz offensichtlich versuchen Sie, diesen Stadtwerken das Licht auszudrehen, meine Damen und Herren. Das lassen wir mit uns nicht machen.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Ihre Ankündigungen sind nur so zu verstehen, dass zulasten der kommunalen Unternehmen die Einführung einer restriktiven vollständigen Subsidiarität hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung geplant ist. Bei allen Lippenbekenntnissen auch in Ihrem Wortbeitrag zur Kommunalfreundlichkeit: Kommunalfreundlichkeit zeigt sich nicht in Festreden, sondern in konkretem Handeln. Was Sie hier

machen, ist das glatte Gegenteil von dem, was Sie eben behauptet haben.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Herr Kollege Becker hat die Gemeindefinanzreform angesprochen. Bei diesem Thema haben Sie von der Regierungskoalition sich als sehr unzuverlässige Partnerinnen und Partner gegenüber den Kommunen gezeigt. Auch wenn Sie ansonsten von Ihren Ankündigungen – ich nenne als Beispiel die Haushaltskonsolidierung – nicht so viel umsetzen, so haben Sie immer dann – dafür hat der letzte Tagesordnungspunkt ein gutes Beispiel geliefert –, wenn es gegen die Interessen der Menschen in Nordrhein-Westfalen geht, offensichtlich Ihren Worten auch Taten folgen lassen. Deshalb werden wir dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sicherlich zustimmen.

Uns liegen zahlreiche Stellungnahmen aus Kommunen und kommunalen Unternehmen vor, die deutlich zeigen, welche Konsequenzen die von Ihnen angekündigten Änderungen im Einzelfall nach sich ziehen können. Die gesamten Tätigkeiten öffentlicher Ver- und Entsorgungsunternehmen werden infrage gestellt, ganz zu schweigen – das ist eben schon angesprochen worden – von den elementaren Folgen für den ÖPNV. Fragen Sie doch einmal in CDU-regierten Kommunen nach, wie der ÖPNV organisiert ist. Fragen Sie dazu einmal in den dortigen Unternehmen nach.

Mir liegt die Stellungnahme des Vorstandsvorsitzenden der Niederrheinischen Versorgung und Verkehr AG – sie steht garantiert nicht im Verdacht, dass es sich dabei um eine sozialdemokratische Tarnorganisation handelt – aus Mönchengladbach vor. Herr Kirchhartz spricht sich schriftlich ganz ausdrücklich gegen jede Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechtes in dem von Ihnen angekündigten Sinne aus und wendet sich auch an die Kolleginnen und Kollegen Ihrer Fraktion. Wenn Sie schon unseren Bedenken nicht glauben wollen, dann fragen Sie doch bitte einmal bei den Fachleuten nach, die Ihrem Laden nahe stehen, was die von den von Ihnen geplanten Änderungen halten.

(Beifall von SPD und GRÜNEN)

Auch die kommunalen Wohnungsunternehmen sind ein interessantes Feld. Deckungsbeiträge für eine sozialverträgliche Wohnungspolitik nur durch andere Bereiche erwirtschaftet werden. Das wollen sie ganz abschaffen.

Ein ganz besonders dramatisches Beispiel sind die kommunalen Krankenhäuser. Auch bei ihnen

gibt es erhebliche Befürchtungen, die uns in verschiedenen Gesprächen schon nahe gebracht worden sind. Es kann doch nicht in Ihrer Absicht liegen, kommunalen Krankenhäusern die Möglichkeit zu nehmen, Leistungen anzubieten, die über die reine stationäre Behandlung hinausgehen. Das würde zu einer absoluten Benachteiligung im Wettbewerb mit anderen Trägern und privaten Kliniken führen.