gibt es erhebliche Befürchtungen, die uns in verschiedenen Gesprächen schon nahe gebracht worden sind. Es kann doch nicht in Ihrer Absicht liegen, kommunalen Krankenhäusern die Möglichkeit zu nehmen, Leistungen anzubieten, die über die reine stationäre Behandlung hinausgehen. Das würde zu einer absoluten Benachteiligung im Wettbewerb mit anderen Trägern und privaten Kliniken führen.
Bei Seniorinnen- und Senioreneinrichtungen stellt sich die Situation ähnlich dar, meine Damen und Herren.
(Christian Weisbrich [CDU]: Das steht doch gar nicht zur Debatte! – Prof. Dr. Gerd Bol- lermann [SPD]: Ja sicher steht das zur De- batte! Das ist doch Unwissenheit!)
Ich werde Ihnen gleich erklären, Herr Weisbrich, was jetzt zur Debatte steht: Hier geht es nicht um fairen Wettbewerb, sondern um ideologische Überhöhung des Grundsatzes „Privat vor Staat“, und da lässt der Wortlaut der Regierungserklärung tief blicken.
Wer behauptet, dass für erwerbswirtschaftliche Aktivitäten des Staates und der Kommunen immer da kein Raum sei, wo private Unternehmen eine Aufgabe ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen können, vernachlässigt bewusst die Frage nach den Folgen für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Nicht die Frage nach dem Nutzen für die Allgemeinheit, sondern abstrakte, neoliberale ordnungspolitische Vorstellungen treiben Sie um, meine Damen und Herren.
Das war sicherlich keine besonders richtungsweisende Äußerung. – Wenn es nur eines weiteren Anhaltspunktes bedurft hätte, dann hat die Wirtschaftsministerin in der Plenarsitzung am 14. September mit dem Bild von der Krake, die sich immer weiter in die Wirtschaft hineinfrisst, nachgelegt – ich finde, tüchtig nachgelegt.
Allerdings, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Bild stimmt so wenig wie die darin enthaltene Unterstellung. Der Krake Oktopus vulgaris ist ein hochentwickelter Kopffüßler. Der Begriff Krake kommt aus dem Norwegischen, und es handelt sich um ein Seeungeheuer, das schon bei Odysseus und Homer erwähnt wird, sich in Höhlen aufhält und als räuberisches Meerestier auftritt.
Meine Damen und Herren, eine Krake, die sich irgendwo reinfrisst, ist also schon vom Bild her ein bisschen grenzwertig.
Aber, Frau Thoben, Sie haben nicht nur bei der Wahl des Beispiels tüchtig danebengegriffen, sondern auch bei Sinn und Zweck; denn gerade auf dem Feld der Energiewirtschaft und der Telekommunikation sorgen kommunale Unternehmen für mehr Wettbewerb und dienen der Marktwirtschaft.
Also kein Betätigungsfeld für neoliberale Gralsritter, die sich monströsen Meeresungeheuern heldenhaft nähern. Im Gegenteil – das, denke ich, kann nur unterstrichen werden –: Gerade viele Handwerksbetriebe, der regionale Mittelstand, arbeiten hervorragend und partnerschaftlich mit kommunalen Unternehmen zusammen.
Und sie sind froh darüber, dass hinsichtlich der Vergabe und der Abwicklung von Aufträgen in der Regel vorbildlich gearbeitet wird. Das ist in anderen Bereichen nicht immer so.
Um allen Missverständnissen vorzubeugen, sei auch von meiner Seite aus noch einmal betont: Niemand will einen Vorrang für kommunale Unternehmen. Genau dieser These sind die Roten und Grünen in den letzten Wahlperioden gemeinschaftlich gefolgt.
Es geht nur darum, Diskriminierungen der Kommunalwirtschaft und deren Ausschaltung als unliebsame Konkurrenz zu verhindern. Wir sagen ganz deutlich: Beides ist mit uns nicht zu machen, nicht zuletzt aufgrund der Sorge um die möglichen Folgen für betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in dem Bereich, die durch ihre Arbeit zum Erfolg der kommunalen Unternehmen maßgeblich beitragen. Überall da, wo sich diese Unternehmen erfolgreich im Wettbewerb behaupten, werden durch eine Beschädigung sichere Arbeitsplätze gefährdet.
Die SPD-Fraktion lässt sich auch durch Beschwichtigungsversuche nicht beeindrucken. Wer zum Beispiel meint, mit der Wiedereinführung des Wortes „dringend“ im Gesetzestext erfolge keine wesentliche Änderung, der begibt sich in die Untiefen juristischer Auslegung, und da kann ich nur raten: Vorsicht an der Bahnsteigkante!
Oder, auch gerne genommen: Wer meint, Bestandsschutz für Tätigkeitsbereiche sichere bestehende Strukturen, vernachlässigt dynamische Entwicklungsprozesse in der Wirtschaft.
Ich halte es, wenn uns versucht wird, nahe zu bringen, es sei doch gar nichts Gravierendes geplant, eher mit meinem Großvater. Der pflegte bei solchen Gelegenheiten, wenn man ihn übers Ohr hauen wollte, immer zu sagen: So ist mir schon mein Fahrrad abhanden gekommen.
Meine Damen und Herren, das lassen wir so mit uns nicht machen. Wir stehen gegen den Ausverkauf kommunaler Unternehmen in NRW. Wir wollen die Gefährdung kommunaler Daseinsvorsorge, die Aushöhlung kommunaler Unternehmen, nicht zulassen. Und unabhängig von dem Ergebnis der heutigen Abstimmung werden wir uns dem als SPD in Nordrhein-Westfalen und hier im Hause mit aller Kraft entgegenstellen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Körfges und Herr Becker, das, was Sie hier gerade gemacht haben, ist die alte Politik: Der Staat kann und darf alles.
Genau das hat zu der Situation geführt, die wir hier in Nordrhein-Westfalen haben, dass wir nämlich am Abgrund stehen, was die Arbeitslosigkeit und gerade auch die Situation des Mittelstandes angeht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Mittelstand hat in Nordrhein-Westfalen im vergangenen Jahr unter einer dramatischen Pleitewelle gelitten. So hat sich die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Nordrhein-Westfalen von 5.111 im Jahre 2000 auf 12.012 im Jahr 2004 mehr als verdoppelt. Im Bundesdurchschnitt lag die Zunahme übrigens „nur“ bei 39 %. In NRW war die Insolvenzhäufigkeit im vergangenen Jahr mit 192 bezogen auf 10.000 Unternehmen die höchste in ganz Westdeutschland.
Herr Abgeordneter Brockes, ich habe hier eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Jäger. Wollen Sie die zulassen?
Am Ende der Rede, Herr Jäger. Ich habe gerade erst angefangen, und es werden noch viele Argumente kommen.
Sie brauchen das nicht weiter zu begründen. Das und auch die Zwischenfrage von Herrn Börschel ist damit wohl erledigt.
Wie gesagt, in Westdeutschland war dies die absolut höchste Quote, und selbst Berlin, Brandenburg, Sachsen und Thüringen haben besser abgeschnitten als Nordrhein-Westfalen.
Das, lieber Herr Jäger, ist das Ergebnis Ihrer Politik, die die Interessen von 700.000 Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft in NRW bestenfalls in Sonntagsreden, nicht aber durch konkrete Verbesserungen ihrer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen vertreten hat. CDU und FDP sind nicht zuletzt dafür gewählt worden, dass sie den Mittelstand wieder in das Zentrum der Wirtschaftspolitik rücken.
(Martin Börschel [SPD]: Dann tun Sie das doch auch! – Dr. Axel Horstmann [SPD]: Dann fangen Sie doch mal damit an!)
Wir sehen die Schaffung mittelstandsfreundlicher wirtschaftspolitischer und administrativer Rahmenbedingungen nicht nur als inhaltsleeren Programmsatz, sondern als eine der zentralen Aufgaben der Landesregierung.
Nachdem klar ist, dass die großen bundespolitischen Reformbaustellen, die auch für den Mittelstand von besonderer Bedeutung sind – ich nenne hier nur Senkung der Lohnzusatzkosten, Steuerentlastung, Flexibilisierung des Arbeitsmarktes –, wohl so schnell nicht geschlossen werden, kommt es umso mehr darauf an, dass wir dort, wo das Land die alleinige Regelungskompetenz besitzt, substanzielle Verbesserungen für die mittelständischen Unternehmen schaffen. Ein zentraler Ansatzpunkt ist hier die mittelstandsfreundliche Ausgestaltung des § 107 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung.
Meine sehr geehrten Damen und Herren – jetzt hören Sie einmal gut zu! –, bereits vor 50 Jahren hat Ludwig Erhard festgestellt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Es ist nicht Aufgabe des Staates, unmittelbar in die Wirtschaft einzugreifen. Auch passt es nicht in das Bild einer auf unternehmerischer Freizügigkeit beruhenden Wirtschaft, wenn sich der Staat selbst als Unternehmer betätigt.“
Meine Damen und Herren, dieses Zitat von Ludwig Erhard ist meines Erachtens so aktuell wie nie zuvor.
Haben sich die Städte und Gemeinden zu Zeiten Erhards in der Regel noch darauf beschränkt, ihre Bürger mit Strom, Gas und Wasser zu versorgen sowie den Müll zu beseitigen, so nimmt das kommunale Aufgabenfeld heute ganz andere Ausmaße und Strukturen an.
Herr Körfges, jetzt bringe ich Ihnen einmal einige Beispiele, die uns von Handwerkern geschickt werden, die uns zeigen wollen, wie sich die Kommunen betätigen, und die bei uns ordnerweise die Schränke füllen.
Städtische Gartenbaubetriebe übernehmen die Pflege privater Grünflächen. Kommunale Verkehrsbetriebe recyceln Autos und bieten für Dritte Kfz-Reparaturen an. Stadtwerke treten als Dienstleister für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik auf. Kommunale Einrichtungen erbringen Consulting- und Ingenieurleistungen oder führen mit ihren Personalbüros die Lohn- und Gehaltsabrechnungen für private Auftraggeber durch.
Meine Damen und Herren, unter dem Deckmantel der öffentlichen Daseinsvorsorge haben die Kommunen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten immer weiter ausgedehnt und sind dabei mit erheblichen Wettbewerbsvorteilen ausgestattet.
Sie sind auch in solche Geschäftsfelder vorgedrungen, die bislang privaten Unternehmen vorbehalten waren. Jeder zwölfte Handwerksbetrieb in Nordrhein-Westfalen ist inzwischen mit kommunalen Wettbewerbern konfrontiert.
Diesem wirtschaftlichen Expansionsdrang der Kommunen wollen wir einen Riegel vorschieben. Deshalb haben FDP und CDU in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, der privaten Leistungserbringung Vorrang vor der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand zu geben. Die öffentliche Hand darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben nur dann wirtschaftlich betätigen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck die Betätigung erfordert und wenn der öffentliche Zweck durch private Unternehmen nicht ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden kann.
Die Umsetzung dieses ordnungspolitischen Prinzips ist zur Erweiterung wirtschaftlicher Freiräume für private Unternehmen, zur Entfaltung wirtschaftlicher Dynamik und im Interesse der Rück
Letztlich, meine Damen und Herren, liegt das auch im Interesse der Kommunen, selbst wenn ihren wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten Schranken gesetzt sind.