Letztlich, meine Damen und Herren, liegt das auch im Interesse der Kommunen, selbst wenn ihren wirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten Schranken gesetzt sind.
Denn die Erfahrungen zeigen, dass scheinbar gewinnträchtige Ausflüge in private Geschäftsfelder sehr schnell mit erheblichen Verlusten für die Steuerzahler enden können.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn selbst der Telekommunikationssektor – da kommt Ihr Beispiel, Herr Prof. Bollermann –, der in den 90er-Jahren erfolgreich liberalisiert und privatisiert wurde, in Nordrhein-Westfalen noch zum Kernbereich der staatlichen Daseinsvorsorge zählt, scheint es dringend geboten, die Grenzen zwischen zulässiger und unzulässiger wirtschaftlicher Betätigung der Kommunen klar und enger zu fassen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, von diesem Vorhaben wird sich die neue Koalition durch den Antrag der Grünen ganz bestimmt nicht abbringen lassen. – Vielen Dank.
Das ginge natürlich, wenn Herr Jäger noch fragen möchte. Der Redner hat noch ein bisschen Redezeit übrig. – Drücken Sie sich ein, Herr Jäger, dann dürfen Sie fragen.
Herr Brockes, ich bin sehr dankbar, dass Sie sich die Zeit nehmen, wobei es besser gewesen wäre, die Frage direkt zuzulassen, um sie im Kontext stellen zu können.
Sie haben aufgeführt, wie viele Insolvenzen im Bund-Länder-Vergleich stattfinden. Darf ich Ihre Einlassung so verstehen, dass Sie mit der Änderung des § 107 unserer Gemeindeordnung beabsichtigen, die Insolvenzen und die Arbeitslosigkeit in Nordrhein-Westfalen abzuschaffen?
Wenn Sie mir gefolgt wären, dann hätten Sie, Herr Jäger, auch vernommen, wie viele Unternehmen in direktem Wettbewerb stehen, denen Aufträge in den von mir genannten Bereichen durch kommunale Kon
kurrenz genommen werden. Insofern ist es ein ganz klarer Vorteil. Wir werden Insolvenzen dadurch zukünftig stärker verhindern, als es bei Ihnen je der Fall war. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen läuft darauf hinaus, die Landesregierung davon abzubringen, einen Gesetzentwurf zur Novellierung des gemeindewirtschaftsrechtlichen Teils der Gemeindeordnung vorzulegen. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag verankerten Absicht der Landesregierung, Änderungen in diesem Bereich der GO vorzunehmen.
Die neue Landesregierung gibt der privaten Leistungserbringung einen Vorrang vor der Leistungserbringung durch die öffentliche Hand. Wir wollen, kurz gefasst – das ist mehrfach erwähnt worden –, die plakative Devise „Privat vor Staat“. Dass der grünen Partei, die staatlichen und kollektivistischen Lösungen stets das Wort redet, dies natürlich nicht gefällt, kann man nachvollziehen. Es ist allerdings sehr verwunderlich, Herr Körfges, dass Sie hier einen Beitrag liefern, der eigentlich nur so verstanden werden kann: Alles wird gut, wenn weitestgehend verstaatlicht ist.
Meine Damen und Herren, die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen ist künftig an strengere Voraussetzungen zu binden. Entsprechend dem Koalitionsvertrag sollen sich Gemeinden künftig nur noch dann wirtschaftlich betätigen dürfen, wenn ein dringender öffentlicher Zweck diese Betätigung erfordert. Deswegen muss das seinen Niederschlag in der Gemeindeordnung finden.
Bislang ist hierfür ein einfacher öffentlicher Zweck ausreichend. Auch thematisiert der Koalitionsvertrag eine Verschärfung der Subsidiaritätsklausel des § 107 GO. Ihr Antrag wird die Landesregierung deshalb nicht von ihrer festen Absicht abbringen, dem Landtag einen Gesetzentwurf zur Novellierung der GO vorzulegen, der auch eine Neuausrichtung des Rechts der wirtschaftlichen Betätigung der Gemeinden umfassen wird.
Im Übrigen droht nicht der Untergang des Abendlandes, meine Damen und Herren. Restriktive Vorgaben für die wirtschaftliche Betätigung von Gemeinden finden sich in vielen Bundesländern. Die Kommunen arbeiten dort mit diesen Vorgaben sehr gut.
Auch in NRW sind die jetzigen Bedingungen des Gemeindewirtschaftsrechts nicht seit Urzeiten in Stein gemeißelt. Bis 1994 gab es schließlich auch bei uns in NRW eine andere Regelung.
Meine Damen und Herren von der GrünenFraktion, auch wenn Sie sich in der Opposition befinden, sollten Sie sich nicht auf die Rolle eines bloßen Blockierers oder Verhinderers beschränken. Wir wollen mit einer entsprechenden Novellierung der GO verhindern, dass sich die Kommunen künftig in Betätigungsfeldern engagieren, die schon in ausreichendem Umfang von der privaten Wirtschaft oder vom Handwerk abgedeckt werden. Ich glaube, Herr Kollege Brockes hat das hinreichend beleuchtet.
Gestatten Sie mir noch einen Hinweis: Alle Länder, in denen es weniger Staatswirtschaft gibt, sind wirtschaftlich erfolgreicher als Deutschland. Das lässt sich auch im Ländervergleich innerhalb der Bundesrepublik feststellen.
Das heißt, es gibt eine Pflicht, tätig zu werden: zur Minimierung der Probleme, der Insolvenzen und der Arbeitsplatzverluste.
Zudem – das darf auch nicht verkannt werden – wird durch eine restriktive Regelung risikoreichen und verlustträchtigen Betätigungen in den Geschäftsfeldern ein Riegel vorgeschoben, die nicht originäre Aufgaben der Kommunen, sondern der Privatwirtschaft und des Handwerks sind.
Meine Damen und Herren, Herr Becker hat das Hohelied der Quersubventionierung gesungen. Es gibt dann ein großes Problem, wenn wir auf diese Weise Kostentransparenz künstlich vermeiden. Ich halte es für wichtig, dass Politik auch konkret darüber entscheidet, welche öffentlichen Dienstleistungen sie zu welchen Kosten erbringen will. Gerade das Problem der Quersubventionierung vernebelt häufig die Frage nach den Kosten und entbindet hier und da einen Rat oder einen Kreistag von der Entscheidung, sich mit dem Umfang einer Leistung auseinander zu setzen.
Wir versprechen uns jedenfalls von dem Vorhaben eine stärkere Konzentration auf die Kernaufgaben der öffentlich-örtlichen Daseinsvorsorge und damit auch eine Stärkung der kommunalen Daseinsvorsorgetätigkeit. Nach meiner Auffassung liegt das auch im wohl verstandenen Eigeninteresse der Kommunen.
Bei diesem Thema und in allen anderen Bereichen werden wir den Staat auf seine Kernaufgaben zurückführen und ihn dadurch stärken, dass wir ihn nicht überfordern. Die neue Koalition der Mitte wird die divergierenden Interessen von gemeindlicher und privater Wirtschaft sowie vom Handwerk zu einem vernünftigen Ausgleich bringen.
Zum Zwecke einer Austarierung der unterschiedlichen Interessen legt die Landesregierung großen Wert darauf, vor der Einbringung eines konkreten Gesetzentwurfs in den Landtag nicht nur die kommunalen Spitzenverbände, sondern auch die Verbände und Organisationen von Handwerk und privater Wirtschaft anzuhören.
Sie sehen also, meine Damen und Herren von den Grünen: Wenn Sie in Ihrem Antrag von einem Angriff auf die Selbstverwaltung sprechen, ist das nicht nur überzogen und auf reine Effekthascherei ausgelegt, sondern es ist schlicht auch sachlich falsch.
Selbstverständlich sind wir nach der Einbringung des entsprechenden Gesetzentwurfs zu einer offenen und konstruktiven Debatte bereit. Das ist der richtige Zeitpunkt für eine solche Debatte. Zum jetzigen Zeitpunkt ist Ihr Antrag nur der untaugliche Versuch, die Landesregierung von ihrem festen Willen zur Novellierung der GO abzubringen. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Innenminister Wolf. – Meine Damen und Herren, für die SPD-Fraktion hat Herr Jäger das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Ich freue mich schon auf das Jahr 2006, weil die heutige Diskussion – ausgelöst von Bündnis 90/Die Grünen – über die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen sozusagen nur der erste Aufschlag ist. Wir wissen ja, was im Koalitionsvertrag steht. Wir wissen, dass die neue Regierung und die sie tragenden Fraktionen die Absicht haben, uns im Jahre 2006 einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das wissen wir.
Ich freue mich deshalb darauf, weil heute klar geworden ist, wie offensichtlich unterschiedlich die Positionierung in dieser Frage ist. Ich will es auf den Kern der Diskussion bringen. Darüber werden wir, Herr Weisbrich, in den nächsten Wochen und Monaten eine intensive Diskussion führen.
Sie wollen eine Schutzzone um die Unternehmen ziehen, die auch im öffentlichen Sektor arbeiten wollen. Sie wollen die Kommunen von diesen Tätigkeiten ausschließen. Wir dagegen argumentieren: Ein Wettbewerb, an dem sich auch kommunale Unternehmen beteiligen können, schützt die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land vor Abzocke und sichert ihnen eine Versorgung, die die Grundlage des Wohlstands in diesem Land ist, Herr Weisbrich.
Es geht nicht so sehr um die Gewinne. Das Merkmal einer erfolgreichen Industriegesellschaft liegt in der Sicherstellung der Abwasserentsorgung, in der Lieferung von sauberem Wasser und in der Versorgungssicherheit beim Strom. Wie wichtig das ist, zeigt uns das Beispiel Münster. Das ist die Grundlage einer erfolgreichen Industriegesellschaft. Daran sägen Sie mit Ihren Gesetzesvorhaben.
Das tun Sie vor einer neoliberalen ideologischen Kulisse, die eher eine Vorurteilskulisse ist. Sie können das nicht belegen.
Ihr Handeln wird vom Gedanken getragen „Verluste sozialisieren – Gewinne privatisieren“. Wir haben das als Jusos in den letzten Jahrzehnten formuliert. Wenn man Sie reden hört, Herr Weisbrich, kann man das immer wieder aufgreifen. Das ist das Credo Ihrer Rede gewesen.
Worum geht es letztlich, Herr Wolf? Ihr Beitrag hat nicht gerade zur Aufklärung beigetragen. Was wollen Sie mit der Einfügung des Wortes „dringend“ in den § 107 GO erreichen? Nun muss es nicht mehr nur im „öffentlichen Interesse“ sein, sondern im „dringenden öffentlichen Interesse“, wenn eine Kommune privatwirtschaftlich tätig wird. Was wollen Sie wirklich? Sie haben heute
Bleibt sie bei den Stadtwerken? Bleiben die Stadtwerke erhalten? Bleibt es bei kommunalen Nahverkehrsunternehmen? Bleibt es dabei, dass die Kommunen Ihr Facility-Management selbst organisieren?