Wenn Sie das Spiel weitertreiben, dann werden wir diese Rücktrittsforderung auch erheben. Auf Dauer kann es nicht angehen, dass Sie in der Öffentlichkeit und in der IMK Kür spielen, aber die Pflicht von anderen gemacht wird und Sie weiterhin mit diesen zwei Positionen unehrlich in der Öffentlichkeit und im Parlament operieren. – Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Rudolph, weder der SPD-Fraktion noch der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist es in der vergangenen Woche in der von Ihnen beantragten Sondersitzung des Innenausschusses gelungen, einen Dissens zwischen die außerordentlich erfolgreiche schwarz-gelbe Koalition zu treiben. Es wird Ihnen auch heute mit dem vorliegenden Eilantrag nicht gelingen, einen Konflikt an das Tageslicht zu produzieren. Es kennzeichnet im Übrigen Ihre parlamentarische Arbeit und Ihren Arbeitsstil: letzte Woche Sondersitzung, heute Eilantrag. Sie haben ja eine weitere Sondersitzung zum Münsterland beantragt. Wahrscheinlich folgt danach ebenfalls ein Eilantrag.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf in der Sache vortragen, dass Deutschland und somit auch das Land NordrheinWestfalen aufgrund seiner historischen Erfahrungen, aber auch als humanitärer Rechtsstaat die Verpflichtung hat, Flüchtlingen Asyl zu gewähren. Dieser Aufgabe sind wir seit 1990 in erheblicher
Weise nachgekommen. Wir haben in den vergangenen 50 Jahren mehr als 2 Millionen Asylbewerber aufgenommen – mehr als jedes andere europäische Land.
Als Folge dieser Entwicklung kennen wir aber auch das gesellschaftliche Problem, dass wir neben denjenigen, denen wir wegen anerkannter politischer Verfolgung Asyl und Schutz gewährt haben und weiterhin gewähren, nach wie vor eine große Anzahl von Personen in Deutschland und somit auch in Nordrhein-Westfalen haben, denen kein dauerhaftes Aufenthaltsrecht zusteht und die die Ausreise verweigern. Herr Kollege Rudolph, am Dienstag haben wir in unserer Fraktion über dieses Problem beraten. Diese Beratungen werden sich fortsetzen, zumal Anfang des kommenden Jahres die CDU gemeinsam mit der FDP einen entsprechenden Antrag einbringen wird. Wir werden gemeinsam beantragen, kürzere Asylverfahren in Nordrhein-Westfalen auf den Weg zu bringen, wie dies im Übrigen schon im September 2004 geschehen ist.
Wir sind im Grundsatz für die Durchsetzung der Ausreisepflicht. Auch das ist in der vergangenen Woche sowohl von dem Innenminister als auch von mir ausgeführt worden. Generelle Altfall- oder Bleiberechtsregelungen, wie dies in Ihrem Antrag vorgesehen ist, lehnen wir ab. An dieser Position hat sich nichts geändert. Illegalität kann nicht akzeptiert werden.
Wir sind auch deswegen gegen die Einräumung von Aufenthaltserlaubnissen an Ausreiseverweigerer, weil damit die Rechtstreue derer nachträglich bestraft würde, die ihrer Ausreisepflicht nachgekommen sind. Wir unterstützen allerdings auch, Herr Rudolph – in der vergangenen Woche habe ich das ebenfalls schon ausgeführt –, für einen außerordentlich eng begrenzten Personenkreis, in besonderer Weise für Kinder und Jugendliche – hierzu liegen inzwischen mehrere Vorschläge für die Innenministerkonferenz in der kommenden Woche vor –, eine Lösung, die dem humanitären Anspruch für diesen Personenkreis in besonderer Weise gerecht wird. Allgemeine Bleiberechtsregelungen können unsere Zustimmung nicht finden. Sie sind auch durch das Zuwanderungsgesetz ausdrücklich nicht vorgesehen. Deswegen lehnt die CDU-Fraktion Ihren vorgelegten Eilantrag ab. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kruse. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Frau Düker um das Wort gebeten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Zitat beginnen. Ich sage Ihnen danach, von wem es ist.
Auch aus humanitären Gründen ist es kaum zu verantworten, wenn Menschen, die in der Bundesrepublik seit Jahren leben und hier aufgewachsen sind, ohne jede Aussicht auf eine menschenwürdige Zukunftsperspektive in ihr Heimatland abgeschoben werden. Dies gilt vor allem dann, wenn sie friedlich hier leben und Teil unserer Gesellschaft sind oder es werden wollen. Wir brauchen gesetzliche Regelungen, die den Menschen, die nicht wissen, ob und wann sie in ihr Heimatland zurückkehren müssen, klare Perspektiven aufzeigen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, dauerhaft in der Bundesrepublik zu leben. Immer mehr Härtefallregelungen, die es in der Vergangenheit auch für Flüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien gegeben hat, helfen den Menschen letztlich nicht.
Meine Damen und Herren, von wem könnten diese Zeilen stammen, von Pro Asyl, vom Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen? – Nein, das stammt aus einem Schreiben von der CDU-Fraktion, Dr. Jürgen Rüttgers, Fraktionsvorsitzender, am 8. Juni 2004 an den Flüchtlingsrat NRW e. V.
Ich kann nur sagen: Herr Rüttgers hat Recht. Von daher ist das nur konsequent, meine Damen und Herren. Herr Kruse, ich kann Ihnen das Zitat gern gleich noch einmal in Kopie geben. Sie würden sich in guter Gesellschaft befinden, wenn Sie diese Bleiberechtsinitiative unterstützten. Ich finde das klasse, was Dr. Rüttgers hier geschrieben hat. Ich kann mich dem uneingeschränkt anschließen und kann auch der jetzigen Landesregierung beipflichten, ebenso wie der alten Landesregierung; auch in dieser Hinsicht hat sich unsere Haltung nicht geändert. Wir unterstützen die Bleiberechtsinitiative, Herr Minister, die Sie einbringen.
Sie ist wenig genug. Ich bin damit nicht zufrieden; das sage ich auch ganz klar. Sie ist sehr wenig, sie ist ein Minimalkonsens, weil sie ein großes Problem nicht löst, weil sie nämlich das Bleiberecht an eine zweijährige sozialversicherungspflichtige Erwerbsarbeit knüpft. Das ist ein Riesenproblem, das viele Altfallregelungen hatten. Dieses Kriterium schließt sehr viele Menschen aus, die arbeiten wollten – sie hatten zum Teil auch Jobs –, aber faktisch nicht arbeiten konnten. Sie haben keine Arbeitsgenehmigungen erhalten oder ihnen wurde die Arbeitsgenehmigung entzo
gen. Das schließt diese Menschen aus. Das habe ich im Ausschuss auch gesagt. Das wollen wir nicht. Sie haben mir im Ausschuss vorgeworfen, die Grünen wollten hier eine voraussetzungslose Bleiberechtsregelung. Nein, wir wollen nicht eine voraussetzungslose Bleiberechtsregelung, sondern eine wirksame.
Da knüpfe ich an die Altfallregelung beispielsweise vom Jahre 1996 an oder aber auch an die Stellungnahme des Deutschen Anwaltsvereins, der ganz klar sagt: Menschen, die keine Arbeitsgenehmigung erhalten haben, die von Staats wegen daran gehindert wurden zu arbeiten, denen darf man dies jetzt nicht zum Vorwurf machen und sagen, sie müssten jetzt eine zweijährige Beschäftigung nachweisen. So kann man das Problem beispielsweise lösen, indem man diesen Menschen einen Aufenthaltstitel auf Zeit gibt, ihnen in dieser Zeit die Chance gibt, Arbeit zu suchen, und dann vielleicht nach einem halben Jahr oder einem Jahr diesen Aufenthaltstitel in ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht umwandelt, wenn das positiv erfolgt ist.
Das ist ein Vorschlag, den man übernehmen kann. Ich weiß, dafür gibt es keine politischen Mehrheiten in diesem Land. Deswegen finde ich es richtig, wenigstens eine kleine Lösung hinzubekommen. Diese kleine Lösung, die Sie vorgeschlagen haben, würde einigen Hundert, vielleicht Tausend Menschen in diesem Land schon weiterhelfen. Deswegen unterstützen wir diese Initiative und wünschen Ihnen viel Erfolg, dass Sie diese Initiative auf der Innenministerkonferenz auch durchsetzen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Rudolph, ich wende mich ganz persönlich an Sie. Sie haben wieder, wie im Innenausschuss – das ist legitim –, in den Instrumentenkasten „Strategie und Taktik“ gegriffen. Das ist legitim und auch das Recht der Opposition. Aber spüren Sie denn nicht, dass Sie dem Grundsatz – ich habe das im Innenausschuss auch genauso angesprochen – „Gnade vor Recht“ auf dem Rücken Betroffener einen Bärendienst erweisen? Sie haben daraus etwas konstruiert. Das wollten Sie an unserem Innenminister festmachen, mit den Worten „Leicht
Die Innenministerkonferenz wird sich mit seinem Vorschlag für eine Altfallregelung befassen. Wie das ausgeht – warten wir es einmal ab. Ob er gewinnt oder nicht gewinnt, das ändert überhaupt nichts daran: Wir lassen nichts anbrennen – also keine Vollzugsdefizite –, aber wir lassen auch Gnade vor Recht ergehen. Das ist in einer freien, offenen Gesellschaft ein Prinzip, und das können Sie zwar mit Strategie und Taktik zu eliminieren versuchen, aber Sie erweisen diesem Grundsatz damit letztlich einen Bärendienst. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Rudolph, ich hatte mich bereits in der Innenausschusssitzung sehr herzlich für die rührende Fürsorge bedankt, die Sie mir zuteil werden lassen, wobei Sie dies dann immer mit so netten Worten wie „Täuschung“ und „doppeltes Spiel“ garnieren. Ich glaube, das ist wohl Schlagzeilensuche, die Sie da betreiben, aber das ist nichts, was im Sinne der Menschen liegt. Wenn Sie dann noch – das ist geradezu der Gipfel – mit verklausulierten Rücktrittsforderungen und Aufforderungen operieren, dann kann ich nur sagen: In dieser gelb-schwarzen Koalition brauchen wir keine Ankündigung von Rücktritten, um uns zu einigen. Das mag in der SPD üblich sein; bei uns gibt es so etwas nicht.
Die Forderung nach einer Bleiberechtsregelung für seit langem in Deutschland lebende ausreisepflichtige Ausländer ist bereits Gegenstand verschiedener Ausschusssitzungen gewesen, nicht erst im Innenausschuss, in der Sondersitzung, sondern auch davor im Integrationsausschuss. Auch schon in der ersten Sitzung des Innenausschusses hatte ich darauf hingewiesen. Im Rahmen dieser Sitzungen habe ich zu dem aus der Sicht des Landes Nordrhein-Westfalen möglichen Inhalt einer solchen Regelung Stellung genommen und habe angekündigt, dass ich mich auf der nächsten Innenministerkonferenz dafür einsetzen werde. Jeder, der weiß, dass dort Einstimmigkeit Voraussetzung ist, weiß auch, dass es dafür dicke Bretter zu bohren gilt, um zu einem vernünftigen Ergebnis zu kommen. Deswegen, meine Damen
und Herren von der SPD: Seit diesen Ausschusssitzungen hat sich nichts geändert und gibt es auch keine Neuigkeiten zu berichten, da die Sitzung der Innenministerkonferenz einfach noch nicht stattgefunden hat.
Aber natürlich bin ich auch gern bereit, noch einmal klar zu sagen, wohin der Weg gehen soll. Nach meinen Vorstellungen sollen von einer möglichen Bleiberechtsregelung diejenigen erfasst werden – Asylbewerber und geduldete Ausländer –, die sich ungeachtet ihrer bestehenden Ausreisepflicht über viele Jahre hier in die sozialen und wirtschaftlichen Strukturen integriert haben. Ich bin meinem Kollegen Theo Kruse auch dafür dankbar, dass er noch einmal deutlich gemacht hat, dass uns gerade in der Koalition auch nichts entzweit, was die Frage des Grundsatzes der Ausreisepflicht betrifft. Es wird immer so getan, als ob hier über Schwarz oder Weiß gesprochen wird – nein, es geht darum, dass wir im Grundsatz die Ausreisepflicht durchsetzen wollen – und zwar sogar beschleunigt –, dass wir aber natürlich auch humanitären Aspekten dort zum Durchbruch verhelfen wollen, wo es nötig und wo es möglich ist.
Eine Aufenthaltsperspektive soll damit solchen Personen gegeben werden, die bei ihrer Rückkehr in ihre Heimatländer eine eigenständig geschaffene und gesicherte Lebensgrundlage aufgeben müssten, allerdings eben unter den von mir geschilderten restriktiven Kriterien. Vor diesem Hintergrund sollen wesentliche Voraussetzungen für die Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis nicht nur ein mindestens sechsjähriger ununterbrochener Aufenthalt im Bundesgebiet, sondern auch ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und der Schulbesuch der Kinder und Jugendlichen sein.
Die geforderte wirtschaftliche Integration setzt ein seit mehr als zwei Jahren bestehendes Beschäftigungsverhältnis voraus und aus diesem Beschäftigungsverhältnis muss ein Einkommen erzielt werden, das am Stichtag den Lebensunterhalt ohne Anspruch auf Sozialhilfe vollständig sichert. Alternativ wird der Bezug entsprechend hoher Renteneinkünfte gefordert.
Außerdem sollen in die Regelungen auch einige ihren Lebensbedarf nicht selbst sichernde besondere Personengruppen einbezogen werden. Hier geht es um unbegleitete Minderjährige und erwerbsunfähige Personen. Da muss allerdings die Voraussetzung sein, dass der gesamte Lebensunterhalt durch Verpflichtungserklärungen Dritter gesichert ist.
Damit ist klar, es gibt keine uferlose Regelung à la Grün. Die vorliegende Bleiberechtsinitiative stellt einen vermittelnden Lösungsvorschlag dar, der einerseits eine Zuwanderung in die Sozialkassen ausschließt, aber andererseits humanitären Belangen in gebotenem Maße Rechnung trägt. Denn die anhaltende Diskussion beweist, die im Zuwanderungsgesetz nicht geregelte Frage einer allgemeinen Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Ausländer, die sich seit vielen Jahren faktisch in die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturen integriert haben, ist und bleibt klärungsbedürftig.
Herr Minister, schönen Dank für den Vortrag. Vielleicht können Sie die einfache Frage beantworten: Unterstützt die CDU-Fraktion Ihre gerade vorgestellte Bleiberechtsinitiative?
Herr Rudolph, offensichtlich sind Sie intellektuell überfordert. Es gab doch einen klaren Hinweis der CDU, dass sie das mitträgt. Das ist in unserer Koalition abgestimmt. Wir werden das gemeinsam tragen. Nur: Das allein hilft nichts. Wir müssen bei anderen Innenministern dafür sorgen, dass wir zu einer entsprechenden Regelung kommen.
Das Innenministerium in NRW greift also diesen Handlungsauftrag bewusst auf, und meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, ich weise darauf hin, dass dies im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten des Landes NRW geschieht. Gerade ist vorgelesen worden, dass er sich an anderer Stelle entsprechend geäußert hat. Es geht nur darum klarzumachen, dass dieses nicht alle Wünsche befriedigen wird und dass wir den Wünschen, dass sozusagen eine Generalabsolution zu erteilen ist, nicht folgen können, weil das in einer Innenministerkonferenz in gar keiner Weise mehrheitsfähig ist.
den Ländern Berlin und Niedersachsen den an die IMK gerichteten Auftrag gibt, sich mit der Thematik zu befassen. Dies zeigt ebenfalls, dass wir es mit einer gesamtgesellschaftlichen Problematik zu tun haben, die dem parteipolitischen Streit, Herr Rudolph, entzogen sein sollte.
Die hier nochmals dargestellte Beschlussempfehlung an die Innenministerkonferenz wird in den Sitzungen am 8. und 9. Dezember beraten werden. Der Eilantrag der Fraktion der SPD ist damit obsolet. Ich bitte Sie daher, diesen Antrag abzulehnen, da er überflüssig ist.