(Marc Jan Eumann [SPD]: Nein, das stimmt nicht! Wer Tilgung mit Stundung verwech- selt, sollte vorsichtig sein!)
Statt für das erste Semester 15 € Zinsen zu berechnen, werden dort gleich 30 € veranschlagt. Angeblich hat das eine Privatbank so errechnet. Da kann man nur jedem dringend raten, meine Damen und Herren: Bei dieser Privatbank sollte man kein Darlehen aufnehmen!
Das zeigt aber nur, wie unseriös Sie arbeiten und dass nicht nur Ihre Rechenbeispiele, sondern Ihre gesamte Argumentation auf tönernen Füßen steht. Sie wollen den Studenten nämlich in Wahrheit Angst machen, Sie wollen abschrecken. Und man kann nur den Hut vor den Studierenden ziehen, dass sie sich durch solch billige Angstmache nicht beeindrucken lassen.
Wir sind davon überzeugt, dass im Studienbeitragsgesetz enorme Chancen sowohl für die Hochschulen als auch für die Studierenden liegen. Durch weiteren intensiven Dialog mit den Studierenden und den Hochschulen werben wir mit guten Argumenten für eine möglichst hohe Akzeptanz des NRW-Beitragsmodells. Denn unser Beitragsmodell ist das freiheitlichste und sozialverträglichste aller Bundesländer und wird sich zum Vorteil auswirken: für unsere Hochschulen und für unsere Studierenden. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Pinkwart. – Für die SPD-Fraktion spricht jetzt deren Vorsitzende, Frau Hannelore Kraft.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kuhmichel, es bleibt Ihnen leider nicht erspart: Ich habe mich noch einmal zu diesem Thema zu Wort gemeldet,
weil es mir am Herzen liegt und weil ich hier gerne deutlich machen möchte, dass es uns als SPD am Herzen liegt, weil es hierbei um soziale Gerechtigkeit in diesem Land geht.
Um das gleich an den Beginn zu stellen: Ich will hier nicht die Schlachten schlagen, die wir seit Wochen und Monaten zu diesem Thema schlagen. Ich möchte nur auf einen Punkt hinaus, einen Punkt, den Sie hier wiederum gebracht haben, Herr Minister Pinkwart, ich behaupte: wider besseres Wissen. Sie reden immer noch – das empfinde ich als Dreistigkeit – von einer Geld-zurückGarantie, die in diesem Gesetz aber überhaupt nicht verankert ist. Die ist da gar nicht drin!
(Beifall von SPD und GRÜNEN – Heike Geb- hard [SPD]: Unverantwortlich ist das! – Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Alles Augenwi- scherei! – Dr. Axel Horstmann [SPD]: Be- schissen ist das!)
Gestatten Sie mir, dass ich zitiere, wo sich diese Geld-zurück-Garantie wiederfinden soll. Das müssen die Herrschaften auf der Tribüne sich einmal auf der Zunge zergehen lassen. Die soll sich wiederfinden in § 11: Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation.
„Die Hochschule überprüft durch ein Prüfungsgremium die Qualität ihrer Lehr- und Studienorganisation.“
Selbstbefassung! Nicht etwa, dass sich ein Student dorthin wenden kann! Nein, im Wege der Selbstbefassung!
Empfiehlt! Niemand sagt: Dann gibt es auch Maßnahmen. – Niemand sagt das, auch in diesem Gesetz nicht.
Die Hochschule entscheidet das. Das ist ihre Freiheit. Das ist der Freiheitsgrad, den die FDP ja erhöht.
Das ist die Wahrheit: keine eigenen Rechte der Mitglieder der Hochschule! Das ist Ihre Geldzurück-Garantie, die in diesem Gesetz überhaupt nicht drinsteht. Hören Sie auf, mit diesem Begriff auch draußen in der Öffentlichkeit zu agieren! Das ist meine Aufforderung an Sie ganz persönlich.
(Beifall von SPD und GRÜNEN – Prof. Dr. Gerd Bollermann [SPD]: Das ist schlimmer als Augenwischerei! – Dr. Axel Horstmann [SPD]: Beschissen!)
Dazu kann man sich die Ausführungsbestimmungen ansehen: Die Sicherung der Lehrorganisation erfolgt mithin nicht individuell sondern institutionell. – Wunderbar!
Was meinen Sie, was Ihnen Studierende sagen, wenn sie nach Ihren vollmundigen Ankündigung davon ausgehen, dass sie Anspruch auf eine Qualitätsverbesserung haben, weil sie 500 € pro Semester bezahlen. Ich behaupte nach wie vor, dass die finanziellen Einträge, die noch übrig bleiben, nachdem man die 23 % abgezogen hat, so gering sind, dass sie in den Haushalten der Hochschulen gar nicht ins Gewicht fallen werden.
Doch davon einmal abgesehen: Diese Forderungen werden dann über die studentischen Vertreter in diesem Gremium gestellt. Die studentischen Vertreter können versuchen, diesen Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.
Betrachten wir einmal einen konkreten Fall: Ein Student kommt zum wiederholten Male nicht in eine Laborveranstaltung, weil es zu wenige Plätze gibt. Herr Minister, wir beide wissen, dass das an unseren Hochschulen vorkommt. Das beruht nicht nur auf organisatorischen Mängeln; das hat auch etwas damit zu tun, dass der Personalrahmen nicht so ist, wie wir es wünschen. Dabei brauchen wir uns nichts vorzumachen.
Deshalb haben wir diesen Bereich bei den Personalkürzungsmaßnahmen, die wir vorgenommen haben, immer besonders geschützt.
Dieser Student, der keinen Laborplatz erhält, kommt zu diesem Gremium und sagt: Herr Minister Pinkwart hat mir doch eine Geld-zurückGarantie versprochen. Ich bin nicht in diese Veranstaltung gekommen. Deshalb komme ich mit meinem Studium nicht weiter und brauche ein Semester länger. – Was kann er denn erreichen? Er hat keinen Rechtsanspruch.
(Christian Lindner [FDP]: Was hat er denn vorher gemacht? – Prof. Dr. Gerd Boller- mann [SPD]: Sie versprechen es doch!)
Vorher musste er es nicht erreichen, weil er nicht bezahlt hätte, Herr Kollege Lindner. Das haben Sie offensichtlich bis jetzt noch nicht begriffen.
(Beifall von der SPD – Christian Lindner [FDP]: Dafür hat er ein halbes Jahr Lebens- zeit verbraucht! – Dr. Axel Horstmann [SPD]: Ein Viertel des Geldes bringen Sie auf die Seite! – Weitere Zurufe)
Von einem selbstregulierenden Charakter des Prüfungsgremiums ist die Rede. Ich werde Ihnen sagen, wie das endet: Als Sie den zweiten Entwurf vorgelegt haben, haben Sie die Garantie, die Klagemöglichkeit gestrichen. Wir wissen doch warum: Sie wissen, dass es massenhaft erfolgreiche Klagen geben wird. Die Ungerechtigkeit besteht darin, dass die Studierenden keine Garantie haben und kein Geld zurückbekommen. Das ist mein zentraler Punkt.